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 Betreff des Beitrags: arbeiten ohne Berechtigungsschein
BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 08:37 
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Registriert: Freitag 6. Februar 2015, 12:29
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Hallo, wollt hier mal fragen ob such jemand auskennt und zwar zu folgendem Problem:
Ich bin als Hausmeister angestellt und soll nun mit Hilfe von MKS Bäume fällen habe aber weder
einen Berechtigungsschein noch Schutzausrüstung , bin ich falls ich die arbeiten mache trotzdem
BG versichert falls was passiert ?
Danke schön mal

Anjawuff


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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 08:50 
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Beiträge: 2244
Wohnort: 716..
Morgen Anja,

wer hat denn die Arbeiten angeordnet?
Der "Auftraggeber" kann Dir keine Arbeit auftragen, zu der Du nicht die erforderlichen Kenntnisse hast.
Schutzausrüstung ist ein unbedingtes Muß! Ggf. stellt sie der Auftraggeber.

Auch ein MS-Grundkurs für solche Arbeiten sollte durch den Auftraggeber gefördert (bezahlt) werden.

Gruß
Uwe

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** Manche Menschen wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben. **
Heinz Erhardt (1909-1979)
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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:01 
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Beiträge: 5
Hallo Uwe, danke für die schnelle Antwort, ja der Arbeitgeber hat mich beauftragt da es seine Objekte ( Eigentum) ist.
Habe auch schon per Mail die BG angefragt Zwecks Versicherung und so. Mein Arbeitgeber hat zwar in ganz Deutschland bis hoch zur Nordsee Wohnungen und ganze Häuser bezahlen tut er aber nix. Werds auch ablehnen nötigenfalls....
Gruß Anjawuff


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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:03 
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Oh, oh.... :kopfschuettel:

Was ist das für ein Arbeitsverhältnis?
Angestellt oder Fremdvergabe (selbständiger Hausserviceunternehmer)?

Welche Erfahrung hast du mit "Bäumefällen" ? In Bebauungsgebieten ist das mit hohen Gefahrenpotenzial belegt!

Genehmigungen bei den Ämtern nötig?


Ein paar mehr Angaben sind wichtig...

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:11 
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Beiträge: 5
Hallo, ich bin dort im Angestellten Verhältnis, meine Erfahrung sind nur privat mal Feuerholz auf eigenem Grund sägen ( MS 026) seit ca 15 Jahren mit PSA aber ohne Schein wie gesagt privat.
Die Bäume vom Eigentümer / Arbeitgeber stehen auf seinem Grund und Boden ohne öffentlichen Verkehr.
Zwischen seinen Häusern / Wäscheplätze und so.

Gruß anjawuff


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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:15 
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Beiträge: 6312
Wohnort: Wild South-West
Lass Dir doch nicht alles einzeln abfragen, je präziser die Situationsbeschreibung desto sinnvoller kann man dir helfen...

...weiter?

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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:21 
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Beiträge: 2361
Wenn Du ohne einen blassen Schimmer Bäume umlegen willst bringst Du Dich (und evtl. auch andere) in Lebensgefahr. Du weisst doch gar nicht wohin die Dinger fallen...

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:stihl: MS 170; MS 170D, MS 180 CBE, MS 181, MS 194T, MS 230 C-BE, MS 241 CM, MS 260 C, MS 261 CM, MS 271, MS 310, MS 362 CM, MS400, MS 441 CM, MS 462 CM; MS 500i; MS 661 CM; MS 880, 08 s
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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:30 
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Beiträge: 5
Es sollen Lebensbäume , Tannen und Birken fallen, Ca 15 bis 25 m hoch
Umfang von 40 bis 120 cm.
Mehr kann ich dazu nicht sagen, denke aber werde diese Arbeiten verweigern da ich nicht geschult bin bzw Berechtigung.Es .us ja zum Teil auch mit Hubsteiger gearbeitet werden wo ich auch keine Berechtigung habe.
Mein Arbeitgeber macht es sich einfach .


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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:36 
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Wohnort: Wild South-West
Oha! :shock:

Das sind Bäume, die mit tödlicher Sicherheit genehmigungspflichtig sind, was die Fällung angeht!!

Du kannst deinen Arbeitgeber unterstützen, in dem du dich um die Organisation wie z.B. bei Genehmigungen einholen und Fremdvergabe an geeignete Unternehmen.

Mehr würd ich da auf keinen Fall machen!

_________________
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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:39 
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† verstorben 2018
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Zitat:
Es sollen Lebensbäume , Tannen und Birken fallen, Ca 15 bis 25 m hoch
Umfang von 40 bis 120 cm.
:schreck: :schreck: :schreck: lass blos die Finger davon :ohman:
Das ist ja für Experten schon eine Herausforderung, dann erst als Laie :ohman:

Sachen gibts, ist ja unglaublich :kopfschuettel:

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Kurt
aus der Obersteiermark


[quote="Ichipan"]Wunschlos glücklich sein kann man auch indem man seine Wünsche reduziert.[/quote]


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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:46 
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Beiträge: 853
Wohnort: Bayerischer Wald
Ja, aber Experten wissen was sie können und lassen sich entsprechend bezahlen ;)
Warum Geld ausgeben wenn's auch der Hausmeister machen kann :pfeifen:

_________________
Gruß, Christoph

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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:53 
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...und als Hausmeister hole ich auch ganz sicher keine Genehmigungen dafür ein. :kopfschuettel:

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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 09:56 
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@hendelfriedhof: Das wäre ein dummer Chef...

Wer Abhängige in Gefahr und/oder zu strafbaren Handlungen auffordert/nötigt macht sich strafbar! :krank:

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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 10:50 
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Registriert: Samstag 26. September 2009, 21:10
Beiträge: 892
Wohnort: Mittlere Oberpfalz
Nachdem du das im Angestelltenverhältnis machen sollst ( aber hoffentlich nicht mußt) ist es auch nicht mit einem einfachen MS Kurs getan. Für's gewerbliche Fällen ist in deinem Fall nach Vorgabe SVLFG ( Gartenbau-BG ) mindestens AS Baum 1 und mit Hubsteiger AS Baum 2 notwendig. Das sind aber keine 1-2 Tageskurse.
Ohne den Nachweis dieser Kurse wird auch die BG im Falle eines Falles nichts zahlen. Die meisten Arbeitgeber dürften das wissen und versuchen das ganze ohne belastbare Anweisung (nix schriftliches ) anzuordnen. Damit können sie sich dann selber rausreden und du bist dann einfach selber schuld.
Rein Interessehalber: weißt du welche BG für dich zuständig ist?

Conner

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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 11:57 
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Beiträge: 11240
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
Hallo Uwe, danke für die schnelle Antwort, ja der Arbeitgeber hat mich beauftragt da es seine Objekte ( Eigentum) ist.
Habe auch schon per Mail die BG angefragt Zwecks Versicherung und so. Mein Arbeitgeber hat zwar in ganz Deutschland bis hoch zur Nordsee Wohnungen und ganze Häuser bezahlen tut er aber nix. Werds auch ablehnen nötigenfalls....
Gruß Anjawuff
Zitat:
Hallo, ich bin dort im Angestellten Verhältnis, meine Erfahrung sind nur privat mal Feuerholz auf eigenem Grund sägen ( MS 026) seit ca 15 Jahren mit PSA aber ohne Schein wie gesagt privat.
Die Bäume vom Eigentümer / Arbeitgeber stehen auf seinem Grund und Boden ohne öffentlichen Verkehr.
Zwischen seinen Häusern / Wäscheplätze und so.

Gruß anjawuff
Tja, für die BG bist du "ahnungslos", in Person offensichtlich aber immerhin so wissend, dass es da Scheine gibt und man eine PSA tragen sollte.

Wenn es nicht so banal ist, dass du die Arbeiten schon mit Privatsäge und Privat-PSA gemacht hast, anstatt hier zu posten, dann lass es bleiben.

Mit diesen Häppcheninformationen kann dir keiner wirklich was sagen aber im Zweifel geht es gegen dich aus und was bei Schäden jeglicher Art passiert, willst du am realen Fall wohl kaum hart auf hart geklärt bekommen.

Das ganze ist eher eine Frage, wie du zu deinem Arbeitgeber stehst und wie er zu dir... hast du Kontakt zu Kollegen?
Läuft das Auftragswesen und deine Antwort dazu schriftlich oder sind das mündliche/telefonische Anweisungen?

Mit Hubsteiger bist du mit AS Baum 1 und 2 dabei, was die anerkannten Scheine angeht. Entweder dein Arbeitgeber bildet dich so aus und setzt dich dann bei mehreren Objekten dafür ein (wäre ja eine erweiterte Qualifikation und im Grunde gut für dich), oder es lohnt sich für deinen Arbeitgeber bei ein paar Bäumen nicht. Um das ganze JETZT vor der Brut und Setzzeit noch durchzubekommen (Scheine und Arbeiten) ist es in diesem Jahr zu spät. Zumindest würde es verdammt knapp (Kurse, ...)

_________________
MfG Eike
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Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 12:19 
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Hallo,
ich würde mich erstmal erkundigen, was die Baumschutzsatzung in Deinem Ort zu diesen Bäumen sagt.
Die gibt es zwar nicht überall, aber da wir nicht wissen, wo Du wohnst, können wir das nicht selbst prüfen.
da kann man Dir bei der Stadt / Gemeinde weiterhelfen. Unter Umständen werden die Fällungen gar nicht genehmigt, dann hat sich das eh erledigt.

dann muss das bis zum 01.03. über die Bühne gegangen sein (Brut- und Setzzeit) und 15 - 25m Höhe können viel kaputt machen, gerade zwischen Häusern.
Du musst ja garantieren, dass dann nicht gerade ei Bewohner / Kind aus der Tür kommt, wenn Du den Baum fällst....

Mach Dich nicht unglücklich und kläre erstmal die genehmigungspflichtigen Punkte, ansonsten haftest Du ganz allein dafür, sowie es kein schriftlichs Dokument darüber gibt....
Und auch sonst, bist Du derjenige, der erkennen müsste, dass er das gar nicht darf, allein schon von den Scheinen. Da kann Dein Arbeitgeber auch einfach sagen, dass er das nicht wusste.
Und dann :hihi: :hihi: :hihi:

Ich würde da keinen "Schnellschuß" machen.

_________________
Gruß,
Jens

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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 12:28 
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Moin,

ob die Bäume ohne Genehmigung gefällt werden dürfen ist ausschließlich davon abhängig, ob es in der jeweiligen Stadt eine Baumschutzsatzung gibt.

Für alles andere, was hier gefragt wurde, ein eindeutiges "NEIN"

Wie schon anderweitig beschrieben, wenn Du gewerblich selbstständig oder im Angestelltenverhältnis tätig bist und Bäume fällen sollst, dann geht ohne AS Baum 1 generell nichts, außer evtl. am schon liegenden Holz Aufarbeitungsarbeiten durchzuführen. Dafür würde lt. der BG schon der "normale" Brennholzerschein ausreichen. Dann will ich mal von einsatzbezogener Gefährdungsermittlung, worauf die BG im Schadensfall zurückgreift, gar nicht erst anfangen.

Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, Dir eine PSA für die entsprechenden Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Aber das sind die bekannt berüchtigten Firmen, die alles in Klump und Asche sägen, dafür aber unterirdisch günstige Preise ins Angebot kritzeln. Ich frage mich dann immer, wofür ich die ganzen Lehrgänge gemacht habe und mir Sperrgenehmigungen einhole, wenn ich sehe, dass da wieder ein Hausmeister Krause in Jeans freistil im Baum steht, sich mit einer Hand festhält und mit der anderen eine Motorsäge versucht zu halten, um damit einen Ast zu Boden zu ferkeln.......

Ich finde es allerdings total klasse, dass Du Dir da im Vorfeld Gedanken zu machst und nicht einfach los gehst und diese Bäume versuchst irgendwie zu Boden zu holen..... :klatsch: :klatsch: :klatsch:

Gruß Marc


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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 12:35 
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Genau wie jens schreibt, erst mal schauen ob es eine Baumschutzverordnung gibt und welche Bäume genehmigungspflichtig sind.

Aber Bäume mit 40-120cm Umfang sind ja kein großes Problem, da sich ja der Ø auf rund ein drittel reduziert.

Wenn du den MKS hast solltest du doch eine PSA haben, wenn auch privat. :KK:

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Gruß Guido
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Immer dran bleiben und nie das Ziel aus dem Auge verlieren ;)

Diverse Geräte zum Krach machen sind vorhanden :mrgreen:

Life is too short to drive ugly saws!

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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 12:39 
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Wohnort: Kreis Gütersloh
Zitat:

Aber Bäume mit 40-120cm Umfang sind ja kein großes Problem, da sich ja der Ø auf rund ein drittel reduziert.
Sagst DU....... :pfeifen: :pfeifen: :pfeifen:


Es heißt nicht ohne Grund, dass die dünneren Bäume oft die schwierigeren Bäume zum Fällen sind.

Gruß Marc


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BeitragVerfasst: Samstag 7. Februar 2015, 17:42 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6312
Wohnort: Wild South-West
20m...
...sag ich! Das is genug um Schwung zu holen...

Bei uns im städtischen Bereich sind 20cm BHD die Grenze, ab der Genehmigung notwendig ist.

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Jede Menge :dolmar:


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