Tag zusammen,
nochmal zum Thema Ahorn. Die Rußrindenkranheit war ja längere Zeit wohl nur hier und da ein lokales Phänomen, aber wird sich wohl flächendeckend ausbreiten
Ist die Krankheit eigentlich meldepflichtig gegenüber dem Forstamt?
Habe neulich mit einem Bekannten gesprochen, der gelegentlich Brennholz in einem Waldstück seines Chefs macht. Wir kamen dann auf trockene Ahorne zu sprechen und ich hab mal die Rußrindenkrankheit angesprochen. Er hatte noch nie was davon gehört, kannte die Gefahren vom fällen bis zum Verheizen nicht und war sehr erstaunt, wie gefährlich das denn wäre.
Dann mal seinen Brennholzstapel (Meterrollen, nicht gespalten) angesehen und etliche Stücke mit abgelöster Rinde und Sporen gefunden. Lagen noch offen im Regen, offene Stellen waren schon ausgewaschen, aber wenn man die Rinde weiter abgezogen hat...
Er will jetzt mit Staubmaske, Drahtbesen und Drucksprüher die Stämme "abwaschen". Abgeraten habe ich ihm, aber naja.
In dem Waldstück sind wohl noch einige trockene Ahorne drin, die er noch entnehmen wollte. Daher jetzt die Frage: Forstamt einschalten? Unternehmer beauftragen mit fachgerechter Entsorgung? Standort ist NRW, Kreis GM
Schönen Gruß,
Michael