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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 14:33 
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Servus,

ich möchte gerne meinem Schwager im Wald helfen und mein gemachtes Holz auch verkaufen, brauche ich den Holzernte Grundlehrgang? Was meint ihr?

Die Kursgebühr lässt sich absetzen oder?

Danke


Zuletzt geändert von SiebenFingerPaul am Mittwoch 8. Februar 2017, 14:40, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 14:38 
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Registriert: Montag 13. April 2015, 10:41
Beiträge: 1044
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Nein, effektiv brauchst du keinerlei Kurse wenn du nur "helfen" möchtest und keine Bäume selbst fällst.

Generell empfiehlt sich jedoch einen Sägeschein zu machen um einmal den sicheren und "richtigen" Umgang von Sägen und dem Fällen von Bäumen beigebracht zu bekommen.

Sofern du einmal ohne deinen Kumpel mit anderen Helfern in den Wald willst, und dort z.B. bei deinem Los Bäume zu fällen ist der Schein jedoch wieder pflicht (Immer für den der die Kettensäge führt).

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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 18:52 
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Registriert: Freitag 7. Oktober 2016, 18:17
Beiträge: 57
Also es geht auch um Fällarbeiten und Modul A ist vorhanden.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 8. Februar 2017, 21:21 
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Registriert: Sonntag 6. November 2016, 18:38
Beiträge: 36
Mit Modul A (DGUV) darfst du nur liegendes Holz aufarbeiten und Bäume bis 20 cm BHD fällen und natürlich dann aufarbeiten. Bei Modul B kommt dann noch das Fällen von Bäumen über 20 cm BHD und das Zufallbringen und Aufarbeiten einzeln geworfener, angeschobener oder gebrochener Bäume sowie Umgang mit Handseilzug und Seilwinde zur Unterstützung der Fällung hinzu.
Gruß Yogi


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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 17:35 
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verstehe nur :bahnhof:

ich habe den Kettensägen Schein gemacht (2 Abende Theorie, 1 Tag im Wald) und gehe damit in den Wald und darf Bäume fällen.

Von was für Lehrgängen redet ihr hier?

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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 18:14 
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Beiträge: 2350
Wohnort: Östringen
Der A und B sind das professionelle Grund-Pendant zu dem Hobbyholzer Schein, den die meisten wohl mittlerweile brauchen/haben.

Gruß Jens

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Unimog fahren, ist das allergeilste was Mann anzogen machen kann... :DH:


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BeitragVerfasst: Donnerstag 9. Februar 2017, 21:19 
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Beiträge: 659
Wohnort: Schwäbisch-fränkischer Wald
Hallo,

Meiner Kenntnis nach (hab den A-Schein 03/2016 gemacht) gibts die A- und B-Scheine erst seit 2016 oder so und zuvor waren die Motorsägenscheine zum Teil etwas komisch, weil die Lerninhalte nicht standardisiert waren.

So jedenfalls wurde es mir erklärt, weil bei meinem Kurs waren auch die Ausbilder von manchen Folien und Aussagen etwas überrascht und baten um Nachsicht weil ja alles neu wäre... :hihi:

Kann also durchaus sein, das das, was man früher bei einem (guten) Kurs gelernt hat, heute nur vermittelt wird, wenn man A- und B-Kurs macht. :KK:

Gruß,
Frank
P.S Will den B-Kurs auch noch nachschieben...

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BeitragVerfasst: Freitag 10. Februar 2017, 20:55 
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Registriert: Dienstag 3. Januar 2017, 18:36
Beiträge: 1435
Also der A-Schein berrechtigt zum fällen von Bäumen bis 20cm BHD.
http://www.deula.de/bundesverband-deula ... 8335b7af1d
Der B-Schein vertieft das ganze, es kommen noch andere Fälltechniken hinzu bzw Schnitttechniken und gilt dann auch über 20 BHD.
http://www.deula.de/bundesverband-deula ... dd3eea329d
im Prinzip wurde mir vom Ausbilder mitgeteilt das diese für die Leute der Stadt/FFW/THW etc sind. Gibt ja noch die C (Arbeiten von/in Arbeitskörben) und D-Scheine(Arbeiten von/in Arbeitskörben mit Abtragen des Baumes) Und das ganze gibt es schon seit x-Jahren. Habe hier mein AS-Baum 1 2012 gemacht und da gab es schon die Geschichte A-Schein etc.



Wie gut das ich AS-Baum 1/2 hab :pfeifen: Dauert aber je 1 Woche...


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BeitragVerfasst: Samstag 11. Februar 2017, 03:08 
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Wohnort: 97268 Kirchheim
Gestern Prospekt bekommen, Modul B wird bei mir in der Nähe angeboten (Heilbronn). Kostet 270.- Euro. Lohnt sich das? Den Grundkurs,also den allgemeinschein habe ich schon.Könnt ja sein,daß ich mich mal beruflich verändern möchte.Als Bauhofleiter war ich schon beim Vorstellungsgespräch.


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BeitragVerfasst: Samstag 11. Februar 2017, 11:59 
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Hallo Magnus,

270,- nur für das B-Modul ist recht viel. Ich hab vor einem Jahr hier beim SaarForst 180,- für A und B gezahlt, wobei der A ohne Fällen bis 20 cm (120,-) schon vorher gemacht werden musste.

Der Kurs lohnt sich aber auf jeden Fall! :DH:

Man lernt ne Menge Neues und was man bisher u.U. alles falsch oder fahrlässig gemacht hat. In dem Kurs durfte jeder unter Anleitung und vorheriger Baumansprache 2-3 Buchen bis ca. 70 BHD fällen. Auch Vor-, Rück- und Seithänger wurden teilweise mit Keilen und Traktor-Winde fachgerecht und zielgenau zu Fall gebracht. War wirklich sehr interessant und lehrreich. Die Lehr-Meister sind auch Ausbilder der Forstwirte und bestens geschult.

Gruß
Eckat

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BeitragVerfasst: Samstag 11. Februar 2017, 18:28 
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Beiträge: 659
Wohnort: Schwäbisch-fränkischer Wald
Hallo,
Zitat:
Gestern Prospekt bekommen, Modul B wird bei mir in der Nähe angeboten (Heilbronn). Kostet 270.- Euro.
Von wem ist der Prospekt bzw. wer bietet da Kurse an ?

Gruß,
Frank

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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 10:59 
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Also habe mich angemeldet für 210 EUR als SVLFG-Mitglied, jedoch gab es 2016 noch 50% Rabatt für Privatwaldbesitzer, diese fallen jetzt weg!


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 14:39 
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Blöde Frage zwischendurch :mrgreen: Ist Modul A und B das gleiche wie Modul 1 und 2?

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Gruß Chris
(Anonymer Holzmessie, aus ärztlicher Sicht unheilbar)
Mein Fuhrpark: Schnittschutzapp, Motorsägenapp :stihl: 170D :shock: und noch n paar weitere

http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=82077


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 17:38 
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Beiträge: 14
Wohnort: Baden-Württemberg
Hallo zusammen,

zu deine Frage @Staemmchen: Nein.

Zu den derzeitigen Standards eine kurze Erklärung

SVLFG
AS Baum I (kann auch geteilt werden in 1 x 2 Tage + 1 x 3 Tage)
AS Baum II

DGUV
Modul A = Grundkurs Motorsäge mit Baumfällung bis BHD 20
Modul B = Aufbaukurs, Fällung über BHD 20
Modul C = Sägen im Arbeitskorb ohne Fällung
Modul D = Sägen im Arbeitskorb mit Fällung

Modul A + Modul B = AS Baum I
Modul A + Modul B + Modul D + Bedienerschulung Hubsteiger = AS Baum II

Vor 2016 gab es die Module 1-6, allerdings waren / sind diese früheren Module nicht mit den Neuen vergleichbar.


KWF
KWF A1 = Grundkurs liegendes Holz
KWF A2 = Aufbaukurs mit Baumfällung bis BHD 20

KWF A = KWF A1 + KWF A2 = DGUV 214-059 Modul A

KWF B = Aufbaukurs Baumfällung über BHD 20 = DGUV 214-059 Modul B


Viele Grüße

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https://www.facebook.com/motorsaegenausbildung/


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BeitragVerfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 19:39 
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Beiträge: 4673
Wohnort: KC / Oberfranken
Danke, das ist mal ne Ansage :super:

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Gruß Chris
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BeitragVerfasst: Dienstag 21. Februar 2017, 19:51 
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Beiträge: 129
Wohnort: Nordheide
Moin Zusammen,

kurze Frage:
Ich habe 2009 die Module 1 & 2 GUV-I 8624 gemacht.

Wenn ich jetzt den DGUV Modul B mache, habe ich dann AS Baum I oder müsste ich einen Kurs machen der wirklich als Ziel "AS Baum I" in der Bescheinigung stehen hat? Ich kann gerade die wirklichen Unterschiede nicht ausmachen...falls es sie denn gibt.

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:solo: 656 C
:stihl: E14


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BeitragVerfasst: Sonntag 26. Februar 2017, 19:51 
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Beiträge: 14
Wohnort: Baden-Württemberg
Guten Abend,

zu deiner Frage, nein, nur Modul A + Modul B entsprechen AS Baum 1!


Viele Grüße

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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Februar 2018, 11:39 
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Beiträge: 24
Wohnort: Loxstedt
Ich fasse mal diesen Thread auf, bevor ich einen neuen eröffne.Ich werde in Kürze im Besitz der Modul A und B nach DGUV sein, somit also auch AS Baum 1 korrekt?
Jetzt die eigentliche Frage: Man hört und liest immer wieder, das man mit dieser Ausbildung auch in einem Arbeitskorb arbeiten darf, wenn man das alleine drin steht. Natürlich entsprechende Schutzausrüstung und Geräteeinweisung. Ist das so korrekt und wenn ja, steht das auch irgendwo geschrieben? Ich suche schon ne ganze Weile, finden allerdings nicht wirklich was

Lg

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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Februar 2018, 12:37 
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Wohnort: Saarland
Privat darfst du eigentlich alles mit der Motorsäge machen :pfeifen:

Bist du gewerblich unterwegs, dann benötigst du sogar den "Tankschein für handgeführte Motorgeräte Teil IV" (Witz :groehl: ).

Für Arbeiten mit der Motorsäge in der Hubarbeitsbühne brauchst du m.E. anch dem AS Baum I mindestens mal eine eintägige Sicherheitseinweisung, wie du richtig vermutest. Je nach Anwendung und Einsatz, z.B. mit zwei Personen, mit / ohne Trenngitter, noch den AS Baum II. Als Gewerblicher würde ich den auf jeden Fall machen. Frag am besten mal deine BG.

Gruß
Eckat

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BeitragVerfasst: Mittwoch 14. Februar 2018, 13:43 
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Beiträge: 1274
Wohnort: 41468 Neuss
vielleicht gibt es hier die passende Aufklärung: www.kettenschein.de

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:Husky: 525 PT5s, 340, 455, 372 XP, 592 XP, 3120 XP :echo: CS 620 SX :partner: 351; Shindaiwa 251Ts; 501 SX; HITACHI CS 40Y; 3 Freischneider
Trecker: Iseki TH4335AL mit Tajfun EGV35


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