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BeitragVerfasst: Montag 18. Dezember 2017, 23:24 
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Ja, zwei Hänger sind erlaubt, aber praktisch nur mit Maulkupplung umsetzbar. Der Protrac bekommt ein 3 Stufen Blinkrelais und auch die 3 Kontrolleuchten. Aber bei 4 Tonnen Anhäger und 4 Tonnen Anhängelast macht der 2. Hänger nur bei Leerfahrten Sinn. ( oder 2 Hänger mit je einer Tonne Ladung )

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"G"rüße Thomas

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BeitragVerfasst: Montag 18. Dezember 2017, 23:30 
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Cool. :)

Aber bei 4t Anhängelast dürfte doch ohnehin nur eine Maulkupplung möglich sein?


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BeitragVerfasst: Montag 18. Dezember 2017, 23:48 
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Die Kupplung ist nicht das Probem, da bringt der D-Wert bis 43 Tonnen.
Es zählt das schwächste Glied, das ist der Anhängebock.
Ich habe den höchsten D-Wert verbaut der käuflich ist 17,7
Im Indealfall sind damit 5600 Kg möglich, aber nur mit Druckluftbremse am Anhänger.
Mercedes gibt beim G ohne ABS aber auch nur 5000 Kg frei / in der Schweiz 6000 KG

An meinem Silbernen G ZM habe ich auch 4000 KG eingeragen obwohl nur 3500 Kg für die Kugelkopf-Kupplung freigegeben sind
Der D-Wert ist maßgeblich ! Praktisch ist aber bei 3625 KG Schluß (KK) bzw. 4250 KG (MK) incl. Stützlast

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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 12:03 
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Zitat:
Im Indealfall sind damit 5600 Kg möglich, aber nur mit Druckluftbremse am Anhänger.
Klar, denn sonst müßte die Betriebsgeschwindigkeit auf 40 oder gar 25 km/h begrenzt werden. :groehl:
Zitat:
An meinem Silbernen G ZM habe ich auch 4000 KG eingeragen obwohl nur 3500 Kg für die Kugelkopf-Kupplung freigegeben sind
Der D-Wert ist maßgeblich ! Praktisch ist aber bei 3625 KG Schluß (KK) bzw. 4250 KG (MK) incl. Stützlast
Bei der Maulkupplung wäre rein von der Kupplung her vermutlich auch mehr möglich (meist so 2000-3000 kg), aber der Anhängeblock des MB wird solche Lasten wohl nicht bewältigen können.
Trotzdem schon eine ordentliche Anhängelast. :DH:


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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 12:42 
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Die Serien Anhängerkupplungen werden ohne Anhängebock montiert.
Die stärkste Kugelkopfkupplung die es bei MB gibt ( habe ich verbaut ) ist die ORIS 97-4 mit einem D-Wert von 16,9
damit sind bei ZuGG. 2750 KG ZM - Eine Anhängelast 4200 KG technisch zulässig ( MB gibt 4000 KG ) frei.

Ich glaube das diese Kofferkarren keine Bremse haben :KK:
Bild

Bild

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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 13:23 
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Wenn, dann haben die höchstens Auflaufbremsen. Dafür werden dann ja auch gerne 'mal fünf hintereinandergehängt. Aber bei max. 35 km/h dürfte das kein Problem für das Zugfahrzeug sein.
Code:
Die stärkste Kugelkopfkupplung die es bei MB gibt ( habe ich verbaut ) ist die ORIS 97-4 mit einem D-Wert von 16,9
damit sind bei ZuGG. 2750 KG ZM - Eine Anhängelast 4200 KG technisch zulässig ( MB gibt 4000 KG ) frei.
Cool, K50 mit 4.000 kg. Aber über 3.500 kg zGM bräuchte der Anhänger dann trotzdem eine Luftdruckbremse - so etwas habe ich noch nie "live" gesehen.


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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 14:10 
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RE: .....der Anhänger dann trotzdem eine Luftdruckbremse - so etwas habe ich noch nie "live" gesehen.

Das hatte ich meinen Prüfer auch gefragt,
Antwort: Praktisch nicht verfügbar aber technisch machbar ( möglich )
z.B. elektische Ansteuerung von der Zugmaschine, Anhänger mit E-Kompressor / Kessel und Co.

Ist beim G mit Sattelaufliegern auch nicht viel anders, nur das die Technik am Zugfahrzeug montiert ist.
Bild

Beispiel:


Korrektur: ist eine ORIS 96-4 nicht 97-4

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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 18:26 
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Das ist m.W. gar nicht so kompliziert erforderlich: Es gibt für die G-Klasse (und auch andere ähnliche Fahrzeuge) wohl Nachrüstsätze für DLB, dann wird das Zugfahrzeug weiter hydraulisch gebremst und der Anhänger halt per Luftdruck.

Wäre allerdings finanziell ein großer Aufwand für die 700 kg Zuladung mehr. ;)


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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 18:48 
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So ne Druckluftbremse zum Nachrüsten ist nix wildes.
Unsere großen Dieselstapler in Krefeld hatten so ne elektrische Pumpe samt Speicherbehälter
hinter der Fahrerkabine montiert.
Die Stapler selber wurden ganz klassisch per Hydraulik gebremst,
die Anhänger beim betätigen der Fußbremse im Stapler dann per Druckluft.
So nen kompakten Klotz (Abmessung eines kleinen Heimkompressor inkl. Kessel,
hatte ich damals noch einen da rumliegen.
Komme ich leider nicht mehr dran :(

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Stihl KS43
Stihl PL
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Stihl 045AVEK2
Stihl 045AVEK3
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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 20:18 
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Im grunde hast Du recht, zumindest preislich wenn man(n) das nicht alles zum normalen Preis kauft.

Kompressor von Bosch aus einem alten Mercedes LKW 150 ccm
Bild

Kessel aus BW Beständen
Bild

Druckregler und Bremsventil zum Schnapperpreis
Bild

Druckluftmanometer aus einem Reisebus ... usw.

Normal brauch ich keine Druckluftbremse, bei 4000 KG und 25 KM/h reicht die Auflaufbremse,
obwohl mit 40 KM/h und etwas mehr Zuladung :KK: würde mich auch nicht stören.

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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 20:42 
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Ja klar, mehr Zuladung ist immer gut. ;)

Aber an Deinen 69er Hänger läßt sich mit vertretbarem Aufwand wohl keine DLB nachrüsten, denn dafür bräuchte es komplette Bremsberechnungen und eine Vollabnahme (das Problem dabei dürfte das Nichtvorhandensein von erforderlichen Berechnungsunterlagen sein).


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BeitragVerfasst: Dienstag 19. Dezember 2017, 21:05 
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sehe ich genauso, zumal das kein Kipper ist :kopfschuettel: :heulen:

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BeitragVerfasst: Sonntag 24. Dezember 2017, 12:25 
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Hm... Kommt auf den Anhänger an, ist er Druckluft gebremst? Dann ganz ehrlich.. Mein Gott.. Wir haben hier auch nen LKW-Plattformwagen. 25KMH schild dran, Druckluft bremse.. damit fahre ich auch öfters 40..

Aber wenn es Auflaufbremse ist.. Eiei.. Das würd ich lassen. Die Bremsen sind ruckzuck schrott. Und Hoch gefährlich. - Landstraße kann man mal 40 fahren.. aber gehts in Ort NUR 25! wenn dir einer die Vorfahrt nimmt Du liegst auf der Seite. Der Schlepper fängt das Wippen an und wird geschoben.

Sehe gerade das hier welche DruLu nachgerüstet haben. Wie sieht das denn bei einem Auflaufgebremsten Anhänger aus, was kostet sowas ca? Natürlich wird alles selbst angebaut. Brauch ich da Spezielle Bremstrommeln?

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BeitragVerfasst: Samstag 20. Januar 2018, 08:23 
Eure Beiträge ab S 2, ca. Mitte, sind ja ganz nett. Nur leider o.T.

Und sowas von o.T.....es interessiert weder ob man mit dem LKW bei Privatfahrten am Sonntag legal unterwegs ist noch ob ein Mercedes G als Zugmaschine mit Druckluftbremse 3 oder 4 oder 6 t ziehen darf.

6, setzen. Thema verfehlt.

Hier geht es einzig und allein um grüne Wiederholungskennzeichen im LoF Betrieb und deren "weite" Auslegung, welche mehr oder weniger tgl. "ungesetzliche" Benutzung als Kavaliersdelikt gesehen wird.

Umdenken der "ungesetzlichen" Nutzer ist dringend erforderlich !

So fragt z.B. ein hier auch schreibender User in einem anderen Forum wie man denn einen selbst gebauten Anhänger ohne Papiere legal auf die Straße bekommt, vermutlich legal garnicht.

Berlin


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BeitragVerfasst: Samstag 20. Januar 2018, 09:21 
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Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Doch, natürlich, alles machbar.

Den Anhänger bei der DEKRA vorführen, alle benötigten Papiere (wiegeschein, Unterlagen der verwendeten Teile, Schweißprüfung usw...)
Und wenn alles stimmt und okay ist gibt es einen Einzelabnahme und fertig...

Theoretisch...

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Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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BeitragVerfasst: Samstag 20. Januar 2018, 11:08 
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Beiträge: 194
Zitat:
Eure Beiträge ab S 2, ca. Mitte, sind ja ganz nett. Nur leider o.T.
[...]
6, setzen. Thema verfehlt.

Hier geht es einzig und allein um grüne Wiederholungskennzeichen im LoF Betrieb und deren "weite" Auslegung, welche mehr oder weniger tgl. "ungesetzliche" Benutzung als Kavaliersdelikt gesehen wird.
Nein, ist es nicht, tut es nicht. Als Thema hast Du selbst ganz allgemein "Wiederholungskennzeichen, grüne Nr und Co" gesetzt. Eigentlich alle bisherigen Beiträge bewegen sich in dem weiten Feld, das Du damit aufgemacht hast. Wenn Du das Topic nur zum Echauffieren und für Denunziationsgelüste haben wolltest, hast Du klar den falschen Titel gewählt. ;)


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BeitragVerfasst: Sonntag 21. Januar 2018, 09:34 
Dekra gilt nur im Osten.

Hier in der Nordheide (Niedersachsen) ist der TÜV Nord zuständig. In Hamburg (Bundesland Hamburg) der Landesbetrieb Verkehr, früher hießen die Abteilung Baurat.

Ohne geprüfte Zugvorrichtung und geprüfte Achsen bekommt man so ein Teil kaum legal auf die Straße.

Geh´mal los wenn der Herr Injenör Gutachten von den Schweißnähten haben will. Bist Du mit ´n paar Euro´s dabei.

Und so einfach mal ´n Wiederholungskennzeichen dran bummeln und los damit ist nicht, spätestens wenn was passiert sitzt Du ziemlich tief in der Sche****.

Aber Wiederholungskennzeichen dran und los, dass ist die Praxis. Dann noch ´n 40 km/ h Schlepper davor und volle Kanne.

Darum geht´s. Es muss sich in den Köpfen was ändern. Es kann und darf nicht sein das der Landwirt X an seinem neuen Strohwagen 25 km/ h Schilder und Wiederholungskennzeichen dran bastelt aber mit 60 Klamotten über die Landstraße bügelt.

Die 25 km Regelung in Anspruch nimmt nur weil er die TÜV Gebühren sparen will.

MfG Berlin

Übrigens, mit denunzieren hat das rein garnichts zu tun. Wer der Meinung ist, sieht derartige Handlungsweisen wohl noch nicht mal als Kavaliersdelikt an an sondern als völlig legitim.

Edit: @Pheliks, empfindest Du es als normal und Gesetzeskonform, hinter dem Fendt 936 einen Dolly zu hängen, eine Mulde aufzusatteln, die mit 24t Erde zu beladen, mit 60 über die Landstraße zu pfeffern, aber das Ganze mit 25 km/ h Schildern und Wiederholungskennzeichen nur weil da TÜV Gebühren anfallen?

Ich nicht.


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BeitragVerfasst: Sonntag 21. Januar 2018, 18:02 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Stimmt, DEKRA gilt nur für, Mecklenburg-vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (wie Berlin geregelt ist weiß ich nicht)

Ich habe ja auch nur geschrieben das es problemlos möglich ist einen Eigenbau legal für die Straße zuzulassen, das es aufwendig und teuer ist steht auf einem anderen Blatt.

Jeder Hersteller lässt seinen Neukonstruktion auf die Art und Weise zu (bzw erlangt damit die ABE)

Diesen Weg kann ich auch als Privatmann gehen.

Ich weiß ja nicht in welcher Ecke Deutschlands du ansässig bist, bei uns gibt es diese Praxis mit dem Folge Kennzeichen schon ewig nicht mehr, die Gespanne die hier so laufen fahren alle zwei Jahre zum TÜV und laufen ganz legal, 40,50 oder auch 60 km/h

Liegt wahrscheinlich auch daran das hier kaum kleine Krauter von der Hand in den Mund leben sondern die Großbetriebe die Landwirtschaft dominieren. Bei den dort anfallenden Wegen kann sich kein Betrieb leisten mit irgendwelchen alten Kisten quälend langsam durch Feld und Flur zu tuckern...

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BeitragVerfasst: Sonntag 21. Januar 2018, 20:20 
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Beiträge: 1541
Wohnort: Marklohe
Zitat:
empfindest Du es als normal und Gesetzeskonform, hinter dem Fendt 936 einen Dolly zu hängen, eine Mulde aufzusatteln, die mit 24t Erde zu beladen, mit 60 über die Landstraße zu pfeffern, aber das Ganze mit 25 km/ h Schildern und Wiederholungskennzeichen nur weil da TÜV Gebühren anfallen?
Wenn dich das stört, dann mach doch den "Knöllchenhorst" und zeig den Landwirt an.
Sicherheit gibt es nicht durch Zulassung und Tüv, sondern von einer entsprechenden Technik. Tüv und Zulassung sind doch nur eine Haftungsfrage. Wenn dem Landwirt mit dem oben geschilderten Zug ein Unfall passiert, kann schnell der ganze Hof weg sein.

_________________
Gruß Eckhard


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BeitragVerfasst: Montag 22. Januar 2018, 11:36 
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Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Zitat:
... bei uns gibt es diese Praxis mit dem Folge Kennzeichen schon ewig nicht mehr, die Gespanne die hier so laufen fahren alle zwei Jahre zum TÜV und laufen ganz legal, 40,50 oder auch 60 km/h
Bei uns sind die immer noch der Regelfall, lediglich die Lohnunternehmer haben schwarze Kennzeichen.

Und die 25 km/h Gespanne scheinen auch kein erhöhtes Unfallrisiko darzustellen. Größtes Problem sind oftmals die Autofahrer, die mit 100 km/h und mehr angerast kommen und auch dort überholen, wo es eigentlich nicht geht.
Zitat:
Landwirt X an seinem neuen Strohwagen 25 km/ h Schilder und Wiederholungskennzeichen dran bastelt aber mit 60 Klamotten über die Landstraße bügelt.
Das Problem bliebe aber, selbst wenn der 25 km/h-Hänger zugelassen wäre, könnte der immer noch mit 60 km/h gefahren werden. :roll:

Eine Partei hat ja schon einmal ein flächendeckendes Tempolimit von 30 km/h gefordert, damit wäre dann auch dieses Problem gelöst, obwohl der Landwirt immer noch zu schnell fahren könnte...


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