Zitat:
Hannes hat einen Beitrag geschrieben, bei dem jeder Satz notwenig und zu 100% richtig war!
Ich fass es nich...
Danke für das Lob
Wie sagt man so schön, auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn
Zitat:
]Bei meinen
Und Nadelholz säge ich zu 0,005%.
Also mache ich mit der Universallehre weiter wie bisher, die auch den einzelnen Zahn abgreift.
Gut.
Wenn bei Dir die Zähne immer alle gleich lang sind, wird die Kette zumindest immer gerade schneiden.
Und wenn Du nur Hartholz schneidest, ist der typische anfängliche Wert des Tiefenbegrenzers von 0,65mm bei einer neuen Kette gut geeignet.
Ich weiß nicht, was Du genau mit Universallehre meinst, aber die typische überall verfügbare Tiefenbegrenzerlehre liegt auf mehreren Zähnen auf, nicht nur auf einem.
Der Irrtum bei den Tiefenbegrenzern liegt darin, dass oftmals vermutet wird, dass der Tiefenbegrenzerabstand an sich die Spandicke definiert.
Das ist falsch.
Aus der Geometrie heraus ergibt sich, dass z.B. bei einer Stihl 3/8 Kette mit einem anfänglichen Tiefenbegrenzerabstand zum Zahn von 0,65mm sich ein "Schneidwinkel" (der Winkel zwischen Zahnspitze, Tiefenbegrenzerspitze und Schnittebene/Holz) von ca. 6,4° ergibt.
Um immer gleich dicke Späne über den Zahnverschleiß hinweg zu bekommen, muss dann dieser Winkel gehalten werden.
Das führt zu folgenden Ergebnissen:
Hältst Du den Tiefenbegrenzerabstand konstant auf 0,65mm, dann hast Du bei neuer Kette einen Schneidwinkel von 6,4° und dieser schmilzt bei gekürzten Zahn bis zur Verschleißmarkierung am Ende auf 2,7° zusammen.
Die frisch geschärfte Kette wird so immer kleinere Späne produzieren, je abgenutzter die Zähne sind.
Als Vergleich: Würde man den sich einstellenden Winkel von 2.7° am Schluß zurückrechnen auf einen entsprechenden Tiefenbegrenzerabstand bei neuer Kette, entspräche das 0,27mm wo man sich gut vorstellen kann, welch dicke Späne dabei rauskommen würden.
Für einen konstanten Schneidwinkel sind am Schluß dann 1,55mm Tiefenbegrenzerabstand erforderlich.
Wenn man das nicht glaubt, selber Schneidzahngeometrie vermessen + nachrechnen.
Die käuflichen progressiven Tiefenbegrenzerlehren führen konstruktionsbedingt zu keinem 100% konstanten Schneidwinkel, nähern sich dem aber zumindest ein wenig deutlicher an im Vergleich zu den konstanten Lehren.
Sie führen zu einem Schneidwinkel von ca. 4.5° am Zahnende und einem Tiefenbegrenzerabstand von ca. 1,1mm.
Man darf die Zahlen da nicht durcheinanderwürfeln.
Die angegebenen 1,55mm Tiefenbegrenzerabstand gelten für die Kette am Schluß ihres Lebens mit den Stummelzähnchen, ein solcher Wert bei neuer Kette würde zu nichts Gutem führen
Viele Praktiker setzen das ganz ohne Lehre oder mathematischer Berechnung einfach intuitiv richtig um:
Die Begrenzer werden frei Hand mit der Feile von Zeit zu Zeit runtergefeilt, und bei immer älter werdender Kette und kürzer werdenden Zähnen gibts halt einfach ein paar Feilenstriche zusätzlich auf den Begrenzer. Und schon stimmt die Schnittleistung wieder.
Ich denke, dass schon einige alte Ketten weggeschmissen wurden, weil sie auch frisch geschärft irgendwie nicht mehr so gut schneiden wie eine neue.
Die wurden dann wohl mit der Standardtiefenbegrenzerlehre behandelt...
Falls jemand behauptet, dass eine Kette mit 0,65mm Abstand neu wie alt gleich gut schneidet, lügt er bzw. es wird die mangelnde Schneidleistung bei alter Kette durch viel stärkeres Drücken ausgeglichen (wodurch sie natürlich schneller stumpf wird und alles Schneidwerk noch schneller verschleißt).
Genau dann wird die Kette ohne jede Not entsorgt.