Zitat:
Mit grünem Kennzeichen fahren dürfen ist nicht abhängig vom Fahrer, sondern vom Einsatzzweck des Fahrzeugs: Mit z.B.einem Pferdeanhänger und grünem Kennzeichen dürfen nur PFERDE (oder andere Tiere), aber kein Brennholz oder Möbel transportiert werden. Macht man es und wird erwischt, ist das STEUERHINTERZIEHUNG weil zweckentfremdet, denn der Anhänger mit grünem Schild ist steuerfrei. So einfach ist das.
Der Einsatzzweck ist das Abgrenzungskriterium.
Landwirtschaft
Tiere und
Sportgeräte.
Daneben sind auch noch Anhänger befreit, die im Katastrophenfall durch den Staat für den Zeitraum der Katastrophe "kurzzeitenteignet" werden können.
Ein typischer Fall ist der gängige Anhänger für 20ft Container.
Gründe:
Der Anhänger kostet die Spedition fast nichts im EK
lässt sich an das Zugfahrzeug anhängen
kostet quasi nichts bei der Versicherung
und kostet keine Steuer
Hier hat sich jemand die Mühe gemacht, die Voraussetzungen zusammenzufassen.
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... topic=8969
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MS 029
MS 290
MS 361
Heckenschere McCulloch Superlite 4528