Kaufen und privat auf eigene Gefahr benutzen: ja. Gewerblich: nein, da ist die BG vor! Wenn etwas passieren sollte, kann generell Dein Versicherungsschutz ausfallen, sofern Dir der Sägeneinsatz als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden kann. Die Hersteller und Händler geben diese Warnhinweise bei Tophandlesägen stets an, um aus der Haftung für etwaige Folgen heraus zu sein und weil es die aktuelle DIN EN ISO 11681-2:2017-10 vorschreibt. Einen kostenlosen Link darauf habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, daher hier ein Forumsbeitrag aus dem Jahr 2006:
Zitat:
Hallo allerseits !
Da ich ja diesen Thread eröffnet hatte und bisher keine wirklich fundierten Antworten gekommen sind, habe ich bei Dolmar nachgefragt. Ergebnis: Für alle gewerblich tätigen Motorsägenführer und für alle Mitglieder einer Berufsgenossenschaft ist die Norm ISO 11681 zwingend zu beachten; diese schreibt den Umgang mit Einhandsägen/Tophandlesägen/Baumpflegesägen vor. Ich zitiere hier aus der Auskunft von Dolmar:
EN ISO 11681-2: 1998 + A1: 2003
Abschnitt 3.1
Motorsägen für die Baumpflege
.... besonders ausgelegte Motorsäge mit einer begrenzten Masse, die für den Einsatz von einem ausgebildeten Benutzer zum Entasten und Absägen stehender Baumkronen bestimmt ist.
Abschnitt 3.2
ausgebildeter Benutzer
Person mit Kompetenz und Erfahrung:
- bei Gebrauch und den mit der Benutzung einer entsprechenden den Anforderungen dieses Teils der ISO 11681 gebauten Motorsäge (für Baumpflegearbeiten) und den damit verbundenen Gefährdungen und
- bei der Begrenzung dieser Gefährdungen zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich des Tragens der empfohlenen PSA
Abschnitt 6.3
Betriebsanleitung
(besondere Hinweise in der Betriebsanleitung über die Handhabung dieses speziellen Sägetyps, kann auch Vorschriften über das Tragen von Schnittschutzschuhen und Schnittschutzjacke enthalten. Die Betriebsanweisung wird so Teil der Vorschrift und ist bindend.)
Abschnitt 6.4.1
Kennzeichnung, Information zur Motorsäge:
Darüber hinaus müssen auf Motorsägen folgende zusätzliche Angaben angebracht sein:
- ein Bildzeichen, das auf die Notwendigkeit hinweist, geeigneten Augen-, Gehör- und Kopfschutz zu tragen
- eine auffallende Aufschrift "Warnung, diese Säge darf nur von ausgebildeten Baumpflegearbeitskräften bedient werden, siehe Betriebsanleitung"
- ein Hinweis, dass die zweihändige Anwendung, wann immer möglich, dringend empfohlen wird
- ein Bildzeichen, das auf die Notwendigkeit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (z.B. für die Füße, Beine, Hände, Unterarme) hinweist
Abschnitt 6.4.2
Informationen am Verkaufsort:
"Warnung, diese Säge darf nur von ausgebildeten Baumpflegearbeitskräften bedient werden, siehe Betriebsanleitung"
Tja, - wer kannte bisher die Norm ISO 11681 ?
Damit düften alle Fragen zu den Vorschriften beim Betrieb von Einhandsägen beantwortet sein.
Gruß, Gundo