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 Betreff des Beitrags: Jährliche Prüfung von Seilwinden
BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Januar 2007, 20:51 
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Registriert: Samstag 29. Juli 2006, 19:47
Beiträge: 175
Wohnort: Kreis Südwestpfalz
Hallo

hab da mal eine Frage bei der Jährlichen Prüfung muss dies ein Sachkundiger durchführen. Dazu gibts doch auch Lehrgägnge um die dann mit dem Nachweis selbst zu prüfen :?:

_________________
Die Neugierde der Kinder ist der Wissensdurst nach Erkenntnis, darum sollte man diese in ihnen fördern und ermutigen.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 18. Januar 2007, 21:26 
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Beiträge: 88
Wohnort: An der Elbe
ja son lehrgang will ich auch machen aber fürs auto
dann mach ich mein tüv selber ;)


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BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2007, 05:48 
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servus Steam-c.

Sachkundenachweis " wiederkehrende Seilwindenprüfung" kannst du
z.B. bei fbz-koenigsbronn durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft machen.
Kostet 50 € ist aber für Versicherte der LBG frei.

Steht so zumindest auf deren Internetseite.

Kurse gibts warscheinlich in jeden Bundesland

Bis dann

Elmex aus Bayern


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BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2007, 14:23 
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Wohnort: bei Nürnberg
ja stimmt !!
kannst bei jeder BG oder auch beim TÜV den kurs belegen.
die kosten dafür hast schnell wieder rein.
gruss


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BeitragVerfasst: Freitag 19. Januar 2007, 22:42 
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Registriert: Dienstag 18. April 2006, 22:16
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Wohnort: im oberfraenkischen Busch
so weit ich weiß, mou da auch die ZugKraft der Winde mit einer Zugwaage kontrolliert werden udn ohne das Ding wär dann der Kurs au für die Katz.

Falls dies nicht so ist, möge man mich korrigieren.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Februar 2007, 20:17 
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Beiträge: 54
Wohnort: NRW
Hallo zusammen,
mich würd grundsätzlich interessieren, müssen alle Winden zur jahrlichen Prüfung oder nur die, die gewerblich genutzt werden?
MfG Marco :stihl:

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MS 017
346 XP
MS 460
MS 880
HS 80
MB-Trac 900 turbo Forst (3x6t) Rückekran 6m


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BeitragVerfasst: Donnerstag 8. Februar 2007, 22:25 
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Registriert: Freitag 5. Januar 2007, 22:16
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Wohnort: Oberdigisheim
Hallo,
bis jetzt müssen nur die Gewerblichen zur Prüfung. Soll sich aber wohl ändern, das in Zukunft alle müssen.
Es mus die Zugkraft und die Bremskraft gemessen werden. Bremskraft muss 20% höher sein wie die Zugkraft.
Gruß Thomas


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BeitragVerfasst: Samstag 2. Mai 2015, 07:15 
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Ist das noch aktuell?

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:dolmar: CA 113/3 AV Bj. 1973
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BeitragVerfasst: Samstag 2. Mai 2015, 13:04 
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Registriert: Mittwoch 16. Juli 2014, 11:35
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Hallo,
ja


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BeitragVerfasst: Samstag 2. Mai 2015, 20:56 
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Wohnort: Niederbayern
Und wer soll das kontrollieren?
Gibt es dann eine Seilwindenkontrolle im Wald. :KK:


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BeitragVerfasst: Samstag 2. Mai 2015, 21:17 
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Das macht der dafür zugelassene LaMa Händler

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Stihl MS 020,30cm+Heckenschere
Stihl MS 260,37cm
Stihl MS 038Magnum,50cm
Stihl MS 441CMW, 45cm
Stihl 066,63+75cm
Stihl 076AVEQ,75cm
andere Sachen die man so zum Fällen braucht
Gattersäge, BJ 1936, Durchlass 88cm
Trecker
IHC 946 A
Bilder von mir:
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BeitragVerfasst: Samstag 2. Mai 2015, 21:19 
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Solange (im Privatwald) nix passiert wirds wohl niemand überprüfen.

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Mai 2015, 13:08 
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Zitat:
Das macht der dafür zugelassene LaMa Händler
hallo,
und verkauft dir dann direkt ne Neue weil die Alte unreparabel ist. :groehl:

:wink:
werni

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:wink:
werni


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Mai 2015, 19:11 
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Zitat:
Solange (im Privatwald) nix passiert wirds wohl niemand überprüfen.
Wenn die Berufsgenossenschaft zur Kontrolle kommt möchten die sehen die in Ordnung ist und das Du die regelmäßig prüfen lässt.

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Grüße
euer topholzer

Im Besitz von Sägen verschiedener Markenhersteller


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Mai 2015, 19:46 
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Zitat:
Zitat:
Solange (im Privatwald) nix passiert wirds wohl niemand überprüfen.
Wenn die Berufsgenossenschaft zur Kontrolle kommt möchten die sehen die in Ordnung ist und das Du die regelmäßig prüfen lässt.
Wo soll die Bg denn hinkommen??

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Mai 2015, 20:24 
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
Solange (im Privatwald) nix passiert wirds wohl niemand überprüfen.
Wenn die Berufsgenossenschaft zur Kontrolle kommt möchten die sehen das die in Ordnung ist und das Du die regelmäßig prüfen lässt.
Wo soll die Bg denn hinkommen??
Zu dir nach Hause, jeder Betrieb der BG Beiträge zahlt bekommt auch irgend wann Besuch von denen, dabei werden alle sicherheitsrelevanten Dinge in deinem Betrieb begutachtet und Du wirst beraten, wenn bei dir keine meldepflichtigen Unfälle passiert sind können viele Jahre zwischen den Besuchen vergehen.

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euer topholzer

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Mai 2015, 20:40 
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Das stimmt schon soweit. Aber die Bg hat keine Ahnung wer ne Winde hat und wer nicht...

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Mai 2015, 20:50 
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Stimmt, die wissen eigentlich nur das Du Beiträge zahlst, wie groß der Betrieb ist und ob Du Unfälle hattest oder nicht, wenn bei einem Besuch deine Winde beim Kumpel in der Garage steht dann hat Du eben keine.

Die schaun sich das an was da ist, wenn Du nur eine Schubkarre, eine Axt und eine Bügelsäge hast wird eben das begutachtet. :mrgreen:

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euer topholzer

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Mai 2015, 21:12 
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Genau das is der scheixx. Die ganzen privaten ohne eigenen Wald bzw ohne Betrieb aber mit Winde in der Garage werden nicht geprüft....erst wenns zu spät ist.

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Sonntag 3. Mai 2015, 21:26 
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Das wäre meine Frage:
Kein Betrieb, aber diese verschxxx Zwangsmitgliedschaft ab jedem besseren Vorgarten.
Müßte ich die was kontrollieren lassen oder könnte ich denen beim Betreten meines Grunds einen sensorischen Test mit ihrem Hosenboden an meiner Mistgabel anbieten?
:KK:

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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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