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 Betreff des Beitrags: Nutzungsdauer von Aspen Faß 60 l
BeitragVerfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 15:11 
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Registriert: Mittwoch 30. August 2017, 11:19
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Hallo,

hab mal eine Frage:

wie lange ist die Nutzungsdauer eines Aspen Fasses (Blech) mit 60 Litern Inhalt?

Darf dies während der Nutzungsdauer neu befüllt werden, oder nur die ursprüngliche Füllung gelagert werden?

Freue mich auf Antworten.

Schönen Sonntag noch.

Mit bestem Gruß


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 15:17 
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Darf das Fass überhaupt bei Dir gelagert werden?

_________________
Gruß
Flo


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 16:54 
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Wohnort: Weinviertel
warum fragst du nicht den Hersteller ??
https://www.aspengmbh.de/wordpress/

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s.G. Herbert


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 17:00 
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Wohnort: Österreich
Kommt auf deine Lagerungstemperaturen an...
http://motorsaegen-portal.de/viewtopic.php?f=64&t=98336

g,

7

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Dieses posting wurde CO2 Neutral geschrieben...
[quote="Hueffel"]...Ich wähle meine Säge immer danach, mit welcher die Arbeit für mich leichter wird, nicht danach, welche Säge die Arbeit leichter bewältigt...[/quote]


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 17:31 
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Registriert: Mittwoch 30. August 2017, 11:19
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Hallo,

danke erstmal für die Antworten. :wink:

Habe mich wahrscheinlich nicht richtig ausgedrückt.

Mir geht es um die zeitlich befristete Zulassung eines Fasses.

Ein Kombikanister mit BAM/UN-Zulassung darf meines Wissens 5 Jahre lang genutzt werden.

Es gibt aber zum Beispiel auch Dieseltankstellen, die eine zeitlich unbefristete Zulassung haben.

Meine Frage nun, welche zeitlich befristete Zulassung hat ein Fass (egal ob Aspen/Motomix oder ähnlichem).

Mit bestem Gruß


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 19:11 
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Beiträge: 4736
Wohnort: Surselva, Graubünden, Schweiz
Den Gesetzgeber wird nur interessiiieren, ob das 60 Liter Fass über einem zugelassenen Auffangbehälter mit >60 Liter in gut durchlüfteter Umgebung gelagert wird. ;)

_________________
MfG
martin-w

:Husky: 50 Rancher, :partner: R12, :jonsered: 2186
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:stihl: 070 AV, 064, 051, 056, 045 AVEK Bund, 045, 400 C-M, 241 C-M, 192 C, 170, S-10, 009, 08 S, 07


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 19:18 
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Reicht das bei 60 Liter?

Ich meine, die Lagerung ist auf 20 Liter beschränkt, darüber braucht man einen Gefahrstoff-Schrank für brennbare Flüssigkeit.

Ich kann morgen mal fragen, wie das bei den Gebinden offiziell ist.

_________________
Gruß
Flo


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Februar 2019, 19:39 
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Beiträge: 4736
Wohnort: Surselva, Graubünden, Schweiz
Zitat:
... zugelassenen Auffangbehälter mit >60 Liter ... ;)
Zitat:
..., darüber (20 Liter) braucht man einen Gefahrstoff-Schrank für brennbare Flüssigkeit.

...
Kann sein, ich kenne die Vorschriften jetzt nicht im Detail.
Mein verwendeter Begriff "zugelassener Auffangbehälter" schliesst auch diesen Gefahrenstoffschrank ein, sowie allenfalls die Aufstellung im Freien (dann abschliessbare Türe, das dann aber hauptsächlich bei Butan- / Propan-Gas).

Haltbarkeitsfragen des SK-Fasses sind in diesem Zusammenhang irrelevant, weil zuerst die Lagersicherheit für feuergefährliche Stoffe gesichert sein muss.

_________________
MfG
martin-w

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BeitragVerfasst: Montag 4. Februar 2019, 16:43 
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Wohnort: Rosenheim
Also,  ganz schön kompliziert.

Die Verpackung (Fass, Kanister, Verschlüsse und Dichtungen) haben eine Haltbarkeit von 5 Jahren.
Allerdings, wenn Du die erneut befüllst, übernimmt Aspen mit Sicherheit keine Verantwortung mehr. Die Etiketten stimmen dann auch nicht mehr, da es sich dann um kein Originalgebinde mehr handelt.
Genau genommen müsste das Fass zu einem zertifizierten Aufbereiter, was aber sicherlich den Wert des Fasses übersteigt.
Was das Fass angeht, wird es wohl so sein, dass sobald Du da was umfüllst, Du dafür gerade stehst, wenn was passiert.

Wichtiger als das Fass wird aber auf jeden Fall die korrekte Lagerung sein!!
Die Grenze liegt im Fall von Aspen bei 10 L.

Wie so oft: so lange nichts passiert,  interessierts auch keinen, wenn was abfackelt, kommt ein Gutachter und der bohrt halt dann nach.....

_________________
Gruß
Flo


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BeitragVerfasst: Montag 4. Februar 2019, 17:44 
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Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Na, na, keine Pferde scheu machen, richtig ist Plaste Kanister müssen nach fünf Jahren ausgetauscht werden (macht kein Mensch) Behälter aus Blech könne so alt sein wie sie wollen, Hauptsache sie sind dicht.

Ich führe diese Diskussion jährlich bei der technischen Überprüfung meiner Fahrzeug Ausrüstung bei unserem LF8.

Während ich den Kombikanister der tadellos dicht ist aufgrund einer Prägemarke austauschen soll (was ich aus Trotz und weil es Geldverschwendung ist nicht mache) dürfen meine drei zwanzig Liter Blech Kanister wovon der älteste Bj 1978 (eingeprägt) ist unbehelligt weiter verwendet werden.

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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BeitragVerfasst: Montag 4. Februar 2019, 17:50 
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Registriert: Samstag 27. September 2014, 15:36
Beiträge: 159
Zitat:
Den Gesetzgeber wird nur interessieren, ob das 60 Liter Fass über einem zugelassenen Auffangbehälter mit >60 Liter in gut durchlüfteter Umgebung gelagert wird. ;)
und wenn die benötigten Gefahrstoffaufkleber dran sind kannst du das so lange benutzen wie sie ganz sind, genau wie bei Nato-Blechkanistern. Nur Kunststoffkanister die gewerblich eingesetzt werden laufen nach 5 Jahren ab. Soweit ich weiß.


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BeitragVerfasst: Montag 4. Februar 2019, 17:57 
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Beiträge: 847
Hallo,

danke für die zahlreichen Beiträge.

Soweit mir bekannt dürfen 20 Liter Sonderkraftstoff in geschlossenen Räumen (Keller) gelagert werden.

Bis zu 450 l mit einer Auffangwanne, die dem Fassungsvermögen des größten Gebindes entspricht,
luftig gelagert und abgeschlossen außer reichweite von Funkenflug.

Darüber hinaus ist eine Lagerung anzeige bzw. gehnemigungspflichtig.

Habe mir aber schon gedacht, dass ein Faß im Gegensatz zum Plasiktkanister keine zeitliche Befristung hat,
analog der Stahlblechkanister.

Mit besten Grüßen :wink:


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BeitragVerfasst: Montag 4. Februar 2019, 18:05 
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Registriert: Dienstag 22. Oktober 2013, 12:47
Beiträge: 3359
Wohnort: Rosenheim
Unser Gefahrstoffbeauftragter sagt was anderes, ist mir aber auch letzten Endes egal, ich muss es ja nicht verantworten...... :pfeifen:

_________________
Gruß
Flo


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BeitragVerfasst: Montag 4. Februar 2019, 18:58 
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Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
In Keller und Kleingaragen (bis 100 qm) 20 l Benzin oder 200 l Diesel.

_________________
Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


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BeitragVerfasst: Montag 4. Februar 2019, 19:06 
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Beiträge: 3359
Wohnort: Rosenheim
H224 10l
H225 20 l
H226 100l

Aspen laut SDB H224.
Also, 10 l

_________________
Gruß
Flo


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BeitragVerfasst: Montag 4. Februar 2019, 19:09 
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Registriert: Mittwoch 30. August 2017, 11:19
Beiträge: 847
Hallo,

ja Flo78 hat recht, Sonderkraftstoff ist H 224, somit wirklich nur 10 Liter.

Wieder was gelernt.

Mit bestem Gruß


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