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 Betreff des Beitrags: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Dezember 2013, 11:56 
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Hallo,
kann man den Kettensägenschein mit 16 machen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Dezember 2013, 12:06 
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Moin Moin,

nein, das geht nicht (sh. Jugendarbeitsschutzgesetz + UVV Forsten)

Ausnahme, zum Zwecke der Ausbildung und Aufsicht und eines Fachkundigen.


Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Dezember 2013, 22:06 
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Wohnort: Gernlinden, die Perle in Oberbayern
Genau, geht nur in der Lehre als Forstwirt.

_________________
Gruß
Peter

Dolmar 500(38), 5105H(38), PS 7900(50)(2x), Solo 694 (60), Husqvarna 3120XP (90), Dolmar ES 2040 A(40), Efco 2600MT(30)
Sachs Dolmar 118, 123, 133, 143, 152, 153(2x), 166(4x), CA, CT, CC, CL, MC Culloch 15, 250, 300, 380, 740L, 795, 1-51, 1-72(2x), 1-86 gear drive, CP125(2x), SP125, SP125C, Pro Mac 6800, Stihl 041, 076AV, Solo Rex

Im Falle seines Falles erschlägt ein Baum dann alles!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Dezember 2013, 23:11 
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Also wo ich meinen vor 4 Jahren gemacht habe, war einer dabei der erst 16 war.
Musste nur der Erziehungsberechtigte unterschreiben und dabei sein :KK:

_________________
:stihl: 441 (50cm)
:Husky: 372 XPG X-Torq (50cm)
:Husky: 550 XPG (38cm)


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Sonntag 8. Dezember 2013, 23:22 
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Also es geht! :DH:

_________________
Mein Webshop: Echo, Cannon, Carving, SugiHara, Stihl, Tsumura


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Montag 9. Dezember 2013, 15:43 
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Servus,

es geht, aber du darfst nur unter Aufsicht arbeiten

Mfg

_________________
Grüße Martin

Meins:
Stihl MS 180 C
Stihl 041 AV
Stihl MS 260
Stihl MSE 140
Solo 651
Mc Cormick D 324


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Dienstag 10. Dezember 2013, 06:45 
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Beiträge: 3100
Wohnort: Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald
Bevor hier falsche Schlüsse gezogen werden, die Unterschrift und das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten gilt NICHT!

Unter 18 nur wenn:

1. dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist,
2. ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist


Fachkundig ist weiterhin kein Inhaber eines Motorsägenkurses!


Ich wiederhole mich: sh. Jugendarbeitsschutzgesetz + UVV Forsten


Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Dienstag 10. Dezember 2013, 10:13 
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Wohnort: Alpirsbach
Es gibt wie immer Ausnahmen.
Wenn Du wie hier im Landkreis Freudenstadt und Offenburg viel Privatwald hast, und dir sicher sein kannst das da jeder Junior mit 16 im Bauernwald ne Säge in den Fingern hat musst Du nach Lösungen suchen.
Man hat sich darauf berufen das "im lehrfähigen" Alter, ab 16 heißt.
Und das zum Zwecke der Ausbildung. Was macht der FWM den mit all den "Führerscheinneulingen" ?
Das ist eine Ausbildung!
BG Holz wäre stolz darauf wenn sie die Azubis im Zimmermannjob mal irgendwo hinschicken könnten.
Hier wird das einfach so gemacht.
Klar ist die Situation für den Ausbilder schlecht, wenn mal was passieren sollte, das hat er aber in erster Linie mit seiner Betriebshaftpflicht zu klären.
Genau so muss das Verhältnis des Walbesitzers, meist der Vater, mit der Beschäftigung des Juniors im eigenen Wald mit der BG geklärt sein.
Da wirst Du hier nicht hören, der muss zu Hause bleiben.
Im Schadensfall tritt immer erst die Krankenkasse ein. Danach dann die BG des Waldbesitzers, egal ob Staat, Stadt oder Privat. So und jetzt kommt ein weiterer Haken:
Wer bewirtschaftet den Wald? Wir dieser durch den Landkreis bewirtschaftet ist der zuständige Förster derjenige der einen Hieb beaufsichtigt und er kann dann natürlich den Jugendlichen der mit der Säge arbeitet fort schicken.
Führt den Hieb der Besitzer selber durch muss Ihm im klaren sein wen er beschäftigt und das halt in Gottes Namen mit seiner BG absprechen, wie bei jedem Hausbau auch.
Es wäre mal Interessant einen Ingenieur zu hören wie er das in einem Bezirk wie hier handhabt.
Wo ein drittel Privatwald ist und etliche Waldbesitzer mit 100 Hektar vertreten sind.
Das ist das gleiche wie mit der Ablauffrist für Helme: Stempel oder Kaufbeleg !

Gruß Rolf

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http://www.woodpeckershop.de Der Carvingspezialist,
denn wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Dienstag 10. Dezember 2013, 11:23 
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Beiträge: 507
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Ich dachte immer was im Privatwald gemacht wird interessiert niemanden?
Zumal wenn etwas passiert wirkt ja eh die Krankenkasse dann...

Klar den Schein gibts erst ab 18 auch bei Lehrlingen allerdings dürfen diese damit unter Beaufsichtigung damit arbeiten wie ja schon erwähnt.

_________________
:GG:Paradox ist, wenn sich einer im Handumdrehen den Fuss bricht :GG:
Bildin de Palz gebore un als Pälzer weider gezohe Bildäh mol Pälzer immer PälzerBild
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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Dienstag 10. Dezember 2013, 15:45 
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Also so langsam wird es für mich echt komisch. Hat jetzt nicht direkt was mit dem holzen zu tun, aber einerseits sollen die jungen/jugendlichen/Kinder schon über unsere Zukunft mit entscheiden (Wahlen ab 16, 14 oder sonstwann), weil die ja schon sooooo weit sind, aber jede Selbstverantwortung wird denen nicht zugestanden.
Und dann wundern wenn diese Heranwachsenden dann Probleme mit der Selbstbestimmung haben.

Wen ich daran denke, dass ich mit 15 mit der Lehre angefangen habe. Ist das heutzutage strafbar? Wundern würde mich das nicht :kopfschuettel:

Gruss,
Frank

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:solo:-> 642 als CC 2740, 646 mit gesteigerter Motorleistung als CC 3045, 656 C, für die Vitrine=600
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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Dienstag 10. Dezember 2013, 15:56 
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Wohnort: Esthal
Also ich bekam mit meinem Gesellenbrief eine Schreiben, dass ich keine Motorgetriebene Geräte ohne Fachkundige Aufsicht, vor dem Vollenden des 18 Lebensjahr (war erst 17) führen darf!
Ist zwar schon ein paaaaar Jahre her, aber das Jugendschutzgesetzt hat sich hier nicht geändert.
Zwischen 16 und 18 nur unter fachkundiger Aufsicht eines Ausbilders.
Den Schein kann man zwar machen bekommen tust du Ihn aber erst mit 18.

_________________
Gruß Stefan

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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Dienstag 10. Dezember 2013, 22:25 
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Was ein glueck das ne saege auch ohne ms schein anspringt. Hier geht die gesetzliche und praktische realitaet
weit auseinander. Denk schon das jemand mit 16 faehig is ne saege zu führen und wenn nicht sollte er mit
30 auch die finger davon lassen.

_________________
mfg.mathias



Gestern standen wir noch am Abgrund,heute sind wir schon einen Schritt weiter!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Dienstag 10. Dezember 2013, 22:27 
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Zitat:
Genau, geht nur in der Lehre als Forstwirt.
oder als Gärtner

_________________
Grüße aus dem Schwarzwald!
Tobias
Meine Bilder: http://motorsaegen-portal.de/viewtopic. ... &start=280

:stihl:


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Donnerstag 12. Dezember 2013, 19:18 
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Wohnort: Sohland/Spree
hey,

bin 15 1/2 und bin auch leidenschaftlicher holzer....
eig wäre es doch besser wenn wir den Schein schon eherbekommen oder ?
wenn wir ohne arbeiten ist es doch "Gefählicher" als mit !? ich werde es auch weiter tuen aber so wäre die Sicherheit da das ich weiß wie es geht!!

in dem Sinne denke ich ist es besser wenn wir es eher dürfen ;)

Schöne Adventszeit ;)

Julius Gebler


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 00:12 
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hey,

bin 11 1/2 und bin auch leidenschaftlicher Autofahrer....
eig wäre es doch besser wenn wir den Führerschein schon eherbekommen oder ?
wenn wir ohne fahren ist es doch "Gefählicher" als mit !? ich werde es auch weiter tuen aber so wäre die Sicherheit da das ich weiß wie es geht!!

in dem Sinne denke ich ist es besser wenn wir es eher dürfen ;)

Schöne Adventszeit ;)



Die wünsche ich Dir auch. Merkst Du, was an Deiner Argumentation falsch ist?

:)

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Samstag 14. Dezember 2013, 00:46 
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Zitat:
hey,

bin 11 1/2 und bin auch leidenschaftlicher Autofahrer....
eig wäre es doch besser wenn wir den Führerschein schon eherbekommen oder ?
wenn wir ohne fahren ist es doch "Gefählicher" als mit !? ich werde es auch weiter tuen aber so wäre die Sicherheit da das ich weiß wie es geht!!

in dem Sinne denke ich ist es besser wenn wir es eher dürfen ;)

Schöne Adventszeit ;)



Die wünsche ich Dir auch. Merkst Du, was an Deiner Argumentation falsch ist?

:)

Ich könnts ned besser sagen :GG:

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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Sonntag 15. Dezember 2013, 18:48 
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ja ok ;)

aber das nächste is wenn man es ne so zeitig wie möglich startet, wird man es nie so lieben oder ?
würde ich jetzt denken.....


Nachwuchs Vörderung ;D


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Sonntag 15. Dezember 2013, 19:12 
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Entspann Dich, dengsde, die paar Jahre gehen schneller vorbei, als Dir hinterher lieb ist.

Vielleicht gibt es jemanden in Deiner näheren Umgebung, der für eine hilfreiche Hand beim Holzen dankbar und kompetent genug ist, Dir mit einer kleinen, evtl. elektrischen Säge am Bock unter kontrollierten Bedingungen die ersten Grundlagen beizubringen. Dann wird Dir die Wartezeit nicht so lang.

:)

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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Sonntag 15. Dezember 2013, 19:16 
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Kann man denn den Motorsägenkurs machen und bekommt den Schein mit 18 ausgestellt?
Darf das ein Forstwirt als "Ausbilder für den Sägekursschein"...?

Finde auch, dass man den Kurs so früh wie möglich macht. Wenn der Straßen-Rennkurs auf privaten Kurs ist, wäre ein "Führerschein fürs Auto" ja auch nicht verkehrt - es geht ja in der Regel wie mache ich das richtig und auf was muss ich achten. So werkelt der 16 jährige halt zwei Jahre rum und macht dann erst den Kurs (der dann vermutlich obsolet ist). Das er auf "öffentlichen" Grund dann nicht sägen darf ist ja klar (bis er 18 ist...).

Soweit ich das bislang verstanden habe, darf jeder so eine Bescheinigung "Motorsägenkurs" ausstellen, da gibt es eben keine verbindliche Vorschrift zu (ist halt eher die Ansichtsache des Waldbesitzers ob er den Kurs von Ladenlokal z oder Privatmann xy akzeptiert). Ich hatte extra einen Kurs vom Kwf gemacht, gerade weil es sonst beim Wohnort Wechsel schwierig wird die Qualität des "Motorsägenscheins" nachzuweisen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Kettensägenschein mit 16
BeitragVerfasst: Montag 16. Dezember 2013, 09:24 
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Registriert: Samstag 15. September 2012, 16:26
Beiträge: 507
Wohnort: 64668 Rimbach
Zitat:
Kann man denn den Motorsägenkurs machen und bekommt den Schein mit 18 ausgestellt?
Darf das ein Forstwirt als "Ausbilder für den Sägekursschein"...?

Finde auch, dass man den Kurs so früh wie möglich macht. Wenn der Straßen-Rennkurs auf privaten Kurs ist, wäre ein "Führerschein fürs Auto" ja auch nicht verkehrt - es geht ja in der Regel wie mache ich das richtig und auf was muss ich achten. So werkelt der 16 jährige halt zwei Jahre rum und macht dann erst den Kurs (der dann vermutlich obsolet ist). Das er auf "öffentlichen" Grund dann nicht sägen darf ist ja klar (bis er 18 ist...).

Soweit ich das bislang verstanden habe, darf jeder so eine Bescheinigung "Motorsägenkurs" ausstellen, da gibt es eben keine verbindliche Vorschrift zu (ist halt eher die Ansichtsache des Waldbesitzers ob er den Kurs von Ladenlokal z oder Privatmann xy akzeptiert). Ich hatte extra einen Kurs vom Kwf gemacht, gerade weil es sonst beim Wohnort Wechsel schwierig wird die Qualität des "Motorsägenscheins" nachzuweisen.
Ausstellen darf nur ein dafür Qualifizierter...

Azubis können den früher machen aber bekommen ihn erst mit 18 ausgehändigt und bis dahin nur unter Aufsicht.

Also ich hatte mit meinem hessischen noch nie Probleme,weder in RLP no in BaWü oder Bay...aussage war jedesmal: Bei uns wird auch ned anders gesägt...

Zumal die inhalte ja noch GUV sind und die gilt Bundesweit...

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