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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. November 2015, 16:55 
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Zitat:
Ein Anwalt kann einem halt mitteilen,
was an notwendigen Infos angegeben werden sollte
und wie man das fachlich korrekt darstellt,
Die ersten Infos gibt man schon im NAW, im Kh oder beim D-Arzt - geht man da auch mit Anwalt hin :KK:
Der Anwalt ist natürlich auch im Nebenberuf Forstmeister, daher die fachlich korrekte Darstellung :pfeifen:

Und je ausführlicher jemand eine Geschichte darstellt, desto leichter entstehen Unklarheiten, desto einfacher tritt er in ein Fettnäpfchen.

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Grüße, holgi :R:

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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. November 2015, 18:04 
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Registriert: Sonntag 5. Januar 2014, 09:40
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Wohnort: St. Eiermark / AT
Zitat:
Zitat:
Zitat:
... die Unfallmeldung mit einem Anwalt abstimmen.
Meinst Du, ein seriöser Anwalt läßt sich auf so ein Bescheißerchen ein?

............
Also wenn für dich Abstimmen = Bescheissen,
dann weiß ich es auch nit.
Ein Anwalt kann einem halt mitteilen,
was an notwendigen Infos angegeben werden sollte
und wie man das fachlich korrekt darstellt,
damit der Geschädigte nicht in irgend ein Feffnäpfchen tritt.
Weil gerade bei solchen Dingen werden vereinzelte Fragen teilweise so gestellt,
das man die fast unweigerlich falsch beantwortet.
Daher ist eine Beratung durch einen Anwalt
garnicht mal als verkehrt anzusehen.
Kann später unnötige Rennereien und eventuellen finanziellen Einbußen vorbeugen...
:DH:

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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. November 2015, 20:02 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
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Zitat:
Wie ist das dann beim Polter sägen ..... da ist ja nicht unbedingt der Helm Pflicht da ja nix aufn Kopf von oben fallen kann
Gibts Visiere mit Gehörschutz. Abgesehen davon ist im Wald bei allen Arbeiten ein Helm vorgeschrieben. Ich weiss, jetzt mal unabhängig davon, auch nicht, warum viele hier so eine Helmphobie haben. Kauft Euch einen guten, der bequem sitzt und dann kann man den auch 8 Stunden tragen.

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Ein paar Bilder hier
http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=39560

Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. November 2015, 21:47 
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Registriert: Freitag 18. Juni 2010, 19:26
Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Zitat:
Naja eine BG ist eine Versicherung je mehr Unfälle die Zahlen müssen desto schlechter wird der Gewinn.

Bei Sagen wir Kleinigkeiten sind die auch großzügiger als wenn darum geht eine lebenslange Rente zu zahlen.
Wer natürlich totalen Mist baut muss auch damit rechnen kein Geld zu bekommen.
denke mal nicht das es Probleme gibt das runterklappen wurde halt mal vergessen.

Schlimmer wäre es gewesen wenn er gar keins hätte dann wäre es ja Vorsatz so halt ein Unfall. Unfälle kann es ja fast nur geben wenn jemand versagt.
Ob es jetzt der geschädigte ist oder jemand anders meistens hat jemand versagt oder nicht aufgepasst
Hat denn der Helm eine Macke, die belegt, dass er getragen wurde?

Und auf das Thema Schutzbrille - hatte er denn eine auf und die hat Spuren von der Kette?

Mit vermackeltem helm UND vermackelter Brille sollte es ganz gut aussehen aber VORSICHT: Solche Beweise zu türken fliegt gerne auf, die sind nicht blöd. Gab auch schon Ärzte, die sich einen Finger amputiert haben wegen Berufsunfähigkeit und Winkel, ... passten dann nicht zur Story des Holz machens...
Bei größeren Beträgen wird halt geprüft - genau geprüft.
Zitat:
Zitat:
... die Unfallmeldung mit einem Anwalt abstimmen.
Meinst Du, ein seriöser Anwalt läßt sich auf so ein Bescheißerchen ein?



Eddy, die jeweiligen UVV usw. müssen beachtet werden - und fertig.

Für Spitzfindigkeiten wirst Du hier keine wirklich sichere Auskunft finden. Das entscheiden im Zweifel ein oder mehrere Gerichte.
Das ist es halt.

Ein seriöser Anwalt kann aber Formfehler finden oder "das sag mal nicht freiwillig, lass es einfach weg..."
Zu Falschaussagen wird er nicht ermuntern. Sehe das wie glorf.

Die erste Darstellung beim Arzt war unter Schock. Wenn die gegen einen verwendet wird, das kann man anfechten.
Zitat:
Zitat:
Wie ist das dann beim Polter sägen ..... da ist ja nicht unbedingt der Helm Pflicht da ja nix aufn Kopf von oben fallen kann
Gibts Visiere mit Gehörschutz. Abgesehen davon ist im Wald bei allen Arbeiten ein Helm vorgeschrieben. Ich weiss, jetzt mal unabhängig davon, auch nicht, warum viele hier so eine Helmphobie haben. Kauft Euch einen guten, der bequem sitzt und dann kann man den auch 8 Stunden tragen.
Bei mir ist es eher die Konsequenz, das Visier zu schließen. Ich klappe es oft hoch und schließe es erst nach dem ersten, nervenden Span - könnte zu spät sein :pfeifen:
Der Gehörschutz ist bei mir was anderes, der ist fast immer zu...
Aber wer arbeitet schon fehlerfrei - keiner...

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MfG Eike
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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. November 2015, 22:05 
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Registriert: Donnerstag 19. Februar 2015, 16:56
Beiträge: 298
Wohnort: Oberpfalz
Hallo,
wo sind wir denn hier :schreck:
Es wird wild spekuliert warum die BG nicht zahlt.
Hat einer von Euch schon die Erfahrung gemacht daß die BG bei einem Betriebsunfall nicht bezahlt?
Wie ich bereits weiter oben geschrieben habe, bezahlt die BG die Behandlung bei Körperschäden immer!! Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird der Unfallverursacher eventuell in Regress genommen :Vertrau mir:
Hat einer von Euch selbst andere Erfahrungen gemacht bitte ausführlich berichten :!:
Aber kein Schreckgespenst das BG heißt aufbauen :krank:

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Gruß Waldbär68
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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. November 2015, 22:16 
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Registriert: Sonntag 20. Januar 2013, 21:42
Beiträge: 146
Ich würde da mal die Begriffe einfach fahrlässig, grob fahrlässig und vorsätzlich ins Spiel bringen:

einfach fahrlässig: Helm wird grundsätzlich getragen, der Geschädigte hat aber in diesem Moment einfach vergessen das Visier zu schließen bzw. er kann irgendwie glaubhaft machen, dass er im Eifer des Gefechts irgendwie vergessen hat den den Helm aufzusetzen => Versicherungstechnisch eher unproblematisch

grob fahrlässig: Helm wird grundsätzlich nicht getragen, weil man ihn für eine sinnlose Einrichtung hält- D.h. der vorhandene Helm hat keinerlei Gebrauchsspuren z.B. am Schweißband => da wirds mit Sicherheit auch ein Problem mit der Versicherung geben

vorsätzlich: man setzt keinen Helm auf, weil man sich verletzen möchte um sich so eine Versicherungsleistung zu erschleichen => hier wird mit Sicherheit nichts bezahlt

Es wäre schlimm wenn z.B. eine Kfz- Haftpflicht im Falle einer Fahrlässigkeit aus der Leistung herausmogeln könnte. Weil fahrlässigkeit liegt in 95% aller Unfälle immer vor. Das gilt auch für die BG.
Dafür hat man eine Versicherung, damit das Risiko bei fahrlässigen Fehlern übernommen wir. Alles Andere würde jede Arbeit zum existenziellen Risiko undamit unmöglich machen.

Man muss allerdings auch feststellen, dass die Versicherungen immer häufiger aus "Prinzip" zunächst die Leistung verweigern und man erst durch eine Klage zur berechtigten Leistung kommt. Ein Teil der Geschädigten habem leider oft nicht mehr den Mut oder die Kraft ihr Recht einzuklagen. Und das ist das Geschäft auf das die Versicherungen spekulieren.

Also nicht immer gleich vom Schlimmsten ausgehen!

Sehe gerade, dass mein Vorschreiber das gleiche schon geschrieben hat, während ich am tippen war.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Mittwoch 25. November 2015, 22:39 
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Registriert: Donnerstag 19. Februar 2015, 16:56
Beiträge: 298
Wohnort: Oberpfalz
Es ist wie Opal geschrieben hat :super:
ich möchte nur ergänzen, dass die BG nicht mit einer herkömmlichen Versicherung und deren Gewinnstreben verglichen werden kann.
Bei der jeweiligen BG ist man je nach Tätigkeitsfeld und Art des Arbeitgebers pflichtversichert.
Die Beiträge werden für Renten, Unfallverhütung, Behandlung von Unfallfolgen... hergenommen.
Gewinne dürfen sie keine erwirtschaften.
Bei Überschüssen müssen die Beiträge gesenkt werden.

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Gruß Waldbär68
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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. November 2015, 07:38 
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Beiträge: 11237
Wohnort: Braunschweig
Opal hat es sehr gut beschrieben, :danke:

Ein Anwalt kann Formfehler und damit ggf. den Klageweg vermeiden, wenn für die Versicherung direkt klar ist, dass der Folgeschritt erfolgsversprechend und wenn nötig schon eingeplant ist. Man muss es ja auch nicht einen Anwalt einreichen lassen, weil man klagen will, sondern weil man gerade mit sich selbst zu tun hat, nicht der große Schreiberling ist aber die Meldung raus muss.

Man muss halt aufpassen, genau über sowas...
Zitat:
Besteht evtl die Möglichkeit den Helm im Nachhinein........ :pfeifen:
Nicht in die Schiene: "Vorsätzlich" eingeordnet zu werden.

Dann passen die Schrammen nicht zur Verletzung und dann ist rum und die BG hat einen Nachweis Richtung Vorsatz, auch wenn es nur etwas Fahrlässiges war.

Ich hatte auch mal eine Schadensmeldung - ging um anständig Geld - Totalschaden auf einer Rennstrecke.
Es war ein Fahrsicherheitstraining, den Schaden habe ich direkt so sauber gemeldet, die Versicherung hat gar nicht versucht raus zu kommen, in der Schadensmeldung lag eine Ausschreibung zu der Veranstaltung bei, mit Textmarker angestrichen der juristisch entscheidende Satz, der drin stehen muss. Fertig.
Was da von anderen Teilnehmern rum geredet wurde: "Der Wagen muss vom Ring runter, sonst zahlt die Versicherung nie!" ...
Mit sowas kommt man aber in teufels Küche, die sind nicht blöd und auf Stammtischniveau ist schnell gequatscht!

Die Sachbearbeiter sehen schon, ob der Meldende weiß, worauf es ankommt oder nicht. Einfach nur pauschal abgelehnt wird auch nicht ;)

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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. November 2015, 07:57 
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Roundabout 3-stellig Euros an einen Anwalt bezahlen, um ein paar Wörter in ein Formular zu schreiben :roll:

Neben Ort und Uhrzeit, noch "Holz gesägt, Säge in die Fresse bekommen, Krankenhaus" - fertig ist die Unfallmeldung.

Aber es gibt ja für Erwachsene auch Schuhe mit Klettverschluss :pfeifen:


https://www.svlfg.de/60-service/serv01_ ... 20V001.pdf

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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. November 2015, 08:16 
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Die BG prüft erst mal nur ob derjenige versichert ist. Wenn das der Fall ist bekommt derjenige auch eine dem entsprechende Behandlung. Sobald möglich, wird dann der Unfall untersucht. Stellt sich bei der Untersuchung heraus, dass Fehler gemacht wurden und diese sind nachweisbar, wird überprüft ob die Leistungen zu Recht gewährt wurden und derjenige muss evtl das Geld zurück zahlen.
Aber Eddy wollte ja nicht wissen was mit dem Geld von der Bg ist sondern wie es mit Helm und Visier beim polter sägen aussieht.
Das Gesetz dazu habe ich oben schon zitiert und da steht drin "bei arbeiten mit Motorsägen " Die Bg macht da keinen Unterschied bezüglich der psa abhängig von der zu verrichtenden Arbeit. Also Helm an und Visier zu.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. November 2015, 08:20 
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Zitat:
wird überprüft ob die Leistungen zu Recht gewährt wurden und derjenige muss evtl das Geld zurück zahlen.
Dann streiten sich BG und Krankenkasse - der Verunfallte muss nichts zurückzahlen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. November 2015, 08:40 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Ja ist richtig, aber ich hab auf die Sache mit dem Helm dabei legen und Auto vom Ring runter holen also Versicherungsbetrug gezielt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. November 2015, 19:59 
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Zitat:
Zitat:
wird überprüft ob die Leistungen zu Recht gewährt wurden und derjenige muss evtl das Geld zurück zahlen.
Dann streiten sich BG und Krankenkasse - der Verunfallte muss nichts zurückzahlen.
Zitat:
Ja ist richtig, aber ich hab auf die Sache mit dem Helm dabei legen und Auto vom Ring runter holen also Versicherungsbetrug gezielt.
Eben und die Behandlung ist ja nicht plötzlich gratis, weil die BG plötzlich feststellt, dass sie nicht zuständig ist. Die Rechnung landet dann schon irgendwo.

Bei nachgewiesenem Versicherungsbetrug dann wohl beim Betrüber und Nutznießer und wenn man seine Rechte schon nicht kennt und hier nachfragt, ist es bei schnell 5stelligen Behandlungskosten ggf. schon mal angebracht, den dreistelligen Betrag für einen Anwalt zu berappen - außer man weiß, dass man eh keinen Anspruch hat :roll:
Der sagt einem dann schon: "Schreib es so knapp wie Holgi es vorschlägt!" oder "2 Details mehr!"... manche erzählen ja manchmal einfach zu viel und reden sich um Kopf und Kragen...
"Das Auto stand im Halteverbot, wir waren in Eile!" o.ä. ... Sowas beeinflusst die Flugbahn der Säge nicht und wirft nur Fragen auf.

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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. November 2015, 20:40 
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Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 26956
Wohnort: Dormagen
Am besten immer noch:
Ich kann mich an den exakten Hergang des Unfalls absolut nit mehr erinnern...

_________________


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Stihl KS43
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Stihl 045AVEK1
Stihl 045AVEK2
Stihl 045AVEK3
Stihl MS362QS
Stihl MS661CM

Stihl BLK57&Contra&070 ZV Bund
Stihl 056 Kommunal
Stihl 050&051 BGS


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Donnerstag 26. November 2015, 21:33 
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Registriert: Sonntag 7. Oktober 2012, 02:02
Beiträge: 2157
Wohnort: bissendorf\osnabrück
Bei einem unfall ist die bg das beste was einem passieren kann. Die übernehmen behandlungen bei denen
sich gesetzlche kk gerne drücken.
Ich hab nen fehler gemacht und hatte einen schweren unfall den ich nur durch viel glück überlebt hab.
Die haben nie auch nur ansatzweise versucht sich zu drücken oder was zu sparen.
Die kosten der behandlung,medikamente und erwerbsminderungsrente werden locker 7stellig sein.
Klar mußte ich den unfallhergang mehrfach schildern und sogar vor ort beschreiben,das war für mich zwar nicht
so schön aber das steht denen dann ja auch zu. Bescheißen würde ich nicht empfehlen,schönen oder weglassen
von einzelheiten ok aber grob türken geht in die hose und ist zu 99%auch unnötig.
Ich bin der bg dankbar und kann da nix schlechtes drüber sagen

_________________
mfg.mathias



Gestern standen wir noch am Abgrund,heute sind wir schon einen Schritt weiter!


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Freitag 27. November 2015, 07:55 
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Registriert: Freitag 25. Mai 2007, 21:13
Beiträge: 7789
Wohnort: Bergen, Lkr. WUG
Servus,

Danke für die ganzen Antworten :DH:

@ Sebi,

in der UVV bin ich fündig geworden, nach dem ich gesucht habe :DH:


Es ging mir ja nicht darum ob die BG zahlt, oder nicht bzw. wie man es dafür drehen muss.

Ich kann mich den Matze anschließen und kann auch nix schlechtes über die BG sagen :DH:

Übrigen der Kollege hatte Glück im Ünglück er wurde von der stehenden Kette getroffen, aber das hatte auch gereicht :schreck:

_________________
Gruß
Edwin



Fichte macht auch warm!!

Und zusätzlich hab ich noch Sachen die das Holzen leichter machen!


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 Betreff des Beitrags: Re: Gesichtsverletzung
BeitragVerfasst: Freitag 27. November 2015, 11:34 
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Moderator
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Registriert: Sonntag 3. Februar 2008, 20:30
Beiträge: 15564
Wohnort: Innsbruck
Zitat:
Servus,

Übrigen der Kollege hatte Glück im Ünglück er wurde von der stehenden Kette getroffen, aber das hatte auch gereicht :schreck:
Ich wollte auch schon schreiben das die Kettenbremse im Fall eines Rückschlag auslösen sollte.
Wenn die nicht auslöst und am Visier vorbei rutscht, dann Mahlzeit.

Gute Besserung deinem Kollegen.

_________________
Gruß Guido
__________________________________
Immer dran bleiben und nie das Ziel aus dem Auge verlieren ;)

Diverse Geräte zum Krach machen sind vorhanden :mrgreen:

Life is too short to drive ugly saws!

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