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 Betreff des Beitrags: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Oktober 2014, 19:46 
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Servus miteinander,

Weis jetz nicht ob ich hier richtig bin aber ich frag einfach mal :)
Einer meiner Bekannten fällt und rückt während der Winterzeit für Waldbesitzer im Umkreis Bäume. Ich helf ihm dabei gern, weils mir viel Spaß macht :echt:

Jetzt die Frage: Muss er mich dafür versichern? Wahrscheinlich schon aber wenn ja, wie? Man weis ja nie ob was passiert und wenn, möchte ich eig. Schon abgesichert sein und nicht auf den Kosten sitzenbleiben :KK:

Ich versteh von solchen Sachen leider nur :bahnhof:

Achja, AS Baum 1 ist vorhanden! :GG:

Danke schonmal! :wink:

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Oktober 2014, 23:32 
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Erhälst Du dafür ein offizielles Entgelt? Dann ja.

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Gruß

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Mittwoch 29. Oktober 2014, 23:53 
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Als forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer ist dein Bekannter bei der Land und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert, und wenn du bei ihm beschäftigt bist, natürlich auch du.

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Gruß Eckhard


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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 05:53 
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Ich erhalte von ihm keinen Lohn, er stellt die Tagesverpflegung und abends gibts a gscheide Brotzeit, das wars :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 07:20 
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Ist das jetzt nicht so das du beim Freundschaftsdienst nicht versichert sein musst. :?:
So hat man mir es letztes Jahr gesagt.
Wenn du von ihm aber offiziel Geld bekommen würdest, dann müsste er dich doch auch anmelden.
Und dann wärst du doch über die Berufsgenossenschaft versichert.

Sagt mir ob das stimmt was ich da sage :GG:


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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 07:59 
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Macht er es gewerblich oder auf einer "entgeldlosen Basis"?

Meine Waldbesitzerhaftpflicht deckt auch Helfer ab, vergebe ich aber an Lohnunternehmer, ist sie raus. Dann sind die Lohnunternehmer mit Ihren betrieblichen Versicherungen dran und Schwarzarbeit ist nicht versichert, was im ersten Ansatz ohne Arbeitsverträge das erste sein dürfte, was unterstellt werden dürfte.

Seid Ihr beide also "Helfer des Waldbesitzers" und wie ist der versichert?
Fließt irgendwo Geld?
Könnt Ihr, auch wenn kein Geld fließen sollte, belegen, dass es keine Schwarzarbeit ist?

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MfG Eike
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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 09:10 
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Das eine Waldbesitzerhaftpflicht für Arbeitsunfälle bezahlt wäre mir neu.
Bei Arbeitsunfällen ist immer die Berufsgenossenschaft zuständig, und wehe dem Verantwortlichen der bei einem Schadensfall nicht ordnungsgemäß angemeldet hat.

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Gruß Eckhard


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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 09:57 
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Alles klar, ich weis bescheid!
Er is Lohnunternehmer, dann is es am besten er meldet mich an.

Wie soll man belegen das es keine/ das es Schwarzarbeit ist? An mich fließt kein geld. Wenn er mich anmeldet müsste er mich auch bezahlen oder?

Edit: kann er mich auf 400 euro basis anmelden?

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 15:36 
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Klar kann er das. Du musst aber vorher deinen Arbeitgeber um Zustimmung fragen!

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Grüße Herbert
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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 15:43 
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Zitat:
Ich erhalte von ihm keinen Lohn, er stellt die Tagesverpflegung und abends gibts a gscheide Brotzeit, das wars :)
Soo kannst auch bei mir anfangen. :mrgreen:

Bringst Du auch noch Dein eigenes Werkzeug mit? :roll:

Zurück zum Thema: Wenn Dir so ein Unfall passiert wird der wohl von Deiner Krankenversicherung die Rechnung aufgemacht bekommen.

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Gruß

K.


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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Donnerstag 30. Oktober 2014, 17:30 
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Alles Klar :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Freitag 31. Oktober 2014, 08:53 
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Wenn er als Lohnunternehmer tätig ist, so wäre das Einfachste, dich auch Basis einer geringfügigen Beschäftigung anzumelden! Somit bist du über die Unfallversicherung von ihm versichert und je nach dem - dass muss er mit der zuständigen Versicherungern klären - auch Haftpflichtversichert.

Das ist ein einfacher und offizieller Weg.


Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Freitag 31. Oktober 2014, 16:23 
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Zitat:
Edit: kann er mich auf 400 euro basis anmelden?
Arbeitgeberanteile an Staat und Versicherungen (rund 25%) bemessen sich nach dem vereinbarten Lohn!
Er kann Dich auch auf 100 € Basis anmelden ;)

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Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Freitag 31. Oktober 2014, 16:46 
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Zitat:
Klar kann er das. Du musst aber vorher deinen Arbeitgeber um Zustimmung fragen!

Falsch!!!

Du mußt nur deinen Hauptarbeitgeber darüber informieren.
Er kann es dann nur untersagen, wenn es einen Interessenkonflikt (z.B. selbe Branche) gibt
oder aber dein Hauptberuf darunter leidet...


-edit- Und die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten zw. Arbeitsende und Arbeitsbeginn muß natürlich auch eingehalten werden...

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Freitag 31. Oktober 2014, 17:47 
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Zitat:
Das eine Waldbesitzerhaftpflicht für Arbeitsunfälle bezahlt wäre mir neu.
Bei Arbeitsunfällen ist immer die Berufsgenossenschaft zuständig, und wehe dem Verantwortlichen der bei einem Schadensfall nicht ordnungsgemäß angemeldet hat.

Ups, sorry, da war ich unpräzise.

Sachschäden bei Waldarbeit deckt sie auch bei Verursachung durch Helfer ab.

Bei Personenschäden ersetzt sie natürlich nicht die BG, wegen Kleinwald muss ich da aber nicht Mitglied sein...

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Samstag 1. November 2014, 13:57 
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Werd ich dann wohl so machen. 400 euro basis hört sich gut an :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Dienstag 4. November 2014, 13:53 
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Bei Personenschäden ersetzt sie natürlich nicht die BG, wegen Kleinwald muss ich da aber nicht Mitglied sein...
Sicher? :pfeifen:

Die BG ist eine Pflichtversicherung, die einzelnen Länder-BGs hatten früher mal unterschiedliche Größen, ab wann man Pflichtmitglied wurde. Die sind aber zwischenzeitlich anscheinend alle in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau aufgegangen. Pflichtmitglied ist man als Flächenbesitzer dort automatisch, man kann sich lediglich von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn die Gesamtfläche unter 0,25 ha liegt oder die Flächen verpachtet sind. Allerdings haben die BGs nicht alle Flächen in Ihrem Kataster, d.h. wenn vorher kein Beitrag bezahlt wurde bekommen sie von einem Eigentums- bzw. Bewirtschafterübergang nix mit.

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Gruß Thomas

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Dienstag 4. November 2014, 15:31 
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Zitat:
Zitat:
Bei Personenschäden ersetzt sie natürlich nicht die BG, wegen Kleinwald muss ich da aber nicht Mitglied sein...
Sicher? :pfeifen:

Die BG ist eine Pflichtversicherung, die einzelnen Länder-BGs hatten früher mal unterschiedliche Größen, ab wann man Pflichtmitglied wurde. Die sind aber zwischenzeitlich anscheinend alle in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau aufgegangen. Pflichtmitglied ist man als Flächenbesitzer dort automatisch, man kann sich lediglich von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn die Gesamtfläche unter 0,25 ha liegt oder die Flächen verpachtet sind. Allerdings haben die BGs nicht alle Flächen in Ihrem Kataster, d.h. wenn vorher kein Beitrag bezahlt wurde bekommen sie von einem Eigentums- bzw. Bewirtschafterübergang nix mit.
Du wirst nur Mitglied wenn Du einen Betrieb angemeldet hast, sonst nicht. Wenn Du nur eine Waldparzelle besitzt aus der Du keine Erlöse erzielst, dann passiert gar nichts.

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Dienstag 4. November 2014, 17:05 
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Registriert: Dienstag 10. September 2013, 11:29
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Bei Personenschäden ersetzt sie natürlich nicht die BG, wegen Kleinwald muss ich da aber nicht Mitglied sein...
Sicher? :pfeifen:

Die BG ist eine Pflichtversicherung, die einzelnen Länder-BGs hatten früher mal unterschiedliche Größen, ab wann man Pflichtmitglied wurde. Die sind aber zwischenzeitlich anscheinend alle in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau aufgegangen. Pflichtmitglied ist man als Flächenbesitzer dort automatisch, man kann sich lediglich von der Beitragspflicht befreien lassen, wenn die Gesamtfläche unter 0,25 ha liegt oder die Flächen verpachtet sind. Allerdings haben die BGs nicht alle Flächen in Ihrem Kataster, d.h. wenn vorher kein Beitrag bezahlt wurde bekommen sie von einem Eigentums- bzw. Bewirtschafterübergang nix mit.
Du wirst nur Mitglied wenn Du einen Betrieb angemeldet hast, sonst nicht. Wenn Du nur eine Waldparzelle besitzt aus der Du keine Erlöse erzielst, dann passiert gar nichts.
Das stimmt nicht,,habe keine Erlöse und keinen Erwerb und darf trotzdem zahlen-

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 Betreff des Beitrags: Re: Forstversicherung?!
BeitragVerfasst: Mittwoch 5. November 2014, 14:48 
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Das stimmt nicht,,habe keine Erlöse und keinen Erwerb und darf trotzdem zahlen-
Und das ist auch richtig so. Die BG Beiträge werden hauptsächlich nach Fläche erhoben, und daher ist jeder Grundstücksbesitzer beitragspflichtig. Unter 0,25ha kann man sich befreien lassen.
Diejenigen die nicht bezahlen, sind nur einfach nicht erfasst.

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Gruß Eckhard


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