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Wenn was passiert kommen die Probleme. Jede Versicherung, egal ob private Krankenversicherung, Arbeitsunfallversicherung, Unfallversicherung und was es da noch gibt, unterstellt Dir vorsätzlich den Unfall herbeigeführt zu haben.
Eine "Vorsatz" Unterstellung halte ich für abwegig ... niemand sägt sich mit Absicht das Bein ab. Unfälle passieren eher "fahrlässig" (="hätte man besser wissen können") oder "grob fahrlässig" (="wußte man besser und hat es trotzdem getan"). Selbst wenn man einen Unfall "fahrlässig" verursacht, verliert man nicht automatisch den Versicherungsanspruch.
Eine Schulung gemacht zu haben, kann sich als Bumerang erweisen, wenn man sich in der Folge nicht daran hält (MS ohne alle vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen, PSA, etc). Ohne Schulung mußt Du es nicht besser wissen, mit Schulung schon.
D.h. wenn Du Dir ohne Schulung ohne PSA das Bein absägst, handelst Du im schlimmsten Fall fahrlässig (hätte man ahnen können, dass es doof ist ohne PSA zu sägen), wenn Du Dir mit Schulung ohne PSA das Bein absägst, handelst Du im schlimmsten Fall grob fahrlässig (du wußtest, dass es doof ist ohne PSA zu sägen und hast es wider besseren Wissnes gemacht). Bei der ganzen Betrachtung kommt es jetzt vielleicht noch darauf an ob Du z.B. ein Handwerker bist und deshalb eher mit solchen Gerätschaften zu tun hast, und deshalb die Gefahren eher kennen müßtest, oder ob Du ein Bürohengst bist, der in seinem ganzen Leben noch keinen Hammer in der Hand hatte, und die Gefahren deshalb nicht einschätzen konnte.
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Du hättest wissen müssen das eine Motorsäge eine gefährliche Maschine ist die man ohne Schulung nicht bedienen darf.
Man darf (privat) alle möglichen gefährlichen Maschinen ohne Schulung bedienen: Handkreissägen, Hydraulikspalter, Winkelschleifer, Rasenmäher, .... Tatsächlich fällt mir gar keine gefährliche Maschine ein, die ich privat nur mit Schulung bedienen darf.
Trotzdem finde ich es aus Eigeninteresse klug sich über die Gefahren und Sicherheitsaspekte der benutzten Maschinen zu informieren und sich entsprechend zu verhalten. Völlig egal wer die Heilbehandlungs- und Rehakosten übernimmt, gesundheitliche Einschränkungen bleiben einem, noch schlimmer anderen, erhalten. Von Todesfällen will ich gar nicht anfangen.
Ich hatte vor meinem Kurs null Erfahrung mit Motorsägen und fand die 100€ gut investiert.
Ist so nicht richtig! Leicht fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderlich Sorgfalt außer Acht läßt, grob fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im hohen Maße außer Acht läßt.
Die UVV sind für jeden, der unter sie fällt, erstmal verbindlich, egal, ob er weiß, was darin steht oder nicht. Also auch unabhängig davon, ob jemand den Schein gemacht hat oder nicht.
Der Schein bindet dich also eben nicht stärker an das Einhalten der Sicherheitsvorschriften, sondern ist der Nachweis, daß du diese eigentlich kennst und einhälst, was wichtig ist für Arbeitgeber oder Grundstückseigentümer.
Solltest du dir ohne Schein ins Bein sägen oder einen Baum auf einen unbeteiligten Dritten schmeißen, wird eine Versicherung evtl. stärker prüfen, ob du die UVV eingehalten hast. Hast du dich an das Prozedere gehalten, kann dir die Versicherung jedoch nichts vorwerfen. Eigentlich...