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 Betreff des Beitrags: Krankenversicherung
BeitragVerfasst: Dienstag 18. Februar 2014, 20:47 
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Registriert: Donnerstag 23. Mai 2013, 09:43
Beiträge: 112
Wohnort: Oer-Erkenschwick
Hallo,

ich habe zwei Fragen. Eine etwas allgemeinere und eine etwas speziellere:

1. Darf ich grundsätzlich als nicht volljähriger, auf einem Privatgrundstück mit einer MS arbeiten? ( natürlich mit PSA, jedoch NOCH ohne Schein wegen halt noch nicht volljährig )

2. Zahlt die Krankenkasse Personenschäden bei einem Unfall auf Privatgründstück? ( gleiche Vorraussetzung wie oben )

_________________
Gruß Dean ;)

:stihl: MS 170 D ( 30cm )
:stihl: MS 271 ( 40cm )
:stihl: MS 441 C-M ( 50cm )
:stihl: MS 193 T ( 25cm )
Atika ASP 5N-UG

Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=73476


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 Betreff des Beitrags: Re: Krankenversicherung
BeitragVerfasst: Dienstag 18. Februar 2014, 21:15 
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Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 08:59
Beiträge: 4957
zu 1.: Auf deinem Grundstück darfst du wahrscheinlich alles, was keinen anderen belästigt oder schädigt und nicht per Gesetz verboten ist! Und was deine Eltern dir erlauben. ;)

zu 2.: Die Krankenkasse zahlt immer! Holt sich aber ggf. das Geld wieder, wenn Dritte für die Schädigung verantwortlich sind, z.B. von deinen Eltern...


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 Betreff des Beitrags: Re: Krankenversicherung
BeitragVerfasst: Mittwoch 19. Februar 2014, 08:59 
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Registriert: Donnerstag 23. Mai 2013, 15:01
Beiträge: 122
Wohnort: 71229 Leonberg
Zitat:
zu 2.: Die Krankenkasse zahlt immer! Holt sich aber ggf. das Geld wieder, wenn Dritte für die Schädigung verantwortlich sind, z.B. von deinen Eltern...
Das mit den Eltern ist nicht ganz richtig...es gilt dsa sog. Familienprivileg

Das Familienprivileg im privaten Versicherungs- und im Sozialrecht - Haftungsausschluss im Familien- und Partnerschaftsverband und in eheähnlichen Lebensgemeinschaften

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist ein Forderungsübergang bei nicht vorsätzlichen Schädigungen durch Familienangehörige, die im Zeitpunkt des Schadensereignisses mit dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen in häuslicher Gemeinschaft leben, ausgeschlossen.

_________________
Grüße Jens


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