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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 08:16 
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Hallo Jens, ich hab so blöd gefragt, weil du geschrieben hast, dass hier viele Meinungen und aus dem Zusammenhang gerissenes steht.
Das mag zwar teilweise stimmen, trifft aber auf deinen Beitrag genauso zu.
Wenn du hier mit dem Güterkraftverkehrsgesetz argumentierst hättest du mal §2 ins besondere (Abs 6 und) Abs 7 lesen sollen, da stehen nämlich die Ausnahmen für Landwirte und Landwirtschaft drin u.a. das was ich geschrieben habe, nämlich dass man für Landwirte fahren darf ohne CE oder die Berufskraftfahrerausbildung machen zu müssen. gleiches gilt für Dienstleistungen über den Maschinenring.....

und in der FeV
§6 abs 5 steht drin, dass auch die Führerscheine dafür gelten um in einem benachbarten Betrieb auszuhelfen übrigens auch für landwirtschaftl. Lohnunternehmer und auch bei jemandem, der bei einem Lohnunternehmer aushilft gilt L und T steht genau in diesen zwei Gesetzen/Verordnung drin
:DH:


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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 10:50 
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Zitat:
Wenn du hier mit dem Güterkraftverkehrsgesetz argumentierst hättest du mal §2 ins besondere (Abs 6 und) Abs 7 lesen sollen, da stehen nämlich die Ausnahmen für Landwirte und Landwirtschaft drin u.a. das was ich geschrieben habe, nämlich dass man für Landwirte fahren darf ohne CE oder die Berufskraftfahrerausbildung machen zu müssen. gleiches gilt für Dienstleistungen über den Maschinenring.....

und in der FeV
§6 abs 5 steht drin, dass auch die Führerscheine dafür gelten um in einem benachbarten Betrieb auszuhelfen übrigens auch für landwirtschaftl. Lohnunternehmer und auch bei jemandem, der bei einem Lohnunternehmer aushilft gilt L und T steht genau in diesen zwei Gesetzen/Verordnung drin

Moin, :wink:

ich stimme Dir zu das ich mich da ein wenig unglücklich ausgedrückt habe. :DH:

Wenn der Fahrer mit Klasse T/L die Silage zum Bauern oder zum Biogas fährt ist das Okay.


Das gilt aber nicht für Sand fahren zB für Bauunternehmer.

Was hier einige Lohner, ausserhalb der Saison, gerne machen.

Der Fahrtzweg muss immer etwas mit LoF zu tun haben, wenn nicht dann CE mit allen Folgen.

Die Pol. kontrolliert hier gerne Sandtransporte. :pfeifen:
Zitat:
Wann darf mit L und T gefahren werden
Die beschriebenen Führerscheinklassen L und T dürfen nur im Rahmen von land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken eingesetzt werden. Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung genau definiert und in der Übersicht 2 (pdf-Datei im Anhang) dargestellt. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen:

Die Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen oder lof Bedarfsgütern ist seit dem 28.07.2009 mit der Führerscheinklasse L oder T möglich. Bei der Klarstellung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei den Transporten um lof-Zwecke handeln muss. Dabei spielt es keine Rolle in wessen Eigentum sich beispielsweise der Silomais befindet. Vor diesem Hintergrund sind sämtliche Fahrten mit lof Zwecken, auch wenn Sie von oder für Gewerbebetriebe durchgeführt werden, mit den landwirtschaftlichen Führerscheinklassen möglich. Somit können z. B. Silomais, Gärreste, Getreide, etc. für eine gewerbliche Biogasanlage mit den Klassen L und T gefahren werden. Andere gewerbliche Transporte, z. B. die Beförderung von Erde, Sand oder Baumaterialien für einen Bauunternehmer, sind keine lof Zwecke und somit ist die Führerscheinklasse C/CE vorgeschrieben!
Gemäß der 2. Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften können die Führerscheinklassen L und T auch eingesetzt werden
- auf örtlichen Brauchtumsveranstaltungen,
- nicht gewerbsmäßig durchgeführte Altmaterialsammlungen oder
Landschaftssäuberungsaktionen,
- zu Feuerwehreinsätzen oder Feuerwehrübungen,
- zu den An- oder Abfahrten der genannten Einsätze und Aktionen.

Diese Klarstellungen und Ausnahmen beziehen sich ausschließlich auf die Fahrerlaubnis! Andere Verpflichtungen (Zulassung, Kfz Steuer, Erlaubnis für den Güterkraftverkehr, Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, Mindestalter, etc.) sind gegebenenfalls zu erfüllen.
Quelle:https://www.lwk-niedersachsen.de/index. ... 26421.html
Gruß :wink:

Jens

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Tue gutes und sprich darüber

Ich darf alles absägen ich muß nur dafür bezahlen!!! (erledigt)
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Man kann das Feuer im Ofen nicht wirklich genießen wenn man dafür Körperteile opfern muss.
Lars Mytting, Der Mann und das Holz, S. 47
2 XBild PS33
1 XBild Hobby 100 Baujahr 1984 aber fegen mußte sie nicht
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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 11:40 
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Der C1E Führerschein erweitert die Möglichkeiten für einen größeren Schleppers ist aber auch nur eine halbherzige Lösung.

Das fahren von Traktorn bis ca. 100PS ist dann kein Problem. Will man aber nen passen Anhänger anhängen wirds schwer.

Nehmen wir mal den Traktor von Nirox. A 83 Valtra.
Meines Wissens nach 7t zgG (in den technischen Daten auf der Vaktra HP stand nichts. Bin auf einer anderen Seite fündig geworden)

Darf man mit dem C1E nur noch einen 5t Anhänger anhängen. ( 12t-7t)
Bisschen mickrig oder?

Möglich wäre eine Ablastung des Schleppers auf 5 t. Dann wäre wenigstens ein 7t Anhänger drin.
Bei einem Leergewicht von 3,8t bleiben nur noch 1,2t Zuladung für den Traktor

Mit Frontladerkonsolen+Frontlader+Holzgreifer+ Seilwinde liegt man dann schon über dem ZgG des Schleppers und fährt überladen.
Mit montiertem Frontlader und Einachser Anhänger braucht man erst garnicht nachzurechnen.

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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 11:42 
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hallo,
ist ja alles schön und gut mit diesen Verordnungen,aber woher soll jemand der nicht im Internet unterwegs ist das alles wissen.Es heißt zwar Unwissenheit schütz vor Strafe nicht. :ohman: Vor 6 Wochen hat ein Landwirt bei uns auf unserem Stiftungsfest seine Geldbörse auf dem Bierstand liegengelassen.Wir haben dann nach einem Dokument drin gesucht um den Eigentümer zu finden.Gefunden hatten wir einen rosa Führerschein mit Klasse 3.Der Mann fährt aber zum Beispiel einen Fendt 820.Ich habe ihn drauf angesprochen.Er dann auf die Führerscheinstelle.Letzte Woche hat er mir ganz stolz seine neue Karte mit Klasse T gezeigt.Eine Flasche Williams für den Verein gabs noch dazu. :DH: Sein Kommentar:ich hab das nicht gewußt.

:wink:
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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 12:34 
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@Jens wenn das gemeint war stimmt das natürlich, es gibt da nur halt sehr viele Ausnahmen und da ist z.B. die Landwirtschaft vom GKVG ausgenommen und es findet halt keine Anwendung in diesen Fällen.
Wenn das ganze gewerblich ist sieht das natürlich anders aus. aber das war hier ja nicht das Thema...
Bauschutt und sonstiges sind unter Umständen auch erlaubt ...

@Stroma, wenn jemand sich so einen Schlepper zulegt und selber keinen Wald hat und auch nicht nebenerwerblich damit unterwegs ist. Wozu dann so ein Schlepper? wenn jemand aber damit im Holz arbeitet bekommt er auch ne grüne Nummer und kann dann mit Klasse L und T fahren.

@ Werni, Landratsamt oder Kreisverwaltung geben Auskunft. Wer sich nicht informiert ist am ende der Dumme.
Man muss ja nicht alles Wissen. Es reicht vollkommen zu wissen ob man seine bzw die in Frage kommenden Fahrzeuge fahren darf....
Die Polizei gibt aber auch Auskunft wenn man sie höflich fragt.


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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 17:03 
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@06er Deutz.
Aber auch schon ein gebrauchter Deutz DX liegt schnell über 3,5t Leergewicht.
Zum Beispiel ein DX 3.60

Und gerade wenn man keinen wirklichen LoF Betrieb hat, sondern nur 2-3 ha Wald oder weniger und nen Scheitholzvergaser, will man den Traktor ja auch so einsetzen.

Baumaterialien holen, Schutt weg fahren , eigens Brandholz nach Hause fahren, eventuell für nen Freund ne Fuhre fahren.

Vll sogar mit dem Hobby bisschen was dazu verdienen. Pferdekoppeln oder Bauplatz mulchen?!



Ich will ja nur darauf aufmerksam machen, das es mit einem C1E eventuell nicht getan ist.

Muss man sich vorher genau überlegen. Wie schwer ist mein Traumtraktor? Was will ich dran hängen? Wie weit kann ich die Zugmaschiene ablasten?

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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 19:03 
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schon richtig da ist man mit CE auf der sicheren Seite aber mit 2-3 ha bekommste doch ne grüne Nummer.
Wenn man nur so en Trecker haben will um Schutt oder so zu fahren dann kann man auch den CE machen im Verhältnis zu den kosten, die solche Gespanne, um die es hier geht, verursachen ist ein Führerschein CE nicht nennenswert..... ich hab 2450€ bezahlt und hab CE
Mal ne Rechnung für ne kleine Grundausrüstung für Holz fahren und Mulchen
Traktor 10000-20000 €
Mulcher 1000-5000€
Anhänger 4000-10000€
Holzzange 1500-5000€
also 16500-40000€ für was gutes gebrauchtes in der Größenordnung bis C1E
Und dagegen die 2500- 3500€ für en Führerschein. wenn man dann noch das Geld für BE davon abzieht und evtl auch noch den T dann relativiert sich das auch wieder.
Und wenn ich manche hier im Forum sehe, weiß ich jetzt schon, dass sich die Investition so oder so niemals rechnen wird.
Ich würde sowieso eher ein größeres Auto und einen ordentlichen Anhänger dem Traktor vorziehen, wenn ich keine Lof hätte.
Und ein Führerschein ist ja nicht nur ein Papier, man bekommt ja auch eine Ausbildung für sein Geld und hat was fürs Leben.


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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 19:33 
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Naja das Argument das der CE bei Schleppern über 3,5t nicht ins gewicht fällt kann ich nicht ganz teilen. Ich habe in letzter Zeit viel nach Traktoren geschaut und habe festegestellt das ein Trecker über 3,5t nicht unbedingt teurer ist als ein kleiner Schlepper. Zumal der Bereich unter 3,5t bei 50PS zuende ist. 90% der Schlepper über 50PS liegen über der Grenze.

Was mich viel mehr abschreckt an größeren Maschinen sind die Ersatzteile die man braucht. In einen größeren Schlepper geht auch immer mehr Öl reim und die Reifen werden auch teurer - was gerade bei Waldeinsatz ein Thema ist. Meiner Meinung nach lohnt sich so ein Trecker nur wenn man Geld damit verdient. Und dann würde ich auch CE machen.

Grüsse


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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 20:28 
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Ist halt Auslegungssache.
Nur schreibst du ja selber, dass alles an einem Großen Traktor teurer ist als an einem Kleinen. Mich kosten neue Reifen für die Großen hinten 3000€ bei dem 45er bin ich mit 1000€ locker fertig. Natürlich kostet ein großer Schlepper mit Wartungsstau nicht viel mehr als ein kleinerer in gutem Zustand aber das ist ja auch verständlich. Nur welcher Hobbyholzer brauch zum mal Holz heim fahren oder Wiesenputzen mehr als 50 Ps? ich denke da kommt man mit 30-40 Ps gut mit weg wenn man ehrlich ist.
nehmen wir mal meinen 4506 der hat 40 Ps
der wiegt leer ca 2000kg und hat ein zGG von 3500kG
Damit ist er mit Klasse B fahrbar und mit BE mit 3,5t Anhänger. Also einen Anhänger dran mit zGG 3,5 t und los geht's. Da bekommt man dann ca 2,5 t Holz also ca 3 Rm Holz drauf. sollte doch den Meisten Holzern reichen. Da braucht man keinen C1E oder CE für. Der schafft auch ne kleine Seilwinde und ist obendrein noch geländegängig. Und der Reicht auch zum Bauschutt wegfahren.


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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 20:34 
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hallo,
es gibt ja noch B96 bis 4250kg. :DH:
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BeitragVerfasst: Samstag 19. September 2015, 20:56 
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4250kG incl Anhänger!
denn Kombination aus Fahrzeu der Klasse B also max 3500Kg zGG und einem Anhänger
Beides zusammen darf dann 4250kG haben.


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BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2015, 10:00 
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ich habe mich vor kurzem auch erkundigt wegen den Führerscheinen in Bezug auf Anhängerfahrten

Ich habe 99 den Führerschein gemacht und somit einer der "Führerschein Klasse B" Opfer... für den 3er bissi zu spät gekommen.

B96 erlaubt dir ein maximal Gesamtgewicht von 4250 kg. Wichtig hierbei ist jedoch der Zusatz KOMBINATION

d.h. Zulässiges Gesamtgewicht von deinem PKW PLUS zulässiges Gesamtgewicht von deinem Anhänger darf NICHT mehr wie 4.250 kg betragen.

Dein Händer hat ein zul. Gesamtgewicht von 2.000? Dann darf dein PKW ein zul. Gesamtgewicht von maximal 2.250kg haben. Mein Audi A4 Avant BJ 2013 hat z.B. ein zul. Gesamtgewicht von gerade mal 2125.

BE erlaubt dir das Fahren mit einem Anhänger der eine zul. Gesamtgewicht von maximal 3.500kg hat.

d.h. 3.500kg von deiner Zugmaschine PLUS 3.500kg von deinem Anhänger = 7.000 zul. Gesamtgewicht.

Die Fahrschulen hier im Umkreis von mir wollen zwischen 400 und 600 Euro für den BE Führerschein. Wichtig ist das man vorher mit einem Anhänger einparken übt. Rückwärts links an einen Bordstein ist wohl die Prüfungsaufgabe.

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Meine erste: :dolmar: PS420 SC
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BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2015, 11:34 
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Bei mir war die Prüfungsaufgabe Rückwärts in eine Seitenstraße rein und dann am rechten Bordsteinrand zum stehen kommen.

Die vorherigen Fahrstunden waren meiner Ansicht nach ein unnötiger Witz. 10 Stunden ( waren das glaube ich) mit leerem Hänger durch den Westerwald spazieren fahren.

Man sollte die Prüfung auch ohne Fahrstunden machen dürfen.
Rückwärts fahren kann man auch mit nem kleinen Hänger üben.

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BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2015, 11:43 
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Zitat:
ich habe mich vor kurzem auch erkundigt wegen den Führerscheinen in Bezug auf Anhängerfahrten

Ich habe 99 den Führerschein gemacht und somit einer der "Führerschein Klasse B" Opfer... für den 3er bissi zu spät gekommen.

B96 erlaubt dir ein maximal Gesamtgewicht von 4250 kg. Wichtig hierbei ist jedoch der Zusatz KOMBINATION

d.h. Zulässiges Gesamtgewicht von deinem PKW PLUS zulässiges Gesamtgewicht von deinem Anhänger darf NICHT mehr wie 4.250 kg betragen.

Dein Händer hat ein zul. Gesamtgewicht von 2.000? Dann darf dein PKW ein zul. Gesamtgewicht von maximal 2.250kg haben. Mein Audi A4 Avant BJ 2013 hat z.B. ein zul. Gesamtgewicht von gerade mal 2125.

BE erlaubt dir das Fahren mit einem Anhänger der eine zul. Gesamtgewicht von maximal 3.500kg hat.

d.h. 3.500kg von deiner Zugmaschine PLUS 3.500kg von deinem Anhänger = 7.000 zul. Gesamtgewicht.

Die Fahrschulen hier im Umkreis von mir wollen zwischen 400 und 600 Euro für den BE Führerschein. Wichtig ist das man vorher mit einem Anhänger einparken übt. Rückwärts links an einen Bordstein ist wohl die Prüfungsaufgabe.

Dann darf man mit dem B96 nicht meinen Bus mit Anhänger fahren.
Ich hab inzwischen ein Gespanngewicht von 5 Tonnen und 2,5t Anhängelast.
Da nehm ich lieber ein paar Euro mehr in die Hand und mach BE.
Anhänger rangieren ist ja recht simpel. Die Meisten Fahrschulen haben irgendwelche großen Tandem- oder Pferdehänger mit langer Deichsel, das ist einfacher zu rangieren.

Zum CE musste ich auch einen 18t-Drehschemel rückwärts um die Kurve schieben. Inzwischen machen die meisten Fahrschulen nur noch Tandem :roll:

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BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2015, 11:46 
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das habe ich noch vergessen zu schreiben

Die Fahrschulprüfung MUSS mit einem Kofferanhänger durchgeführt werden, d.h. die Sicht nach hinten muss verdeckt sein. Die haben da genaue Regelungen in Bezug auf die größe des Hängers.

Bedeutet das sind, wie du richtig geschrieben hast, alles Doppelachshänger die einem nicht so schnell "abhauen" wie die kleinen. Man sieht dafür halt weniger nach hinten heraus.

Ich übe auch fleißig mit meinem kleinen 750kg Hänger. Es wird auch langsam besser. Früher musste ich bei meiner Hofeinfahrt immer abhängen und reinschieben, inzwischen klappt das mit dem Rückwärts rein fahren recht gut, meistens jedenfalls. In der Regel klappt es nicht wenn der Schwiegervater im Auto neben mir sitzt :D

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BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2015, 11:51 
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versuch mal, einen Drehschemelanhänger unter Beifall und beobachtung von etlichen Leuten herumzurangieren... :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2015, 16:32 
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Zitat:
versuch mal, einen Drehschemelanhänger unter Beifall und beobachtung von etlichen Leuten herumzurangieren... :mrgreen:
Hab ich öfters, in jedem Fall aber bei Truckgrandprix auf dem Campingplatz!
am Besten sind immer die enttäuschten Gesichter, wenn sie merken, dass man den rückwärtsfahren kann!
Aber ich hab ja selber mehrere Drehschemel.
Am wichtigsten ist üben. am Besten auf nem ebenen Feldweg, da hat man seine Ruhe und kann ohne die Kupplung zu sehr zu beanspruchen seine ersten Versuche machen.
Ideales Fahrzeug hat überhang nach hinten also die letzte Achse des zugfahrzeugs relativ weit vorne wie z.B. ein sprinter und ein Anhänger, der genauso breit ist wie das Auto und einen möglichst langen Deichsel.


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BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2015, 16:37 
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Zitat:
Ideales Fahrzeug hat überhang nach hinten also die letzte Achse des zugfahrzeugs relativ weit vorne wie z.B. ein sprinter und ein Anhänger, der genauso breit ist wie das Auto und einen möglichst langen Deichsel.
genau das machts einfach ;)

früher hab ich auch öfter rangiert. Wenn du dann aber auf irgend ner Maschinenvorführung irgendein Riesen Raumschiff vor komplettem Publikum rangieren musst, schauts ganz schnell anders aus :mrgreen:
zumindest bei mir. Allein oder mit bekannten gehts immer, wenn viele leute dabei sind, wird der schwierigkeitsgrad irgendwie immer höher :roll:

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BeitragVerfasst: Dienstag 22. September 2015, 23:55 
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Hallo in die Runde,

habe vor zwei Monaten den BE gemacht. Habe mich lange davor gedrückt weil ich diesen ganzen Führerschein-Wahnsinn absolut nicht nachvollziehen kann. Warum sollen Leute die vor 20 oder 30 Jahren den Führerschein gemacht haben, besser und umsichtiger fahren als ich? Den Schwachsinn werde ich nie verstehen.
Der B96 Führerschein wurde doch nur von der Wohnwagen-Lobby durchgesetzt, weil die berechtigter Weise Angst hatten das bald keiner mehr die schönen WW fahren darf.
Der CE Führerschein wäre für mich nicht interessant gewesen, gerade weil er so teuer ist. Ich wollte nur endlich mit einem Ordentlichen Anhänger fahren und nicht immer nur die 750kg Dinger.
Für BE benötigst du 5 Pflichtstunden die du einfach mit nem Hänger der mindestens 801kg wiegt abreisst. Wenn man wie ich vor 16 Jahren den B Führerschein gemacht hat gar kein Problem. Einzige das Rückwärtsfahren ist etwas schwierig.
Gekostet hat mich alles zusammen 557€. Bin froh das ich ihn gemacht habe. Bald fängt die Holz Saison wieder an.... 8-)

Gruß Christian

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Gruß Christian

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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. September 2015, 10:36 
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hallo,
was hätte der C1E denn jetzt mehr gekostet? :danke:

:wink:
werni

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