Hallo zusammen.
Ich habe mal den Eingangstext aus dem Stadtportal Essen Untere Landschaftsbehörde gemopst.
Die Baumschutzsatzung ist zwar von Kommune zu Kommune unterschiedlich aber ich möchte einfach mal
die Problematik zeigen.
Durchs Pfingstgewitter Ela sind die in Essen sehr knauserig was Fällgenehmigungen angeht.
Ein Kumpel aus Bochum hat jetzt 3 Monate auf eine Genehmigung gewartet für 3 Bäume im Garten seiner Oma.
Und wer ohne Genehmigung Bäume flachlegt die genehmigungspflichtig sind und erwischt wird, dem droht ein ordentliches Bußgeld.
Auch könnten die Bäume im Bebauungsplan festgesetzt sein, dann dürfen die gar nicht weg zumindest laut Essener Baumschutzsatzung.
Als Hausmeisterin würde ich da keinen Finger krumm machen.
Ist auch nicht der Aufgabenbereich eines Hausmeisters/Facillitymanagers.
Zitat:
Fällanträge für Privatgärten
Wer im Hausgarten einen Laubbaum, eine Eibe oder einen Ginkgo fällen möchte, der weiter als vier Meter von einem Gebäude entfernt steht und dessen Stammumfang größer als 80 Zentimeter ist, benötigt dafür eine Fällgenehmigung.
Nicht geschützt sind Kulturobstbäume, Pappeln, Weiden, Birken sowie Nadelgehölze.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Untere Landschaftsbehörde eine Genehmigung erteilen.
Im Regelfall ist die Anpflanzung eines Ersatzbaumes erforderlich.