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 Betreff des Beitrags: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 15:10 
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Registriert: Dienstag 15. Oktober 2013, 17:16
Beiträge: 4
Hallo, sorry falls es hierfür schon irgendwo einen Beitrag gibt den ich nicht gefunden habe... :roll:

Bei uns im Betrieb ist die MS nur ein selten genutztes Werkzeug. Privat deutlich häufiger. Deshalb habe ich im Bedarfsfall
(Balken kürzen etc.) meist meine kleinere MS 018 mit genommen. Da wusste ich immer dass alles in Ordnung ist damit.
Nun sagte mir aber der Techn.Leiter eines grösseren Betriebes, dass ich nur Geräte mit aktueller UVV-Prüfung mit aufs Gelände nehmen darf. Haben sonst alle unsere Maschinchen. Von der Bohrmaschine bis zur grossen Schweissmaschine.
Der Ausnahmefall wurde zwischen 12 und 13Uhr gelöst. Da saßen alle in der Kantine.Bis auf zwei Kompressorhämmer die eine gewisse Kulisse lieferten.
Für die Zukunft meinte der Chef ich soll halt die Rechnung bringen. Nur bei den beiden Werkstätten (1x Sägenhändler,1x "Lagerhaus") bei denen ich nachgefragt habe war die Verblüffung offensichtlich. Uvv-Prüfung haben die doch ab Werk...,
Wir machen einen KD und dann haben Sie doch den Nachweis. Plakette? Welche Plakette? Ist éh nicht unser Produkt.... Das überzeugte nicht wirklich.

Im Netz war auch nicht viel zu finden, eher so in die Richtung "wir prüfen alles...". :?
In einer UVV Forstarbeiten fand ich dass der Sägenbetreiber eigentlich nachweisen muss dass er geistig o.k. ist,
dass die PSA etc. in Ordnung und am Mann sein muß, usw, alles erwähnt.
Die neueren Sägen haben das CE-Plapperl ab Werk. aber zu einer wiederkehrenden Prüfung ob die Maschine noch dem
Standard entspricht kein Wort.
Und ganz allgemein ist es bei Maschinen ja so dass im Falle eines Unfalles -ohne aktuelle Prüfbescheinigung- der Betreiber
haftet. Und bei betriebsfremden Geräten wird es ja noch interessanter.
Wer weiss, wo ich Infos finde. Oder kann mir jemand vielleicht sogar einen üblichen Preis nennen. Danke


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 15:55 
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Registriert: Mittwoch 9. Juli 2008, 00:21
Beiträge: 835
Hallo,

UVV sagt alleine nichts aus. Geräte die UVV geprüft werde haben in der Regel auch ein Prüfbuch in dem festgehalten wird was geprüft wurde und mit welchen Ergebnis. Kräne, Leitern, Hebezeuge und Regale wären z.B solche Geräte. Du sprichst aber von Bohrmaschinen und Schweißtrafos, die werden nach BGV A3 auf ihren
elektrischen Zustand hin geprüft. Da kann man alle elektrischen Teile prüfen wenn man will (oder muß), von der Dreifachsteckdose bis zur Fertigungsstraße.
Der Sicherheitsbeauftragte deiner Firma sollte dir über die UVV Prüfungen in deinem Betrieb lückenlos Auskunft geben können.

es grüßt die Runde
der hobbyholzler


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Mittwoch 15. Januar 2014, 18:45 
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Registriert: Sonntag 7. Oktober 2012, 02:02
Beiträge: 2157
Wohnort: bissendorf\osnabrück
BG fragen,wenn die es nich wissen wer dann?
CE gedoens kriegste wenn dann nur vom hersteller.
UVV pruefung is doch nur ne checkliste und nen aufkleber,kannste dir selbst bestellen und auch durchfuehren wenn du fach und sachkundig bist(am besten meister). Nur ist der unterzeichner dann auch verantwortlich wenn was schiefgeht.

_________________
mfg.mathias



Gestern standen wir noch am Abgrund,heute sind wir schon einen Schritt weiter!


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Januar 2014, 08:14 
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Registriert: Dienstag 15. Oktober 2013, 17:16
Beiträge: 4
Erst mal Danke für Euere Antworten.
Alle einzeln zu zitieren erscheint mir etwas umständlich, ich versuche es einfach mal so.

BG-klar soweit, aber ich wollte eigentlich keine schlafenden Hunde wecken. Ausserdem ist damit zu rechnen dass der Mitarbeiter der ForstBG auf die BG Transport und Lagerei verweist, und der dann wieder... :schreck:
Sicherheitsbeauftragter- in einer 6Mann-Firma nur theoretisch,leider. Und der
ist beim Thema MS ja auch nicht wirklich zuhause. Schon deshalb weil das Balkensägen eine echte aber mühsame Ausnahme ist bei uns. Nur wenige grosse Teile werden mit dem Kran auf der Baustelle abgeladen und dort von der Schutzeinhausung befreit. Die Balken, Dielen und Bretter müssen dann aber (mit dem Hänger)entsorgt werden. Die Balken sind teilweise 20 auf 20 und bis etwa 6Meter Länge. Da ist der Fuchsschwanz etwas überfordert. Teilweise wird die Schutzeinhausung auch nur etwas gestutzt,oder mit Öffnungen für Anschlagmittel versehen, bis das Teil endgültig steht.
Prüfbuch- klar erstellen wir für unsere Kunden, damit Sie jederzeit problemlos nachweisen können, wer, wann gefertigt, repariert, verändert, geprüft oder gewartet hat. Da wir eigentlich fast nur stationäre Anlagen errichten, entfernen die sich auch nur selten weit von dem Regal in dem das Prüfbuch lagert. Zur schnellen Information für den Anlagenverwender oder Kontrollorgane kriegt das Maschinchen noch sein Papperl an dem man mit einem Blick erkennt, Was, Wer, Wann geprüft hat.
Das Wer wäre gar nicht gefordert, ist aber praktisch, damit die Leute sofort wissen wo sie anrufen können wenn es klemmt.
Bei Ortsveränderlichen ist das "begleitende Prüfbuch" mühsam bzw. meist unrealistisch.
Meister- bin ich auch. Das sagt aber nicht dass ich Meister für MS bin und laufend auf Veränderungen in Technik und im Vorschriftenwerk hin, geschult werde.
Sachkunde- kann man in gewissen Umfang von jedem erwarten der den Sägenschein gemacht hat. Das heisst aber nicht daß derjenige in der Lage ist alle Details einer Säge z.B. den Nachlauf etc. exakt zu beurteilen. Auch hat das Vieraugen prinzip, (einer prüft,einer nutzt), schon gewisse Vorteile.
Das Kernproblem für mich war aber die Vorgabe des Auftraggebers dass zu seiner rechtlichen Entlastung, nur aktuell geprüfte Arbeitsmittel auf das Gelände dürfen. Überspitzt ausgedrückt heisst das,dass der alte Klappstuhl den ich manchmal
beim Kabel einklemmen oder programmieren nutze eigentlich auf Beschaffenheit, Gefahrenneigung etc.geprüft werden müsste, wenn einer danach fragt.
Ich finde es ja auch Irrsinn, schon deshalb weil so eine Vorschriften oder Prüfungsflut fast zwangsläufig in eine oberflächliche Abarbeitung zwingt. Egal ob sinnvoll oder nicht. Alle grossen Konzerne verlangen dies aber, und das immer mehr. Firmen und Konzerne die Multinational aufgestellt sind noch extremer. Die neigen dazu eine Vorschrift die in Florida gegen das Eindringen von Mücken besteht auch in trockeneren und kälteren Regionen zu verlangen. Wo es diese Flieger gar nicht gibt...
UVVén, VBG´s etc-früher (bis etwa 1990) als die innerdeutschen UVV`en, VGB`s und das Gerätesicherheitsgesetz noch alleingültig waren, war es übersichtlich. Durch die europäische Angleichung ist das Auffinden und Zuordnen der Regelwerke sehr umfangreich und mühsam geworden. Ständig gibt es die Frage, gibt es hierfür irgendwo eine (neue?) Regelung?
Und da bin ich dann wieder bei meinem Problem, gibt es diese Einzelprüfungen ( also nicht das Baumuster oder CE-Konformitätszeichen der Hersteller) und was dürfen die kosten.
Sorry dass ich so trockenes Zeug frage aber ein kostenpflichtiges Papperl würde viel Ärger und Mühe ersparen.

Der müde Schorsch


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Januar 2014, 09:31 
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Registriert: Freitag 30. Dezember 2011, 18:57
Beiträge: 1047
Wohnort: Oberpfalz
Hallo Schorschla, hier ein paar Anmerkungen von mir:
Zitat:
BG-klar soweit, aber ich wollte eigentlich keine schlafenden Hunde wecken. Ausserdem ist damit zu rechnen dass der Mitarbeiter der ForstBG auf die BG Transport und Lagerei verweist, und der dann wieder... :schreck:
Für ein Unternehmen ist immer nur eine BG zuständig, aus der kommst Du auch nicht raus, selbst wenn diese Firma mal was ganz anderes machen sollte.
Um die BG zu wechseln muß man eigentlich ein neues Unternehmen gründen.
Ihr zahlt Mitgliedsbeiträge an die BG, dafür werdent ihr von denen kostenlos beraten, was ist daran schlimm zumal ja alles in Ordnung zu sein scheint?

Zitat:

Sicherheitsbeauftragter- in einer 6Mann-Firma nur theoretisch,leider. Und der ist beim Thema MS ja auch nicht wirklich zuhause.
Sicherheitsbeauftragte sind je nach BG ab ca. 20 Beschäftigte üblich und werden schriftlich bestellt, der soll aber nur auf Sicherheitsmängel hinweisen und ist nicht verantwortlich, das ist dann eher die Fachkraft für Arbeitssicherheit, bei kleinen Unternehmen ist das meist der Unternehmer selbst, oder jemand von extern.

Zitat:
Bei Ortsveränderlichen ist das "begleitende Prüfbuch" mühsam bzw. meist unrealistisch.
Meister- bin ich auch. Das sagt aber nicht dass ich Meister für MS bin und laufend auf Veränderungen in Technik und im Vorschriftenwerk hin, geschult werde.
Frag deine BG ob Du wirklich für alles ein begleitendes Prüfbuch brauchst, oder nur für bestimmte Betriebsmittel!

Wenn Du als Meister angestellt bist hast Du sowieso die Verantwortung!


Ich würde mal eine Mail an Stihl schreiben wer den eine UVV/Sicherheitsprüfung mit Nachweis für Motorsägen durchführen kann.
Denke mal die können dir jemanden benennen der das macht und dein Problem ist gelöst!

_________________
Grüße
euer topholzer

Im Besitz von Sägen verschiedener Markenhersteller


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Januar 2014, 10:01 
So als Nichtfachmann von außen betrachtet, kommen mir spontan ein paar Gedanken:

... wenn die Firma bestimmte Maschinen nicht auf dem Hof haben, dann ist das so.....
... wenn die Arbeit ansonsten nicht gemacht werden kann, darf der Chef gerne selbst ne Motorsäge kaufen und zertifizieren lassen......
... wer fragt, muss auch mit den Antworten leben können, seien sie noch so unangenehm.....
... frag die Fachleute, also die die im Notfall auch kontrollieren und ahnden....also die BG.... Wer schlafende Hunde nicht wecken will, gerät in Gefahr, dass diese von hinten beißen, wenn sie doch aufwachen.....

.... sorry... .... da machen sich ein paar Leute einen schönen Lenz, weil sie sich sinn- und gedankenlos auf irgendwelche Vorschriften stützen, die sie selbst nicht kennen....? ... und warum machen die das?.... weil sie selbst keine Ahnung haben.....!

Ich hab den Eindruck du verzehrst dich da an einem Thema, das andere zu lösen haben...... hab ich jahrelang gemacht und wird mir nicht mehr passieren....


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Donnerstag 16. Januar 2014, 13:01 
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Registriert: Dienstag 15. Oktober 2013, 17:16
Beiträge: 4
"...
... wenn die Firma bestimmte Maschinen nicht auf dem Hof haben, dann ist das so.....
... wenn die Arbeit ansonsten nicht gemacht werden kann, darf der Chef gerne selbst ne Motorsäge kaufen und zertifizieren lassen......
... wer fragt, muss auch mit den Antworten leben können, seien sie noch so unangenehm.....
... frag die Fachleute, also die die im Notfall auch kontrollieren und ahnden....also die BG.... Wer schlafende Hunde nicht wecken will, gerät in Gefahr, dass diese von hinten beißen, wenn sie doch aufwachen.....

.... sorry... .... da machen sich ein paar Leute einen schönen Lenz, weil sie sich sinn- und gedankenlos auf irgendwelche Vorschriften stützen, die sie selbst nicht kennen....? ... und warum machen die das?.... weil sie selbst keine Ahnung haben.....!
..."

Grundsätzlich alles wohl richtig...
Ich hatte gedacht es gäbe da einen normalen Ablauf und ich wäre nur bei den Falschen vorstellig geworden.
Ich hatte heute übrigens noch einen grün gekleideten Prüf-Ingenöööör bei einem Kunden getroffen, der dort die Fahrzeuge abnahm. Er hat mich an die mit den blauen Mänteln verwiesen, die hätten Zeit für sowas.

Zum Thema Chef, da können wir uns absolut nicht beklagen. Ausrüstung, Schutzkleidung alles problemlos. Bei Wünschen, Sorgen, privaten Problemen immer grosszügig. Gerade deshalb wollte ich den Weg über die BG nicht unbedingt...
Unser "Sicherheitsbeauftragte, Fachkraft für Sicherheit und Sonstiges"ist übrigens ein älterer Mitarbeiter der nur noch
Teilzeit macht. Der kümmert sich darum dass keiner mit lädierten Elektrogeräten, alten Gurten oder abgelaufenem Feuerlöscher unterwegs ist. Kümmert sich darum dass Herstellerinfos kopiert und weitergegeben werden. Kennt alle Produkte, alle Arbeiten, alle Kunden, macht Urlaubs-und Krankeitsvertretungen. Aber wenn der auf so einen"Theoretiker"
stösst gibt es mehr Ärger als Aufträge... :evil:

Aber es scheint sich zumindest für den Moment eine Zwischenlösung ab zu zeichnen. Einer unserer Kunden, der viele Kleinmaschinen hat und den ich wegen einer Störung an seinem Firmentor besucht habe( Fehlbedienung ;) ), sagte nach dem ich ihn gefragt habe, daß bei ihnen kommende Woche eine Firma da ist. Die machen Reparaturen und ggf.UVV.
Die scheinen zu einem Pauschalpreis ab zu rechnen. Plakette und Kopie des Prüfberichts für meine Feile, dafür rechne ich die
erneute Einweisung nicht ab. Damit kann ich gut leben. Der Chef hat es auch abgenickt und gemeint ich solle Ihm das Blatt vorlegen, er wird stempeln und seinen Karl-Friedrich darunter setzen. Damit ist die Verwendung der "Privatsäge" dann auch
etwas belastbarer.

Dass es so weit verbreitete kraftbetriebene Arbeitsmittel gibt, ohne regelmässige Prüfung gibt und dass damit noch keiner Geld machen will, überrascht mich aber immer noch.


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Sonntag 19. Januar 2014, 20:21 
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Registriert: Sonntag 25. September 2005, 10:19
Beiträge: 7504
Wohnort: Iserlohn
Stihl würde ich da mal anfragen, wie schon geschrieben.

Grössere Landmaschinen-Werkstätten sollten da theoretisch weiter helfen können. Mindestens, wenn die Gabelstapler, Seilwinden oder ähnliches Gerät mit den gesuchten Plaketten versehen müssen.

Der "normale" kleine Stihldienst hat ja oft nicht die entsprechende technische Fachausbildung.

MfG Hainbuche

_________________
Wenn's nix wird, wird's feuerholz


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Sonntag 19. Januar 2014, 21:01 
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Registriert: Sonntag 7. Oktober 2012, 02:02
Beiträge: 2157
Wohnort: bissendorf\osnabrück
Was fuer ne fach bildung,das is ne motorsaege und kein akw!
Ausschalter? Check
Gashebelsperre? Check
Kettenbremse? Check
Traegheitsausloesung? Check
Kettenfangbolzen? Check
Kette/schiene? Check
Risse/brueche/undichigkeiten? Check
Fertig!
Unterschreiben Aufkleber Saegen!

_________________
mfg.mathias



Gestern standen wir noch am Abgrund,heute sind wir schon einen Schritt weiter!


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Sonntag 19. Januar 2014, 23:00 
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Registriert: Montag 21. Februar 2011, 22:17
Beiträge: 119
Wohnort: Ammerland
Hallo,
schau mal in die Betriebssicherheitsverordnung § 10. Der Arbeitgeber darf nur geprüfte und geeignete Geräte und Maschinen zur Arbeit zur Verfügung stellen. Deshalb ist gelegentlich das Mitbringen eigener Geräte nicht gestattet. Zu prüfende Geräte sind z.B. am Ende der GUV-R 2109 "Gärtnerische Arbeiten" aufgeführt. Wenn euer Auftraggeber unbedingt geprüfte Geräte will, leg doch ein Prüfbuch für die Motorsäge an und Schreibe alle halbe Jahr geprüft rein. Außerdem wird eine Motorsäge arbeitstäglich auf Betriebssicherheit geprüft.

_________________
Grüße vom Blaukittel aus dem Ammerland


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Montag 20. Januar 2014, 13:14 
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Registriert: Sonntag 25. September 2005, 10:19
Beiträge: 7504
Wohnort: Iserlohn
Wenn die GUV-R 2109 schon erwähnt ist, zitiere ich mal die Seite 37 unten:
Zitat:
Holzbearbeitungsmaschinen auch Motorsägen sind zu prüfen nach der Betriebssicherheitsverordnung §10 durch den Benutzer täglich vor Arbeitsbeginn. Eine Dokumentation ist nicht erforderlich.
Ob das überall so ist weiss ich nicht? Dazu müsste ja geklärt werden ob die GUV-R 2109 für deinen Arbeitsbereich zuständig ist? Das das Werk von der Fachgruppe Forsten erstellt wurde sollte es mindestens für alle "grünen" Berufe relevant sein. Ob es da für Zimmerleute oder Dachdecker da etwas abweichende Regeln gibt?

MfG Hainbuche

_________________
Wenn's nix wird, wird's feuerholz


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Montag 20. Januar 2014, 14:26 
Offline

Registriert: Dienstag 15. Oktober 2013, 17:16
Beiträge: 4
Zitat:
Wenn die GUV-R 2109 schon erwähnt ist, zitiere ich mal die Seite 37 unten:
Zitat:
Holzbearbeitungsmaschinen auch Motorsägen sind zu prüfen nach der Betriebssicherheitsverordnung §10 durch den Benutzer täglich vor Arbeitsbeginn. Eine Dokumentation ist nicht erforderlich.
Ob das überall so ist weiss ich nicht? Dazu müsste ja geklärt werden ob die GUV-R 2109 für deinen Arbeitsbereich zuständig ist? Das das Werk von der Fachgruppe Forsten erstellt wurde sollte es mindestens für alle "grünen" Berufe relevant sein. Ob es da für Zimmerleute oder Dachdecker da etwas abweichende Regeln gibt?

MfG Hainbuche
Genau das ist ja das Kernproblem, es gibt (leider oder GottseiDank)kein Regelwerk für Tormonteure die eine Transporteinhausung mit der Maschine zerlegen wollen/müssen. Ich nehme nun das naheliegende und für mich ohne Klimmzüge verfügbare. Ein Heftchen der Forst-BG,eine Prospektkopie vom Hersteller, eine Kopie einer steinalten Funktionsbeschreibung für MSen, ,ein Plapperl der BauBG, eine Kopie des Sägenscheins, und wenn ich es finde einen
Auszug aus dem Familienstammbuch...
Wenn er sich da durchgeblättert hat, sollte ich fertig sein. :pfeifen:
Ich denke dass er beim nächsten mal nur den Aufkleber sehen will und gut isses.
Er hatte seinen Auftritt, ich die Säge und meine Ruhe.

Überraschend ist oder war vor allem das Fragezeichen im Gesicht der Werkstattleute. Die wollten ja unter anderem deshalb nicht, weil sie nicht über die erforderliche Sachkunde verfügen.Dann dürften sie eigentlich keine Geräte nach sicherheitsrelevanten Reparaturen über den Tisch reichen...


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Januar 2014, 21:44 
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Registriert: Dienstag 31. Dezember 2013, 10:46
Beiträge: 1731
Wohnort: Lunestedt
Grundsätzlich hat jeder Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung zu machen, da sind dann alle Forderungen der BG mit eingeschlossen wie die Halbjährliche/jährliche Prüfung handgeführter Elektrogeräte ( da zählt auch der PC im Büro und das Handyladegerät dazu) ebenso das Vorhandensein eines Lehrgangs für Hubarbeitsbühnen und Absperren im Straßenverkehr gerade für Baumfällarbeiten an Straßen. Die Jeweilige BG versteht da keine Spaß ich hab schon bei Arbeiten an Straßenbeleuchtung nen Arbeitsverbot bekommen :(
Es gibt auch so lustige Sachen wie ein Leiternprüfbuch :roll:
Das für kettensägen interessante wird geregelt in :
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
BGV A1 "Grundsätze der Prävention"
BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"
Die Definition der Personen, die die wiederkehrende Prüfung an Arbeitsmittel durchführen, werden in der BGR 500 und der TRBS 1203 "Befähigte Personen", beschrieben

Das ist heutzutage kein Kavaliersdelikt diese Sachen nicht zu machen, da die meisten Versicherer nicht zahlen wollen wenn ein Schadensfall eintritt ( hatten grad so einen Fall, dentallabor Abgebrannt) oder die BG ein Ordnungsgeld verhängt.
So Langsam wird's aber lästig diese ganzen Lehrgänge zu machen! aber bei jedem BG Lehrgang gibts 5 Mahlzeiten :sabber:

_________________
MfG Marcel


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 Betreff des Beitrags: Re: UVV-Plakette
BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Januar 2014, 07:33 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 30. Dezember 2011, 18:57
Beiträge: 1047
Wohnort: Oberpfalz
Zitat:
........
So Langsam wird's aber lästig diese ganzen Lehrgänge zu machen! aber bei jedem BG Lehrgang gibts 5 Mahlzeiten :sabber:
:groehl: :groehl:

Stimmt!

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

_________________
Grüße
euer topholzer

Im Besitz von Sägen verschiedener Markenhersteller


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