Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Donnerstag 28. März 2024, 15:01

Alle Zeiten sind UTC+01:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 97 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2 3 4 5 Nächste
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 13:09 
Offline

Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Zitat:
aber brennholz holen ist doch wohl LoF ?
Nein, nur wenn es dein eigener Wald ist und das Holz nicht zum verfeuern in deinem Ofen gedacht ist.
Umweg ist so wie ich das mache, Das Holz als Stammabschnitte heim holen, und dann aus einem Teil Brennholz machen. Damit fahre ich kein Brennholz sondern Nutzholz aus meinem eigenen Betrieb. Holz von der Gemeinde , welches als Brennholz verkauft wurde ist so aber auch tabu!
Zitat:
Zum führerschein: Bitte schreit niemals über die Freiheiten anderer, die werden dann abgeschafft
genau das, keener hat einen Vorteil aber einige einen Nachteil. Bringt also keinem was außer böses Blut!
Zitat:
Und auch die blaue plakette...ja, irgendwie sauerei das immer an den Kunden auszuleben, die Autohersteller müssten probleme kriegen. Aber Luftverschmutzuing in der Stadt ist was anderes als ein alter Trecker auf dem land. In der Stadt IST die Luft schlechter.
Das wäre ungefähr so wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen! Es fahren täglich millionen Autos und nur wenige Oldtimer darunter.
Zitat:
Und zum führerschein; gerade, da die Fahrzeuge schwerer werden, ist die begrenzung auf 3,5t. übel. Krankenwagen darf man auch nur noch mit C1 fahren, die wiegen 3,6t oder 3,7 Ich hab BE, darf Anhänger mit 5,25t (wenn DruLu) fahren, auch kleine Sattelzüge mit 8,75t. Ich darf keinen 20 Km/h Trecker mit 3,6t zul.Gg. fahren, es sei denn mit grüner Nummer und Lof Zweck, dann dank FSK T sogar 40t mit 60 km/h. Meinen T führerschein hab ich auf nem Unimog mit LKW anhänger gemacht. Beim LKW schein wäre es ein Actros gewesen, der 3m oder so länger ist...Ist das verrückt ? ja, völlig...aber immerhin darf ich unter bestimmten umständen, ohne LKW führerschein, doch schwere Fahrzeuge fahren...
Es macht aber auch keinen Sinn jedem generell zu erlauben einen Traktor mit 60kmh und 40 tonnen zu fahren.

Die meisten, die in der Landwirtschaft fahren können das auch und jeder hat mal klein angefangen. Außerdem ist eintweder 60kmh oder 2 Anhänger erlaubt, nicht beides. Mit überladen und dran halten fangen wir hier erst garnicht an, das machen nämlich über 95% der Autofahrer auch nicht! Manche mehr manche weniger gravierend.....
Einen Traktor von mehreren hundert ps und mit Geräten 3m breit oder noch mehr zu fahren ist nicht so einfach! Wer den ohne Verkehrsschilder oder sonstige Hindernisse zu überfahren über die Straße bekommt kann schon mal besser fahren als viele andere, wenn ich mir da so mal die Parkplätze und die Autos darauf anschaue!


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 13:14 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
wie hängt das mit grüner Nummer zusammen ?
Eigentlich gar nicht. Das grüne Kennzeichen ist nur das Zeichen dafür, daß das Fzg. steuerbefreit ist. Weil aber Fahrzeuge in LoF-Betrieben i.d.R. das grüne Kennzeichen erhalten, spricht der erste Anschein für einen LoF-Einsatz.
Zitat:
Bei grüner Nummer darf man nicht gerade gegen bezahlung Sand fahren für eine Baustelle, aber brennholz holen ist doch wohl LoF ?
Streng genommen darf kein Brennholz für den Eigenbedarf gefahren werden. Hier könnte man jedoch behaupten, daß die Ladung für den Verkauf bestimmt sei. :pfeifen: Wenn da Möbel auf der Ladefläche stehen, wird das schon schwieriger... :mrgreen:
Auch mit grüner Nummer dürfte Sand für die Baustelle geliefert werden, wenn die Fzge beim Finanzamt gemeldet und versteuert werden. (Der Bescheid vom FA sollte dann aber tunlichst mitgeführt werden.) Auf die Fahrerlaubnis hat das jedoch keinen Einfluß (nicht mit L oder T).
Zitat:
Aber 30 oder 40km/h Schlepper? :roll:
Mit Anhänger sind beim L ja sogar nur 25 km/h erlaubt.[*] (Mit zulassungsfreien Anhängern ja ohnehin nur 25 km/h.)
Ich persönlich denke auch, daß ein durchschnittlicher Autofahrer in der Lage sein sollte, einen Zug mit 25 km/h zu fahren... Da überholen einen glatt die Mofa-Fahrer, und die brauchen auch nur eine Prüfbescheinigung. :)

[*] Für die Erbsenzähler: Mit einem einachsigen Anhänger (oder Tandem Achsabstand < 1m) darf theoretisch auch 40 km/h gefahren werden. In der Praxis scheitert das jedoch zumeist daran, daß der Anhänger dann zulassungspflichtig wird.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 13:20 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
Es macht aber auch keinen Sinn jedem generell zu erlauben einen Traktor mit 60kmh und 40 tonnen zu fahren.
Wir reden aber auch von "L" und nicht von "T". Allgemein bin ich mir nicht sicher, ob das mit dem T eine gute Regelung ist. Da werden dann 25/40-km/h Hänger mit einfachsten Fahrwerken mit 50-60 durch die Gegend gegondelt; man hätte auch den T-Zug auf 40 km/h beschränken sollen...
Zitat:
Außerdem ist entweder 60kmh oder 2 Anhänger erlaubt, nicht beides.
Doch, Zugmaschinen dürfen stets zwei Anhänger ziehen, wenn alle sonstigen Regeln (Gewichte, Zuglänge) eingehalten werden. Aber in der Praxis paßt meistens nur ein großer Anhänger hinter einen T-Traktor.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 14:33 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 7. Oktober 2009, 17:58
Beiträge: 4056
Ja, das mit den Meterstücken hab ich da auch gedacht...ist halt palettenholz :mrgreen:
Nur wegen dem Brennholz...selbst wenn ich es selbst verbrenne; ist es dann nicht (bei grüner Nummer) führerscheinrechtlich von Bedeutung ob ich den Kamin (wegen Romantik) damit beheize oder den Werkstatt/Scheunenofen, was ja wieder betriebsmittel wäre ? Die grüne Nummer spielt ja darauf an, dass ich einen Landw. Betrieb habe, und dann mit dem Schlepper auch die für den Betrieb dessen nötigen Sachen rumfahren darf. Ich sehe darin nicht NUR eine Bedeutung für das Finanzamt, sondern auch einen leichteren Weg Nachzuweisen, dass es hier um LoF Zwecke geht.
Oder wird dann zur klärung, ob du mit Fürhrerschein gefahren bist oder nicht, eine Betriebsprüfung veranlasst und geschaut, ob du das Brennholz auch verkaufen wolltest oder wo es verheizt wird bzw. statisches oder Ästhetisches Element eines Unterstandes sein sollte ? :mrgreen:

Mit dem Sand fahren war das so gemeint; Bei Strassenbauten wurden die Muldenkipper immer mehr durch Traktoren mit Kippmulde ersetzt; da fahren dann Landwirte und Landw. Lohnunternehmer. Da sehe ich es noch ein, wenn von Führerscheinmissbrauch gesprochen wird.
Biogasanlagen hingegen sind wohl mittlerweile eindeutig LoF (so weit ich weiss), eine Zeit lang war es von Führerscheinrechtlicher Bedeutung ob die Kuh den Mais frisst oder Bakterien, bzw. Milch oder strom draus wird :echt:

Ein punkt, um das etwas positiver zu sehen: Schlepper über 3,5t sind günstiger. Einmal natürlich, weil die nicht in die Garage passen, andererseits, weil für Reihenhaussiedler in der Midlife Crisis schon aus Führerscheinrechtlichen Gründen kein Schlepper dieser Grösse in Frage kommt, um de Büroalltag vergessen - und auf nem Schleppertreffen auf dicke Hose zu machen.. Die Spritkosten eines Sechzylinders mit Pornoreifen, Edelstahlauspuff und Allrad allein könnens nicht sein; an der Eisdiele achtet dann jedenfalls keiner mehr auf den Berufsschullehrer mit der Harley.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 14:34 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 20. Juli 2007, 11:52
Beiträge: 4044
hallo,
ein Hänger,welcher mit 40km/h durch die Gegend bewegt wird hat kein einfaches Fahrwerk.Der Hänger muß zugelassen sein und jedes
Jahr zum Tüv

_________________
:wink:
werni


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 14:44 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 7. Oktober 2009, 17:58
Beiträge: 4056
Zitat:
Zitat:
Und zum führerschein; gerade, da die Fahrzeuge schwerer werden, ist die begrenzung auf 3,5t. übel. Krankenwagen darf man auch nur noch mit C1 fahren, die wiegen 3,6t oder 3,7 Ich hab BE, darf Anhänger mit 5,25t (wenn DruLu) fahren, auch kleine Sattelzüge mit 8,75t. Ich darf keinen 20 Km/h Trecker mit 3,6t zul.Gg. fahren, es sei denn mit grüner Nummer und Lof Zweck, dann dank FSK T sogar 40t mit 60 km/h. Meinen T führerschein hab ich auf nem Unimog mit LKW anhänger gemacht. Beim LKW schein wäre es ein Actros gewesen, der 3m oder so länger ist...Ist das verrückt ? ja, völlig...aber immerhin darf ich unter bestimmten umständen, ohne LKW führerschein, doch schwere Fahrzeuge fahren...
Es macht aber auch keinen Sinn jedem generell zu erlauben einen Traktor mit 60kmh und 40 tonnen zu fahren.
Achso...da dachte ich an die ganz alten Führerscheinklassen, die noch bis 7,5t mit Autoführerschein fahren durften.
Meiner Meinung nach könnte man das mit BE, sofern kein anhänger dran ist, auch erlauben...ich weiss nicht, warum mich die möglichkeit, einen 8,75t Zug zu fahren nicht berechtigt, ein 3,6t schweres Fahrzeug zu fahren. Aber das Haben die ab 2013 auch "vereinfacht", indem sie einfach die FSK BE beschnitten haben :am Boden:


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 14:51 
Offline

Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Zitat:
Doch, Zugmaschinen dürfen stets zwei Anhänger ziehen, wenn alle sonstigen Regeln (Gewichte, Zuglänge) eingehalten werden. Aber in der Praxis paßt meistens nur ein großer Anhänger hinter einen T-Traktor.
Nein stimmt nicht!
Zwei Anhänger hintereinander nur bis 25kmh!


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 17:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 14. Juli 2009, 11:01
Beiträge: 3295
Wohnort: Südniedersachsen
Zitat:
hallo,
ein Hänger,welcher mit 40km/h durch die Gegend bewegt wird hat kein einfaches Fahrwerk.Der Hänger muß zugelassen sein und jedes
Jahr zum Tüv
So SOLLTE es sein :mrgreen:

Die Praxis sieht hier leider anders aus. Die ganzen kleinen Betriebe haben nur 25er Anhänger mit 40er oder 50er Schleppern davor. Da fährt kaum einer 25 :pfeifen:



Wie sieht es eigentlich mit Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aus?


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 18:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 26. November 2016, 13:54
Beiträge: 212
Wohnort: BaWü LKr. Heidenheim
Zitat:
Zitat:
Doch, Zugmaschinen dürfen stets zwei Anhänger ziehen, wenn alle sonstigen Regeln (Gewichte, Zuglänge) eingehalten werden. Aber in der Praxis paßt meistens nur ein großer Anhänger hinter einen T-Traktor.
Nein stimmt nicht!
Zwei Anhänger hintereinander nur bis 25kmh!
Wenn die Anhänger angemeldet sind darfst du damit auch 40, 50 oder 60 fahren ... Ich fahre jedes Jahr in der Ernte einen Zug aus 50km/h Schlepper und 1 oder 2 18t mit 40km/h Zulassung ;-)

_________________
Gruß Benny

Fiat 450 (45PS)
Fiat 315 (35PS)
Pronar 1-Achser 5,5t
Werner Gummiwagen
Hauslhof Spalter 12t

:dolmar: 6100 50cm
:stihl: MS261 40cm MS170 30cm


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 20:42 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
Wenn die Anhänger angemeldet sind darfst du damit auch 40, 50 oder 60 fahren ...
Sofern die Betriebserlaubnis das als bbH hergibt. :pfeifen:
Zitat:
ein Hänger,welcher mit 40km/h durch die Gegend bewegt wird hat kein einfaches Fahrwerk.Der Hänger muß zugelassen sein und jedes Jahr zum Tüv
Alle zwei Jahre. Die Fahrwerke der 40er sind schon aufwendiger als die der 25er, aber verglichen mit echten Lkw-Anhängern, die auf der Landstraße ja auch nur 60 km/h dürfen, doch eher simpel gehalten.
Zitat:
Achso...da dachte ich an die ganz alten Führerscheinklassen, die noch bis 7,5t mit Autoführerschein fahren durften.
Also bitte, so einen Lappen habe ich doch. Was heißt hier "ganz alt"... :evil:
Zitat:
Oder wird dann zur Klärung, ob du mit Führerschein gefahren bist oder nicht, eine Betriebsprüfung veranlasst und geschaut, ob du das Brennholz auch verkaufen wolltest oder wo es verheizt wird bzw. statisches oder Ästhetisches Element eines Unterstandes sein sollte ?
Im normalen Betrieb wird dich wohl niemand anhalten bei grüner Nummer und Holzladung. Sollte jedoch etwas passieren, dann könnte da schon ganz genau geschaut werden.
Zitat:
Bei Strassenbauten wurden die Muldenkipper immer mehr durch Traktoren mit Kippmulde ersetzt; da fahren dann Landwirte und Landw. Lohnunternehmer. Da sehe ich es noch ein, wenn von Führerscheinmissbrauch gesprochen wird.
Ja, das wird immer mehr. Aber es kann davon ausgegangen werden, daß die Fahrer CE haben und die Fzge nachversteuert sind, denn es gibt schon einen gewissen Kontrolldruck...
Zitat:
Zug aus 50km/h Schlepper und 1 oder 2 18t mit 40km/h Zulassung
Das ist dann der sog. Korn-Roadtrain. Zwei Zweiachs-Drehschemel sind in der Tat oft kurz genug.
Zitat:
eine Zeit lang war es von Führerscheinrechtlicher Bedeutung ob die Kuh den Mais frisst oder Bakterien, bzw. Milch oder strom draus wird
War sogar noch schlimmer. Konnte zusätzlich auch noch davon abhängen, ob die Biogasanlage Teil eines bäuerlichen Betriebes oder ein eigenständiger Betrieb war.
Beim Getreide kam es z.B. auch vor, daß manche Mühlen die Lieferung des Korns separat auf der Rechnung ausgewiesen haben. -> gewerblicher Gütertransport. Stand da "frei Mühle" -> LoF.
Zitat:
Wie sieht es eigentlich mit Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aus?
Hinter SAM darf eigentlich nur ein Anhänger mitgeführt werden, wenn darauf Teile für die SAM transportiert werden, ansonsten wird aus der SAM zulassungsrechtlich eine Zugmaschine mit allen Konsequenzen.
Der Klassiker ist der Schneidwerkswagen hinter dem Mähdrescher oder die Gewichte vom Autokran.

Ich meine, inzwischen gibt es für Maishäcksler irgendwelche Ausnahmen? :KK:


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 20:58 
Offline

Registriert: Mittwoch 29. Januar 2014, 22:30
Beiträge: 1443
Ja mit durchgehender bremsanlage und zugelassenen Anhängern stimmt das wenn man den T hat. Ich war jetzt beim L, weil es oben darum ging.


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 21:05 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
mit durchgehender Bremsanlage
Theoretisch ginge mit 40 km/h auch ein Anhänger mit DLB und ein Anhänger mit ALB, sofern dieser maximal 8 t zGM hat und die Bremse auf alle Räder wirkt.
In der Praxis wäre das aber sinnlos. ;)


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 22:12 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 26. November 2016, 13:54
Beiträge: 212
Wohnort: BaWü LKr. Heidenheim
Zitat:
Ich meine, inzwischen gibt es für Maishäcksler irgendwelche Ausnahmen?
Was genau für Ausnahmen ?
Entweder wird das Gebiss zusammengeklappt und bleibt zum Straßentransport am Häcksler, oder es wird wie am Mähdrescher auf dem Wagen hinterhergezogen ;-)

_________________
Gruß Benny

Fiat 450 (45PS)
Fiat 315 (35PS)
Pronar 1-Achser 5,5t
Werner Gummiwagen
Hauslhof Spalter 12t

:dolmar: 6100 50cm
:stihl: MS261 40cm MS170 30cm


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Donnerstag 15. Dezember 2016, 22:35 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
Ausnahmen
Nee, ich meine, daß die jetzt einen (nicht zwei) Transport-Anhänger mitführen dürfen, ebenso die Teleskoplader, wenn eingetragene AHK usw. Das kann aber eine bundeslandspezifische Ausnahme sein.

Aber der Maishäcksler, der da mit zwei Hängern gegen einen Baum geprallt ist, war wohl nicht so ganz legal unterwegs... :pfeifen:


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 09:53 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 2. Februar 2013, 17:34
Beiträge: 1731
Hallo,

wenn ich das so lese, graut es mir. Ein ziemliches Durcheinander durch den Gesetzgeber und entsprechendes Nichtwissen seitens des Volkes.

Hier mal mein Versuch:

Führerschein Klasse L: Traktor bis 40 km/h mit ein oder zwei Anhängern, welche 25 km/h Schilder tragen, ausschließlich für lof Zwecke.
Führerschein Klasse L mit der Schlüsselzahl 174 : Traktor bis 40 km/h mit ein oder zwei Anhängern, welche 25 km/h Schilder tragen und mit nur 25 km/h gefahren werden, oder
Traktor mit einachsigem Anhänger bis 40 km/h Alles ohne lof Bindung. Aber ohne lof Bindung müssen die Anhänger zugelassen sein.
Ausnahmeregelungen lof z. B. 3m Ladungsbreite entfallen
Führerschein Klasse T ab 16 Jahre: Traktor mit ein oder zwei Anhängern bis 40 km/h, ausschließlich für lof Zwecke.
Führerschein Klasse T ab 18 Jahre: Traktor mit ein oder zwei Anhängern bis 60 km/h, ausschließlich für lof Zwecke.

Warum wird das so restriktiv behandelt: Der gemeinsame Nenner in EU Fahrerlaubnisrecht. In anderen Ländern durfte man halt mit dem Autoführerschein nur kleine Anhänger ziehen, und für Traktoren brauchte man dort immer schon eine eigene Fahrerlaubnis.

Und wer früher schon mit einem Hinterradschlepper und zwei auflaufgebremsten Anhängern gefahren ist, der weiß, das das eine gefährliche Angelegenheit ist.
Da ist ein druckluftgebremster Zug sicherheitstechnisch eine ganz andere Welt.
Ich finde es gut, das der Gesetzgeber bei der Klasse T ab 16 40 km/h Züge freigibt, und diese dann ab 18 Jahre auf 60 km/h anhebt.

Insbesondere trägt auch die Schlepperentwicklung zum sicheren Fahren bei: Teilweise schon ABS , dann die Lastschaltungen oder Variogetriebe. Wesentlich bessere Bremsanlagen und Lenkungen etc.
Da kann man schon nachvollziehen, das das alte Geraffel nicht bei Oltimersammlern und Brennholzern wieder auf die Strasse kommen soll.
Ist wie oft in der Politik: Schwarz Weiß denken.

Mein Vorschlag wäre: mit BE Traktoren bis 32 km/h und max. 6 to GG und auflaufgebremste Anhänger bis max. 6 to GG, wobei das Gewicht des Anhängers das Gewicht des Traktors nicht überschreiten darf.

Gruss
Lutz

_________________
:MAC: 72 Bild einer Homelite :lol: 4245 3535

Für persönliche Animositäten ist bei Würdigung der Umstände kein Raum


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 11:05 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Zur Ergänzung Deiner hübschen Aufstellung:
Führerschein Klasse L: Und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, die ab 20 km/h zulassungspflichtig werden.
Führerschein Klasse T: Und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h.
Zitat:
Und wer früher schon mit einem Hinterradschlepper und zwei auflaufgebremsten Anhängern gefahren ist, der weiß, das das eine gefährliche Angelegenheit ist. Da ist ein druckluftgebremster Zug sicherheitstechnisch eine ganz andere Welt.
Und genau deshalb ist die ALB auf eine zGM von 8 to begrenzt, was verglichen mit den 24 to bei DLB wenig ist.

Lastschaltungen oder Variogetriebe bringen keinen Sicherheitsgewinn, es sei denn der Fahrer ist so ein Trottel, daß er beim Schalten von der Fahrbahn abkommt. Das kommt aber auch bei Pkw-Fahrern vor. :mrgreen:

Die Wirkung von ABS ist im niedrigen Geschwindigkeitsbereich gering. Das Entscheidende ist die Bremse, wobei die ALB besser ist als ihr Ruf, wenn sie denn funktioniert und nicht festgestellt ist. :pfeifen:
Zitat:
wobei das Gewicht des Anhängers das Gewicht des Traktors nicht überschreiten darf.
Das ist aber genau der Sinn einer Zugmaschine...


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 11:24 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Montag 13. April 2015, 10:41
Beiträge: 1044
Wohnort: Rastatt / Karlsruhe
Ich habe ein Jahr zu spät den Führerschein gemacht.

Ich habe also keinen 3er sondern den B

Zusätzlich zum B Habe ich folgende Führerscheine erworben damals:

B
M
L

d.h. ich darf PKWs oder PKW +Anhänger mit bis zu zlg. Ges. Gewicht von 3,5to fahren
Dann noch Mofas UND sofern gegeben ein LoF Fahrzeug.

Ich habe aber kein LoF und mein zukünftiger Trekker wird auch kein LOF bekommen können. Also muss ich mir einen Traktor suchen welcher max. 3,5t zul. Ges. Gewicht hat.

Daher bringt mir als normaler PKW Führerscheinbesitzer der T auch nichts. Wieso?

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, jeweils auch mit Anhängern.

Ich werde noch den BE Führerschein nachträglich machen jetzt. Dann kann ich wenigstens noch einen 3,5to Anhänger dran packen.

Über 3,5to bis 7,5to darf ich aber trotzdem nicht fahren. Das ist ja dann C1 Führerschein...

Es wird also auf einen BE hinauslaufen. Und wenn ich den Eurojackpot gewinne mache ich den C1 / CE nach :D

_________________
Meine erste: :dolmar: PS420 SC
Massey Ferguson MF 133
Eigenbau Meterholz Rungenwagen
Atika ASP 10N Spalter
Scheppach HS720 Wippkreissäge

¯\_(ツ)_/¯

Meine Bilder


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 11:50 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Hallo Nopsi,

das wird die preiswerteste Lösung sein (3,5 to Traktor und 3,5 to Anhänger), wobei das preiswert leider auch schon relativ ist.

So ein 3,5 to Einachskipper mit Auflaufbremse hat aber auch schon eine Nutzlast von über 2,5 to. Und wenn Du ihn neu kaufst, dann am besten gleich die 40 km/h-Version, dann geht es auf der Straße auch zügiger.

Viele Grüße

dfk


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 12:44 
Offline

Registriert: Samstag 7. Februar 2015, 17:48
Beiträge: 1274
Wohnort: 41468 Neuss
Zitat:
Ich habe aber kein LoF und mein zukünftiger Trekker wird auch kein LOF bekommen können.
Wieso soll er kein LOF "bekommen"?

Bild


Das steht so bei diesen Fahrzeugen in der Zulassungsbescheinigung: LOF Zugm. Ackerschlepper. Ich habe auch keinen Landwirtschafts- oder Forstbetrieb, trotzdem ist das so eingetragen. Nur eben mit schwarzen Kennzeichen = Kfz.-Steuerpflicht, dafür darf ich damit dann alles ziehen oder transportieren, auch ohne landwirtschaftlichen Zweck. (Habe dann natürlich auch einen passenden Führerschein dafür: L mit Ziffer 174)

_________________
:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


Nach oben
   
BeitragVerfasst: Freitag 16. Dezember 2016, 13:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Er meint damit vermutlich die grüne Nummer.

Natürlich ändert sich die Bauart des Traktors nicht, da müßte eigentlich stehen SZ 87 1000 = Zugm. Ackerschlepper. Das grüne Kennzeichen steht ggf. im Feld 21 der ZB 1.
Zitat:
Nur eben mit schwarzen Kennzeichen = Kfz.-Steuerpflicht, dafür darf ich damit dann alles ziehen oder transportieren, auch ohne landwirtschaftlichen Zweck. (Habe dann natürlich auch einen passenden Führerschein dafür: L mit Ziffer 174)
FE-rechtlich dürftest Du das auch mit grünen Kennzeichen, wäre dann halt Steuerhinterziehung. Den Ärger gibt es dann nicht wegen FoFE ... :!:


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 97 Beiträge ]  Gehe zu Seite Vorherige 1 2 3 4 5 Nächste

Alle Zeiten sind UTC+01:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de