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 Betreff des Beitrags: Schneidspalter auf Fahrgestell
BeitragVerfasst: Dienstag 21. Mai 2019, 20:54 
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Beiträge: 83
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Hallo,

den LUMAG SSA 400 G gibt es auf einem Fahrgestell mit PKW-Anhängemaul fertig zu kaufen. Darf ich damit über öffentliche Straßen fahren? Wenn nein, was muss ich dann machen, damit es erlaubt ist?

Danke vorab für Antworten.

Grüße,

Mathias

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 Betreff des Beitrags: Re: Schneidspalter auf Fahrgestell
BeitragVerfasst: Dienstag 21. Mai 2019, 21:41 
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Registriert: Samstag 22. Dezember 2018, 12:07
Beiträge: 448
Hallo,

wenn eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) dabei ist, kein Problem. Bis 25km/h hinter einem Schlepper mit "grüner" Nummer, sonst zulassen, kein Problem mit ABE, Arbeitsmaschine, grüne Nummer und nur Haftpflicht und Steuerfreiheit.
Keine ABE, dann entweder illegal hinter einem Traktor mit grüner Nummer oder mit dem Auto auf einem anderen Anhänger bis zum Waldrand/Feldweg und da dann ans Auto hängen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, das der Chinamann da eine Achse/Deichsel drangeschraubt hat, die vor den Augen des TÜV/Dekra bestehen wird.

Gruß, Christian

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 Betreff des Beitrags: Re: Schneidspalter auf Fahrgestell
BeitragVerfasst: Dienstag 21. Mai 2019, 22:30 
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Registriert: Donnerstag 15. Dezember 2011, 11:23
Beiträge: 554
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Der Schlepper braucht keine grüne Nummer. Die grüne Nummer bezieht sich nur auf die Steuerbefreiung des Traktors und die damit verbundene Nutzung zum ausschließlichen LOF Zweck.
25km/h Schild am Anhänger, ABE, Beleuchtung usw., Wiederholungskennzeichen und erfüllter LOF Zweck sind erforderlich. Bei nicht erfülltem LOF Zweck ist der Anhänger zuzulassen.
Es gibt evtl. noch die Möglichkeit den Anhänger mit fest angebautem Sägespalter als Arbeitsmaschine steuerfrei mit grüner Nummer zuzulassen.

Es gibt Fahrgestelle für Holzspalter & Co. mit Strassenzulassung und ohne. Info einholen.

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Gruß von Gewisawer
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 Betreff des Beitrags: Re: Schneidspalter auf Fahrgestell
BeitragVerfasst: Donnerstag 23. Mai 2019, 03:10 
@GEWIsawer, wenn der Traktor ne Grüne Nummer hat, bzw. der Hänger ne Folgenummer eines Traktors mit grüner Nummer, musst den Hänger nicht anmelden!
Bei über 25kmh und/oder schwarzer Nummer, gehst mim Spalter zum TÜV und lässt ein Vollgutachten als "gezogenes Arbeitsgerät" machen, damit zur Zulassungsstelle und als "Steuerbefreiten Anhänger" zulassen, kostet dich dann halt die Haftpflichtversicherung


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 Betreff des Beitrags: Re: Schneidspalter auf Fahrgestell
BeitragVerfasst: Donnerstag 23. Mai 2019, 23:55 
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Registriert: Donnerstag 15. Dezember 2011, 11:23
Beiträge: 554
Wohnort: Vo dr Alb ra
Über 25 km/h klar. Kann man so machen.
Das mit dem grünen Kennzeichen erklärt Dir jeder anders. Egal. Ich habe eine schwarze Nummer am Traktor, weil er auch außerhalb des LOF Betriebes unterhalb von 25km/h eingesetzt wird und ich dafür Steuern abdrücke und somit ist der Hänger auch schwarz und ohne Zulassung, allerdings LOF Zweck ist ausschlaggebend für die Zulassungsbefreiung am Hänger. Am Traktor gibts im Falle von Steuerbefreiung ein grünes Kennzeichen, somit auch grün am Hänger, natürlich LOF Zweck gebunden. Ich kann nicht das Wiederholungskennzeichen in einer anderen Farbe machen.
Auch laut meiner Versicherung ist dies o.k. damit der Hänger auch an der Zugmaschine mitversichert ist. Es wird immer die Zulassungsbefreiung, Steuerbefreiung und grüne Nummer durcheinander gebracht. Früher hatten alle Traktoren und Anhänger grüne Nummern, weil entsprechend alle Fahrzeuge einem landw. Betrieb zugehörig waren. Heute sind viele Fahrzeuge auch außerhalb der Landwirtschaft angemeldet, was aber nicht heißt, man darf sie nicht für LOF Zwecke einsetzen.
Muss ich außerhalb des LOF Zweckes transportieren, so kann ich einen zugelassenen Hänger mit schwarzer Nummer anhängen.
Habe 2 Jahre lang überall nachgeforscht und Gesetzestexte gelesen. Kommst auf keinen grünen Zweig. Im Gesetzestext steht sowieso nix eindeutiges, außer dass das Wiederholungskennzeichen exakt dem einer zugelassenen Zugmaschine gleichen muss, auch in der Farbe und LOF Zweck gebunden. Führt hier nur zu den gleichen Streitereien und Meinungsverschiedenheiten wie in allen anderen Foren. Habe schon mit Polizisten darüber geredet, schwarzes Wiederholungskennzeichen ist kein Problem, solange es einer Zugmaschine eines LOF Betriebes zugeordnet werden kann und der Anhänger im reinen LOF Zweck bis 25km/h läuft.
Ich kann auch einen LKW- oder Pferdeanhänger grün und steuerbefreit zulassen und muss damit trotzdem zum TÜV. Auch Hänger ohne LOF Zwecke.
Es geht hier im Thread um die Zulassungsfähigkeit den Anhängers, oder nicht? Nicht böse sein. Dummes deutsches Affentheatergesetz. Gibts in der ganzen EU sonst nicht.
Und solange ich einen 100% verkehrstauglichen Anhänger mit allen geforderten Features incl. Traktor mit eingetragenem PKW-Kugelkopf in Verkehr bringe und die übrigen zu 90% mit illegalen Anbauten, Kugelköpfen an Dreipunkt-Ackerschienen, selbst gemalten oder gar nicht vorhandenen Nummernschildern, schneller als 25km/h ohne Schild sowie defekter oder nicht vorhandener Beleuchtung, ganz geschweige noch LOF Zwecke, rumfahren und die Polizei dabei zusieht, habe ich einen ruhigen Schlaf.
Und sollte der Staatsanwalt im Falle des Falles damit Probleme haben, dann male ich ihm zum Geburtstag ein schönes, grünes Schild. :pfeifen:
Schweife selbst vom Thema ab.

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Gruß von Gewisawer
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 Betreff des Beitrags: Re: Schneidspalter auf Fahrgestell
BeitragVerfasst: Dienstag 28. Mai 2019, 09:46 
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Registriert: Freitag 10. November 2006, 21:48
Beiträge: 139
Wohnort: Hessen, Untertaunus
Stichwort LOF-Zwecke:
Hatte vor Jahren mal einen Holder-Einachser, mit welchem ich Brennholz transportiert habe. Irgendwann gab es dann eine rechtliche Änderung, daß die diversen Befreiungen, welche sich aus den LOF-Zwecken ergaben, nur dann noch gelten, wenn ein LOF-Betrieb vorhanden ist, für den die Transporte getätigt werden.
D.h., wenn ich als Hobby-Holzer mein Holz transportiere, kann ich das rechtlich nicht als LOF-Tätigkeit begründen.

Ich hoffe, ich habe mich richtig erinnert, im Netz gibt es zu LOF bestimmt viele Beiträge.
freundicher Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: Schneidspalter auf Fahrgestell
BeitragVerfasst: Dienstag 28. Mai 2019, 19:12 
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Registriert: Donnerstag 15. Dezember 2011, 11:23
Beiträge: 554
Wohnort: Vo dr Alb ra
Ja gibt es. Habe alle durch. Kommst auf keinen grünen Zweig. Gesetz besteht aus Gummiparagraphen die jeder anders auslegt. Ruf mal versch. Landratsämter, Zoll, TÜV und die Rennleitung an. Jeder verbiegt Dir den Paragraphen so lange bis er meint etwas vernünftiges gefunden zu haben.
Solange man sicher im Strassenverkehr unterwegs ist, hat man nichts zu befürchten. LOF Zweck ist bei mir gegeben, weil ich ein Land- und Forstwirtschaftliches Unternehmen ohne Gewinnerzielung angemeldet habe.
Ein Fass ohne Boden, diese Regelungen. Ich bin durch.

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 Betreff des Beitrags: Re: Schneidspalter auf Fahrgestell
BeitragVerfasst: Dienstag 28. Mai 2019, 19:32 
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Registriert: Samstag 22. Dezember 2018, 12:07
Beiträge: 448
@GEWIsawer: Das rechtliche sehe ich ziemlich genau wie du. Die Kennzeichenfarbe habe ich extra in Anführungszeichen gesetzt. Mein Gedanke ist der: Bei "grüner" Nummer sieht die Rennleitung hier in der Gegend nicht genau hin, bei "schwarzer" jedoch sehr wohl. Das kann in anderen Gegenden anders sein.

Gruß, Christian

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 Betreff des Beitrags: Re: Schneidspalter auf Fahrgestell
BeitragVerfasst: Dienstag 28. Mai 2019, 21:25 
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Registriert: Donnerstag 15. Dezember 2011, 11:23
Beiträge: 554
Wohnort: Vo dr Alb ra
Ich frage mich hier bei uns in der Gegend, wo die Rennleitung überhaupt hinsieht. Motorradfahrer und Raser haben hier schlechte Karten. Auch die Transporte für Biogasanlagen sind für die Rennleitung interessant und werden auch zur Waage gelotst.
Was überhaupt keinen juckt, sind Eigenbauanhänger, fahren ohne Nummernschild, selbstgemalte Nummernschilder, kein ABE, ohne Licht, ohne Bremsen, Reifen jenseits von gut und böse, ohne 25km/h Schild am Anhänger, 25km/h Anhänger mit höherer Geschwindigkeit unterwegs, sogar 80km/h am Unimog, Kugelkopf K50 an Ackerschienen am Dreipunkt, selbstgebaute Anhängerkupplungen an Seilwinden incl. Hänger sowie mangelnde oder gar nicht vorhandene Ladungssicherung. Meine Mutter wohnt an einer Zufahrt zu einem Recyclinghof und ich wohne auch in einem sehr bäuerlich geprägten Ort. Wenn ich sehe was hier geduldet oder ignoriert rumfährt, stellen sich mir die Nackenhaare senkrecht.
Ein Baumarkt hatte neu eröffnet und jeder nahm einen billigen PKW-Anhänger direkt mit, weil diese mit 380,-€ ein Schnäppchen waren. Die Polizei wartete an der Ausfahrt.....keine Zulassung, keine rote Nummer, einfach gar nichts. Bereits einige Tage vorher sind der Rennleitung mehrere Gespanne ins Netz gegangen, bis rauskam woher diese kamen, Aua. Das wurde dann ein sehr teures Schnäppchen.
Da bin ich mit meinen Gespannen das reinste Christkind dagegen.
Der Sohn eines Arbeitskollegen hatte einen unverschuldeten Unfall mit Todesfolge für den Verursacher. Was dort angestrengt wurde, bis die Schuldfrage eindeutig geklärt war, ist Haarsträubend gewesen.
Gottseidank war das Traktorgespann incl. Fahrzeugführer zu 100% in Ordnung. Der Verursacher war bei Nacht mit ca. 140km/h auf einer Landstrasse auf das korrekt mit 25km/h fahrende Traktorgespann aufgefahren. LOF Zweck hat dort keinen interessiert obwohl korrekt vorhanden gewesen.
Ihr dürft gerne selbst bei sämtlichen Institutionen nachfragen, Gesetzestexte nachlesen und deuten und wenn ihr etwas neues findet und ich im mich im Unrecht befinde, so werde ich dies gerne hinnehmen und auch evtl. korrigieren. Man lernt nie aus und ich lasse mich gerne von etwas besserem belehren. Muss aber hieb und stichfest sein.
"Mein Schwager hat gehört, sein Kollege hat gesagt, die Tante vom Amt meinte." hab ich hinter mir.
Viel Spaß im Wirrwarr der deutschen Paragraphen und deren jeweilige Auslegung.

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