Ob gültig oder nicht, kann ich Dir auch nicht sagen. Aber mein Problem war ähnlich.
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Die Teilnahmbescheinigung enthielt auch keinen Hinweise auf die GUV-I 8624, aber eine Auflistung dessen, was so alles unterrichtet wurde - im Ergebnis eigentlich Module 1-3. Auf Nachfrage wurden mir die denn auch bestätigt - nach zwei Tagen Kurs, wovon man halten mag, was man will. Ich hab' den Schein. Der Rest ist mir wurscht. Offenbar sind einige Kursleiter mit dem Ausstellen einer brauchbaren Bescheinigung überfordert.
Die Frage nach der "Gültigkeit" einer solchen Bescheinigung habe ich mir auch schon gestellt. Aber ich denke, das ist nicht so eindeutig wie z.B. beim Angelschein, sondern wenn ein Berechtigter die Teilnahme an einem Kurst nach GUV-I 8624 Modul ... bestätigt, dann ist das gültig. KWF ist m.E. nur der dritte Topf, in dem nun ein weiteres Süppchen neben GUV-I 8624 und ASG1 gerührt wird.
In Deinem Falle ist der Witz, dass Hessen Forst seit 2014 nur noch KWF-zertifizierte Kurse anerkennt. Offenbar waren dies bis 2013 nicht einmal ihre eigenen. Und ob das nun gültige System von drei Modulen nach KWF kompatibel mit dem der GUV ist - eine weitere gute Frage. Darf ein Hessen also nun jemand, der mit GUV-Bescheinigung kommt, nicht mehr sägen?
Bei Gesetzen gibt es ja sowas wie Bestandsschutz. Hier sieht's eher nach Wildwuchs aus.
Horst
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ES38A, PS35
Stihl Dauner Messstock, Krumpholz Spalthammer, Bison Sappie und anderes Gerödel