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BeitragVerfasst: Freitag 20. Dezember 2013, 15:07 
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Hallo,
ich habe einen zweitätigen Motorsägenkurs besucht. Heute wollte ich den "Kettensägenführerschein" abholen, erhielt aber nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Lehrgang gemäß VSG 4.3 Forst GUV - I 8556.
In der Bescheinigung steht weder etwas zur Zertifizierung des Kursanbieters (der aber z.B. auch Kurs für die Feuerwehr macht) noch etwas darüber, welche Module hier ausgebildet wurden. Anhand der Auflistung der theoretisch und praktisch vermittelten Inhalte kann ich das auch nicht eindeutig zuordnen.
Ich wollte ja nicht nur einen Kurs für private Selbstbewerber, sondern brauche den Schein ggfs. auch im Öffentlichen Dienst. Ich fürchte gerade, dass ich da meine 135 EUR in den Teich gesetzt habe . . .
Horst

_________________
:dolmar: ES38A, PS35
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BeitragVerfasst: Freitag 20. Dezember 2013, 20:16 
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Beiträge: 3100
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Moin,

aus den Angaben "gemäß VSG 4.3 (= UVV Forsten) und GUV I 8556" wird nicht deutlich welche Inhalte vermittelt wurden, dies regelt die GUV I 8624

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8624.pdf

Daher sollte auf einer Bescheinigung "gemäß GUV I 8624" + "Modul 1, 2, 3, 4 oder 5" drauf stehen.


Grüße


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BeitragVerfasst: Freitag 20. Dezember 2013, 21:43 
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Beiträge: 15880
Wohnort: Celle - Nds.
Zitat:
Hallo,
ich habe einen zweitätigen Motorsägenkurs besucht. Heute wollte ich den "Kettensägenführerschein" abholen, erhielt aber nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem Lehrgang gemäß VSG 4.3 Forst GUV - I 8556.
In der Bescheinigung steht weder etwas zur Zertifizierung des Kursanbieters (der aber z.B. auch Kurs für die Feuerwehr macht) noch etwas darüber, welche Module hier ausgebildet wurden. Anhand der Auflistung der theoretisch und praktisch vermittelten Inhalte kann ich das auch nicht eindeutig zuordnen.
Ich wollte ja nicht nur einen Kurs für private Selbstbewerber, sondern brauche den Schein ggfs. auch im Öffentlichen Dienst. Ich fürchte gerade, dass ich da meine 135 EUR in den Teich gesetzt habe . . .
Horst

...nicht ganz, da Du ja auch was gelernt hast (nehme ich an...) aaaaber: ...für den öffi haste Recht: in den Sand gesetzt, der zählt für sowas nicht ! :roll:

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Gruß
...der Lindi


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BeitragVerfasst: Freitag 20. Dezember 2013, 22:23 
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Beiträge: 14977
Wohnort: Gernlinden, die Perle in Oberbayern
Wie WuF gechrieben hat, Guv 8624 und hier wohl die Module 1 und 2.
Außerdem steht da normalerweise schon in der Anmeldung, das dieser Kurs nicht zum berufsmäßigen Führen eine Motorsäge berechtigt.

_________________
Gruß
Peter

Dolmar 500(38), 5105H(38), PS 7900(50)(2x), Solo 694 (60), Husqvarna 3120XP (90), Dolmar ES 2040 A(40), Efco 2600MT(30)
Sachs Dolmar 118, 123, 133, 143, 152, 153(2x), 166(4x), CA, CT, CC, CL, MC Culloch 15, 250, 300, 380, 740L, 795, 1-51, 1-72(2x), 1-86 gear drive, CP125(2x), SP125, SP125C, Pro Mac 6800, Stihl 041, 076AV, Solo Rex

Im Falle seines Falles erschlägt ein Baum dann alles!


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BeitragVerfasst: Freitag 20. Dezember 2013, 22:36 
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Beiträge: 4957
Zitat:
Wie WuF gechrieben hat, Guv 8624 und hier wohl die Module 1 und 2.
Außerdem steht da normalerweise schon in der Anmeldung, das dieser Kurs nicht zum berufsmäßigen Führen eine Motorsäge berechtigt.
Macht der Kandidat die Module 1,2 und 3, werden die durch die SVLFG auf Antrag als ASB1 anerkannt, reicht somit auch zum gewerblichen Motorsägeneinsatz außerhalb der Forsten (GaLaBau/Gärtner etc.)


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BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 08:08 
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Registriert: Freitag 13. Dezember 2013, 15:26
Beiträge: 19
Danke erstmal für die Hinweise. Von "Modulen" und "I 8624"steht auf der Bescheinigung definitiv nichts drauf. So bin ich ja erst drauf gekommen.
Ich bin ehrenamtlich im Umweltschutz tätig und dabei ist im Rahmen der Biotoppflege auch der eine oder andere Baum zu fällen. Da das ganze im Rahmen des Öff. Dienstes stattfindet, muss ich halt den Schein haben.
Der Ausbilder hat offenbar schon vorher die Kurse gemacht, auch für die Feuerwehr und müsste ja eigentlich wissen, was auf so einer Bescheinigung drauf stehen muss. Scheint über Jahre niemandem aufgefallen zu sein - jetzt mir.
Ärgerlich, weil ich auf den Spaß der Arbeit mit der Motorsäge (zumindest in dem Rahmen) vorerst weiterhin verzichten muss. Denn das die Behörde das erst mal geklärt haben will, ist ja nur verständlich.
Horst

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BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 08:27 
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Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 08:59
Beiträge: 4957
Es müsste auch nicht explizit "Modul 1+2" auf der Teilnahmebestätigung stehen, wenn denn die Lehrgangsinhalte detailliert genannt werden. Was aber auf jeden Fall erforderlich ist, ist der Hinweis auf die GUV 8624 als verbindliche Richtlinie.
Sprich mal mit der Ausbildungsstelle, ob die dir nicht eine richtige Bescheinigung ausstellen können. Habe noch mal nachgeschaut, für die Anerkennung als gewerblicher "Schein" (ASB1) musst du die Module 1-4 Nachweisen.


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BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 09:00 
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Zitat:
ich habe einen zweitätigen Motorsägenkurs besucht....
Sowieso etwas komisch :KK:


Wir haben vor drei Wochen den AS-Baum1 beim Saarforst gemacht. (Fachkunde AS Baum 1 nach § 2 VSG 4.2, anerkannt von GaLa BG, inkl. Prüfung nach VSG 4.2 § 2)

Voraussetzung war der 2 tägige Grundkurs (Modul 1 u.2 nach GUV-I 8624) den wir aber schon hatten.
Der Aufbaukurs zum ASB1 dauerte dann nochmals 3 Tage inkl. Prüfung.

Also alles in allem 5 Tage für den kompletten ASB1 bei uns ;)


Der Grundlehrgang (2Tage)umfasst:

- Grundkenntnisse zum Umgang mit der Motorsäge
- Gefahren im Umgang mit der Motorsäge
- Sicherheitseinrichtungen
- Schneidetechniken
- Bearbeitung von Holz in Spannung
- Praktischer Einsatz
- Wartung und Pflege
- Schutzkleidung

Der Aufbaulehrgang zum ASB1 (nochmal 3Tage) umfasst:

- Kennen lernen der Unfallverhütungsvorschrift
- Einführung in die Fälltechnik
- Praktische Durchführung verschiedener Fälltechniken
- Wartung und Pflege der Motorsäge
- Einsatz von Freischneidern
- Prüfung nach VSG 4.2 § 2

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Gruß Chris

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BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 10:46 
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Zitat:
Danke erstmal für die Hinweise. Von "Modulen" und "I 8624"steht auf der Bescheinigung definitiv nichts drauf. So bin ich ja erst drauf gekommen.
Ich bin ehrenamtlich im Umweltschutz tätig und dabei ist im Rahmen der Biotoppflege auch der eine oder andere Baum zu fällen. Da das ganze im Rahmen des Öff. Dienstes stattfindet, muss ich halt den Schein haben.
Der Ausbilder hat offenbar schon vorher die Kurse gemacht, auch für die Feuerwehr und müsste ja eigentlich wissen, was auf so einer Bescheinigung drauf stehen muss. Scheint über Jahre niemandem aufgefallen zu sein - jetzt mir.
Ärgerlich, weil ich auf den Spaß der Arbeit mit der Motorsäge (zumindest in dem Rahmen) vorerst weiterhin verzichten muss. Denn das die Behörde das erst mal geklärt haben will, ist ja nur verständlich.
Horst
Frag noch mal nach. Wenn er passend ausgebildet hat, sollte er dir die Bescheinigung passend ausstellen können.
Ansonsten reiche den Schein doch erst mal ein, wie es bisher ja scheinbar alle gemacht haben ;) .

Aber das sind doch Fragen, die man eigentlich VORHER stellt oder?

Du gehst doch auch nicht zu einem Fahrsicherheitstraining und wunderst dich, wenn die den Führerschein sehen wollen: "Ach, ich dachte den würde ich hier nach dem Training bekommen ??" ;)

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MfG Eike
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339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
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BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 12:48 
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Registriert: Freitag 13. Dezember 2013, 15:26
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Zitat:
Aber das sind doch Fragen, die man eigentlich VORHER stellt oder?
Ich habe den Schein auch nicht beantragt, sondern die Behörde. Die hätten das eher wissen müssen als ich.

Horst

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BeitragVerfasst: Samstag 21. Dezember 2013, 18:43 
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Wohnort: Braunschweig
Zitat:
Zitat:
Aber das sind doch Fragen, die man eigentlich VORHER stellt oder?
Ich habe den Schein auch nicht beantragt, sondern die Behörde. Die hätten das eher wissen müssen als ich.

Horst
Das heisst DIE haben den Schein gebucht, für dich bezahlt und du hast ihn nur gemacht?

Dann gehste halt mit der Bescheinigung hin und gut.

Da wird die Behörde wenig meckern können, wenn SIE den Kurs gebucht hat.

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BeitragVerfasst: Sonntag 22. Dezember 2013, 09:56 
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Die sind sich intern aber nicht einig.
Naja, jetzt über die Feiertage ist das eh nicht zu lösen. Ich werde mich wieder melden, wenn es was Neues gibt . . .
Horst

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BeitragVerfasst: Freitag 21. Februar 2014, 12:05 
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So, nach dem alten Motto "Fragen kost nix" habe ich - eben auf Nachfrage - nun meine Bestätigung "nach 8624, Module 1-3" vom Ausbilder erhalten.
Aus purer Neugier habe ich damit dann bei der SVLFG den ASG1 beantragt. Mal sehen.

Horst

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BeitragVerfasst: Samstag 22. Februar 2014, 06:22 
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Dein Kursanbieter kommt mir sehr unseriös vor und im fehlen wohl grundlegende Kenntnisse der GUV I 8624, wenn er dir nach den 2-tagen Modul 1-3 bescheinigt!


Gruß


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BeitragVerfasst: Samstag 22. Februar 2014, 08:03 
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Naja, ein wenig gegrübelt habe ich denn auch, als ich die Bescheinigung so ganz ohne Widerstand - quasi nach Wunsch - bekam. Aber mir ist es egal, ich habe, was ich wollte. Was man den Leuten im Kurs, die noch nie eine Motorsäge in der Hand hatten, zu bescheinigen bereit wäre, darüber muss ich mir keine Gedanken machen - glücklicherweise.
Bei uns Kursteilnehmern, die schon Jahre mit der Säge gearbeitet haben, wurden einfach gewisse Fertigkeiten vorausgesetzt. Tatsächlich ist ja alles, was die Module verlangen, auch gemacht worden. Wenn ich meine Säge nicht in Gang bekomme, kann ich eben auch nicht fällen. In unseren Fällen war der Schein ein Formalie, denn bis auf ein paar Details haben die Leute ja vorher ohne Schein schon alles gemacht. Und alles richtig machen, das schaffe ich auch mit Schein nicht.
Unbestreitbar habe ich in dem Kurs viel gelernt. Aber ob zwei oder mehr Tage - einen gelernten Holzfäller mit Berufserfahrung machen solche Kurse nicht. Insofern kann man durchaus grundsätzliche Bedenken haben, ob das, was GUV u.a. da vorschreiben, was dann letztlich auch noch lasch umgesetzt wird, tatsächlich zielführend ist.

Horst

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