Zitat:
Moin,
ist das Fahrzeug denn als Zugmaschine oder als LKW eingetragen? Eine LoF-Zugmaschine hat i.d.R. keine eingetragene Anhängelast.
In DE darf beim LKW der Anhänger max. das 1,5fache des zGG des Zugfahrzeuges haben, bei durchgehender Bremsanlage. Jedoch kann der Hersteller auch niedrigere Werte festlegen.
dfk
Der Trojer ist in D noch garnicht zugelassen, er wurde in Ö vor 5Jahren auf 6kmh gesperrt (Platte im Getriebe wodurch nur 4 statt 8Gänge geschaltet werden können) und hat noch keine EU-Papiere, um diese zu bekommen und wieder 20kmh fahren zu durfen muß ein Vollgutachten gemacht werden, was Probleme macht, denn in den Papieren von 1962 gibt es keine Anhängelast, keine Abgaswerte, keine Lautstärke und keine Fahrgestell/Motorennummer, am Fahrzeug sind auch keine Typenschilder vorhanden.
Laut Papieren läuft er als Motorkarre, in Ö als Einachser mit Wechselbrücke. In Ö reichte zu der Zeit ein Bild des Fahrzeugs in den Papieren aus, der Ruggerini Diesel ist nach meinen recharschen ein Deutz Lizenznachbau eines F2L514.
Auspuff ist unterm Fahrersitz, im Winter ne super Sitzheitzung
Anhängelast über 750kg ungebremst und 2t gebremst brauch ich eh nicht, hab nur 2Hänger und fürn Wald wäre der 2t Tandem geschickt, 4fm auf die Ladefläche und 4fm aufn Hänger
Hab auch schon gelesen, das man die Bergtraktoren als Selbstfahrendes Arbeitsgerät bis 20kmh schreiben kann, wenn ein Kran verbaut ist und die Ladefläche gegen die Spaltzaange getauscht wird, dann darf auf einem Hänger/der Ladefläche aber keine Gütter transportiert werden sondern nur Werkzeuge und Arbeitsmittel. Hab mir das vom TÜVler auch bestätigen lassen.
Wäre für mich eh am besten, da der Traktor dann, wie der Stapler nicht mehr Prüf- und Anmeldepflichtig ist und von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist.