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 Betreff des Beitrags: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Montag 21. September 2020, 11:41 
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Hallo Leute,

wie verhält sich das mit der Garantie bei Stihl, wenn ich z.B. ein BR600 neu bei einem Händler kaufe welcher nicht autorisierter Stihlhändler ist.
Das Gerät ist neu und mit Rechnung.
Kann ich bei Motorproblemen trotzdem die Garantie beim Stihlhändler in Anspruch nehmen?

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LG Otscher

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Montag 21. September 2020, 11:41 
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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Montag 21. September 2020, 13:48 
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Danke für die schnelle Antwort... :danke:

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LG Otscher

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Montag 21. September 2020, 13:51 
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Registriert: Sonntag 22. September 2019, 18:17
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Und man kann sein Gerät online bei Stihl registrieren. Macht man das innerhalb 6 oder 8 Wochen nach Kaufdatum, erhält man ein Jahr Garantieverlängerung. Gilt aber nur für Privatkunden, soweit ich das sehe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Montag 21. September 2020, 14:18 
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Registriert: Montag 29. Februar 2016, 15:55
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Gib es das schon länger...?
Mich hat bisher noch nie ein Stihlhändler daraufhin gewiesen das sowas geht.... sehr ärgerlich :wut: , somit hätte ich jetzt noch für 2 weitere Geräte Garantie gehabt....

Kannte das bisher nur von Bosch Professional....

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LG Otscher

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Montag 21. September 2020, 15:54 
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Registriert: Sonntag 22. September 2019, 18:17
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Weiß nicht, wie lange es das schon gibt.
Habe letzte Woche im Versandhandel gekauft und noch ein paar Hintergrundinformationen gesucht, weil keine Garantiekarte oder Ähnliches dabei lag. Da bin ich bei Stihl dann über die Garantieverlängerung bei Registrierung gestolpert und habe diese heue erfolgreich durchgeführt. Man erhält eine Art Zertifikat zum Ausdrucken, das man dann ggf. nach Ende der normalen Garantiezeit beim Stihlhändler vorlegen kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Montag 21. September 2020, 16:18 
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Man muß auch mal für 5 Cent Eigeninitiative zeigen.
Fur vieles im Leben gilt eine "Holschuld" und keine "Bringschuld".

Verlängerung der Garantie bei Stihl um 1 Jahr gibt es schon seit vielen Jahren (für privaten Anwender).
Damals noch mit der Auflage, die Säge binnen des 1. Jahres zur Inspektion zu geben und die Verlängerung dabei anzuregen...

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 05:39 
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Registriert: Sonntag 22. September 2019, 18:17
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Im Prinzip stimme ich Dir zu mit der Holschuld.
Nur muss man dafür erst mal wissen, dass es diese Garantieverlängerung auch gibt.
Habe eben noch mal in der BDA der neuen 241 nachgeschaut. Da steht zur Garantie exakt genau gar nix drin. Weder zur normalen Werksgarantie, noch zur erweiterten nach Registrierung. Auch zur Registrierung steht nix drin.
Und wenn man nicht erfährt, dass es was zu hohlen gibt, ist das schon ein bisschen dünn mit der Holschuld.

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 08:04 
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Einfach mal vor dem Kauf beim Verkäufer nachfragen ist dir nicht eingefallen? :pfeifen:

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Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 09:09 
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@Explosiv:
Warum sollte sowas auch in einer Bedienungsanleitung stehen?

Warum steht beim Kauf eines Hundes nix bezüglich Hundesteuer
und Anmeldung des Hundes in den Unterlagen? :KK:

-edit-
Auszug von der Seite http://www.stihl.de aus den "Häufig gestellte Fragen":
Zitat:
..........
Die Garantiefrist beträgt bei ausschließlich privater Nutzung der STIHL Produkte 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Weitere Informationen finden Sie in den Garantiebedingungen.

Sie erhalten eine Garantieverlängerung von zusätzlichen 12 Monaten, wenn Sie Ihr STIHL Gerät registrieren. Hier geht es zur Produktregistrierung
.........
Somit habe ich jetzt deine "Holschuld" erfüllt

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Zuletzt geändert von glorf am Dienstag 22. September 2020, 09:24, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 09:17 
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Nach etwas fragen, von dem man gar nicht weiß, dass es das gibt? Die 2 Jahre Werksgarantie sind ja bekannt, danach brauch ich nicht fragen.
Aber dass es ein Jahr extra gibt, wenn man sich online registriert, danach soll man von selber fragen?

Ich kenne das ja im Prinzip von anderen Firmen her. Da steht dann aber auch was dazu in der BDA drin, oder in einem extra-Garantieheftchen oder -Blatt. Es wird jedenfalls prominent darauf hingewiesen.
Entweder hat also mein online-Händler ein solches Heft oder Blatt bei der Bestückung des Kartons mit der Schneidgarnitur verschlampt, oder Stihl weist im beiligenden Infomaterial nicht auf die Registrierung mit Garantieverlängerung hin.
Wie soll ich als Kunde dann darauf kommen, dass es das gibt und danach zu fragen?

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 09:19 
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Zitat:
@Explosiv:
Warum sollte sowas auch in einer Bedienungsanleitung stehen?

Warum steht beim Kauf eines Hundes nix bezüglich Hundesteuer
und Anmeldung des Hundes in den Unterlagen? :KK:
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.
Bürgerliche Pflichten und freiwillige Leistungen seitens eines Herstellers über das übliche Maß hinaus sind noch nicht mal zwei Paar Stiefel, das ist eher ein Paar Stiefel gegen ein Rennrad.

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 09:28 
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Es hinkt aber nicht, das DU dich selber kümmern musst,
das nimmt dir bei beidem keiner ab.
Egal ob du es vorher weisst oder nicht = "Holschuld"
(aber weil es die "Holschuld" bei sowas wie der Garantieverlängerung rechtlich nicht gibt,
steht das auch extra in den " " )

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 09:48 
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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 10:56 
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Ich gebs auf. Der Dienstleistungsgedanken scheint noch sehr fern zu liegen. Dass man auch eine freiwillige Leistung prominent erwähnt, wenn man sie genutzt haben will, scheint auch nicht vermittelbar zu sein. Der Tenor "selbst schuld, wenn Du das nicht weißt" ist mir hier zu laut, als das ich dagegen anargumentieren könnte.

Wie sagte der Schwarze Ritter: "Nennen wir es Unentschieden." :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 11:05 
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Du kannst es nennen wie du willst,
aber kindisch isset trotzdem.

Du gehörst eindeutig zu den Leuten,
wo man sich fragt, wie sie das aktuelle Alter erreichen könnten OHNE alles aufm Silbertablett serviert zu bekommen.
Wer mal ein wenig quer liest,
versteht was ich meine...

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 11:06 
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ich wusste das auch nicht.
hab voriges jahre eine stihlsäge bei einem autorisierten händler gekauft und der sagte ich solle die säge binnen zwei jahren zu überprüfung bringen, kostet ca. 25 euro, und dann gibts ein jahr verlängerung.
der gute scheint auch nicht auf dem laufenden zu sein :KK:

bin da auf der seite von explosiv.
wie soll man nach etwas suchen von dem man keinen schimmer hat? entweder man erfährt es zufällig, so wie ich jetzt, oder nicht.
wer bitte käme auf sie idee die garantie mit ein bisserl im internet herumklicken zu verlängern?
und warum wird das nicht gleich beim händler gemacht?
einzige erklärung: auch stihl ist geil auf das neue öl: unsere daten

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 11:11 
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Zitat:
Du gehörst eindeutig zu den Leuten,
wo man sich fragt, wie sie das aktuelle Alter erreichen könnten OHNE alles aufm Silbertablett serviert zu bekommen.
Wer mal ein wenig quer liest,
versteht was ich meine...
Dann lies mal quer, dass die einjährige Garantieverlängerung bei Registrierung von mir auf das Tapet gebracht wurde.
Ich habe also sehr wohl selbst herumgesucht, was sich denn so finden lässt.
Aber wenn man keine Argumente mehr hat, wird man halt persönlich.
Spätestens da bin ich raus beim Bullshitbingo.

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2020, 11:42 
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Wenn ich persönlich werde,
klingt das ganz anders :Vertrau mir:
Aber das muss man sich bei mir auch verdienen.
Mit Mi Mi Mi kommt man da nicht dran.

Und wirklich gesucht haben kannst du nicht,
weil das findet man ohne große Probleme u.a. auf (Achtung, hatten wir schon):
www.stihl.de

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 Betreff des Beitrags: Re: Garantie für Stihlgeräte
BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2020, 07:09 
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Registriert: Montag 29. Februar 2016, 15:55
Beiträge: 136
Das man sich hier so hochschaukeln an.... :kopfschuettel:

Aber ich habe gestern meine neue MS 261 bei Stihl registriert, hat alles wunderbar geklappt.

Danke an Explosiv für den super Tipp mit der Registrierung. :danke:

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