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 Betreff des Beitrags: Erfahrung grüne Nummern bekommen
BeitragVerfasst: Dienstag 5. April 2016, 18:05 
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Hallo,

mich würde interessieren wie es bei euch mit der Neuanmeldung bzw. Ummeldung mit grünen Nummern funktioniert hat.

Ich könnte einen D6206 wahrscheinlich günstig bekommen und wollte diesen auf grüne Nummer anmelden.
Wir haben einen alten Landwirtschaftlichen Betrieb angemeldet, die Äcker sind verpachtet und der Wald (knapp 6 Hektar)
wird teilweise Stammholz verkauft. Der Rest gibt Brennholz für den Eigenbedarf.

Der Deutz würde zum Rücken, Spalten, Pflanzen, Holz heimfahren usw. genommen werden.

2 Bekannte haben beim Anmelden auf grüne Nummer Absagen bekommen, wobei die Bedingungen etwas anders sind.

Beide nutzen den Wald nur für den Eigenbedarf, da die Waldstücke kleiner sind. Der eine Bekannte hat noch etwas Acker verpachtet.

Falls ich Steuer bezahlen müsste wäre es zwar nicht schön, könnte man aber vielleicht noch akzeptieren.
Habe aber auch nur Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke da, wenn ich diese auch noch anmelden müsste wird es günstiger Holz zu kaufen.

Ist das Anmelden mittlerweile wirklich so schlimm?

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Gruß D5506


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BeitragVerfasst: Dienstag 5. April 2016, 20:51 
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Zitat:
Ist das Anmelden mittlerweile wirklich so schlimm?
Das Anmelden ist nach wie vor ganz einfach. Nur die Beantragung der Steuerbefreiung wird jetzt seit ein paar Jahren vom Zoll durchgeführt und der lässt sich das Ansinnen ausführlich erläutern und prüft nicht mehr nur durch einen Blick auf die Steuernummer.

Wenn Du tatsächliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, und nicht nur aus Verpachtung, hast, sollte es eigentlich möglich sein. Außer der Unterhalt des Traktors frißt die wieder auf, dann wird das wohl zu Recht als Liebhaberei eingestuft.

Ein Vorteil ist auch wenn Deine Pachtverträge jährlich zum gleichen Termin kündbar sind. Das bedeutet nämlich das Du die landwirtschaftliche Tätigkeit nur ruhen lässt aber in einem Wirtschaftsjahr wieder aufnehmen kannst.

Das Du Brennholz für Deinen Haushalt gewinnen willst würde ich tunlichst nicht kundtun, denn Brennholz für private oder auch vermietete Wohnräume ist keine Lof-Tätigkeit, auch wenn es Dein Wald ist. (und auch wenn jetzt andere User aufheulen wie getretene Hunde.) Brennholz für Kuhstall lof, Brennholz für Wohnung privat. So ist die Unterteilung, nicht nur bei der Einkommenssteuer sondern auch bei der KFZ-Steuer. Und glaub nicht das die beim Zoll blöd sind, die entscheiden nach dem Motto im Zweifelsfall muß der Antragssteller halt das Gegenteil beweisen.

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Gruß

K.


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BeitragVerfasst: Dienstag 5. April 2016, 21:54 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Und wenn man erst im Nachhinein entscheidet wozu das Brennholz genutzt wird ist es auch LoF. Genau so die Entnahme von sturmholz, käferholz oder totholz mit Verarbeitung zu Brennholz ist LoF. Ganz klar privat ist der Kauf von Holz z.B. bei der Gemeinde zum heizen des Wohnhauses.
Meine Tätigkeiten sind LoF weil ich auch erst im Nachhinein entscheide, welches Holz wozu genutzt wird. Ich fahre es schließlich als fixlängen heim und daraus werden dann Bretter Bohlen Balken und eben Brennholz.


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BeitragVerfasst: Dienstag 5. April 2016, 22:39 
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Registriert: Samstag 26. Dezember 2009, 12:28
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Wohnort: NW Eifel
Zitat:
Und wenn man erst im Nachhinein entscheidet wozu das Brennholz genutzt wird ist es auch LoF.
Dann mußt Du aber trotzdem auch Holz verkaufen. Sonst funktioniert das auch nicht.

Wenn mich nicht alles täuscht unterschreibst Du auf dem Antrag sogar das der Zoll Deine Einkommensangaben beim Finanzamt abfragen darf.

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K.


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BeitragVerfasst: Dienstag 5. April 2016, 23:05 
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Beiträge: 1541
Wohnort: Marklohe
Dieses Formular muss ausgefüllt werden.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuer ... _node.html
Dort auf Formular 3811 klicken
Geändert 6.4. Danke Rainer für den Hinweis

Bei 6ha Forst ist man Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Und bei Holzverkauf müsste man diese Einnahmen in der Anlage L zur Steuererklärung angegeben haben. Somit hat man auch eine Steuernummer und einen Steuerbescheid.
Ein Einheitswertbescheid müsste auch vorhanden sein.
Es sollten also alle erforderlichen Angaben vorhanden sein.

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Gruß Eckhard


Zuletzt geändert von egnaz am Mittwoch 6. April 2016, 12:59, insgesamt 2-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. April 2016, 07:04 
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Bei dem Link kommt leider nur:

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Rainer

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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. April 2016, 08:09 
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Wohnort: 41468 Neuss
Das Thema gab's schon mehrfach.
Der Vorteil vom SCHWARZEN Kennzeichen (mit Kfz.-Steuer) ist eben, dass man eben den Trecker für alles nutzen, fahren und transportieren darf - ohne jeden LOF Bezug. Bei der Versicherung macht das keinen Unterschied.
Bei uns im Verein haben die meisten Pferdeanhänger inzwischen auch schwarze Schilder, weil die Besitzer damit auch legal schon mal was anderes transportieren wollen als ihre Gäule.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. April 2016, 12:38 
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Klar wird auch Holz verkauft. Mehr als selber verbraucht wird. Der Betrieb war bis letztes Jahr ein vollerwerb.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. April 2016, 19:29 
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Danke für die vielen Antworten.
Dann muß ich am Wochenende mit meinen Eltern wg. Steuernummer, Steuererklärung reden.
Letztes Jahr wurde Holz verkauft, aber wir verkaufen meist nur wenn Windbruch gewesen ist.

Wenn mehrere Jahre geprüft werden, kann es auch vorkommen das ca. 3 Jahre dazwischen liegen können.

Letztes Jahr sind es ca. € 2.500,- für den Holzverkauf gewesen, abzüglich Rückekosten.

Darf ich für den Holztransport bei schwarzen Nummern weiterhin einen nicht angemeldeten Anhänger nutzen, oder müßte der auch noch angemeldet werden?

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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. April 2016, 19:32 
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Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Wenn du keine Grüne nummer hast musst du den Anhänger anmelden. Wenn du einen Traktor auf grün hast und einen auf schwarz dann kannst du zulassungsfreie anhänger mit dem Folgekennzeichen des Traktors mit grüner nummer auch hinter dem mit schwarzer Nummer fahren.
Voraussetzung ist allerdings genau wie beim Führerschein der LoF Zweck.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. April 2016, 20:40 
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Beiträge: 1274
Wohnort: 41468 Neuss
Hier mal was zu Folgekennzeichen an Anhängern in schwarz oder grün: http://tvc88.de/?page_id=2

Laut diesen Angaben geht bei LOF Einsätzen beides, egal ob schwarz oder grün.
Also mit grün keine Möbel, Autos oder sonstiges Gerümpel transportieren......

Heißt aber auch nur max. 25 km/h fahren.

Die an mehreren Stellen für Führerscheine genannte Solo-Höchstgeschwindigkeit 32 km/h bei Schleppern wurde inzwischen aber auf 40km/h geändert.

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BeitragVerfasst: Samstag 14. Mai 2016, 13:48 
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Beiträge: 4044
hallo,
wie ich aus meinem Bekanntenkreis mitbekommen habe,ist es jetzt beim Zoll leichter an eine grüne Nummer zu kommen als früher beim Finanzamt. :klatsch:

:wink:
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BeitragVerfasst: Samstag 14. Mai 2016, 14:04 
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Beiträge: 8339
zur zeit sind sie auch ein wenig überlastet :mrgreen:


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BeitragVerfasst: Samstag 14. Mai 2016, 14:19 
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Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Dat is aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich musste damals nur ne Lof Fläche von 0,25 Ha nachweisen.

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=82077


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BeitragVerfasst: Samstag 14. Mai 2016, 15:06 
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Beiträge: 4044
Zitat:
Dat is aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich musste damals nur ne Lof Fläche von 0,25 Ha nachweisen.
hallo,
stimmt allerdings :ohman:


:wink:
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BeitragVerfasst: Samstag 14. Mai 2016, 15:31 
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Zitat:
Wenn du keine Grüne nummer hast musst du den Anhänger anmelden.
.......
Das stimmt nur bedingt.
Bei alten Anhängern gilt eine Ausnahmeregelung,
wo dann ein Nachfolgekennzeichen auch bei "Schwarz" ausreicht...

Würde hier mal ausgiebig beschrieben von einem User:
Zitat:
FZV §50 Satz 1

Fahrzeuge, die nach § 18 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6

§4 satz 2 Nr 3
Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind

§10 satz 8
(8) Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.

-----
Durch 50 ist er Zulassungsfrei und ABE befreit da vor 1961
4 schreibt das Geschindigkeitsschild vor
10 sagt Folgekennzeichen sind so zu machen wie die Zugmaschine.
P.S.:
Es gibt mittlerweile immer mehr Traktoren in landwirtschaftlichen Betrieben,
die schwarze Kennzeichen haben.
Entscheidend ist nämlich nit die Farbe der Kennzeichen,
sondern die Zulassung...

_________________


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Stihl PL
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