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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 14:12 
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Registriert: Dienstag 3. Juni 2014, 20:47
Beiträge: 11
Wohnort: Mühlviertel/OÖ
Guten Tag,

das es in meinem ersten Beitrag in diesem Forum um einen Unfall geht, hätte ich nicht gedacht... Ich heiße Bernhard, bin 24, gelernter Zimmermann und nun auf dem Weg zu Forstfacharbeiter. Seit einiger Zeit schon lese ich die Beiträge hier im Forum mit (aus grundsätzlichem Interesse und evtl. einer kleinen Leidenschaft für Motorsägen ;) ), da ich aber nie eine konkrete Frage hatte, bin ich noch nicht dazu gekommen, etwas zu posten. Bis jetzt...

Und zwar hatte ich letzten Donnerstag einen Unfall beim Freischneiden (in einer Anplanzung, flaches Gelände) mit einem sehr neuen Profigerät, dessen Marke und Modell ich hier erstmal nicht nennen möchte. Die Sicht auf den Boden ist ja bekanntlich wegen dem dichten Bewuchs mit allerlei Gestrüpp oft eher dürftig und ich bin mit der Klinge (Dickichtmesser) wohl gegen einen Stein o.ä. geraten. Dadurch brach ein ca. 1cm großer Teil an der Spitze der Klinge aus und er schoss mir, trotz montiertem Klingenschutz, entgegen und ca 5-6cm tief in den Oberschenkel (ganz oben, ca 3 cm links unterhalb der Familienjuwelen ;) ). Es wurde ein großes Gefäß verletzt und der Splitter wurde mir unter Vollnarkose wieder entfernt. Die nächsten 2 Wochen werde ich aufgrund der Verletztung wohl ausfallen.

Jetzt frage ich mich: Darf so etwas passieren, ich meine, dass das Metall der Klinge so spröde ist, dass etwas davon absplittern kann. Oder könnte es sich dabei um einen Materialfehler handeln? Und, da ich noch keinerlei Erfahrungen mit rechtlichen Dingen habe, wie würdet ihr hier vorgehen? Wie sieht es mit der Haftung bei der Schneidausrüstung aus?

Vielen Dank für eure Antworten,

Bernhard

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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 14:22 
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Registriert: Montag 6. Juli 2009, 09:10
Beiträge: 1058
Wohnort: Rheinland Pfalz
Hallo Bernhard,

war das privat oder dienstlich?
Bei letzterem wird sich deine BG darum kümmern.

Gute Besserung von mir!

_________________
Gruß

Markus
Stetes ölen vor dem Lauf, hebt Ärger und Enttäuschung auf.
Mal verliert man und mal gewinnen die Anderen....
Was man nicht kapiert, verlernt man auch nie !
Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Lamm entscheiden wer gegessen wird.


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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 14:57 
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Registriert: Dienstag 3. Juni 2014, 20:47
Beiträge: 11
Wohnort: Mühlviertel/OÖ
Danke!

Es war sozusagen dienstlich, ich bin momentan in einem Geringfügigen Angestellten Verhältnis in einem Forstbetrieb, was allerdings bedeutet, dass ich selbstversichert bin und mich wohl selber um die Angelegenheit kümmern muss.

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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 15:36 
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Registriert: Donnerstag 2. Februar 2012, 18:45
Beiträge: 39
Wohnort: Süd-Niedersachsen
Auch geringfügig Beschäftigte sind in der BG versichert, insofern es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Keine Praxisgebühr, keine Zuzahlung + bei bleibenden Schäden bist du auch Unfallversichtert.

Uwe

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Haupsägen
:Husky: 357XPG, (gelegentlich ..560XPG, 395XPG)
:dolmar: PS6000i, PS6800i (.. 112/114)
:stihl: 039, (..056AV Super)
China/OBI BKS40
... weitere Projekte: 015, CA, etc


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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 15:42 
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Registriert: Sonntag 3. Mai 2009, 14:04
Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Zitat:
momentan in einem Geringfügigen Angestellten Verhältnis in einem Forstbetrieb, was allerdings bedeutet, dass ich selbstversichert bin und mich wohl selber um die Angelegenheit kümmern muss.
Arbeitsunfall!
BG-Angelegenheit! incl. besondere Behandlung beim Arzt!

_________________
Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 15:50 
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Registriert: Dienstag 3. Juni 2014, 20:47
Beiträge: 11
Wohnort: Mühlviertel/OÖ
Ich sollte vielleicht noch hinzufügen, dass ich Österreicher bin;)

Die Behandlung etc. deckt natürlich die Versicherung, mir ginge es mehr darum, ob man evtl. einen Schadensersatz bekommen kann, wenn es sich um einen Materialfehler o.ä. handelt.

_________________
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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 18:16 
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Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 20:09
Beiträge: 1109
Zitat:
Ich sollte vielleicht noch hinzufügen, dass ich Österreicher bin;)

Die Behandlung etc. deckt natürlich die Versicherung, mir ginge es mehr darum, ob man evtl. einen Schadensersatz bekommen kann, wenn es sich um einen Materialfehler o.ä. handelt.
Da fragst du besser einen Anwalt. Deutsches und Österreichisches Recht unterscheiden sich in einigen Fällen. Und einen Materialfehler nachweisen wenn der Gegenstand den du da berührt hast nicht bekannt ist wird schwierig. Und die meisten Firmen sind ISO zertifiziert, können also die Fertigungsschritte belegen. Wenn diese vorgelegt werden hast du schlechte Karten, oder musst sehr viel Geld in die Hand nehmen um das Gegenteil zu beweisen.
Vielleicht geht was gegen die Firma die dich beauftragt hat und die eventuell nötige Schutzausrüstung nicht gestellt hat.
Gute Besserung wünsche ich dir.

_________________
Viele Grüße
Regy


Zuletzt geändert von regy007 am Montag 7. Juli 2014, 18:18, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 18:17 
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Registriert: Sonntag 3. Mai 2009, 14:04
Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Ach, Schluchtensch...er ;)
Da gibt's wohl andere Vorschriften :roll:

Schadenersatz wäre ein neues Messer ;)
mal probieren beim Händler.

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Grüße, holgi :R:

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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 20:08 
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Registriert: Samstag 5. Juni 2010, 12:58
Beiträge: 1864
Hi,

generell gilt: Werkzeuge des FS sind vor dem Einsatz durch eine Sicht und Klangprobe zu prüfen. Fehlerhaftes Werkzeug ist sofort auszutauschen. [...] kommt es während der Arbeit zu Kontakt mit Fremdkörper ist unverzüglich das Werkzeug zu überprüfen. [..] Auf keinen Fall dürfen solche Schneidwerkzeuge geschweißt oder gerichtet werden [..] Risse an den Schneidezähnen werden von der Klangprobe nicht erfasst, da sie durch die Einkerbung der Zähne/Schneide unterbrochen werden.

[..]Eine selbst sichernde Mutter mit Linksgewinde zur Befestigung des Schneidewerkzeuges muss am Gerät vorhanden sein. Der Geräteführer hat dafür zu sorgen, dass die Befestigung des Blattes einwandfrei ist.

PSA beim Einsatz mit dem Freischneider: Gehörschutz, Gesichtsschutz, Brille mit Ballistischem Schutz von 20 m/s, Schuhe mit Stahlkappen, Handschuhe. (Schnittschutz oder FS Hose ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen)


Quelle: Der Forstwirt (Lehrbuch) http://www.amazon.de/Der-Forstwirt-Kura ... +Forstwirt


Solltest du dir unbedingt kaufen wenn du den Beruf eh lernst. Achja: Seit 2013 zählt das Freimähen mit dem FS nicht mehr zu den gefährlichen Tätigkeiten und darf daher auch alleine durchgeführt werden (gilt jedenfalls für Hessen)



Wenn du glück hast wird das bezahlt ohne das groß nachgeschaut wird. Vermutlich wirst du dich aber schriftlich dazu äußern müssen. Ob du da den "Feinkontakt" erwähnst musst du wissen. Materialfehler kann sein, ist aber zu 99% ausgeschlossen. Wie alt war das Messer und welche größe?


Lg


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BeitragVerfasst: Montag 7. Juli 2014, 22:34 
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Registriert: Donnerstag 3. März 2005, 19:19
Beiträge: 2225
Wohnort: Sprockhövel
Deutsches oder österreichisches Recht, egal. Wie steht denn dein Arbeitgeber zu dem Fall?

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Gruß
Jörn


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 01:45 
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Beiträge: 11
Wohnort: Mühlviertel/OÖ
Danke für eure Antworten.

Das Buch "Der Forstwirt" hab ich bei mir im Regal stehen, und natürlich schon ausgiebig studiert. Beim Freischneider handelt es sich wie gesagt um ein sehr neues Profigerät, die Klinge ist noch die erste, wird auch nicht so viel benötigt (ca. 1,2 HA freischneiden, 1x jährlich) der Durchmesser beträgt ca. 25cm.
PSA wurde natürlich getragen, allerdings keine Schnittschutzhose, da ja auch nicht unbedingt nötig und im Sommer doch recht heiss, ich bezweifle auch, dass diese den Splitter so abgefangen hätte, dass nichts passiert wäre, da er sehr scharfkantig war und ja doch eine ganz ordentliche Durchschlagskraft hatte.

Nun, mein Arbeitgeber meint dazu, dass mir auf jeden Fall ein Schmerzensgeld zustehen würde, ich gehe jedoch davon aus, dass es sehr schwierig und aufwändig wäre, einen eventuellen Fehler seitens des Herstellers nachzuweisen, zumal der sicherlich wenn es um rechtliche Dinge geht mit allen Wassern gewaschen ist. Ich kann nicht sagen, dass ich sehr unter den Folgen des Unfalles leide, bin froh, dass nicht mehr passiert ist und möchte meine Energien lieber meiner Gesundung zukommen lassen und bald wieder arbeiten, als mich auf einen Prozess o.ä. einlassen.

Ich werde mich wohl trotzdem schriftlich an den Hersteller wenden und ihm evtl. das kaputte Blatt samt Splitter zukommen lassen, mit einem Bericht des Geschehenen, vielleicht hilft das ja, so etwas in Zukunft zu vermeiden.

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 10:17 
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Beiträge: 26956
Wohnort: Dormagen
In D bekommst du bei Arbeitsunfällen kein Schmerzensgeld.
Wurde erst vor wenigen Tagen wieder ausgiebig vorm Verfassungsgericht entschieden...
Begründung ist halt das man ja für keinerlei notwendige Zusatzkosten
augkommen muß, da ja alles abgedeckt ist.
Konkret ging es um ein Kindergartenkind welches beinahe sein Augenlicht verloren hat.
Da aber alle als notwendig eingestuften Behandlungen
welche unmittelbar mit dem Ereigniss in Zusammenhang stehen bezahlt werden,
gibt es nichts...

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 10:45 
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Beiträge: 8248
Wohnort: Kerpen bei Köln
Denke es ist wichtig und gut, dass du das kaputte Blatt zurück zum Hersteller schickst ! Die sind hoffentlich interessiert daran rauszufinden, warum das Teil auseinandergeflogen ist.

Bei den Autoreifen Hersteller ist das z.B. auch so. Habe mal nen Pirelli über den Reifenhändler retournieren lassen, der Schlubben wäre mir um ein Haar bei Tempo 220kh/h um die Ohren geflogen, guckten schon die Drähte raus :schreck:

Zum Glück hat mich die Druckluftkontrolle früh genug gewarnt :GG:

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Cheers
Kalle

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Hitachi CS 40 EM *
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Es gilt das © für meine Bilder


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 12:18 
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Moderator
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 26956
Wohnort: Dormagen
Sehe das wie Kalle...
Sicherlich wird dir der Hersteller nichts dafür zukommen lassen
(vllt nen Brief/email mit Wünschen zur Genesung),
aber wenn es sich tatsächlich (wenn auch seeehhhrrr unwahrscheinlich)
um einen Material- bzw. Herstellungsfehler handelt,
kannst du damit andere Leute vor möglichen Unfällen schützen... :DH:

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 12:26 
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Registriert: Sonntag 11. Januar 2009, 10:51
Beiträge: 5051
Wohnort: NRW (Voreifel)
Ich würde das defekte Zeugs auf keinem Fall zum Hersteller schicken. Das ist ein Beweismittel! Das gehört eher in die Hände eines unabhängigen Sachverständigers.


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 13:00 
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Registriert: Samstag 5. Juni 2010, 12:58
Beiträge: 1864
Hi,

kannst du den 100% ausschließen das das Werkzeug vor dem Bruch in einem 100% zustand war? Grad die großen Freischneider haben ordentlich power, da killt man sehr schnell so ein Messer wenn man einen Stein trifft.

Lg


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 13:03 
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
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Wohnort: Dormagen
Also anhand seiner Beschreibung vermutet er es ja selber das dort ein Stein
oder irgendwas in der Art war...

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 15:32 
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Registriert: Mittwoch 5. April 2006, 04:34
Beiträge: 13679
Wenn ich mit einem schnell rotierenden Messer (insbesondere Dickichtmesser) gegen einen harten Gegenstand wie Stein oder Beton stoße, ist ja wohl damit zu rechnen, dass etwas zu Bruch geht... warum der Splitter jetzt in Richtung Werkzeugführer geflogen ist (da sollte ja ein Prallschutz am Werkzeug in entsprechender Höhe angebracht sein 8-) ), ist dabei eine andere Frage.
An unübersichtlichen Orten ist der Einsatz des Dickichtmessers bedenklich - ich persönlich würde jedenfalls mit so einem Teil nicht an Stellen arbeiten, wo ich nicht sehe, was ich zerhacke... Da eignet sich ein normales Zahnmesser aus Hartmetall besser.

So ein Unfall ist immer hart! Aber viele Unfälle dieser Art sind vermeidbar.

Wünsche auf jeden Fall mal gute Besserung ;)


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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 20:25 
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Registriert: Dienstag 3. Juni 2014, 20:47
Beiträge: 11
Wohnort: Mühlviertel/OÖ
Zitat:
Ich würde das defekte Zeugs auf keinem Fall zum Hersteller schicken. Das ist ein Beweismittel! Das gehört eher in die Hände eines unabhängigen Sachverständigers.
Ja, das wurde mir auch schon gesagt, aber nachdem ein Sachverständiger um die € 300/h kostet und ich keine Lust habe vor Gericht zu gehen, denke ich schon, dass das OK ist, vor allem wenn es hilft die Werkzeuge sicherer zu machen.

Danke für die lieben Besserungswünsche :)

Also der Bewuchs in den Anpflanzungen setzt sich hauptsächlich aus dickem hohen Gras, Brennesseln, Klettkraut, Brombeerstauden und ähnlichem stacheligen Zeugs zusammen, was dickeres als vielleicht eine 1-2 Jahr alte Birke oder ein Hollerstrauch ist nicht dabei. Denkt ihr, dass in so einem Fall auch mit dem Zahnmesser gut gearbeitet werden kann, ich dachte immer, das wäre eher in schon etwas älteren Anpflanzungen zum auslichten gefragt. Dass es sicherer ist macht für mich Sinn, aber kommt es mit dem Bewuchs auch so gut klar wie das Dickichtmesser?

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BeitragVerfasst: Dienstag 8. Juli 2014, 22:55 
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 26956
Wohnort: Dormagen
Selbst mit nem Gutachter der 3.000€ die Stunde kostet hast du eine Chance die sich im Bereich um 0 ansiedelt
sa was zu bekommen.
Was meinst du was dir der Hersteller alles entgegensetzt in diesem Fall?
Am Ende haste eher noch die Kosten am Hals (wenn nit Rechtsschutzversichert).
Finde dich damit ab das du zur falschen Zeit am falschen Ort warst,
sei froh das es noch glimpflich von statten gegangen ist
und dann leg die Sache ad acta...

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