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BeitragVerfasst: Montag 11. September 2017, 21:13 
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Hallo Miteinander,

ich habe mal eine Frage die mich gerade etwas beschäftigt :KK:
Vor wenigen Tagen habe ich ein Yanmar YM2220D Kleintraktor erworben, der Händler hat ihn dann StVO konform umgebaut und anschließend ein Vollgutachten gemäß § 21 StVZO bei der Dekra durchgeführt und schlussendlich bestanden. Soweit so gut, nun sehe ich das die Anhängerlast gebremst und ungebremst nicht unter "O.1 und O.2" aufgeführt ist im Gutachten, ist das üblich bei den alten Traktoren?

Wie sieht nun aus, darf ich trotz fehlendem Eintrag einen Hänger führen, Traktor wird voraussichtlich mit schwarzem Kennzeichen angemeldet?

Vielen Dank schon mal!

PS:
Eine 13-polige Steckdose für den Anhängerbetrieb ist verbaut, ebenfalls ein Kugelkopf.

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Viele Grüße,
René

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BeitragVerfasst: Montag 11. September 2017, 21:22 
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Hier noch die Drekra Fahrzeugbeschreibung ..
Bild

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René

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BeitragVerfasst: Montag 11. September 2017, 21:29 
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In meinen Papieren vom Deutz steht auch nix drin.
Diese Daten hab ich nur in der ABE des Fahrzeug gefunden...

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BeitragVerfasst: Montag 11. September 2017, 22:56 
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In den COC-Papieren steht meist mehr drin. Aber mich wundert der Punkt 5.


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 08:50 
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Wohnort: Thannhausen in Schwaben
Wobei ich nicht glaube das es für dies FZ COC-Papiere gemäß EG-Richtlinie gibt da diese um erstmals 1994/95 in Mode kamen und wenn ich auf das Datum er EZ schaue ist das noch weit davor.
Für dies FZ müsste es wenn dann eine nationale, wenn man glück hat eine EG-BE geben, was ich aber nicht glaube.

Und wenn ich das so lese was unter 5 gehe ich jetzt mal ganz einfach davon aus das dieses Zugmaschinchen nicht für den Transport von Anhängern vorgesehen ist bzw. verifizierte Werte fehlen.
Auserdem fehlt in meinen Augen auch die eingetragene AHK, außer diese hätte eine eigenständie ABE, sonst fahren ohne BE.

Ich würde da mal dem Händler etwas auf die Pelle rücken.

Grüße
Josef

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"Bedenke gut, was deine Kraft vermag und was über deine Fähigkeit hinausgeht."
-Horaz, Quintus Horatius Flaccus-

- Echo CS 8002, CS310, CS501
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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 08:54 
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Hallo Rene,
meines Wissens nach steht bei alten Traktoren (so bis Ende der 60er) keine Anhängelast in den Papieren.
So ist es jedenfalls bei meinem Unimog 421 (Bj 69).
Für LuF Zugmaschinen galt damals dann 3 PS pro Tonne Anhängelast (natürlich gebremst).
Man kann auch auf die max. Anhängelast für PKW schauen. Dort gilt - so wie ich es weiß -
halbes Leergewicht des Zufahrzeuges ungebremst als max. Anhängelast.
Interessant sind auch Einachsanhänger für LuF Zugmaschinen:
Ungebremst = halbes Leergewicht der Zugmaschine plus max. Stützlast - alles bis 25 km/h
Das ist mein Wissensstand - ich lasse mich da aber gern belehren, wenn es jemand weiß.
Gruß
Joachim


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 08:58 
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Normal steht in der Zulassungsbescheinigung auch die Bauart/Prüf-/ABE Nr. der AHKs dabei.
In den Papieren von meinem sind direkt beide aufgeführt: Für Kugel und Maul.
Bild

Danach noch 2 Seiten Reifenfabrikate und -größen.....

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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 17:31 
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Moin,

bei älteren Traktoren fehlen die Angaben in den Papieren. Sie lassen sich aus dem D-Wert der Kupplung (steht auf dem Typenschild) und dem Gewicht des Traktors berechnen. Üblicherweise reichen diese Werte für das ges. Maximum aus.

Normal gilt die Faustformel "Was der Traktor anziehen kann, kann auch angehängt werden".

McCormick hat seinen D-430 (30 PS) damals damit beworben, daß er zwei 8t-Anhänger ziehen kann. Ob man aber in der heutigen Zeit einen Zug bewegen möchte, der vielleicht nur noch 10 km/h schafft, sollte sich der Fahrer ubedingt vorher fragen. :pfeifen:

Viele Grüße

dfk


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BeitragVerfasst: Dienstag 12. September 2017, 18:54 
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Deutz hat für den F1L514/51 (15PS)
satte 10t Anhängelast in der ABE stehen...

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BeitragVerfasst: Mittwoch 13. September 2017, 12:28 
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Beiträge: 1565
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moin,

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=83262

den link hatte ich mir mal abgespeichert. dort geht es zwar um ein atv, aber eben auch um die "fehlende" anhängelast in der zulassung.

_________________
Gruss Rüdiger

Bild

Wer nicht gerne denkt, sollte wenigstens von Zeit zu Zeit seine Vorurteile neu gruppieren!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 13. September 2017, 19:35 
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Hallo Miteinander,

bitte entschuldigt meine verspätete Antwort.
Ich habe mich weiter belesen und habe Folgendes herausgefunden.

Zitat
In der aktuellen Ausgabe einer Zeitschrift für alte Traktoren wird von einem TÜV-Experten aus dem Rheinland folgendes dazu gesagt:

"Bei Zugmaschinen gibt es keine Angaben zu Anhängelasten, da diese Fahrzeuge zum Ziehen von Lasten gebaut und konstruiert wurden. Entscheidend ist die Anhängekupplung. Auf dem Fabrikschild der AHK findet man Angaben zur Belastung (D-Wert). Der D-Wert ist das Ergebnis der Multiplikation des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges mit dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhänger, dividiert durch die Summe der beiden zulässigen Gesamtgewichte. Der ungebremste einachsige Anhänger darf max. 3t zulässiges Gesamtgewicht haben, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit kleiner gleich 30 km/h beträgt und eine Bremsverzögerung von 1,5 m/sec² erreicht wird."

Quelle: http://www.traktorhof.com/forum/viewtop ... 39&t=12573

Selbiges habe ich in div. anderen online Quellen gelesen, somit ist die fehlende Eintragung unter Pkt. O.1 und O.2 im der Zulassungsbescheinigung Teil I korrekt und gar vom Vorteil.
Nun bin ich beruhigt, hatte mir schon sorgen gemacht.

Fettes Dankeschön für die vielen hilfreichen Kommentare!! :super:

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Viele Grüße,
René

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BeitragVerfasst: Mittwoch 13. September 2017, 20:12 
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Eine weitere Frage habe ich noch, vielleicht kann mir jemand was dazu sagen, vielleicht habe ich auch nur ein Denkfehler und verwechsle das eine mit dem anderen :KK:
Folgendes, ich bin der Meinung das die „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg – Leermasse“ unter Pkt. G in der Dekra Fahrzeugbeschreibung nicht richtig ist.

Das Trockengewicht vom Traktor entspricht ohne Flüssigkeiten, Batterie und Fahrer 1.195 kg.
Der nachträglich angebaute Frontlader wiegt allein etwa 200 kg, somit liegen wir hier schon bei insgesamt 1.395 kg.

Aufschlüsselung:
- Traktor Trocken 1.195 kg
- Fahrer 75 kg (durchschnitt)
- Sprit ca. 15 kg (20 l Tank/90%)
- ÖL-, Hydraulik- und Kühlerflüssigkeit ca. 20 kg
- Batterie ca. 20 kg
= 1.325 kg zzgl. Frontlader ca. 200 kg entspricht somit etwa 1.525 kg.
Damit wäre Pkt. G und auch F.1 und F.2 bereits überschritten, desweiteren stimmen dann 7.1, 7.2, 8.1 und 8.2 auch nicht mehr, sehe ich das richtig?

Die zulässige Gesamtmasse von 1.430 kg unter Pkt. G, F.1 und F.2 ist meiner Meinung nach ebenfalls nicht richtig, da:
Pkt. G Masse des im Betrieb befindlichen Fahrzeugs (Leermasse) mit 1.300 kg und
Pkt. F.1 und F.2 zulässige Gesamtmasse mit 1.430 kg eingetragen wurde.

Liege ich hier Falsch?

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René

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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. September 2017, 08:48 
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Also ich wäre da doch vorsichtig!
1. Dein Trecker ist nicht als solcher bezeichnet, sondern NUR als "Geräteträger"
2. In den Texten wird von "alten" Treckern berichtet. Was ist alt? 20, 30 oder 50 Jahre?
2. Was steht auf dem Typenschild der AHK? Hat die überhaupt eine in Deutschland anerkannte Zulassung/Prüfzeichen/ABE?

Ich würde mich da doch vorher mal bei einem Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ etc.) fachkundig und verbindlich beraten lassen. Ein Forumseintrag ist da doch keine amtliche Quelle und wird die Rennleitung im Zweifelsfalle nicht so einfach zufriedenstellen.....

Bevor es da Probleme gibt. :ohman:

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BeitragVerfasst: Donnerstag 14. September 2017, 11:30 
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Zitat:
1. Dein Trecker ist nicht als solcher bezeichnet, sondern NUR als "Geräteträger"
2. In den Texten wird von "alten" Treckern berichtet. Was ist alt? 20, 30 oder 50 Jahre?
Moin,
"alt" ist, was noch keine europäische Typgenehmigung (CoC) hat. Ironie an: Die EU hat nämlich festgelegt, daß der Fahrer nicht rechnen können muß und daher geben die Hersteller eine maximale Anhängelast an. Diese kann durchaus bei 40t-Eigengewicht des Traktors liegen, oder pauschal 24t, oder, oder...
Es kommt auf die Schlüsselnummern an, Landwirtschaftliche Zugmaschine, Geräteträger würde auch passen.

Da es sich hier um eine BE nach nationalem Recht handelt und das Fzg. wahrscheinlich auch eine bbH von weniger als 30 km/h hat, dürfte hier alles korrekt sein. Eine Begrenzung ergibt sich vermutlich durch den Kugelkopf, da diese zumeist bei 2t oder 3,5t liegen.

Viele Grüße

dfk


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BeitragVerfasst: Sonntag 17. September 2017, 19:09 
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Registriert: Samstag 2. Februar 2008, 10:51
Beiträge: 730
Wohnort: Bayern
Hallo Mr-Blueee,
wir stehen vor einem ähnlichen Problem, geht um einem Yanmar AF18. Soll auch angemeldet werden.
Was hat dein Händler alles an dem Fahrzeug gemacht?
Grüße

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Oldtimer:Stihl Contra, Solo 60 & 616.


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BeitragVerfasst: Sonntag 17. September 2017, 19:38 
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Beiträge: 26956
Wohnort: Dormagen
Da wir zuletzt so einen "Grauimport" angemeldet haben, kann ich dir sage:
-Standlicht
-Abblendlicht
-Fernlicht
-Rücklicht
-Blinker vorne
-Blinker hinten
-Reflektoren hinten
-Hupe
-Warnblinkanlage
-Bremslicht
-zwei unabhängige Bremsen
(manchem Prüfer reicht die simple Feststellbremse, andere wollen eine vollwertige Handbremse)
-für Zulassung als LOF: Anhängersteckdose

Alle verbauten Teile müssen eine Zulassungsnummer haben...

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