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Steinschlag durch Aufsitzmäher
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Seite 3 von 3

Autor:  Eichsi [ Freitag 24. August 2018, 20:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Wenn Dir ein Stein aus dem Mähwerk an den Kopf fliegen würde, dann würdest Du also nicht versuchen, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen, wenn der Verursacher vermögend ist? :KK:

Autor:  plinse [ Freitag 24. August 2018, 20:58 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Zitat:
...
die sollen sich in zukunft ihr zeug selber mähen
ich lasse mich nicht hängen für die paar euro in der stunde ....
...
es kann nicht sein das ich hafte mit meinem grund und boden ,und jeder dahergelaufene wo nix zu holen ist kann sich aufführen wie er will und wird auch dann wieder laufen gelassen

sorry ..
Ich wüsste jetzt nicht, was die bei mir durchaus auch vorhandene Unzufriedenheit über die Zahnlosigkeit unserer Justiz Richtung "minderbemittelter Wiederholungs-Kleinkrimineller" damit zu tun hat, dass ein "Facharbeiter eingehüllt in PSA nicht bedingungslos im öffentlichen Raum zwischen seinen ungeschützten Mitmenschen die Arbeiten ausführen sollte, wegen der er laut BG die PSA tragen muss". Das hat für mich mit grober Fahrlässigkeit zu tun und gehört durchaus in den Bereich der persönlichen Haftung.

Ja, wer Besitz hat, sollte besoders aufpassen, nicht in Haftung genommen zu werden. Wo die Untergrenze ist und das Maß für Geringfügigkeit, um Konsequenzen zum Stillstand zu bringen - auch bei wiederholten Vergehen - da kann man sich stellenweise durchaus im Stich gelassen fühlen aber was das mit diesem Thread zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Autor:  LandschaftsGaertner [ Sonntag 26. August 2018, 19:46 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Zitat:
Entsprechendes ist, die Geschwindigkeit des vom Mäher abgeworfenen Steins wurde durch den Sachverständigen mit über 230 km/h berechnet
Frage mich wie man auf die Geschwindigkeit kommt?
Klar Wenn der Stein vom Messer direkt weggeschleudert wird, kann das schon hinkommen.

Aber bei den meisten Sichelmäher läuft das Messer in einem nur nach unten offenen Gehäuse, also kann der Fremdkörper nur nach unten oder wenn es blöd läuft schräg nach unten raus fliegen. Bei allen anderen Richtungen prallt der Fremdkörper im Gehäuse ab und verliert dabei einen beträchtlichen Teil seiner Energie, erreicht dann auch nicht mehr die 200+ Km/h

Autor:  holgi [ Sonntag 26. August 2018, 19:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Zitat:
]Frage mich wie man auf die Geschwindigkeit kommt?
Tjaa, wenn Du die Antwort wüßtetst, wärst Du vielleicht auch sachverständiger Gutachter ;)

Autor:  Dominick [ Sonntag 26. August 2018, 20:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Hmm ihr Stellt euch die Arbeit ja teilweise echt einfach vor...
Vor 7 und nach 22 Uhr darfste kein Krach machen(Straßen und Co währen ,,frei,,. Zwischen 7 und 22 Uhr bitte auch nicht, könnte ja XYZ Treffen.. In der Rush-Our, je nach Stadt unterschiedlich, auch nicht und im der Rest der Zeit haben die Jungs und Mädels ja nix besseres zu tun als doof rumzusitzten oder wie??? Habt ihr da mal gearbeitet?? Ja die haben feste Zeiten wo die anfangen und aufhören, aber auch nur weil die sich das erkämpft haben. Wir versuchen das in der Frima ebenfalls so ungefähr hinzubekommen..Mit dem Unterschied, das wir erheblich länger arbeiten.
Es passiert so so selten, das ein Stein ein Fahrzeug trifft bzw noch seltener einen Menschen, auch wenn man es niemanden wünscht. Selbst durch den tollsten Schutz kommt was durch, weil es dann doch ein kurzen Moment der Unaufmerksamkeit war oder weil der Boden doch nicht PixxPott-Eben war..

Wie währe das: Die sperren die komplette Straße plus 100m in jede Richtung und die Anwohner müssen die Fahrzeuge in der Zeit wegfahren, damit auch ja kein Steinchen was beschädigen kann. Aja Ausgehverbot und abplanken der Fenster müssen die natürlich auch. So wenn die mit allem fertig sind, ist die Woche u, es herscht ein Verkehrskaos und die Leute sind richtig pixxig auf die Arbeiter aber der Rasen ist gemacht... Leute Leute, was ein Schwachsinn hoch zehn sich manche hier wünschen bzw wollen...

Autor:  LandschaftsGaertner [ Sonntag 26. August 2018, 21:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Zitat:
Wie währe das: Die sperren die komplette Straße plus 100m in jede Richtung und die Anwohner müssen die Fahrzeuge in der Zeit wegfahren, damit auch ja kein Steinchen was beschädigen kann. Aja Ausgehverbot und abplanken der Fenster müssen die natürlich auch..
Gute Idee genauso machen wir das in Zukunft und das wird natürlich dem AG als Zusatzleistung in Rechnung, damit der sich so richtig über das günstige Pauschalangebot freuen kann.

Autor:  cbk [ Sonntag 26. August 2018, 21:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Sagt mal, darf/muß ich jetzt mit Verweis auf diese Rechtslage mein Grundstück 3m hoch mit Kugelfangmatten einzäunen, wenn ich privat meinen Rasen mähen will?
Wie ist das dann mit dem Nachbarschaftsrecht? Da müssen Zäune ja ortsüblich sein und dürfen maximal 2m hoch sein. :KK:

Autor:  doppelfischkopp [ Montag 27. August 2018, 11:53 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Den "mobilen Fangschutzzaun" darfst Du bestimmt temporär aufstellen.

Autor:  sinawali [ Dienstag 18. September 2018, 17:12 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Zitat:
Wenn Dir ein Stein aus dem Mähwerk an den Kopf fliegen würde, dann würdest Du also nicht versuchen, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen, wenn der Verursacher vermögend ist? :KK:
Also ich nicht. Sowas kann passieren. Wissen alle, die mit Maschinen malochen. Meine Unkosten erstattet und gut ist. Ausser natürlich, jm. handelt grob fahrlässig aus Rücksichtslosigkeit.

Autor:  workaholic [ Dienstag 18. September 2018, 19:07 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Steinschlag durch Aufsitzmäher

Zitat:
Zitat:
Wenn Dir ein Stein aus dem Mähwerk an den Kopf fliegen würde, dann würdest Du also nicht versuchen, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bekommen, wenn der Verursacher vermögend ist? :KK:
Also ich nicht. Sowas kann passieren. Wissen alle, die mit Maschinen malochen. Meine Unkosten erstattet und gut ist. Ausser natürlich, jm. handelt grob fahrlässig aus Rücksichtslosigkeit.
entschuldige das doppelzitat

ich "würde versuchen" nur wenn er vermögend ist??

was kann ich dafür das ich grund und boden habe?
ich versuche nur meine substanz der nächsten generation zu vermachen

es gibt keinen 100%schutz bei irgend etwas

es gäbe kein unnfallkrankenhaus

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