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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 13:30 
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Beiträge: 364
Wohnort: Frechen, Nähe Köln
Ich habe heute eine Anfrage bekommen ob ich Interesse an dem AS1 habe ( ich brauche nur noch zwei Tage ). Zeitlich würde ich das auch vermutlich doch noch hingefummelt bekommen, aber ich frage mich ob der mir als Hobbyfuzzi irgendwelche Vorteile bringt? Ist das bei meinem Förster von Vorteil?

Fragende Grüße

Rainer

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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 14:04 
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Registriert: Samstag 24. November 2012, 12:18
Beiträge: 232
Wohnort: Lüneburger Heide
...eventuell wenn du vorhast nebengewerblich mal irgendwo ein bischen was zu machen, aber wirklich nur privat für dich denke ich eher nicht...

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LG Philip

Mein Arbeitsgerät:

Stihl MS 170
Stihl MS 261
Cub Cadet 4051(Solo 651)
Fiskars X25
Stihl Fällheber 130cm

Holz machen ist einfach mit die geilste Beschäftigung die es gibt, man vergisst mal alles um sich herum, verbringt Zeit in der Natur und ist abends schön ausgepowert !!


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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 14:09 
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Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 19:17
Beiträge: 206
Wohnort: Mittelfranken
Gegenfrage weils mich interessiert:

Was darf ich denn wirklich, wenn ich einen AS1 vorweisen kann?
Gewerblich Holz machen?


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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 14:28 
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Beiträge: 22
Wohnort: Rheinisch-Bergischer Kreis
Hallo,
zu Deiner Frage:

Zitat:" Dieser Kurs richtet sich an Personen, die Forstarbeiten, Baumfäll- oder pflegearbeiten durchführen möchten (Garten- und Landschaftsbauer, Kommunen, Waldbesitzer)."

Quelle: http://www.kettensaegenausbildung.de/Mo ... I:::4.html

Denke, Du verrichtest Deine Arbeiten nicht gewerbsmäßig. Für die "größeren Kaliber" reicht W2 völlig aus (wird Dir Dein Förster vermutlich auch so sagen).


Grüße, Thomas

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Stihl MS 261 C-M / 046


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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 14:53 
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Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 08:59
Beiträge: 4957
Du wirst auf keinen Fall dümmer dadurch! Und dein Förster wird sich sicher sein, dass die UVV bekannt sind und beachtet werden.


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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 16:03 
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Registriert: Donnerstag 2. Februar 2012, 09:08
Beiträge: 364
Wohnort: Frechen, Nähe Köln
Also das es nicht schaden kann habe ich mir auch schon gedacht und der Gedanke da evt. irgendwannmal irgendwas im Nebenerwerb zu machen ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, aber alles nicht sehr konkret. Was mich halt ein wenig abschreckt sind die Kosten für den Kurs und die ärztliche Untersuchung.
Benötigt man den AS1 zwingend für eine Gewerbeanmeldung in dem Bereich?
Zusätzlich spiele ich ja mit dem Gedanken – hoffentlich liest meine Frau hier nicht mit – den SKT-A im nächsten Jahr zu machen und bei einem Baumkletterer hier aus der Gegend gelegentlich als Helferlein zu fungieren, wäre der AS1 da auch eine Hilfe? Ich denke mal Frank das ist doch dein Thema, da kannste doch bestimmt was zu sagen.
Mann-o-Mann Fragen über Fragen…..

Gruß
Rainer

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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 16:49 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Seit wann braucht man eine ärztliche Untersuchung? Ich brauchte keine.
Wenn Du als Bodenmann arbeiten willst, solltest Du schon den AS1 haben.
Gewerbe anmelden kannst Du auch ohne, wird dann nur schwierig, wenn die BG zahlen soll.

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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 17:24 
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Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 08:59
Beiträge: 4957
Wenn du als Bodenmann arbeiten willst, ist der AS B1 zwingende Voraussetzung. Für den Lehrgang war früher die H9 (Heute G41, G 20) gefordert, heute ist die ärztliche U. nur für Arbeitnehmer vorgeschrieben, für private Lehrgangsteilnehmer wird sie komischer Weise nicht mehr überall verlangt.
Allerdings brauchst du die "arbeitzmedizinische Untersuchung nach G41" für den SKT A zwingend!
Also, mach den Schein, dann bist du auch auf Baustellen zu gebrauchen.
Darüber hinaus, nach dem SKT A kommt irgendwann der SKT B, da ist der AS B 1 eine der Zugangsvoraussetzungen!
Viele heute selbständige Kletterer haben mal als Bodenleute angefangen und sich dabei mit dem Klettervirus infiziert...


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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 18:02 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Nochwas: Ob da jetzt AS1 drauf steht oder 40-Stundenschein oder Großer Motorsägenschein, ist völlig egal, aber nach GUV, dass muss auf jeden Fall drauf sein, darauf kommt es im Ernstfall an.

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BeitragVerfasst: Freitag 14. März 2014, 23:58 
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Registriert: Montag 21. Februar 2011, 22:17
Beiträge: 119
Wohnort: Ammerland
Hallo,
eben nicht nach GUV, sondern nach den Vorschriften der früheren Gartenbau-BG (heute: SVLFG) im Anhang 3 zur VSG 4.2 . In selbiger wird auch die ärztliche Feststellung der Eignung für gefährliche Baumarbeiten gefordert. Schau bitte, ob der Kursanbieter als ASB I Ausbildungsstätte bei der SVLFG geführt wird. Denn wie soll das gehen, wenn Du sagst, Du brauchst noch 2 Tage? Ein ASB I Kurs wird entweder in 40 Stunden an 5 zusammenhängenden Tagen oder als Grundkurs (2 Tage mit 18 Unterrichtseinheiten) und Aufbaukurs( 3 Tage mit 23 Unterrichtseinheiten) durchgeführt. Grund- und Aufbaukurs sind innerhalb von 15 Monaten zu absolvieren. Alles andere ist kein ordentlicher ASB I Kurs und macht Dir spätestens beim SKT B oder ASB II Schwierigkeiten. Bitte hier nachlesen:http://www.svlfg.de/30-praevention/prv0 ... _vsg42.pdf

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Grüße vom Blaukittel aus dem Ammerland


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BeitragVerfasst: Samstag 15. März 2014, 01:28 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Natürlich nach GUV, genauer gesagt nach der GUV-I 8520 der gesetzlichen Unfallkassen. Das andere mag meinetwegen hinzu kommen, ändert aber nichts daran.

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BeitragVerfasst: Samstag 15. März 2014, 18:11 
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Registriert: Donnerstag 2. Februar 2012, 09:08
Beiträge: 364
Wohnort: Frechen, Nähe Köln
Zunächst einmal vielen Dank für die guten Antworten.

Die ärztliche Untersuchung verlangt der Veranstalter zwingend und man könnte die direkt so kombinieren das sie sowohl für AS1 also auch für SKT tauglich wäre, zumindest sagte man mir das bei dem Arbeitsmedizinischem Zentrum. Die Mehrkosten sind wesentlich geringer als wenn man die beiden getrennt untersucht. Stellt sich nur die Frage wie lange die Gültig sind, aber das kann man ja erfragen.

@Blaukittel
Der Schein besteht in der Tat aus drei Modulen, 2 Tage, 3 Tage und jetzt zum Schluß nochmal 2 Tage, also in Summer 56 Stunden statt der üblichen 40. Die ersten beide habe ich und der Veranstalter ist auch gelistet. Ich denke also mit der Anerkennung wird es keine Probleme geben und die BG hat mir das auch schon bestätigt.

@FrankB
Zu der ganzen SKT-Sache werde ich demnächst mal einen eigenen Thread im SKT-Bereich aufmachen, ich denke mal das ist nicht unbedingt von allgemeinem Interesse und ich habe da noch sehr viele Fragen.

Gruß
Rainer

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