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 Betreff des Beitrags: Re: Motorsägenschein immer nötig?
BeitragVerfasst: Freitag 20. Dezember 2013, 23:42 
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Registriert: Mittwoch 10. Dezember 2008, 13:43
Beiträge: 5
Wohnort: münster (westf.)
Zitat:
Zitat:
Würde sich daß für mich lohnen ein Schein zur mache?
Dann hätten sich einige Deiner Fragen hier erledigt ;)

ich habe meine erste säge ms 028 ca 1985 bekommen. 2008 machte ich dann schein 1 und eine woche später schein 2 damit man ihn hat ,wenn man ihn braucht. wurde auch viel wirbel drum gemacht. nach den lehrgängen wurde mir bewust ,das ich in 23 jahren viel glück hatte. wenn der große schein nicht so teuer wäre,würde ich den auch machen.wir waren eine tolle truppe, es hatte spass gemacht mit 50 jahren noch dazu zulehrnen.
gr.waldmopped, der lieber im forum ließt und weniger schreibt


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorsägenschein immer nötig?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 09:09 
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Registriert: Freitag 25. Juni 2010, 17:43
Beiträge: 1463
Wohnort: Ostsaarland
Zitat:
Zitat:
Wenn was passiert kommen die Probleme. Jede Versicherung, egal ob private Krankenversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Unfallversicherung und was es da noch gibt, unterstellt Dir vorsätzlich den Unfall herbeigeführt zu haben.
Eine "Vorsatz" Unterstellung halte ich für abwegig ... niemand sägt sich mit Absicht das Bein ab. Unfälle passieren eher "fahrlässig" (="hätte man besser wissen können") oder "grob fahrlässig" (="wußte man besser und hat es trotzdem getan"). Selbst wenn man einen Unfall "fahrlässig" verursacht, verliert man nicht automatisch den Versicherungsanspruch.

Eine Schulung gemacht zu haben, kann sich als Bumerang erweisen, wenn man sich in der Folge nicht daran hält (MS ohne alle vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen, PSA, etc). Ohne Schulung mußt Du es nicht besser wissen, mit Schulung schon.

D.h. wenn Du Dir ohne Schulung ohne PSA das Bein absägst, handelst Du im schlimmsten Fall fahrlässig (hätte man ahnen können, dass es doof ist ohne PSA zu sägen), wenn Du Dir mit Schulung ohne PSA das Bein absägst, handelst Du im schlimmsten Fall grob fahrlässig (du wußtest, dass es doof ist ohne PSA zu sägen und hast es wider besseren Wissnes gemacht). Bei der ganzen Betrachtung kommt es jetzt vielleicht noch darauf an ob Du z.B. ein Handwerker bist und deshalb eher mit solchen Gerätschaften zu tun hast, und deshalb die Gefahren eher kennen müßtest, oder ob Du ein Bürohengst bist, der in seinem ganzen Leben noch keinen Hammer in der Hand hatte, und die Gefahren deshalb nicht einschätzen konnte.
Zitat:
Du hättest wissen müssen das eine Motorsäge eine gefährliche Maschine ist die man ohne Schulung nicht bedienen darf.
Man darf (privat) alle möglichen gefährlichen Maschinen ohne Schulung bedienen: Handkreissägen, Hydraulikspalter, Winkelschleifer, Rasenmäher, .... Tatsächlich fällt mir gar keine gefährliche Maschine ein, die ich privat nur mit Schulung bedienen darf.

Trotzdem finde ich es aus Eigeninteresse klug sich über die Gefahren und Sicherheitsaspekte der benutzten Maschinen zu informieren und sich entsprechend zu verhalten. Völlig egal wer die Heilbehandlungs- und Rehakosten übernimmt, gesundheitliche Einschränkungen bleiben einem, noch schlimmer anderen, erhalten. Von Todesfällen will ich gar nicht anfangen.

Ich hatte vor meinem Kurs null Erfahrung mit Motorsägen und fand die 100€ gut investiert.
Ist so nicht richtig! Leicht fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderlich Sorgfalt außer Acht läßt, grob fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im hohen Maße außer Acht läßt.
Die UVV sind für jeden, der unter sie fällt, erstmal verbindlich, egal, ob er weiß, was darin steht oder nicht. Also auch unabhängig davon, ob jemand den Schein gemacht hat oder nicht.
Der Schein bindet dich also eben nicht stärker an das Einhalten der Sicherheitsvorschriften, sondern ist der Nachweis, daß du diese eigentlich kennst und einhälst, was wichtig ist für Arbeitgeber oder Grundstückseigentümer.
Solltest du dir ohne Schein ins Bein sägen oder einen Baum auf einen unbeteiligten Dritten schmeißen, wird eine Versicherung evtl. stärker prüfen, ob du die UVV eingehalten hast. Hast du dich an das Prozedere gehalten, kann dir die Versicherung jedoch nichts vorwerfen. Eigentlich...

_________________
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 Betreff des Beitrags: Re: Motorsägenschein immer nötig?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 09:21 
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Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 11:30
Beiträge: 463
Wohnort: Haselünne
Zitat:
Ein Tag Theorie und ein Tag Praxis ist Voraussetzung bei den kleinen Scheinen ;)
Kenne ich auch nur so. Freitag von Mittag bis Abend Theorie. Also Aufbau der Säge und ihrer Sicherheitseinrichtungen, welche PSA ist erforderlich, grundsätzliches zum Verhalten mit der Säge, im Wald usw.. Feilen der Kette wurde auch noch gezeigt.
Am zweiten Tag dann Praxis, Bäume fällen und aufarbeiten, anschließend schriftliche Prüfung und Ende.

Kann man nur empfehlen. Hatte vorher auch schon oft geliefertes Holz gesägt, aber der Lehrgang war wirklich interessant und es gab auch ein paar Aha-Momente mit nützlichen Tipps.

_________________
Gruß aus dem Norden
Henning

:stihl: MS 211
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 Betreff des Beitrags: Re: Motorsägenschein immer nötig?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 17:39 
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Registriert: Samstag 7. Dezember 2013, 18:40
Beiträge: 64
Hallo!
Danke Leute für eure Antworten!
Werde mich auch zum MS-schein 1 anmelden,denn wie viele geschrieben haben,kann nicht Schaden und vielleicht lernt man ja auch noch was! Ist vielleicht sowie bei mir auf Arbeit,fahre auch seit 15 Jahren Gabelstapler bis 8 T. und erst seit 2Jahren habe ich von der Firma (wegen der Berufsgenossenschaft) ein Lehrgang gemacht, war auch interessant schon wegen der Horrorgeschichten und Unfällen die gezeigt wurden.
Weiß einer vielleicht was Modul 1, 2, 3 kosten muß nur so ca. hinkommen,weil jedes Bundesland andere Preise hat?

MfG der,der immer was Lernt!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorsägenschein immer nötig?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 18:36 
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Registriert: Samstag 7. November 2009, 14:23
Beiträge: 7741
Wohnort: Saarland
Zitat:
Am zweiten Tag dann Praxis, Bäume fällen und aufarbeiten, anschließend schriftliche Prüfung und Ende.
Was ist denn das für ein Schein :KK: ...ohne sonstigen Voraussetzungen ein Tag Theorie und dann Fällen :?: ....und dann auch mit schriftlicher Prüfung :?:

Welche Module werden da vermittelt und wonach wird geprüft :?: AS-Baum1 kann es ja net sein :kopfschuettel:
Zitat:
Weiß einer vielleicht was Modul 1, 2, 3 kosten muß nur so ca. hinkommen,weil jedes Bundesland andere Preise hat?
AS Baum1 kostet bei uns im Saarforst insgesamt 280€ und dauert 5 Tage.
Dies beinhaltet zwei Tage den Grundlehrgang mit Modul 1 und 2 (110€), und weitere 3 Tage Aufbaulehrgang zum AS Baum1 (170€).

Die Lehrgänge müssen nicht zusammenhängend gemacht werden.

_________________
Gruß Chris

:stihl: MS200 (30) :Husky: 346XPG *ported* (38/45) :dolmar: PS7900H (50/60)


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 Betreff des Beitrags: Re: Motorsägenschein immer nötig?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 19:44 
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Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2012, 11:30
Beiträge: 463
Wohnort: Haselünne
Zitat:
Was ist denn das für ein Schein :KK: ...ohne sonstigen Voraussetzungen ein Tag Theorie und dann Fällen :?: ....und dann auch mit schriftlicher Prüfung :?:
Im Ausweis steht GUV-I-8624 Modul 1-3. Grundkurs/A/B(NRW). Ist eigentlich nur der Bedienerausweis für Handkettensägen, also der "Motorsägenschein".
Mag sein das das fällen für gewöhnlich nicht dazu gehört. Kann aber sein das das mit reingenommen wurde weil auf unserem Vereinsgelände viele Bäume frisch zur Fällung markiert waren und es sich halt anbot.
Fand ich persönlich nicht schlecht und Informativ, wir waren auch nur ein Handvoll Leute von denen keiner an
krankhafter Selbstüberschätzung leidet und wie ein wilder Bäume umschmeisst.
Die Prüfung war recht simpel. Es mussten Fragen zur Bedienung und den Sicherheitseinrichtungen einer Motorsäge beantwortet werden und soweit ich mich erinnere auch noch zu den Verhaltensregeln beim Holzen.

_________________
Gruß aus dem Norden
Henning

:stihl: MS 211
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 Betreff des Beitrags: Re: Motorsägenschein immer nötig?
BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 21:06 
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Registriert: Mittwoch 26. Juni 2013, 21:24
Beiträge: 36
Hi

In Bayern ist der MS Schein Pflicht um bei den Bayer. Staatsforsten Brennholz als Selbstwerber machen zu dürfen.( Also selber liegendes / stehendes Holz das vom Förster zugewiesen...)
( BaySf will nur mit "Profis" arbeiten, Vorbildfunktion )
Wenn man einen eigenen Wald besitzt und dann mal Stammholz absägt /verkaufen will , muss man Mitglied in einer FBG sein. Da diese ja ja auch :lol: ZERTIFIZIERT :lol: sind, muss der Waldbesitzer
diesen MS Schein auch vorweisen können. Theoretisch muss er auch Ökosprit und Öl mit blauen Engel haben.
Kurse weden von den Feuerwehren/ MS Ringen in Zusammenarbeit mit dem Alf angeboten.

MfG
Abby


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