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BeitragVerfasst: Sonntag 7. Juni 2015, 13:25 
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Registriert: Dienstag 12. Februar 2013, 16:27
Beiträge: 344
Wohnort: Ostwestfalen (NRW)
Hallo zusammen,

wir hatten gestern eine Diskussion wie es bezüglich dem Versicherungsschutz für Freunde/Bekannte ausschaut, welche einen bei Arbeiten im Wald unterstützen.

Wenn das Ganze im gewerblichen Rahmen erfolgt, ist mir das klar wie es läuft.

Allerdings wie schaut es aus, wenn beispielsweise ich als Waldbesitzer (Fläche >0,25 ha, daher natürlich Mitglied der LBG) in meinem eigenen Wald Pflegearbeiten durchführe oder für mich privat Brennholz produziere und dabei auf die Hilfe von Freunden zurückgreifen kann. Alle mit entsprechender Sachkunde wie einem Motorsägenschein und entsprechender Schutzausrüstung.

Dabei handelt es sich um Freundschaftsdienste, also ich helfe dir, du hilfst mir. Es erfolgt keine Entlohnung (abgesehen davon, das sich jeder der hilft auch gerne nen Anhänger mit Holz mitnehmen kann)

Wie verhält sich das versicherungstechnisch, wenn hier jemand nun zu Schaden kommt ? Wer kommt für die Kosten auf ?
Also Beispielsweise ein Bekannter sägt sich in die Hand ...

Herzlichen Dank ! :danke:


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BeitragVerfasst: Sonntag 7. Juni 2015, 17:36 
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Registriert: Samstag 12. Januar 2013, 20:30
Beiträge: 15
Wohnort: Riesbürg
Gute Frage bezüglich dem Versicherungsschutz für Freunde/Bekannte!
Bin mal auf die Antworten gespannt! :schreck:

_________________
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BeitragVerfasst: Sonntag 7. Juni 2015, 17:47 
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Registriert: Dienstag 12. Februar 2013, 16:27
Beiträge: 344
Wohnort: Ostwestfalen (NRW)
Na eigentlich wäre das ja nen Thema, wo man sich auch direkt an die LBG bzw. SVLFG mit wenden könnte und sicher Hilfe bekommt.

Aber ich dachte, dass Ganze betrifft ja ziemliche viele vermutlich hier - also wird sicher auch wer Rat wissen.


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BeitragVerfasst: Sonntag 7. Juni 2015, 20:10 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6305
Wohnort: Wild South-West
Wenn man sich privat selbst schädigt ist, glaube ich, die eigene Unfallversicherung der erste Ansprechpartner.
Wenn man jemanden anderen privat umsägt, sollte man eine gute Haftpflichtversicherung haben.
In wie weit die LBG für andere als den Waldeigentümer eintritt, die dort privat (Selbst-)Verstümmelung betreiben, würde mich auch interessieren.

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Sonntag 7. Juni 2015, 20:25 
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Registriert: Freitag 4. Mai 2012, 08:59
Beiträge: 4957
Zu Zeiten der Land- und forstwirtschaftlichen BG waren Helfer im eigenen Wald mitversichert. Dürfte jetzt bei der SVFLG genauso sein. Einfach mal da Fragen, dann hast du eine verbindliche Antwort.


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BeitragVerfasst: Sonntag 7. Juni 2015, 23:22 
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Registriert: Dienstag 12. Februar 2013, 16:27
Beiträge: 344
Wohnort: Ostwestfalen (NRW)
Anfrage ist raus ... mal abwarten. Werde Euch hier natürlich informieren.


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BeitragVerfasst: Montag 8. Juni 2015, 14:43 
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Registriert: Mittwoch 6. Juni 2012, 14:37
Beiträge: 1497
Wohnort: Im Herzen der Pfalz
Ich denke der Knackpunkt ist hier "im eigenen Wald".
Wie sieht es aber aus wenn ich mir als Selbstwerber Holz im öfffentl. Forst gekauft habe und dies mit privaten Helfern aufarbeite?
Das wäre auch interessant zu wissen!

_________________
"Das kannst du schon so machen aber dann wird´s halt kacke!"


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BeitragVerfasst: Montag 8. Juni 2015, 18:14 
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Registriert: Dienstag 31. Dezember 2013, 10:46
Beiträge: 1731
Wohnort: Lunestedt
Ich würde vermuten das es warscheinlich so ist wie beim unentgeltlichen Begehungsscheins für die Jagd das kein Versicherungsschutz besteht!

_________________
MfG Marcel


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BeitragVerfasst: Montag 8. Juni 2015, 19:08 
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Registriert: Mittwoch 28. November 2012, 17:35
Beiträge: 8212
BG versichtert nur bis der Baum liegt

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Habe Dolmar und andere gute
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Taubertal Badisch-Franken
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https://www.youtube.com/watch?v=YKPzQ7FPMGk


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BeitragVerfasst: Dienstag 9. Juni 2015, 21:41 
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Registriert: Dienstag 2. Dezember 2008, 11:58
Beiträge: 2276
Wohnort: Pressig, Oberfranken
Ich hoffe, ich habe dem netten Menschen von der SVLFG damals gut zugehört:

Deine Helfer im Wald sind von deiner Seite aus über die BG versichert.
http://svlfg.de/50-vmb/vmb01/vmb0103/index.html
Zitat:
Insbesondere folgende Personen sind während einer Tätigkeit für das landwirtschaftliche Unternehmen versichert:
.
.
.
.
.
sonstige Personen, die im Unternehmen mithelfen (z. B. Aushilfen).
Zitat:
BG versichert nur bis der Baum liegt
Das glaube ich jetzt so nicht, Alfred. Liegende Bäume müssen ja irgendwie raus aus dem Wald und dabei ist es meines Wissens egal, ob es Rundholz zum Verkaufen oder Brennholz für den Waldbesitzer wird.

Wenn dir die Jungs allerdings außerhalb des Waldes (beispielsweise zu Hause beim Feuerholzmachen) helfen, dann sind sie nicht versichert. Ebensowenig besteht Versicherungsschutz durch die SVLFG, wenn sie bei dir im Wald ihr eigenes Brennholz sägen. Soviel zum Anhänger mit ihrem eigenen Brennholz. Das sollte es deswegen besser nicht geben. :pfeifen:

_________________
Gruß,
Christian
Work,don't play...


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BeitragVerfasst: Mittwoch 10. Juni 2015, 01:04 
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Registriert: Dienstag 31. Dezember 2013, 10:46
Beiträge: 1731
Wohnort: Lunestedt
Zitat:
Wer ist durch die BG versichert?

Grundsätzlich sämtliche Arbeitnehmer, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, einschließlich Aushilfen, geringfügig beschäftigte Personen, Auszubildende, unter bestimmten Voraussetzungen auch Praktikanten.
Der Tenor liegt wohl auf abhängigen Beschäftigungsverhältnis, also keine Freunde die aushelfen!

_________________
MfG Marcel


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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Juni 2015, 17:10 
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Beiträge: 8212
Zitat:
BG versichtert nur bis der Baum liegt
wer andere Informationen hat

raus damit

oder ambesten selbst mal erkundigen

folgender Fall

Ihr habt einen Baum gefällt in euerem Wald und ihr seid in der BG

und beim Holz raustragen oder verladen passiert ein Unfall,euch und oder einem Helfer ob fremd oder Bruder

ist dieser Unfall über die eigene BG versichert ?

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BeitragVerfasst: Donnerstag 11. Juni 2015, 18:44 
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Beiträge: 1731
Wohnort: Lunestedt
http://www.wald-prinz.de/top-10-fragen- ... haft/142#3

Ist ganz interessant!

_________________
MfG Marcel


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BeitragVerfasst: Montag 20. Juli 2015, 21:04 
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Registriert: Donnerstag 9. Juli 2015, 14:08
Beiträge: 29
Wohnort: Saarland
Gibt es denn schon Neuigkeiten zu der Anfrage?

_________________
:Husky: 135


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 10:27 
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Registriert: Dienstag 22. September 2015, 21:52
Beiträge: 2
Der Punkt würde mich auch interessieren. Ist zwar leidig, sich damit auseinanderzusetzen - aber lieber man macht es früher als (zu) spät.

Hat jemand zufälligerweise hierzu noch ein Update :klatsch: ?

Danke & Grüße, Matthias


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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 11:10 
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Registriert: Samstag 31. Januar 2015, 20:33
Beiträge: 2350
Wohnort: Östringen
Bei Brennholz Selbstwerber wie z.B. Schlagraum haftet die private Unfallversicherung.
Für die Helfer hier jeweils die Versicherung des Verunfallten, da privat und kein Gewerbe mit Helfern.
Für mein Heizungs-KleinNebengewerbe hab ich eigene Unfallhaftpflicht. Für Helfer bzw. entlohnte Helfer müsste ich BG Beitrag-Zahlen und werde jedes Jahr angefragt. Daher one man Show, ist Beitragsfrei bei der BG.
Landwirtschaftliche BG haben wir aufgrund von Oma noch und Äckern/Wald auch laufen.
Hier müsste ich anfragen, wie die Rechtslage ist. LoF Zwecke sollte hier auch einiges abgedeckt sein.

Gruß Jens

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Unimog fahren, ist das allergeilste was Mann anzogen machen kann... :DH:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 29. Oktober 2015, 13:42 
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Registriert: Dienstag 27. Oktober 2015, 12:55
Beiträge: 30
Hallo zusammen,
in BaWü ist man ab 1m² Waldbesitz zwangsweise in der LBG Mitglied und kann sich auch nicht befreien lassen (wie z.Bsp. bei einem Stückchen Acker)
Bei einem Unfall während Arbeiten im eigenen Wald ist man damit auch abgesichert egal ob der Baum steht oder liegt. Mir wurde beim Motorsägenkurs beigebracht, dass freiwillige (unentgeltliche) Helfer während Ihrer Tätigkeit im Wald über diese Versicherung mitversichert sind.
Ich selbst besitze 0,34ha Wald und arbeite dort ausschließlich mit Familie oder Freunden für den Eigenbedarf.
Wie gesagt, diese Angaben hab ich vom Motorsägenkurs, ob das alles Korrekt ist habe ich nicht überprüft.

Gruß
HardyS

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:Husky: 41
:Husky: 555 -meine erste und einzig Eigene

Holder A55


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