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 Betreff des Beitrags: Motorsäge mit Sondergenehmigung
BeitragVerfasst: Dienstag 30. Oktober 2007, 19:01 
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Registriert: Dienstag 30. Oktober 2007, 18:55
Beiträge: 1
Hi
wollte mal wissen ob ich mit der Motorsäge auch schon mit 16 sägen darf?
kann ich da eine Sondergenhmigung bekommen wenn ich sag das ich mich um den Wald einer Nachbarin kümmere die nicht mehr laufen kann und keinen hat der das sonst macht.
Es wäre auch immer eine Begleitperson dabei

danke im vorraus chef viper


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: Dienstag 30. Oktober 2007, 19:09 
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Moderator
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Registriert: Freitag 9. März 2007, 16:59
Beiträge: 37438
hallo,
erstmal willkommen hier bei uns.
soweit ich weiß, bekommt man sowas nur wenn man ne lehrstelle in dem bereich annimmt und noch net 18 ist...
ansonsten, müsste die Begleitperson eigentlich eh über 18 sein bzw. einer der Erziehungsberechtigten... und dann schauts auch schon anders aus mit der versicherung und so..
gruß
thomas

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BeitragVerfasst: Dienstag 30. Oktober 2007, 20:12 
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Registriert: Montag 23. April 2007, 18:39
Beiträge: 1612
Wohnort: Im Spessart Alter: 17
Hi,

kla darfst du aber nur im Privatwald im Staatswald erst ab 18 oder sogar nur mit nem Schein.

Is glaubich richtig.

Gruß 8-)

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EICHER war gut, EICHER ist gut, EICHER bleibt gut!

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!! GÜLDNER gebaut für die Ewigkeit !!
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Hoffentlich in ein paar Jahren mein Eigen...

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BeitragVerfasst: Dienstag 30. Oktober 2007, 22:27 
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Administrator
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Registriert: Montag 20. März 2006, 23:02
Beiträge: 20980
Wohnort: Münchehagen, Niedersachsen . . . . . . Alter: 66
Ja, die Rechtslage ist da wie immer in Deutschland erstaunlich.

Man darf mit 16 Jahren einen Jugendjagdschein machen und eigene Waffen besitzen. Rausgehen darf man nur mit einer jagdlich erfahrenen Person die übrigends keinen Jagdschein haben muß.

Aber eine Kettensäge darf man von 16 - 17 Jahren nur im Rahmen einer Ausbildung "in die Hand" nehmen.

Die 9,3x62 mm aber jederzeit mit Begleitung.

Gruß
Rainer

_________________
Arbeitssägen: müssen ja sein

Oldtimer: hab ich auch welche

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Teilnehmer MHG 2024


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BeitragVerfasst: Dienstag 30. Oktober 2007, 23:20 
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Registriert: Samstag 9. September 2006, 01:10
Beiträge: 4201
Wohnort: 21077 Wilstorf
Zitat:
Ja, die Rechtslage ist da wie immer in Deutschland erstaunlich.

Man darf mit 16 Jahren einen Jugendjagdschein machen und eigene Waffen besitzen. Rausgehen darf man nur mit einer jagdlich erfahrenen Person die übrigends keinen Jagdschein haben muß.

Aber eine Kettensäge darf man von 16 - 17 Jahren nur im Rahmen einer Ausbildung "in die Hand" nehmen.

Die 9,3x62 mm aber jederzeit mit Begleitung.

Gruß
Rainer
:shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:
Ich glaubs nicht.
In was für einer Bananen-Republik leben wir eigentlich :?: :?: :?:
Ich lach mich schlapp :groehl: :groehl: :groehl:
Gruß Björn :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

_________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muß auch mit jedem Arsch klar kommen !
In diesem Sinne einen schönen Tag


Mir imponieren nur die Ratschläge und Grundsätze, die der Ratgebende selbst beherzigt.
Rosa Luxemburg


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