Moin,
ich habe hier des öfteren gelesen das eine Top-Handle(TH) nur in die Hände(Plural!) eines speziell geschulten Anwenders gehört.
Teils wird sogar davon geschrieben(Google) das eine TH nicht an ungeschulte Anwender verkauft werden darf.
Frage dazu,
betrifft ausschliesslich den privaten Gebrauch auf eigenen Grundstück,
existiert tatsäcich eine Rechtsnorm dazu? Oder betrifft dies "lediglich" Lizenzvereinbarung bzw BG-Vorschriften?
Hintergrund:
Ich hatte mir für die Haussanierung eine ms180c\35cm angeschafft, selbige ist durch unsachgemäße Einlagerung inne Fritten, bzw pumpt kein Öl mehr und zZ über Umwege in Reperatur.
Ich habe jedoch zu einem kleinem Stapel Eiche&Kastanie, aus Sturmschaden eine ms200t zu einem sehr fairem Kurs bekommen, wurde mir quasi einfach ungefragt in den Garten gekippt
Warum eine TH gefährlich ist, habe ich nach kurzem Gebrauch durch meinen Umgang damit zumindest ansatzweise bereits feststellen können.
Vor und Nachteile diesbezüglich sprechen aber dennoch deutlich für die 200t vs 180c.
LG