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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. Dezember 2015, 10:49 
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Registriert: Donnerstag 10. Dezember 2015, 08:49
Beiträge: 3
Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Ich bin bei der FFW und habe den normalen Kettensägenschein und möchte nun Kettensägenlehrgang nach DGUV - I 214-059 absolvieren. Da ich zu diesem Kurs leider keine Angebote im Internet finde (alles nur auf Anfrage) wäre meine Frage ob der AS Baum1 + AS Baum2 (Angebote ja reichlich vorhanden :) ) das auch abdeckt?

Gruß Benny

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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. Dezember 2015, 22:01 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Ja weils nämlich das selbe ist.

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Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: »Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!« - Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen


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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. Dezember 2015, 22:05 
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Registriert: Mittwoch 16. November 2011, 02:52
Beiträge: 828
Hallo, reicht Dir Modul A (für den Handwerker) oder benötigst Du Modul A+B (AS Baum1) oder/und Modul (C)+D (AS Baum2)
Modul A ist Motorsägenführerschein + Fällschein (bis20cmBHD) !
Ob man Irgendwo das Modul B separat absolvieren kann weiß ich nicht.
Die Infos habe ich von folgender Seite.
http://forstschule.com/termine-fuer-mot ... kurse.html
Dort habe ich vor ein paar Wochen einen 8 stündigen Fällkurs absolviert.
Wenn ich die Infos richtig verstehe besitze ich nun den Nachweis zur Befähigung nach DGUV - I 214-059 Modul A (Grundlagen der Motorsägenarbeit)(wir dürfen im Gemeindewald nicht fällen, war also just for fun!)
Mein Sohn hat dort zeitgleich einen Motorsägenführerschein erlangt.
Ich fand es super, mein Sohn nicht so. (er durfte stockiges/pilziges Polterholz auf dem Platz Zersägen. :DR: Theorie und Essen war voll OK! :DH: )
Ich hoffe diese Infos waren hilfreich, folgende Publikation ist vielleicht auch von interesse.
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/214-059.pdf

Gruß, Martin

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Gruß, MAG2055


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BeitragVerfasst: Freitag 11. Dezember 2015, 00:27 
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Registriert: Samstag 26. Dezember 2009, 12:28
Beiträge: 3193
Wohnort: NW Eifel
Bei der Deula kannst Du den AS Baum bundesweit machen oder eben bei den Weiterbildungseinrichtungen der Länder teilweise schon unter der neuen europäischen Richtlinie.

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Gruß

K.


Suche große Blockbandsäge, Hinweise erwünscht

fast stihllos zufrieden - säge mit :Husky: :3120: + Mill :dolmar: :solo: WIDL & Wood-Mizer LT10
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BeitragVerfasst: Freitag 11. Dezember 2015, 06:28 
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Registriert: Donnerstag 10. Dezember 2015, 08:49
Beiträge: 3
Hallo,

danke für die Antworten. Jetzt habe ich etwas Überblick. Also Modul A nach DGUV habe ich schon. Jetzt fehlt mir Modul B zum AS Baum1 (oder ich mach nochmal Modul A und B komplett). Da wir eine Drehleiter mit Arbeitskorb besitzen werde ich Modul C und D also AS Baum 2 noch hinten dran hängen. Damit bin ich dann abgesichert. Richtig?

Gruß

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BeitragVerfasst: Freitag 11. Dezember 2015, 13:03 
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Registriert: Samstag 24. Oktober 2015, 23:54
Beiträge: 2114
Wohnort: Erde
Das versteh ich jetzt nicht so recht :KK:

Erweiterungskurs ( B ) wie Baum ist doch nicht gleich Modul ( B ) :?:

ich habe das so verrstanden;

Normaler Kettensägenkurs ( ~95.- ) sägen Ja - fällen nein

dito plus Erweiterung ( B ) ( ~160.- ) sägen ja - fällen ja ( aber nur privat und nur kleine Durchmesser )

AS Baum 1 ( ~400,- ) sägen und fällen ja ( auch gewerblich und ohne Beschränkung beim Durchmesser )

------------

Wenn ich also einen Kettensägenschein machen möchte, später aber auch mal "privat" einen Baum mit BHD 40+ fällen möchte ist das mit Kettensägenkurs und Erw.Kurs ( B ) nicht zulässig, aber mit AS Baum 1 schon.

Ist AS Baum 1 ausreichend um ggf. ein Gewerbe / Nebengewerbe "Baum- Forstdienst" ( nur Fällen / Rodung ) zu betreiben ?

------------

Ist das so richtig oder habe ich da was falsch verstanden :?:

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"G"rüße Thomas

I'm not crazy - my reality is just different from yours!
„Am Walde hätte nicht die Axt so leichtes Spiel, hätt' ihr der Wald nicht selbst geliefert den Stiel.“


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BeitragVerfasst: Freitag 11. Dezember 2015, 13:17 
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Registriert: Mittwoch 16. November 2011, 02:52
Beiträge: 828
Ich denke Modul A ist Grundlehrgang (8 Std.) + Fällen bis 20cm BHD (8Std).
Modul B ist Fällen und Aufbereiten von Bäumen größer 20cm BHD (8Std Theorie+16Std Praxis)
Das sind zusammen 40 Std! = AS Baum 1

Hier ist alles exakt beschrieben:
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/214-059.pdf

Ich glaube privates Fällen auf Privatgrundstücken darf man ohne jeglichen Schein, auch in Shorts und Badeschlappen.
In manchen Gemeinden bedarf es aber einer Genehmigung zum Fällen von Bäumen über 1 Meter Umfang.

Gruß Martin

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Gruß, MAG2055


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BeitragVerfasst: Freitag 11. Dezember 2015, 13:31 
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Registriert: Samstag 7. Februar 2015, 17:48
Beiträge: 1274
Wohnort: 41468 Neuss
Dann mal hier reinschauen, da gibt es reichlich Angebote und Infos:

http://motorsaegenkurs-nrw.de

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BeitragVerfasst: Samstag 12. Dezember 2015, 16:44 
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Registriert: Samstag 21. August 2010, 16:13
Beiträge: 6394
Wohnort: Süddeutschland
Zitat:
In manchen Gemeinden bedarf es aber einer Genehmigung zum Fällen von Bäumen über 1 Meter Umfang.

Gruß Martin
Das ist überall anders und umfasst nicht immer alle Baumarten. Steht immer in der Baumschutzsatzung.

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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Dezember 2015, 15:53 
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Registriert: Freitag 19. Januar 2007, 19:46
Beiträge: 458
Wohnort: Weitersburg
Hallo Zusammen,

in welchem Bundesland benötigst du denn die Scheine für die Feuerwehr?
Was steht auf dem "Kettensägenschein" den du bei der Feuerwehr gemacht hast?

Grundsätzlich ist richtig was einige schon gesagt haben.

Modul A und B nach DGUV 214 059 entspricht dem AS Baum 1.
Modul C und D nach DGUV 214 059 entspricht dem AS Baum 2.
Egal in wlechem Bundesland.
In dem Heft DGUV 214 059 steht was man mit den entsprechenden Modulen darf. Alles andere darf man dann logischerweise nicht.
Auch steht drin das es eine gegenseitige Anerkennung der DGUV und SVLFG (früher: Gartenbau BG) gibt.
Grundsätzlich ist es erst einmal egal was man für eine Schiene eingeschlagen hat. DGUV oder SVLFG. Es kommt darauf an was dein Träger der Versicherung (hier Feuerwehr) anerkennt. Auch spielt es eine Rolle was der Waldeigentümer (Vertreten durch das Forstamt, etc.) sehen möchte.
Es gibt auch noch eine ältere GUV die 8624. Die hat 5 Module.
Irgendwann sol es mal so sein das es nur noch die zwei Richtungen gibt.
DGUV mit 4 Modulen oder SVLFG mit AS Baum 1 und AS Baum 2.

In RLP ist es leider so das die Feuerwehren einen 12 stündigen Kurs machen müssen und danach Modul A und B nach DGUV 214 059 bescheinigt bekommen. Bäume fällen durfen die aber nur im Rahmen des Feuerwehrdienstes. Ich bin selbst Ausbilder für die DGUV Module und Instruktor für die Feuerwehrgeschichte. Finde es aber gefährlich das die Leute nach 12 Stunden Ausbildung Bäume fällen dürften! Es wird sich hier "rausgeredet" das man in der FW die Motorsäge als Rettunggerät sieht und manche Dinge in der rundausbildung zum FW Mann beinhaltet sind. Seh ich nicht so!!! Für Dächer zu öffnen etc. Dafür wären die 12 Stunden ausreichend. Aber nicht um fachgerecht Bäume zu Boden zu bringen, evtl. noch in den Situation (Wind, Schnee, Dunkelheit) wo andere zu hause bleiben weil es die UVV verbietet. Dem Baum ist es egal ob der FW Mann im dienste der FW den Baum fällt oder als Privatmann. Fehlende Fachkunde ist und bleibt fehlende Fachkunde.

Jetzt kommt das Thema schneiden aus dem Korb (Modul C und D bzw. AS Baum 2).
Als Gewerbetreibender benötigt man KEINE AS Baum 2 wenn man alleine im Korb mit der Motorsäge arbeitet oder die zweite Person durch ein Trenngitter geschützt ist.
Kommt das Trenngitter weg benötigt man die erweiterte PSA, den AS Baum 2 und eine Ausnahmengenehmigung der BG dieses Verfahren anwenden zu dürfen.
Ich finde auch das ein wenig paradox. Denn nur im AS Baum 2 werden Techniken speziell für die Hubarbeitsbühne gelehrt. Im AS Baum 1 nicht obwohl der ja ausreichend ist um alleine im Korb zu arbeiten.
Bei der Feuerwehr ist es in RLP so das der AS Baum 1 und 2 NICHT anerkannt wird da zwar mehr Wissen vermittelt wird das Wissen aber nicht den Vorgaben der Unfallversicherung der Feuerwehren entspricht. Klingt komisch ist aber so.

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Gruß der Martin

Seiltechnik M²
Baumpflege, Spezialfällung, Industrieklettern, Ausbildung, Motorsägenausbildung

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Wenn klettern einfach wäre würd es Fussball heißen......


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BeitragVerfasst: Sonntag 13. Dezember 2015, 17:02 
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Registriert: Donnerstag 10. Dezember 2015, 08:49
Beiträge: 3
Hallo Menni,

In Bayern. Motorsägengrundkurs (4Std Theorie, 8Std Praxis mit Baumfällung) habe ihn aber privat gemacht (Brennholzselbstwerber), nicht über die FW. (Weiß nicht wie groß da der Unterschied ist). Ich habe mich jetzt für AS Bsum1&2 angemeldet, da ich einfach das Wissen (Theorie/Praxis) haben möchte wie man in speziellen Situation die Schnitte fachgerecht ausführt ohne sich und andere Person zu gefährden. Zudem überlege ich noch nebengewerblich Motorsägenarbeiten durchzuführen.

Gruß

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