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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 18:12 
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Hallo, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen da ich im Netz noch nicht das passende dazu gefunden habe.
Es geht darum was man braucht um selbst in der Feuerwehr Motorsägen Ausbildungen vorzunehmen. Ich selber habe den as baum1 und einen Ausbilderschein bezüglich meiner meisterausbildung. Laut mancher Seiten im Netz soll dieses angeblich schon ausreichend oder ist das vom Bundesland her Unterschiedlich?
Habe bis jetzt nur bei uns im Forstamt angerufen und die konnten mir auch keine genaue Aussage geben. Wäre schön wenn ihr Seiten oder ähnliches habt wo man was aussagetreffendes dazu findet

Danke im Voraus


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 18:29 
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Wohnort: Gernlinden, die Perle in Oberbayern
Es braucht eine fackundige Person mit entsprechender Ausbildung. Ob da AS Baum reicht weiss ich nicht. Und den pädagogischen Teil. Den hast du ja mit dem Ausbilderschein.
Dann kommt es drauf an, ob das nur für die Tätigkeit bei der Feuerwehr sein soll oder auch um im Wald Brennholz zu machen. Da gibt's dann wieder Unterschiede. Da wird gelegentlich ein Forstmeister gefordert.

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Gruß
Peter

Dolmar 500(38), 5105H(38), PS 7900(50)(2x), Solo 694 (60), Husqvarna 3120XP (90), Dolmar ES 2040 A(40), Efco 2600MT(30)
Sachs Dolmar 118, 123, 133, 143, 152, 153(2x), 166(4x), CA, CT, CC, CL, MC Culloch 15, 250, 300, 380, 740L, 795, 1-51, 1-72(2x), 1-86 gear drive, CP125(2x), SP125, SP125C, Pro Mac 6800, Stihl 041, 076AV, Solo Rex

Im Falle seines Falles erschlägt ein Baum dann alles!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 18:40 
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Registriert: Mittwoch 18. Januar 2017, 15:33
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Das hatte ich bis jetzt so ungefähr auch immer gelesen aber halt nichts aussagekräftiges gefunden. Also der Brennholz Kurs ist ehr nebensächlich wenn das geht wäre schön,aber wichtiger ist es unsere Jungs passend auszubilden da die sturmeinsätze immer mehr zunehmen. Und ein großer Teil von denen haben wenig Praxis mit der Säge.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 18:58 
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Registriert: Samstag 7. Januar 2017, 17:20
Beiträge: 1
Die Frage kannst du doch deinem Kreisausbildungsleiter stellen. Alternativ kannst du auch direkt deine länderspezifische Feuerwehrschule fragen. Dort bekommst eine Antwort "aus erster Hand".


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 19:11 
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Registriert: Mittwoch 18. Januar 2017, 15:33
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Also der Kreis bildet in der Richtung nicht aus. Die machen alle den selbstwerber kurs was natürlich enorme Kosten sind. Und wenn man aus eigenen Reihen geht ist dieses ja in jedem Fall besser. Am Institut der Feuerwehr habe ich mich auch erkundigt: die hatten vor Jahren den kreisausbilder th Wald Angeboten und konnten auch keine genaue Auskunft geben


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 19:28 
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Beiträge: 537
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Moin,
mal ne blöde Frage-bist Du in der Feuerwehr? Dann solltest Du den
doch den Draht zur zuständigen Landesfeuerwehrschule haben und dort
nachfragen können.
Prost Lutze

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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 19:31 
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Beiträge: 537
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Noch zur Ergänzung -in Deinem Fall hat das Forstamt sicher gar nichts zu melden.
Prost Lutze

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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 19:36 
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Beiträge: 5
Die Landesfeuerwehrschule ist bei uns das Institut der Feuerwehr in NRW. Dort hatte unser stellv. Wehrführer auch noch mal zusätzlich erkundigt und die gleiche Aussage bekommen wie ich. Ich habe mich schon im Voraus erkundigt


Zuletzt geändert von Heye am Mittwoch 18. Januar 2017, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 19:38 
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Registriert: Mittwoch 18. Januar 2017, 15:33
Beiträge: 5
Das mit dem Forstamt war nur meine erste Idee wo man eventuell Auskunft bekommt


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 20:36 
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Registriert: Mittwoch 16. Juli 2014, 11:35
Beiträge: 93
Hallo,
ruf doch mal in Gross-Umstadt an bei der KWF, die können genau sagen wer was wo für was braucht.
Viele Grüsse


Zuletzt geändert von lordofwood am Mittwoch 18. Januar 2017, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 20:52 
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Registriert: Sonntag 14. Februar 2016, 15:17
Beiträge: 10
Moin,

Bei uns in Sachsen ist es so geregelt, das jeder der den Ausbilder für Motorsägenführer machen will eine Woche zur Fachkunde an die Landesfeuerwehr Schule muss (Ausbildung findet jedoch in der Landesforstschule statt) und da das Modul F absolviert. Die Pädagogik ist eine zusätzliche Woche bzw. man kann eine Aubildereignung nachweisen. Es kann jedoch sein das in Niedersachsen nach FwDv 2 ausgebildet wird (bei uns auch ist jedoch in Sachsen etwas feiner gegliedert) da ist es im TH Lehrgang mit enthalten.

_________________
Wer FENDT fährt, führt.

Die linke zum Grüße.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 18. Januar 2017, 20:58 
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Registriert: Sonntag 25. Februar 2007, 21:33
Beiträge: 14976
Wohnort: Gernlinden, die Perle in Oberbayern
Der Ausbildende sollte aber auch über eine gewisse Erfahrung verfügen und auch regelmäßig in der Materie tätig sein. Weil gerade im Sturm sind die Gefahren doch ganz anders als beim Brennholzsammeln.
Kwf ist aber eine gute Adresse für solche Fragen.

_________________
Gruß
Peter

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BeitragVerfasst: Sonntag 22. Januar 2017, 11:39 
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Registriert: Dienstag 13. November 2012, 12:47
Beiträge: 50
Also, aus eigener Erfahrung für das Land NRW:
Es gibt einen Lehrgang, der nennt sich "Kreisausbilder Motorkettensäge Feuerwehr" , Ausbildungsort sind entweder das forstliche Bildungstentrum in Arnsberg oder die Deula in Warendorf. Ausrichter ist die Unfallkasse NRW, da am besten mal anrufen und informieren.


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BeitragVerfasst: Dienstag 24. Januar 2017, 19:54 
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Registriert: Montag 28. November 2016, 21:30
Beiträge: 18
guck´s Du...
wobei ich mir manchmal denke für was?
Gruß Da Tom
Fachteil für Ausbilder für Motorsägenführer
C 42

Ausbildungsdauer:
40 Stunden (5 Tage)

Teilnehmerkreis:
Multiplikatoren auf Kreisebene

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

Vollständige persönliche Schutzausrüstung bestehend aus:
•Forsthelm mit Gesichts- und Gehörschutz
•Schnittschutzhose
•Schutzschuhe mit Stahlkappe und Schnittschutz
•Arbeitshandschuhe

Ausbildungsziel:
Die erfolgreiche Teilnahme berechtigt die Multiplikatoren, die erworbenen Lehrinhalte im Rahmen der feuerwehrinternen Ausbildung zu schulen.

Wesentliche Ausbildungsinhalte:
•Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der Feuerwehr
•Regeln und Grundsätze zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
•Organisation und Durchführung von Motosägen-Schulungen
•Wartungsarbeiten an der Motorsäge
•Grundlagen zum Umgang mit der Motorsäge und Holzerntewerkzeugen
•Gefährdungsbeurteilung
•Beurteilen von Spannungen
•Situationsangepasste Schnittführungen und Arbeitstechnik◦Standardfälltechnik
◦Vorhängerfälltechnik
◦Einfacher Rückhänger (keilbar)
◦Beseitigen von hängengebliebenen Bäumen

•Theoretische und praktische Prüfung

Vorausgesetzte Ausbildung:
•Bereits vorhandene fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Ausbildung erworben wurden (mind. 32-stündige Motorsägenausbildung z. B. Modul A und B nach GUV-I 214-059)
•Mehrjährige Erfahrung und zeitnahe, regelmäßige Praxis in der Motorsägenarbeit
•Aktiver Feuerwehrangehöriger mit uneingeschränkter körperlicher und geistiger Eignung für den Feuerwehrdienst
•Ausreichende pädagogische Kenntnisse in der Wissensvermittlung (z. B. „Ausbilder in der Feuerwehr“, entsprechende berufliche Qualifikationen vgl. brandwacht 6/2010 Seite 208)

Hinweis:
Der Lehrgang wird an der Bayerischen Waldbauernschule Kehlheim durchgeführt.

Vorausgesetzte Ausbildung

Bereits vorhandene fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Ausbildung erworben wurden (mind. 32-stündige Motorsägenausbildung z. B. Modul A und B nach GUV-I 214-059)
Mehrjährige Erfahrung und zeitnahe, regelmäßige Praxis in der Motorsägenarbeit
Aktiver Feuerwehrangehöriger mit uneingeschränkter körperlicher und geistiger Eignung für den Feuerwehrdienst
Ausreichende pädagogische Kenntnisse in der Wissensvermittlung (z. B. 'Ausbilder in der Feuerwehr“, entsprechende berufliche Qualifikationen vgl. brandwacht 6/2010 Seite 208)


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BeitragVerfasst: Mittwoch 25. Januar 2017, 09:54 
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Registriert: Dienstag 24. Januar 2017, 11:11
Beiträge: 18
Ich glaube, da sind die Regelungen landesspezifisch. Ein Kollege von mir macht Fortbildungen für die Feuerwehr in mehreren Bundesländern. In anderen wiederum ist er nicht zugelassen. Er erbeitet zwar im Bereich Brandschutz, aber dann wird es auch in anderen Bereichen je nach Bundesland unterschiedliche Richtlinien geben. Ich denke, eine Anfrage vor Ort z.B. beim Kreisbrandmeister hilft.

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Hobbygärtner & Selbstwerber :roll:
Alles über Forsthelme :handbetrieb:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 15. Februar 2017, 10:13 
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Registriert: Montag 23. Oktober 2006, 14:27
Beiträge: 212
Wohnort: Bielefeld
Ich hab letztes Jahr übers THW den Ausbilder Motorsäge gemacht.
Vorraussetzung ist beruflicher Umgang mit der Säge und der Lehrgang selbst geht 2 Wochen.
Waren auch zwei Kameraden von der Feuerwehr da.

Muss doch bei der FW was vergleichbares geben, oder?

MfG Clemens


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BeitragVerfasst: Mittwoch 15. Februar 2017, 11:04 
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Registriert: Mittwoch 6. August 2014, 20:09
Beiträge: 2061
Wohnort: KC / Oberfranken
Wie schon geschrieben,
die einzig richtige Antwort kann der geben der im Fall der Fälle danach
fragt.

Das sollte bundesweit die Unfallversicherung sein über die die Gemeinden
versichert sind.
In Bayern ist es auf jeden Fall so...


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