Zitat:
zu 2.: Die Krankenkasse zahlt immer! Holt sich aber ggf. das Geld wieder, wenn Dritte für die Schädigung verantwortlich sind, z.B. von deinen Eltern...
Das mit den Eltern ist nicht ganz richtig...es gilt dsa sog. Familienprivileg
Das Familienprivileg im privaten Versicherungs- und im Sozialrecht - Haftungsausschluss im Familien- und Partnerschaftsverband und in eheähnlichen Lebensgemeinschaften
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist ein Forderungsübergang bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben, ausgeschlossen.