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BeitragVerfasst: Sonntag 8. Februar 2015, 08:53 
Hallo zusammen.

Ich habe mal den Eingangstext aus dem Stadtportal Essen Untere Landschaftsbehörde gemopst.
Die Baumschutzsatzung ist zwar von Kommune zu Kommune unterschiedlich aber ich möchte einfach mal
die Problematik zeigen.
Durchs Pfingstgewitter Ela sind die in Essen sehr knauserig was Fällgenehmigungen angeht.
Ein Kumpel aus Bochum hat jetzt 3 Monate auf eine Genehmigung gewartet für 3 Bäume im Garten seiner Oma.
Und wer ohne Genehmigung Bäume flachlegt die genehmigungspflichtig sind und erwischt wird, dem droht ein ordentliches Bußgeld.
Auch könnten die Bäume im Bebauungsplan festgesetzt sein, dann dürfen die gar nicht weg zumindest laut Essener Baumschutzsatzung.

Als Hausmeisterin würde ich da keinen Finger krumm machen.
Ist auch nicht der Aufgabenbereich eines Hausmeisters/Facillitymanagers.


Zitat:
Fällanträge für Privatgärten

Wer im Hausgarten einen Laubbaum, eine Eibe oder einen Ginkgo fällen möchte, der weiter als vier Meter von einem Gebäude entfernt steht und dessen Stammumfang größer als 80 Zentimeter ist, benötigt dafür eine Fällgenehmigung.
Nicht geschützt sind Kulturobstbäume, Pappeln, Weiden, Birken sowie Nadelgehölze.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untere Landschaftsbehörde eine Genehmigung erteilen.
Im Regelfall ist die Anpflanzung eines Ersatzbaumes erforderlich.


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BeitragVerfasst: Sonntag 8. Februar 2015, 09:31 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6305
Wohnort: Wild South-West
Da passt:

http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/r ... 45596.html

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Sonntag 8. Februar 2015, 10:57 
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Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 17:35
Beiträge: 8212
ich kann auch nicht zu solchen Aktionen raten ohne die entsprechenden Kentnisse
aber es ist üblich daß Hausmeister solche Arbeiten zumachen haben

das heist
der Arbeitgeber hat für die Fortbildung zusorgen,wie zb.bei mir Staplerfüherschein

oder es werden schon bei der Anstellung entsprechende Fähigkeiten gefordert

wir sollten erst mal das Gespräch mit dem Arbeitgeber abwarten

ist er erstmal von der nicht ausreichenden Fähigkeiten,Genehmigungen für solche Arbeiten in Kentniss gesetzt
wird er sich hüten diese Tätigkeiten abzuverlangen da er sich mit strafbar macht.

Aber auch der Arbeitnehmer ist gefordert diese Tätigkeiten zuverneinen.
Was dann im Einzelfall das Beschäftigungsverhältnis beschädigt steht auf einem anderen Blatt.

Also Reaktion nach Gespäch abwarten.

_________________
Habe Dolmar und andere gute
:dolmar: :solo: :echo: :OM: :partner:
Taubertal Badisch-Franken
Badner Lied
https://www.youtube.com/watch?v=YKPzQ7FPMGk


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BeitragVerfasst: Sonntag 8. Februar 2015, 14:45 
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Registriert: Samstag 26. Dezember 2009, 12:28
Beiträge: 3193
Wohnort: NW Eifel
Zitat:
Genau wie jens schreibt, erst mal schauen ob es eine Baumschutzverordnung gibt und welche Bäume genehmigungspflichtig sind.

Aber Bäume mit 40-120cm Umfang sind ja kein großes Problem, da sich ja der Ø auf rund ein drittel reduziert.

Wenn du den MKS hast solltest du doch eine PSA haben, wenn auch privat. :KK:
Wie viele Leute verwechseln Umfang mit Durchmesser? Ist im Umgang mit Laien in dem Gewerk doch beinahe die Regel. 13-14 cm Durchmesser und 15 m hoch halte ich auch für ein wenig unwahrscheinlich oder? Auf fremde Schätzungen und Platzangaben kann man sich bei sowas nicht verlassen.

_________________
Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

fast stihllos zufrieden - säge mit :Husky: :3120: + Mill :dolmar: :solo: WIDL & Wood-Mizer LT10
und :stihl: E30


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BeitragVerfasst: Freitag 13. März 2015, 19:04 
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Registriert: Dienstag 31. Dezember 2013, 10:46
Beiträge: 1731
Wohnort: Lunestedt
Zitat:
Hallo, wollt hier mal fragen ob such jemand auskennt und zwar zu folgendem Problem:
Ich bin als Hausmeister angestellt und soll nun mit Hilfe von MKS Bäume fällen habe aber weder
einen Berechtigungsschein noch Schutzausrüstung , bin ich falls ich die arbeiten mache trotzdem
BG versichert falls was passiert ?
Danke schön mal

Anjawuff
BG versichert bei Tätigkeiten für die Arbeit immer außer bei Vorsatz oder Alkohol, Drogen usw
Was deinen Chef aber richtig alt aussehen lassen würde, ich gehe davon aus das er nix macht was von der BG gefordert wird wie Gefahrenbeurteilung usw.

_________________
MfG Marcel


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BeitragVerfasst: Dienstag 17. März 2015, 22:43 
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Registriert: Donnerstag 1. November 2012, 19:00
Beiträge: 242
Hallo,

Jaja Hausmeister die Allrounder. ich würde mich an deiner stelle mal Auf der Handwerkskammer informieren, was du überhaupt alles machen darfst. Bei uns hier in BW beschränkt sich das ziemlich stark, und ist exakt festgelegt. Hier ist genau beschrieben : Glühbirne wechseln ja aber keine Lampe Tauschen. nix mit Hausmeister legt laminat und klebt Fliesen ! diese Arbeiten unterliegen einer Handwerksnebenrolle die separat gemeldet werden müssen, und nur einfache leicht erlernbare arbeiten umfasst. Bäume fällen zählt da übrigens NICHT rein.
Im zweifelsfall zahlt da gar keiner !!

gruß Dany

_________________
viele durstige Aspenfresser......


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BeitragVerfasst: Sonntag 22. März 2015, 17:42 
was ist rausgekommen?


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BeitragVerfasst: Montag 23. März 2015, 23:16 
Offline

Registriert: Donnerstag 10. Dezember 2009, 00:15
Beiträge: 283
Hallo,
ich würde sagen für unsere Neugier nichts, da zuletzt am 6.02. angemeldet.

Henrik

_________________
Stihl MS260 fühlt sich einsam, sucht noch einen großen Bruder, hat se, in Form einer Stihl MS341 & Stihl MS 440.

Alles noch schön mit der Hand spalten, auch die dicken Dinger!

Entweder muss man für eine warme Bude zahlen oder malochen, einge machen beides!!! :GG: :GG: :GG:


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