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 Betreff des Beitrags: Anhängerkupplung an Trojer Alpinist
BeitragVerfasst: Samstag 19. November 2016, 05:23 
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In den Papieren meines Trojers ist keine Anhängelast eingetragen, Kupplung hab ich selbst angeschraubt, jetzt braucht er für die deutsche Zulassung neue Papiere und beim TÜV heißt es, wenn ich keine Unterlagen eines Identischen Vorweißen kann muß ich nach München in die Zentrale und mit min.500€ fürs Gutachten rechnen. dabei würden mir 2t gebremst ewig reichen, war schon problemlos mit 2t ungebremsten Lader, 4m³ Holz auf der Ladefläche und 2t gebremstem Hänger mit 4m² in Steigen mit 20% unterwegs.


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BeitragVerfasst: Samstag 19. November 2016, 08:07 
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Wende dich dazu mal ans KBA.
Die haben Unterlagen zu allen in D zugelassenen Fahrzeugen.
Deiner wird ja garantiert nicht der erste sein der hier rum fährt...

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BeitragVerfasst: Samstag 19. November 2016, 09:27 
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Bei den alten Schleppern war noch nicht mal eine Anhängelast eingetragen...
War denn die Aufnahme bereits an der Traverse dran? Oder hast Du die Traverse gebohrt? Besorg dir ggf. erste einmal eine authentisch aussehende Kupplung in vergleichbarem Alter, die schon immer da dran war...:-)
Ansonsten: Universalhilfsmittel. Anderer TÜV...

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Gruss,
Michael
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BeitragVerfasst: Samstag 19. November 2016, 09:39 
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Zitat:
Bei den alten Schleppern war noch nicht mal eine Anhängelast eingetragen.
.............
Also in der ABE meines F1L514/51 Bj. 1953 ist die
max. zulässige Anhängelast eingetragen.
Nur in den Fahrzeigpapieren selber nicht...


Übrigens soll sich der Prüfer mal nicht so anpissen,
weil er hat über seine Systeme ebenfalls Zugriff auf solche Unterlagen,
nsofern es innerhalb D bei derselben Prüforganisation
schon einmal solch ein Modell zur regulären Prüfung war.
Das nachschauen und vergleichen wird aber von
sehr vielen Prüfern als lästig angesehen...

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BeitragVerfasst: Sonntag 20. November 2016, 11:01 
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Servus,

Bei meinem Schilter steht auch keine Anhängelast in den Papieren, nur die Art der Kupplung (Steckbolzenkupplung vorne und hinten).

Wenn du das zulässige Gesamtgewicht bekannt gibts kann ich dir den D-Wert der Kupplung errechnen.

Als Beispiel: Wenn dein Alpinist ein Höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3000Kg hat und du den von dir genannten 2000Kg Anhänger ziehen willst muss der D-wert der Kupplung 11,77kn betragen.

Bei deinem Fahrzeug dürfte min das 1,5 Fache des Höchstzulässigen Gesamtgewicht zutreffen, dann müsste der D-Wert bei 17,66kn liegen wenn das FZG bei 3000Kg liegt.

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Gruß Guido
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BeitragVerfasst: Sonntag 20. November 2016, 12:19 
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Der TÜV-Prüfer hat mir an meinem Rapid Cargotrac die originale Steckkupplung hinten auch nicht eingetragen . Konsole ist angeschraubt und hat kein TÜV Gutachten , die Kupplung selbst ist nicht wie am Traktor drehbar .
Sein Tipp : An die hintere Quertraverse des Hinterrahmens ein 8 mm starkes Blech mit Lochbild eines Kugelkopfes anschweissen und an die 2. letzte Traverse verstreben . Durch die Verschweissung gehört das Blech zum Rahmen und ist "geprüft" , es wurde jetzt ungebremst 400 kg , gebremst 3,5 to mit Kugelkopf eingetragen ;) Allesdings mit der Auflage Anhänger nur mit einer Pritschenlast von 1 Tonne zu ziehen . Falls ich jetzt einen Anhänger ohne Zugfahrzeugbeladung zu ziehen habe kommt ein IBC 1000 Liter Tank auf die Pritsche , voll mit Zisternenwasser , nach dem Transport wieder zurück in die Zisterne :)

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Ich bin nicht stur , ich bin meinungsstabil :)

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und diverse Handwerkzeuge


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BeitragVerfasst: Montag 21. November 2016, 01:14 
Zitat:
Servus,

Bei meinem Schilter steht auch keine Anhängelast in den Papieren, nur die Art der Kupplung (Steckbolzenkupplung vorne und hinten).

Wenn du das zulässige Gesamtgewicht bekannt gibts kann ich dir den D-Wert der Kupplung errechnen.
der Trojer hat 3,2t ZGG in den Ö Unterlagen, an der Hinterachse war Kein Träger dran, nur die Platten zum anschrauben, hab dann nach Bildern eines 40PS Trojers die Grundplatte aus einer 10mm Stahlplatte an ner 100t Presse gekantet und ne NATO-Universalkupplung mit 3110kg angeschraubt
Bild


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BeitragVerfasst: Montag 21. November 2016, 01:20 
Am Stapler hab ich "zu Rangierzwecken" das selbe dran und bei einem angeblichen Unfall riesen Ärger, weil dort auch der Herrsteller nicht mehr exsitiert und in den Papieren von 1960 nix eingetragen ist. Das ganze hat sich dann aber erledigt, weil der Versicherungsgutachter feststellte, das ich um den Schaden zu verursachen min. 2,8t Zuladung und 200kg Stützlast auf meinem 2t Tandemhänger gehabt haben müsste, hatte zum Glück nen Zeugen, das nur 2Paletten drauf waren


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BeitragVerfasst: Montag 21. November 2016, 08:52 
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Wenn dein Trojer mit 1,5 gerechnet wird braucht die Kupplung einen D-wert von 18.84 KN.
Wenn der als LOF (4 Fach) dann muss die Kupplung 25.11 KN haben.
Dein TÜV-Prüfer sollte dir bekannt geben was er nun sehen will.
Mit nachträglichen Schweißungen wäre ich vorsichtig, das kann schnell zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen, kommt immer auf den Prüfer und seine Tagesverfassung an. :pfeifen: :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Montag 21. November 2016, 09:45 
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Zitat:
.....kommt immer auf den Prüfer und seine Tagesverfassung an. :pfeifen: :mrgreen:
Da habe ich neulich in den USA was Schönes gesehen, an jedem 2 oder 3 Pkw/Pickup war eine derartige Kupplung dran.

Das wäre der sichere Herztod für jeden Korinthenk.....den deutschen Tüvprüfer gewesen. :mrgreen:

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Und weil es so schön war, noch so eine Konstruktion.
Gesehen in Cape Canavaral.... :pfeifen: :mrgreen:

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:dolmar: was denn sonst ? :schreck:
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BeitragVerfasst: Montag 21. November 2016, 13:29 
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Moin,

ist das Fahrzeug denn als Zugmaschine oder als LKW eingetragen? Eine LoF-Zugmaschine hat i.d.R. keine eingetragene Anhängelast.
In DE darf beim LKW der Anhänger max. das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeuges haben, bei durchgehender Bremsanlage. Jedoch kann der Hersteller auch niedrigere Werte festlegen.

Aber Du willst offenbar ja nur eine Kugelkopfkupplung mit 2000 bis 3500 kg. Mehr als 3,5t geht mit der K50 ohnehin nicht.

Mein Tip wäre, laß' das bei einem Karosserie/Lkw-Bauer machen, gleich mit TÜV usw. Die arbeiten oft mit Prüfern zusammen und dann weiß der, daß die Fachkenntnisse vorhanden sind und ordentlich geschweißt wurde.
Die Idee mit dem Zusätzlichen Eintrag der Pritschenlast von @bulldoc ist sehr gut, wenn der Prüfer Zweifel anmeldet, das Zugfahrzeug sei zu leicht.

Im Ausland sind die towed cars teilweise erlaubt. Bei uns scheitert das schon im Ansatz daran, daß ein Kfz nicht als Anhänger verwendet werden darf.

Viel Erfolg

dfk


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BeitragVerfasst: Montag 21. November 2016, 13:31 
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Es gibt K50 mit >3,5t
Sind aber absolut nicht gängig und
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BeitragVerfasst: Montag 21. November 2016, 13:37 
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Okay, wieder was gelernt. Kenne sonst nur die K80. ;)
Habe ich bisher aber noch nie gesehen oder gehört.

Macht i.a. auch nur wenig Sinn, da ALB mit mehr als 40 km/h ja auf 3,5t limitiert ist; daher wahrscheinlich der geringe Verbreitungsgrad.


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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 01:56 
Zitat:
Mit nachträglichen Schweißungen wäre ich vorsichtig, das kann schnell zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen, kommt immer auf den Prüfer und seine Tagesverfassung an. :pfeifen: :mrgreen:
Alles was geschweißt wurde wurde von einem Landmaschinen und Stahlbauschweißermeister gemacht und bescheinigt, der für Genkinger-Hubtex sämtliche Sonderkonstruktionen anfertigt.


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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 02:01 
Zitat:
Zitat:
.....kommt immer auf den Prüfer und seine Tagesverfassung an. :pfeifen: :mrgreen:
Da habe ich neulich in den USA was Schönes gesehen, an jedem 2 oder 3 Pkw/Pickup war eine derartige Kupplung dran.

Das wäre der sichere Herztod für jeden Korinthenk.....den deutschen Tüvprüfer gewesen. :mrgreen:
Ja, die Amis mit ihrem 2" Multimount und mitlenkenden und bremsenden Abschleppstangen, das wär cool, wenn der Multimount bei uns auch so einfach benutzt werden dürfte, da kannst zum rangieren den hinten rausziehen, vorn reinstecken und mim PKW so wie mim LKW mit der Schnauze einparken.
Und Windenmontage ist auch kein Thema mehr


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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 02:12 
Zitat:
Moin,

ist das Fahrzeug denn als Zugmaschine oder als LKW eingetragen? Eine LoF-Zugmaschine hat i.d.R. keine eingetragene Anhängelast.
In DE darf beim LKW der Anhänger max. das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeuges haben, bei durchgehender Bremsanlage. Jedoch kann der Hersteller auch niedrigere Werte festlegen.
dfk
Der Trojer ist in D noch garnicht zugelassen, er wurde in Ö vor 5Jahren auf 6kmh gesperrt (Platte im Getriebe wodurch nur 4 statt 8Gänge geschaltet werden können) und hat noch keine EU-Papiere, um diese zu bekommen und wieder 20kmh fahren zu durfen muß ein Vollgutachten gemacht werden, was Probleme macht, denn in den Papieren von 1962 gibt es keine Anhängelast, keine Abgaswerte, keine Lautstärke und keine Fahrgestell/Motorennummer, am Fahrzeug sind auch keine Typenschilder vorhanden.
Laut Papieren läuft er als Motorkarre, in Ö als Einachser mit Wechselbrücke. In Ö reichte zu der Zeit ein Bild des Fahrzeugs in den Papieren aus, der Ruggerini Diesel ist nach meinen recharschen ein Deutz Lizenznachbau eines F2L514.
Auspuff ist unterm Fahrersitz, im Winter ne super Sitzheitzung
Anhängelast über 750kg ungebremst und 2t gebremst brauch ich eh nicht, hab nur 2Hänger und fürn Wald wäre der 2t Tandem geschickt, 4fm auf die Ladefläche und 4fm aufn Hänger

Hab auch schon gelesen, das man die Bergtraktoren als Selbstfahrendes Arbeitsgerät bis 20kmh schreiben kann, wenn ein Kran verbaut ist und die Ladefläche gegen die Spaltzaange getauscht wird, dann darf auf einem Hänger/der Ladefläche aber keine Gütter transportiert werden sondern nur Werkzeuge und Arbeitsmittel. Hab mir das vom TÜVler auch bestätigen lassen.
Wäre für mich eh am besten, da der Traktor dann, wie der Stapler nicht mehr Prüf- und Anmeldepflichtig ist und von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist.


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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 02:24 
Zitat:
Es gibt K50 mit >3,5t
Sind aber absolut nicht gängig und
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Ja, bis 4t, z.B. bei 3Achs Dreschemelhänger mit 10m zum transport von 3PKWs, so wie die Polen/Rumänen auf den Autobahnen, bei 7,5t Kleinlastern mit Tandemachse hinten ists auch möglich diese als "PKW mit Anhänger" zuzulassen und sie dann ohne Fahrtenschreiber mit Führerschein BE zu fahren


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BeitragVerfasst: Dienstag 22. November 2016, 18:01 
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Du hast ja schon selbst erkannt, daß die SAM (selbstfahrende Arbeitsmaschine) keine Lasten transportieren darf und auch keinen (leeren oder mit Holz beladenen) Anhänger ziehen darf. Damit kannst Du also kein Holz aus dem Wald holen, wenn öffentliche Wege genutzt werden.
Zitat:
Laut Papieren läuft er als Motorkarre
Damit kenne ich mich nun gar nicht aus.
Zitat:
7,5t mit Tandemachse hinten ists auch möglich diese als "PKW mit Anhänger" zuzulassen und sie dann ohne Fahrtenschreiber mit Führerschein BE zu fahren
Das halte ich für ein Gerücht. Ersteinmal geht BE(neu) nur bis 3,5t Zugfahrzeug und 3,5t Anhänger, also 7t, und dann ist es so, daß der Anhänger ohne oder mit Bord-Werkzeug trennbar sein muß. In NL gibt es wohl so einen Clixtar, der da eine Lücke ausnutzt. Der ist aber nicht billig.
Bei gewerblichem Transport beginnt die Kontrollgerätepflicht aber schon bei 3,5t. Und Privatfahrten sind bis 7,5t frei, unabhängig von der Bauform des Fahrzeugs.


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BeitragVerfasst: Samstag 26. November 2016, 18:49 
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Zitat:
Eine LoF-Zugmaschine hat i.d.R. keine eingetragene Anhängelast.
Auf Grund deines Post habe ich mir mal in der Firma Zulassungen angeschaut, und alle LOF (heute die Tx) hatten eine Anhängelast eingetragen. Der "kleine" Deutz Agroplus 315 gebremst 25000Kg :shock:

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BeitragVerfasst: Samstag 26. November 2016, 18:59 
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