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Umfrage: Inanspruchnahme der Garantie bei Motorsägen Neukauf
Die Umfrage läuft bis Samstag 14. Juni 2025, 10:53.
In den ersten 3 Monaten nach Neukauf 8%  8%  [ 6 ]
Innerhalb von 6 Monaten 5%  5%  [ 4 ]
Innerhalb von 6 -12 Monaten 6%  6%  [ 5 ]
Innerhalb des 2. Jahres 5%  5%  [ 4 ]
Innerhalb des 3. Jahres 0%  0%  [ 0 ]
Innerhalb des 4. Jahres 0%  0%  [ 0 ]
Innerhalb des 5. Jahres 0%  0%  [ 0 ]
Keine Garantieinanspruchname nötig gewesen 74%  74%  [ 59 ]
Meine Motorsäge wurde im Ausland gekauft und eine Garantiereparatur verweigert/nicht möglich 0%  0%  [ 0 ]
Meine Motorsäge wurde im Ausland gekauft und die Garantiereparatur wurde anstandslos ausgeführt. 3%  3%  [ 2 ]
Meine Motorsäge wurde im Ausland gekauft und die Garantiereparatur wurde nur widerwillig mit langer Wartezeit ausgeführt. 0%  0%  [ 0 ]
Insgesamt abgegebene Stimmen: 80
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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 10:53 
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Mir ist aufgefallen, das oft beim Sägenneukauf ob im Ausland oder Inland das Argument der Garantie genannt wird.
Wie zuverlässig sind die heutigen modernen Motorsägen?
Deshalb würde es mich interessieren, wer bei einem Neukauf einer Motorsäge schon einmal die Garantie in Anspruch nehmen musste.
Mehrfachnennungen möglich, da es ja mehrmals in der Garantiezeit zu Ansprüchen kommen kann.


Zuletzt geändert von Holzklotz am Montag 19. September 2022, 11:15, insgesamt 3-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 11:06 
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Da fehlt vielleicht: Keine Garantieinanspruchname nötig gewesen.

Gruß, Christian

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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 11:09 
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Ok sinnvoll, ergänze ich dazu
Ich hab die Umfrage auf max. 999 Tage laufen.
Man kann jederzeit seine Abstimmung ändern, falls doch eine Garantieleistung Eintritt.


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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 12:02 
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Wenn eine Garantieinanspruchnahme erst nach mehr als 5 Jahren schlagend wurde, wo kreuz ich dann an?

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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 13:02 
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Meinst Du Garantie oder Gewährleistung?

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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 13:58 
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Zitat:
Wenn eine Garantieinanspruchnahme erst nach mehr als 5 Jahren schlagend wurde, wo kreuz ich dann an?

Dann wäre es ja Kulanz, ein entgegenkommen des Herstellers außerhalb der Garantiefrist und Gewährleistung, da er zur Garantie nicht mehr verpflichtet wäre, oder wieviel Jahre umfasst deine Garantiekarte?

Der einzige Sägenhersteller, der 5 Jahre gewährt, ist mir nur Echo bekannt, darüber hinaus ist mir nichts bekannt, lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Aber um Kulanz geht es hier in dem Thread ja nicht.

Ob eine Säge 5 Jahre lagernd beim Händler war,und dann erst verkauft wird ist ja egal, entscheidend ist das Datum des Kaufbeleges oder der Garantiekarte, ab da beginnt die Garantie.


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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 19:05 
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Zitat:
des Herstellers außerhalb der Garantiefrist und Gewährleistung
Der Hersteller unterliegt gar nicht der Gewährleistung.

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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 19:42 
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Noch nie eine Säge mit Garantie besessen... :echt:

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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 20:24 
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Zitat:
Der Hersteller unterliegt gar nicht der Gewährleistung.
Ich weiß nur, daß BMW z.B keine Garantie gibt, sondern nur Gewährleistung auf seine neuen Fahrzeuge als Hersteller.
Alle anderen geben Garantie.


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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 21:32 
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Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.
Deshalb würde ich im ersten Jahr immer Gewährleistung geltend machen.

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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 21:39 
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... hier (beispielhaft) zum Nachlesen, wer es genau wissen will:
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... rsatz-5057
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... -garantie/

Grüße, Hans


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BeitragVerfasst: Montag 19. September 2022, 23:36 
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Hallo
In der Schweiz ist privat 24 Monate, Gewerblich 12Monate Garantie gesetzliches minimum. Von 12 gekauften Sägen war bei 2 in der 1. Woche was. Bei den anderen 10 ausser Verschleissteilen in 10 Jahre Nutzung nichts. Das nach 9 Jahren eine Membrane hart ist oder eine Kupplungsglocke durch ist ist ja normal. Ketten, Kettenräder und Schienen ist sowiso ein Wegwerfartikel, wie Reifen an einem Auto.
So nach 1000- 1500H Ersetze ich die Sägen vorsorglich. Funktionierend bringen die alten gutes Geld.
Gruss Markus

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. September 2022, 05:36 
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Auch in der Schweiz ist das gesetzlich vorgeschriebene eine Gewährleistung.

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. September 2022, 14:12 
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Lebenslange Garantie auf Zündmodule bei Stihl. Ist bei mir nach 20 Jahren schlagend geworden und wurde anstandlos erledigt.

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. September 2022, 19:17 
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Die Lebenslange Garantie auf Zündmodule gibt es ja bei Stihl doch gar nicht mehr bei neuen Sägen, oder?
Das war doch die Zeit/Ära der MS 260 ect.


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BeitragVerfasst: Dienstag 20. September 2022, 19:24 
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Das war grob zum Modellwechsel,
als vorne die 0 weggefallen ist.
Also etwa um 2002 rum.
Dennoch besteht für die Sägen davor
weiterhin die lebenslange Garantie seitens des Herstellers...

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. September 2022, 19:35 
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Ist doch bei neuen Säge nicht mehr so, oder.

@glorf
Klar, wenn der Hersteller das verspricht, dann muss er in sauren Apfel beißen


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BeitragVerfasst: Dienstag 20. September 2022, 19:44 
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Schrieb ich doch

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BeitragVerfasst: Dienstag 20. September 2022, 22:13 
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Zitat:
Das war grob zum Modellwechsel,
als vorne die 0 weggefallen ist.
Also etwa um 2002 rum.
Scheinbar änderte sich das sogar genau zum 1.1. diesen Jahres. Hatten Geräte vor 1985 generell Unterbrecher?

Bild

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Gruß aus Randberlin Nordost, Rocco

:stihl: MS 400-C | MS 260 | MS 250-C
:stihl: Oldtimer: 07 | 08 | 08S | 028AV | 015L | 015AV
:gta26: Sonntagssäge GTA26 + Fiskars Bügelsäge


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BeitragVerfasst: Dienstag 20. September 2022, 22:36 
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Zitat:
Hatten Geräte vor 1985 generell Unterbrecher?

...........
Nein
Siehe z.B. 041AVE, 045AVE ect.
Die gab es schon deutlich vorher.
1985 gab es u.a. die 045 schon garnicht mehr...

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