Zitat:
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Das stimmt nicht,,habe keine Erlöse und keinen Erwerb und darf trotzdem zahlen-
Und das ist auch richtig so. Die BG Beiträge werden hauptsächlich nach Fläche erhoben, und daher ist jeder Grundstücksbesitzer beitragspflichtig. Unter 0,25ha kann man sich befreien lassen.
Diejenigen die nicht bezahlen, sind nur einfach nicht erfasst.
Haste keinen Betrieb angemeldet,
gibst Du in der Steuererklärung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (extra Anlage) an,
hast keinen Schlepper auf grüner Nr. laufen,
bist nicht in einer FBG,
hast gekauft oder geerbt von einem auf den o.g. auch zutrifft fällst Du durchs Netz.
Nachweis der Nichtbewirtschaftung dürfte auch ausreichen, nach zwanzig Jahren Nichtbewirtschaftung bist Du auch nicht mehr verkehrssicherungspflichtig.
Ich kenn Leute die wissen noch nicht mal wo ihre Parzellen liegen und die haben von einer BG noch nie was gehört außer einem Bekannten der vor 20-25 Jahren mal unbedingt eine grüne Nummer für seinen Schlepper haben wollte, der zahlt seitdem BG-Beiträge statt KFZ-Steuer.
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Gruß
K.
Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht
fast stihllos zufrieden - säge mit
+ Mill
WIDL & Wood-Mizer LT10
und E30