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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2018, 12:02 
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Ihr haltet also mit einer Hand das "Werkstueck" fest, und saegt mit der anderen mit der Kettensaege daran rum?

Und wenn es dann 10 mal gutgegangen ist, ist der empirische Beweis erbracht, dass es vollkommen ungefaehrlich ist?

Man seid ihr heftig drauf ;)

Naja, bin sowieso kein Freund von so Spielzeugsaegen bei der Waldarbeit. Wenn der Klettermaxe damit in der Krone rumhuepft lass ich dass ja gelten. Aber bei normaler Arbeit...habe mal so eine Saege testen koennen von unserem Nachbar der GaLaBau macht. Total scheisse...keinen Hebel, keine Kontrolle, keine Leistung.
Muss natuerlich jeder selber wissen.

Wofuer wollte der TE denn nun unbedingt eine TH haben? Nur so, zum spielen, mit einer Hand festhalten und mit der andern absaegen? Kann man ja dann mit dem Daumen das Schwert fuehren, wie der Tischler beim Zinkensaegen den Fuchsschwanz.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2018, 13:49 
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Eine Motorsäge ist nie 100% sicher, aber ich komm gut mit klar und find die super.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2018, 18:17 
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Fakt ist: Es gibt überhaupt keine rechtliche Grundlage, dass der Händler die Säge nicht an dich verkaufen dürfte. Das sind alles Gerüchte und nachgeplapperter Unfug.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2018, 18:43 
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Moin Jürgi,
was du meist, dürfte eine gesetzliche Regelung bezüglich der Sägen sein.
"Rechtlich" kann auch Vertragsrecht sein, wonach der Händler vielleicht unterschrieben hat, sich an Richtlinien des Herstellers zu halten, damit er diesen als "Vertragshändler" vertreten darf...

Es ist aber ein ziemlicher Buhai um einen Sägentyp, der extrem dazu einlädt, jenseits der Vorgaben (BDA, BG, ...) einhändig bedient zu werden und es gibt eine wunderbare mehrschichtige Sichtweise. Muss man sich nur mal SKT-Videos der größeren Kanäle ansehen. Wann die Handbremse rein gemacht wird, wie konsequent das umgesetzt wird, ... da wird in den Kommentaren ewig drüber diskutiert, drauf geantwortet, ...
Dass die Profis die TopHandles aber regelmäßig einhändig führen, da wird nicht drüber gesprochen, das ist völlig etabliert.

Was aber haftungstechnisch passiert, wenn es da einen Unfall gibt und die Youtube-Helmkamera wurde im Eifer von Blutung abbinden, ... nicht gelöscht bzw. die Verletzungen sind eindeutig mit beiden Händen an der Säge nicht möglich und hinterher unterhält der Pechvogel sich mit der BG über eine Berufsunfähigkeit... das möchte ich nicht wissen ;)

Die Sägen werden quasi hergestellt, um sie eben "nicht BG-konform" einzusetzen, die Hersteller "bedienen den Markt" und ich interpretiere es mal folgendermaßen:
"Es dürfte im Sinne der Hersteller sein, dass es möglichst "ruhig darum bleibt", damit alles bleibt wie es ist!"
Genau das können die Hersteller "etwas beeinflussen", indem sie dafür sorgen, dass diese Sägen überwiegend in Profihänden bleiben und nicht unüberlegt von komplett Ahnungslosen gekauft werden, "weil sie cool aussehen" oder warum auch immer sie besser gefallen als eine BH...
Wenn man bewusst mit so einer Säge umgeht, sie beidhändig bedient wird, wenn es angebracht ist und bei sicheren Schnitten wird sie einhändig geführt, so dies einen Vorteil ergibt, dann sehe ich das auch nicht als Skandal an ;) ... es sind ja jetzt auch nicht die hubraumstärksten Monster - im Gegenteil.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2018, 21:08 
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Haben uns übrigens heute eine 160t gekauft bei einem anderen Händler 339€ 25cm Schwert, mit 2,Ketten und der passenden feile.

Mein Vater benötigt die Säge da er jetzt im Winter viel in der Kulturpflege macht, Strümpfe überprüfen, Zäune überprüfn, reparieren. Falls mal ein Baum in den Zaun gefallen ist durchschneiden, zukunftbaume ausenrum von anderen Ästen befreien.
Oder eben auch mal was entasten falls nötig.
Teils liegen die Kulturen in nicht befahrbare Gebiete.
Wo man teils schon mal 200-300m laufen muss bis man überhaupt dort ist, ohne das andere was man dann läuft (und so jung ist mein Vater auch nicht mehr)
Da spielt das Gewicht dann schon eine deutliche Rolle
Und die msa 160t wiegt voll einsatzbereit unter 3,5 kg.
Dann kommt noch dazu das die Säge teilweise eben nur für ein paar Schnitte gebraucht wird, da entfällt dann das ständige anreißen und ausmachen oder auch laufen lassen.

Klar denkt man sich ist kein Thema, habs aber selber mal einen Tag lang gemacht spätestens nach dem 5ten mal innerhalb von 5 minuten an/aus nervt es einfach.
Noch dazu kommt halt einfach das es eine Tophandle ist und sie man bei bedarf mit 1 Hand benutzen könnte.
Und wenn man nur mit der anderen hand etwas weghalten muss.

Ja das waren so die Gründe die er mir genannt hat, fand ich auch alle verständlich. (war am Anfang auch beim wofür brauchst du die denn)

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2018, 21:13 
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die MSA 160T ist nicht mehr verkehrsfähig
:ohman:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2018, 21:14 
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Zitat:
die MSA 160T ist nicht mehr verkehrsfähig
:ohman:
Du meinst bestimmt die 161t da ist in ganz Deutschland verkaufsstopp, und wurden auch welche zurückgerufen.

Oder was meinst du genau mit verkehrsfähig?

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BeitragVerfasst: Donnerstag 13. Dezember 2018, 21:23 
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Zitat:
...
:ohman:
Wozu dann diese "freundliche" Wendung?

Den Rückruf hat Stihl doch bei der 161T geschossen - und wenn, was hat der Kunde damit zu tun?
Ach so, diese Freundlichkeit kommt ja auch von dem, der denkt, seinem Kunden nachträglich irgendwelche Unterschriften abpressen zu können :groehl:

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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 10:31 
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Haha,jener läuft bei mir auch unter "entschuldigt". :krank: Ist die Nr.1 in meiner Ignorierliste! :DR:

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Zuletzt geändert von Eichsi am Freitag 14. Dezember 2018, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
Vollzitat des vorherigen Beitrags entfernt.


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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 11:03 
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Ja wie, wenn die Saege offiziell zurueckgerufen wurde...wo wurde die dann gekauft?
War der "Haendler" denn ein online Haendler?

Duerfte bei offiziellem Rueckruf doch dann kein lizensierter Stihl Haendler mehr an den Mann bringen....


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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 11:22 
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Die 161 wurde zurückgerufen, nicht die gekauft 160.

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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 11:27 
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Ich schätze die Posts von Woodsmann durchaus. Kompetent und auf das wesentliche beschränkt. Die Antworten müssen ja nicht jedem gefallen.

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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 11:40 
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Ja aber wenn er schreibt die msa 160t sei nicht mehr verkehrsfähig, dann ist das schlichtweg einfach falsch?
Oder nicht.

Die Säge wurde natürlich ganz offiziell beim Stihl Händler vor Ort ( übernächster Ort gekauft).
Unsrer wollte ja nicht.

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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 11:41 
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Rückruf 161er, gekauft würde eine 160er, worüber er sich aufbläst, hat er nicht weiter erklärt.
Interessant, dass es nicht nur mir "auffällt"...

@burgund, bei den fachlichen Postings teile ich deine Meinung aber geht es um Stihl-Politik wird es gerne kryptisch, unfreundlich s.o. und unbrauchbar.
Mag ja sein, dass er Job bedingt es für sich nicht weiter erläutern muss, kann halt auch sein, dass es dann auch nur seinesgleichen versteht ; )

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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 14:07 
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Registriert: Mittwoch 18. Juli 2018, 23:50
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Zitat:
Man braucht einen Kenntnisnachweis für Th Sägen. Dann würd euch der Stihli auch eine verkaufen ;)
Was ist das für ein Kack??? :groehl:

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-OleoMac dieser fack :)
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-Kask Zenith Combo
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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 17:13 
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Beiträge: 963
Wohnort: Metropole des Allgäus
Solange es keine rechtliche Grundlage gibt, muss der Händler mir die TH Säge verkaufen. Solange die Türe für jedermann geöffnet ist und der Händler auch sonst an Endkunden verkauft, muss er die Säge hergeben. Ein Händler mit Ladengeschäft darf sich seine Kunden nicht aussuchen nach dem Motto: Ene mene Muh.. So blöd das klingt. Das ist kartellrechtlich nicht zulässig. Natürlich wird kein Endkunde den Händler vor Gericht zerren, sondern geht zum nächsten Händler oder Hersteller.

Ähnlich grenzwertig ist die Methode von Stihl, den Onlinehandel zu unterbinden. Als marktführender Hersteller darf Stihl nicht in die Vertriebswege seiner Händler eingreifen. Das Kartellrecht ist da eigentlich gnadenlos.
Andere Hersteller aus anderen Branchen haben da schon Strafen in Millionenhöhe bezahlt. Die haben versucht, ihren Händlern den Verkauf über das Internet zu verbieten. Ich bin gespannt, wie lange das noch dauert, bis Stihl verklagt wird und eins auf die Mütze bekommt.

Gruß Jürgen

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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 17:34 
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Registriert: Montag 30. Januar 2017, 04:57
Beiträge: 871
Aber Juergi!
NUR EIN ECHTER STIHL FACHHAENDLER kann eine Stihlmotorsaege das erste mal in Betrieb nehmen.
Die werden doch von jedem Haendler quasi erst zum Leben erweckt, das ist fast legendenhaft.
Das Schwert wird montiert, Kraftstoff wird aufgefuellt....naeher ins Detail gehen wollte mein Haendler dann nicht.

Das kann auf jeden Fall nicht jeder, das ist nicht so wie bei anderen billigen Herstellern.

Ironie off.


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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 17:57 
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Registriert: Mittwoch 28. Dezember 2016, 19:29
Beiträge: 927
Wohnort: Moosburg a.d. Isar
Zitat:
Solange es keine rechtliche Grundlage gibt, muss der Händler mir die TH Säge verkaufen. Solange die Türe für jedermann geöffnet ist und der Händler auch sonst an Endkunden verkauft, muss er die Säge hergeben. .....

Gruß Jürgen
Kannst Du mir den Paragraphen nennen, worin steht, dass er muss? ;)

Nein, musser nicht!
Im Gegenteil. Der Händler hat eigentlich sogar die Pflicht sie ungeübten Personen zu verweigern. Bei einem Unfall oder gar Todesfall wegen der von ihm verkauften Säge könnte er deswegen sogar als Angeklagter vor dem Richter sitzen!
Bei einem schwereren Arbeitsunfall werden sowieso Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Und der Private, der die TH ja unbedingt haben wollte, zeigt dann Händler an. :kopfschuettel:

Respekt vor Händler, der die Courage hat einem Kunden etwas abzulehnen! :super:

_________________
Gruß
Miche


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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 18:04 
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Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Ich kenne die Verträge nicht, die Fa. Stihl mit ihren Händlern abschließt. Da kann neben vielen anderen Regelungen der Geschäftsbeziehung durchaus drinstehen, dass TH-Sägen nur bei Sachkundenachweis verkauft werden dürfen, oder dass die Händler bestimmte Arten von Weisungen des Herstellers befolgrn müssen. Wenn das so ist, dann ist der Händler vertraglich gebunden und muss überhaupt nicht eine TH an jeden verkaufen. Und das deutsche Privatrecht kennt einen sog. Kontrahierungszwang (=Pflicht zum Vertragsschluss mit jedermann/-frau/-divers*) nur, wenn eine Monopolstellung besteht. Das dürfte bei Motorsägen wohl kaum der Fall sein.

Strafrechtlich ist das allerdings genau so irrelevant wie beim Waffenhändler, der legal eine Schusswaffe an den späteren Amokläufes verkauft hat.

:)


*Ich wollte einfach mal der Erste sein, der im Forum den neuesten Hirnfurx unseres Bundesgesetzgebers anwendet... :groehl:

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In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


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BeitragVerfasst: Freitag 14. Dezember 2018, 18:19 
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Registriert: Samstag 5. März 2016, 20:17
Beiträge: 2557
Wohnort: Oberösterreich
:offtopic:
...* ist da das neu dritte Geschlecht gemeint?, oder sieht uns der Staat schön langsam als Divers.


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