Erst mal Danke für Euere Antworten.
Alle einzeln zu zitieren erscheint mir etwas umständlich, ich versuche es einfach mal so.
BG-klar soweit, aber ich wollte eigentlich keine schlafenden Hunde wecken. Ausserdem ist damit zu rechnen dass der Mitarbeiter der ForstBG auf die BG Transport und Lagerei verweist, und der dann wieder...
Sicherheitsbeauftragter- in einer 6Mann-Firma nur theoretisch,leider. Und der
ist beim Thema MS ja auch nicht wirklich zuhause. Schon deshalb weil das Balkensägen eine echte aber mühsame Ausnahme ist bei uns. Nur wenige grosse Teile werden mit dem Kran auf der Baustelle abgeladen und dort von der Schutzeinhausung befreit. Die Balken, Dielen und Bretter müssen dann aber (mit dem Hänger)entsorgt werden. Die Balken sind teilweise 20 auf 20 und bis etwa 6Meter Länge. Da ist der Fuchsschwanz etwas überfordert. Teilweise wird die Schutzeinhausung auch nur etwas gestutzt,oder mit Öffnungen für Anschlagmittel versehen, bis das Teil endgültig steht.
Prüfbuch- klar erstellen wir für unsere Kunden, damit Sie jederzeit problemlos nachweisen können, wer, wann gefertigt, repariert, verändert, geprüft oder gewartet hat. Da wir eigentlich fast nur stationäre Anlagen errichten, entfernen die sich auch nur selten weit von dem Regal in dem das Prüfbuch lagert. Zur schnellen Information für den Anlagenverwender oder Kontrollorgane kriegt das Maschinchen noch sein Papperl an dem man mit einem Blick erkennt, Was, Wer, Wann geprüft hat.
Das Wer wäre gar nicht gefordert, ist aber praktisch, damit die Leute sofort wissen wo sie anrufen können wenn es klemmt.
Bei Ortsveränderlichen ist das "begleitende Prüfbuch" mühsam bzw. meist unrealistisch.
Meister- bin ich auch. Das sagt aber nicht dass ich Meister für MS bin und laufend auf Veränderungen in Technik und im Vorschriftenwerk hin, geschult werde.
Sachkunde- kann man in gewissen Umfang von jedem erwarten der den Sägenschein gemacht hat. Das heisst aber nicht daß derjenige in der Lage ist alle Details einer Säge z.B. den Nachlauf etc. exakt zu beurteilen. Auch hat das Vieraugen prinzip, (einer prüft,einer nutzt), schon gewisse Vorteile.
Das Kernproblem für mich war aber die Vorgabe des Auftraggebers dass zu seiner rechtlichen Entlastung, nur aktuell geprüfte Arbeitsmittel auf das Gelände dürfen. Überspitzt ausgedrückt heisst das,dass der alte Klappstuhl den ich manchmal
beim Kabel einklemmen oder programmieren nutze eigentlich auf Beschaffenheit, Gefahrenneigung etc.geprüft werden müsste, wenn einer danach fragt.
Ich finde es ja auch Irrsinn, schon deshalb weil so eine Vorschriften oder Prüfungsflut fast zwangsläufig in eine oberflächliche Abarbeitung zwingt. Egal ob sinnvoll oder nicht. Alle grossen Konzerne verlangen dies aber, und das immer mehr. Firmen und Konzerne die Multinational aufgestellt sind noch extremer. Die neigen dazu eine Vorschrift die in Florida gegen das Eindringen von Mücken besteht auch in trockeneren und kälteren Regionen zu verlangen. Wo es diese Flieger gar nicht gibt...
UVVén, VBG´s etc-früher (bis etwa 1990) als die innerdeutschen UVV`en, VGB`s und das Gerätesicherheitsgesetz noch alleingültig waren, war es übersichtlich. Durch die europäische Angleichung ist das Auffinden und Zuordnen der Regelwerke sehr umfangreich und mühsam geworden. Ständig gibt es die Frage, gibt es hierfür irgendwo eine (neue?) Regelung?
Und da bin ich dann wieder bei meinem Problem, gibt es diese Einzelprüfungen ( also nicht das Baumuster oder CE-Konformitätszeichen der Hersteller) und was dürfen die kosten.
Sorry dass ich so trockenes Zeug frage aber ein kostenpflichtiges Papperl würde viel Ärger und Mühe ersparen.
Der müde Schorsch