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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 15:50 
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Hallo zusammen,

nochmal zum Thema Anhänger Kombinationen.



War mir vorhin unsicher, als ich die Kombination normaler PKW mit i.d.R. 1200-2000 Kg zulässige Anhängelast und dann einen 2,5 to oder 3,5 to Hänger dran hängen, aber nur mit z.b. 1000 kg beladen.

Es zählt tatsächlich NUR das in den Papieren genannte zGG beider (Zugfahrzeug UND Hänger genannte Gewicht! Unabhängig vom Beladungszustand!

Das heißt: Zugfahrzeug bis z.B. 1500 Kg Anhängelast darf auch nur einen Hänger mit max. 1500 kg zGG anhängen.

http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-i ... n-3155.htm


Könnt Ihr das bitte nochmal gegenchecken!? Bin da jetzt auch völlig unsicher... :am Boden:

Viele Grüße

Rolf

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Rolf

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 16:01 
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Wohnort: Öhringen/Hohenlohe Jahrgang `61
Zitat:
Das heißt: Zugfahrzeug bis z.B. 1500 Kg Anhängelast darf auch nur einen Hänger mit max. 1500 kg zGG anhängen.
Nein. Das hängt von Deinem Führerschein ab.

MfG, Wilfried

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 19:39 
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Du hast vermutlich Führerschein kl. B?
Es gibt hier zwei Begrenzungen, die unabhängig voneinander beachtet werden müssen.
1. Führerschein (Ob DU dieses Fahrzeug fahren darfst)
2. Zulässige Massen der Fahrzeugkombination. (Ist Dein Zugfahrzeug bzw. Dein Anhänger für das Gewicht der Ladung ausgelegt?)

zu1.
Fs. Kl. B:
Kraftfahrzeuge (...) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg(...) (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Das heißt:
Zugfahrzeug bis 3,5t Zulässiges Gesamtgewicht z.B. Sprinter dann darfst du noch einen Anhänger mit 750kg Zulässigem Gesamtgewicht anhängen (einen Anhänger mit maximal 750kg Zulässigem Gesamtgewicht darf man immer hinter einem Klasse B fahrzeug fahren wenn man den Fs.Kl. B hat)

oder das Zugfahrzeug hat weniger als 3,5t Zulässiges Gesamtgewicht (eigentlich weniger als 2750kg aber dazu gleich mehr)
Wenn das Zugfahrzeug ein geringeres Zulässiges Gesamtgewicht hat darft du den Rest bis 3,5tZulässiges Gesamtgewicht mit demZulässigen Gesamtgewicht des Anhängers "voll" machen Also z.B.:
fahren darfst du 3500kg Zulässiges Gesamtgewicht dein Auto hat aber nur 1800kgZulässiges Gesamtgewicht
da gilt 3500kgZulässiges Gesamtgewicht(durch Klasse B) -1800kgZulässiges Gesamtgewicht(Dein Auto)= 1700kg Zulässiges Gesamtgewichtbleiben für den Anhänger
Merke: Bei der Betrachtung für die Fs. Kl ist immer das Zulässige Gesamtgewicht ausschlaggebend und nie der Beladungszustand!
Wenn ihr ein Auto und einen Anhänger(mit mehr als 750kg Zulässigem Gesamtgewicht) habt nehmt ihr die beiden Werte und addiert sie also + rechnen. IMMER das Zulässige Gesamtgewicht beim Führerschein! und wenn das Ergebnis kleiner oder gleich 3500kg ist dürft ihr das mit dem Kasse B Führerschien fahren!
Beispiele
Auto|Anhänger
1500kg|+2000kg= 3500kg (dürft ihr fahren LAUT FÜHRERSCHEIN!!!!!)
2900kg|+2000kg= 4900kg (dürft ihr nicht fahren LAUT FÜHRERSCHEIN!!!!!)
2900kg|+750kg= 3650kg (dürftet ihr nicht fahren, weil das Zulässige Gesamtgewicht größer als 3500kg ist aber da ein Anhänger bis 750kg Zulässiges Gesamtgewicht IMMER (auch hier NUR NACH FÜHRERSCHEIN!!!) an ein Fahrzeug der klasse B gehangen werden darf, dürft ihr dieses Gespann fahren!

Zu 2.
Darf ich so schwer ziehen?
Hier gilt:Anhänger tatsächliches Gewicht nicht mehr als die Zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs (Stützlasten, Beladungszustand, Eignung des Transportfahrzeuges für die Ladungsart z.B. Schüttgut; und so weiter bleiben hier unberüchsichtigt!)
Das heißt:
Auto (max. zul. Anhängelast)| Anhänger (tatsächliches Gewicht)
1800kg|1600kg -> 1600kg sind weniger als 1800kg also ja, dürft ihr fahren!
1600kg|1800kg -> 1800kg sind mehr als 1800kg also nein dürft ihr nicht fahren.

Fazit: bei der Betrachtung der Gewichte gilt das tatsächliches Gewicht des Anhängers.

Ich gucke hier nachher noch mal drüber muss noch weg! kann sein, dass noch Fehler drin sind. Ich bin auch kein Jurist und daher gibt es keine Garantie darauf, dass das alles richtig ist!

Bis später...


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 20:12 
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Hi Sebi,

ich habe den alten 3er Führerschein.
Ganz schön umfangreich das Ganze, toll, wie Du das alles zusammen gefasst hast.
Also wenn das alles gesetzlich fundiert ist, herrscht Klarheit :DH:

Danke Dir!

VG
Rolf

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 22:11 
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Auch von mir ein ganz großes Dankeschön !!!

:super: :danke:

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 22:13 
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Hat sich da was geändert?
Als ich die Klasse B vor 13 Jahren gemacht hab, durfte zulässiges Gesamtgewicht Anhänger die Leermasse Auto nicht übersteigen.

Dann wäre bsp. 1 1500kg Fahrzeug + 2000kg nicht möglich?

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Gruss Frank

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 22:35 
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Ok das Thema hat mir keine Ruhe gelasse und ich musste mich einlesen

Führerscheinreform 2013 heißt die Lösung.
Stimmt so wie es Sebi geschrieben hat. :danke:

Meine Schlussfolgerungen: Mein Nachholen der Klasse BE vor 4 Jahren war für den A... :hihi:

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 22:35 
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Zur Info:

Hat das Zugfahrzeug eine Zulassung als "Zugmaschine" ist mehr als die 1,4 fache Anhängelast möglich !

Beispiel: mein "G" Zul.G.G. 2750 Kg / Anhängelast 4000 KG

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"G"rüße Thomas

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 22:36 
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Moin!

Wenn du noch Klasse 3 gemacht hast wird die ganze Sache noch viel interessanter.

Grob zusammengefasst:

Du darfst einen PKW bis 3,5t zGG fahren und einen Anhänger bis 3,5t zGG.
Die Anhängelast des Zugfahrzeugs bestimmt hierbei das maximale tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Zusätzlich darfst du Kraftfahrzeuge bis 7,5t ziehen.
Das maximale Gewicht für einen Zug aus der Klasse darf 18,5t betragen bei maximal 3 Achsen, allerdings nur bis zum 50. Geburtstag. Danach bist du entweder auf 12t beschränkt oder machst alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung.

Zusätzlich gibt es noch kleinere Unterschiede in der Klasse 3, je nachdem wann der Führerschein erstellt wurde.
Das betrifft z.B. 50ccm Mopeds oder so.

Siehe:
http://www.flvbw.de/infos-fuer-fahrlehr ... ext-a.html

Wenn du dann dann deinen Führerschein umschreiben lässt und auch die Klassen L und T hast wird die Sache noch viel interessanter.

Ich bin mir z.B. aktuell mit meinem umgeschriebenen Klasse 3 aktuell nicht sicher, ob ich bei einem Zugfahrzeug bis 7,5t mit zulassungsfreien Anhängern noch eine Beschränkung auf die Anzahl der Achsen habe und ob die Beschränkung auf 18,5t in diesem Fall noch Bestand hat.

Insgesamt also nicht sonderlich übersichtlich zur Zeit...

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Zuletzt geändert von Gruenkohl_01 am Sonntag 3. April 2016, 22:48, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 22:44 
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Bitte gerne.
Das mit dem Leergewicht ist entfallen, damit die Leute das auch verstehen. Mein Bruder ist auch schon angehalten worden mit mehr als 750kg Anhänger hinten dran. Der hat den Polizisten dann die neue Regelung ( da noch mit Leergewichts Klausel) erklären müssen, was die nicht geglaubt haben. Die haben dann rumgefunkt und irgendwann ernüchtert zugeben müssen, dass sie die neue Regelung noch nicht kannten...


Hier steht auch, dass es entfallen ist: https://www.adac.de/infotestrat/technik ... fault.aspx


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 22:47 
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@protrac: Gilt bei den BE-Führerscheinen nicht eine Beschränkung des Anhängergewichts auf 3,5t?

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 22:55 
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Zu BE kann ich nichts sagen,

technisch sind an der Kugelkopfkupplung nur 3,5 To. zulässig, dennoch habe ich 4000 KG eingetragen weil der D-Wert das möglich macht.
.. bei einer Maulkupplung sind nach D-Wert bis zu 38 To. möglich.

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 23:01 
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Zitat:
@protrac: Gilt bei den BE-Führerscheinen nicht eine Beschränkung des Anhängergewichts auf 3,5t?
Doch aber du kannst solche Fahrzeuge dann mit Klasse C1E oder CE (oder L oder T in der Landwirschaft) fahren

Alt zu neu gibt es hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php
Klassen L;T und CE79 werden aber häufig nur auf antrag erteilt. Schlüsselzahl 79 hinter dem CE bedeutet die Beschränkung auf 18,5t und drei Achsen.
Zitat:
ob ich bei einem Zugfahrzeug bis 7,5t mit zulassungsfreien Anhängern noch eine Beschränkung auf die Anzahl der Achsen habe und ob die Beschränkung auf 18,5t in diesem Fall noch Bestand hat.
Nein, weil die Beschränkung auf drei achsen nur für Fahrzeuge mit über 12t zgG gilt. Bei 7,5t also nicht
Durch die Umschreibung von Klasse 3 auf klasse c1e darfst du nun züge mit bis zu 12000kg fahren ohne Achsen beschränkung. mit dem alten Klasse 3 nur bis 7,5t und darüber(z.B. den 12 tonner) nur mit 3 achsen.


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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 23:09 
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Oki,
Danke an Alle, ich bin also (noch) legal unterwegs.

Hab immer noch Kl.3, da noch nicht umgeschrieben.
ich mag die Scheckkartendingens einfach nicht.
Bin mal auf die Diskussionen mit der Rennleitung gespannt, wenn die mich mal anhalten sollten.

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BeitragVerfasst: Sonntag 3. April 2016, 23:29 
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Zitat:
Nein, weil die Beschränkung auf drei achsen nur für Fahrzeuge mit über 12t zgG gilt. Bei 7,5t also nicht
Durch die Umschreibung von Klasse 3 auf klasse c1e darfst du nun züge mit bis zu 12000kg fahren ohne Achsen beschränkung. mit dem alten Klasse 3 nur bis 7,5t und darüber(z.B. den 12 tonner) nur mit 3 achsen.
Den CE79, L174 &T habe ich.

Habe mir deinen Link und das Urteil mal durchgelesen: Ich darf mit dem CE79 demnach nur Züge mit maximal drei Achsen fahren, also 7,5t Zugmaschine + 11t Einachs-Anhänger. (Steht im letzten Satz vom Ansbacher Urteil)
Der Unterschied ist anscheinend, dass ich jetzt Sattelzüge bis 12t mit mehr als 3 Achsen fahren darf, die durfte ich vorher gar nicht fahren.

Also auch in Zukunft: Trecker mit Anhänger selbst fahren und im Unimog mit Anhänger (mangels Einachs-Anhänger) nur Beifahrer sein, da kann ich mit Leben. :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Montag 4. April 2016, 07:39 
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Zitat:
Wenn das Zugfahrzeug ein geringeres Zulässiges Gesamtgewicht hat darft du den Rest bis 3,5tZulässiges Gesamtgewicht mit demZulässigen Gesamtgewicht des Anhängers "voll" machen Also z.B.:
fahren darfst du 3500kg Zulässiges Gesamtgewicht dein Auto hat aber nur 1800kgZulässiges Gesamtgewicht
da gilt 3500kgZulässiges Gesamtgewicht(durch Klasse B) -1800kgZulässiges Gesamtgewicht(Dein Auto)= 1700kg Zulässiges Gesamtgewichtbleiben für den Anhänger
den Anhänger darfst aber nur ziehen wenn die 1700kg oder mehr im Zugfahrzeug als Anhängelast eingetragen sind,wenn da nur 1600kg eingetragen sind darfst auch nur einen Anhänger mit Zulässigem Gesamtgewicht von 1600kg anhängen

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lg Richard

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BeitragVerfasst: Montag 4. April 2016, 08:47 
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Wohnort: 16845 Neustadt(Dosse)
Für das ganze gibt es ne tolle App, hab ich neulich bei einem Kumpel gesehen, weiß aber weder wie das Ding heißt noch ob es was kostet. Er hat auch mit allen Führerscheinen und Fahrzeugen bei seinen Mitarbeitern zu kämpfen

Gruß
Crumb

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BeitragVerfasst: Montag 4. April 2016, 09:00 
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Registriert: Freitag 1. Februar 2013, 12:02
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Wohnort: Schwentinental
Nein wenn nur 1600kg eingetragen sind darfst du auch Hänger mit zgG von 2000kg fahren, er darf nur nicht voll beladen sein, also er darf in dem Fall nicht schwerer als 1600kg sein. Nachteil ist das die Hänger mit höherem Gewicht auch mehr wiegen und sich deshalb die Zuladung die du fahren darfst verrringert.


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BeitragVerfasst: Montag 4. April 2016, 12:34 
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Ihr müsst das differenzieren! Es sind zwei Betrachtungen nötig. 1. Führerschein.
Das was du zitiert hast, dodge, ist Führerschein. Du darfst also einen Anhänger anhängen mit max 1700kg (in diesem Beispiel) und auch so fahren.
2. Die Massen der Fahrzeuge. Hier zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers! Dieses darf nicht größer sein als die max. Zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs.
Wenn das Auto nur 1600kg anhängelast hat darf der Anhänger nur 1600kg schwer sein. Dass der Anhänger mehr darf ( hier 1700kg) spielt keine Rolle. Er darf halt nur nicht mehr als 1600kg tatsächlich auf die Waage bringen.
Du dürftest also nicht voll laden.
Genau das was malling geschrieben hat stimmt.
Nochmal kurz :
Führerschein = zulässiges gesamt Gewicht
Technisch und rechtlich zugelassene Massen= tatsächliches Gewicht des Anhängers und max Zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs.
So zumindest in Deutschland, Österreich kann da abweichen.


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BeitragVerfasst: Montag 4. April 2016, 20:08 
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klingt vernünftig

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