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BeitragVerfasst: Mittwoch 6. November 2019, 19:55 
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Hi,

hatte jahrelang einen Lada Niva. Werd mir auch irgendwann wieder einen kaufen. Niva zieht aber nur sehr ungerne Hänger. Wenig PS und die Kupplung und das Getriebe mögen das gar nicht.

Das ist mehr der Einzelkämpfer im Wald. Habe mich nie festgefahren.



Ich Moment hab ich einen V6 Vitara, auch sehr nett. Der Motor hat genug PS (136), darf 2 Tonnen ziehen

Ist Bj. 1997, der Lada war 2009.

Bild

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Gruß

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Spar Diesel - Fahr Deutz

Deutz 5207 Bj. 1982

Deutz 6507 CA Bj. 1983

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BeitragVerfasst: Donnerstag 7. November 2019, 13:58 
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@LKW-Besteuerung

Die Angaben vom ADAC sind auch nicht ganz korrekt. Das HZA prüft insgesamt 4 verschiedene Kriterien ab, zu denen auch die Sitzplatzanzahl gehört (mehr als 3). So haben sie es mir jedenfalls erklärt.
Die Verblechung der hinteren Scheiben wurde früher(TM) gerne von den FA gefordert, allerdings gibt es dafür keine Rechtsgrundlage.

Fast alle Pickups mit Doppelkabine gelten damit als PKW, ob die gewerblich genutzt werden, spielt keine Rolle. Aber der Ford F450 ist auch weiterhin ein LKW.


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BeitragVerfasst: Freitag 8. November 2019, 06:30 
Das mit der verblechung der hinteren Seitenscheiben kenne ich noch aus der Zeit, wo viele VW Golf als LKW umgebaut wurden. Hintere Sitzbank+Gurte raus = LKW. Auch damals hat man versucht das ganze immer schwerer zu machen, weil es viele gemacht haben.
Aber beim Pickup hab ich das noch nicht gehört. Vor allem Frage ich mich was das ohne den ausbau der Sitzreihe für einen Nutzen hat. Ein zweiter "Laderaum" mit Sitzen kann es jedenfalls nicht sein.


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BeitragVerfasst: Freitag 8. November 2019, 09:26 
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Wohnort: an de Waterkant
Genau deshalb ist es sehr schwer, einen Pickup mit Doppelkabine in einen LKW zu verwandeln. Laderaum mit Sitzen ist nur in Ausnahmefällen gestattet.

Der Sinn dürfte sein, daß es möglichst schwer werden soll, so ein Fahrzeug als LKW zuzulassen.


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BeitragVerfasst: Freitag 8. November 2019, 10:24 
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Offtopic zum Thema Pickup-Besteuerung..

Ich nenne mittlerweile einen Navara Doppelkabine aus 2015 mein Eigen und habe vor acht Wochen nach der Umschlüsselung auf N1 und BE den LKW Steuerbescheid bekommen.


Gruß

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Matthias




Dolmar, Stihl und Husquack


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BeitragVerfasst: Freitag 8. November 2019, 10:51 
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Wenn man seinen Pickup als LKW zulässt, fällt man dann auch unter das Sonntagsfahrverbot ?

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BeitragVerfasst: Freitag 8. November 2019, 11:49 
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Nicht solange man unter 3,5 t Gesamtgewicht bleibt :pfeifen:

Edit: Das war das LKW-Überholverbot. Sonntagsfahrverbot ist ja erst ab 7,5 t die Grenze und keinen LKW mit Anhänger :ohman:

Da wird die Auswahl an passenden Zugfahrzeugen aber stark eingeengt :groehl:


Gruß
Eckat

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Zuletzt geändert von Eckat am Freitag 8. November 2019, 17:41, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Freitag 8. November 2019, 14:18 
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Wohnort: 41468 Neuss
Zitat:
Wenn man seinen Pickup als LKW zulässt, fällt man dann auch unter das Sonntagsfahrverbot ?
Sobald Du mit Anhänger fährst, bist Du dabei - auch unter 3,5 t.
Ausnahme: Anhänger mit eindeutig privatem Zweck der Fahrt: Sportanhänger fürs Boot, Hund oder Pferd, Wohnwagen.
Steht allerdings nicht so im Gesetz, sondern war mal eine "Verabredung" unter den Landesinnenministern.

Es gibt dann aber auch ab einer bestimmten Größe eine Fahrtenschreiberpflicht, die Regelung kenne ich aber nicht näher, war davon bisher nicht betroffen.

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BeitragVerfasst: Freitag 8. November 2019, 14:47 
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Beiträge: 37438
Zitat:
Zitat:
Also 70-80% Alltag und 20-30% Wald?
Eher sogar 80-90% Alltag und 10-20% Wald ;)

also doch wieder ein Bus 4motion 8-) :mrgreen:

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BeitragVerfasst: Freitag 8. November 2019, 15:46 
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Wohnort: Geestland, Niedersachsen
In Deutschland besteht ab 2,8 to. zGG nachweispflicht über Lenk- und Ruhezeiten, wenn gewerbl. Güterverkehr !
Gibt aber Ausnahmen

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BeitragVerfasst: Freitag 8. November 2019, 16:35 
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Nicht nur in D.

In die ganze EU!

Gr Nederbelg

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BeitragVerfasst: Samstag 9. November 2019, 13:04 
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Beiträge: 53
Hallo,

http://www.kfznet.com/allgemein/pickup- ... be-pick-up

Würde ich auch machen bei großer Kabine. Kenne selber nur t4 Syncro und der fährt bisher

unaufgeregt überall durch,entlang.Ich mache aber nichts extremes mit Ihm ,sein Vorgänger mein T4

2WD mit 2,4SD um die 77 PS muste richtig ran, hinten den Laderraum voll bis Fensterunterkante und

750Kg Humbauer vollgestapelt mit frischem Holz hintendran. Ich weiß nich warum aber aber son Bulli

ackert schon richtig toll. Vorteil Busse von VW es gibt massig E-Teile gebraucht und man kann wenn

man denn möchte ne Menge Luxus nachrüsten ob nun Fensterheber,Klima, bessere Sitze etc. es gibt

eben alles.


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BeitragVerfasst: Samstag 9. November 2019, 19:02 
Also ich stelle mal eine wenig hilfreiche, aber provokante These auf:

Ein echtes Zugfahrzeug, was auch auf der Straße was "taugt", gibt es nicht. G-Klasse zu Audi S4 Allrad, nein, kein Vergleich, aber jeweils eine gute Entscheidung.

Eine Ausnahme bilden hier Fahrzeuge wie ggf. Land Rover Range. Da geht Straße und Gelände. Aber ich denke, dass ist hier nicht im Budget.

Hier wurden jetzt viele persönliche Vorlieben und Erfahrungen gebracht, teilweise auch konstatiert, was nicht so gut geht (siehe Lada im Anhängerbetrieb), auch wenn die Rahmenbedingungen schon recht klar sind:
Zitat:
Ich suche also ein Fahrzeug, das bedingt geländegängig oder geländegängig ist oder zumindest auch mal im Regen einen Feldweg hochfahren kann, also Bodenfreiheit hat, was ziehen kann (1 Tonne- Anhänger?) - und dann aber auch auf den normalen Straßen und im Alltag einsetzbar ist. Sprich: Verbrauchswerte über 10 Liter auf 100km oder Starrachse an Blattfeder scheiden aus.
Das sind die Parameter, Budget ist noch nicht definiert....

Bedingt Gelände, also nicht wirklich Gelände sondern eher ab von der Teerstraße auf Schotter und losem Untergrund.
Nicht unverhältnismäßig hoher Unterhalt
Keine Uralttechnik
90% Straße
Alltag
Mal nen nassen Feldweg (was für einen Feldweg bleibt offen, von bis gibt es ja hier)
Was ziehen, also seine 1,5to ca

Meine Synthese:
Skoda Scout Allrad 2.0Tdi (2to) im Heck möglich.

Bezahlbar, alltagstauglich, vllt ein Kompromiss.


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BeitragVerfasst: Samstag 9. November 2019, 19:12 
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Registriert: Donnerstag 9. November 2017, 12:21
Beiträge: 2785
Wohnort: Menden (Sauerland)
Ebenso der Subaru Forester. Hat nochmal etwas mehr Bodenfreiheit und je nach Modell noch eine Untersetzung.
Wäre hier im Vergleich ein Kontrahent zum Scout 4x4, wobei der Focus etwas mehr abseits der Straße liegt.

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VG Lukas

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BeitragVerfasst: Sonntag 10. November 2019, 00:29 
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Wohnort: Saarland
Zitat:
...iEine Ausnahme bilden hier Fahrzeuge wie ggf. Land Rover Range. Da geht Straße und Gelände...
Meinst du nen Range Rover? Da würde ich einen (aktuellen) G aber jederzeit vorziehen. Man muss ja nicht immer V-Max fahren :pfeifen:

Gruß
Eckat

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BeitragVerfasst: Sonntag 10. November 2019, 09:33 
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Registriert: Sonntag 4. Mai 2014, 23:12
Beiträge: 1065
Zitat:
Pickupfahrer mit mehr als 3 Sitzen = Doppelkabine bekommen wohl reihenweise NEUE Steuerbescheide mit Neufestsetzung als PKW. Viel teuer... Gilt wohl sogar auch für Firmenfahrzeuge.

Ich bin mit einigen Dodge Ram Fahrer befreundet,die Jungs zahlen alle wenig Geld :)

Das Zauberwort heißt umschlüsseln auf N1G und damit hat man nur noch 210€ an der Backe und das mit V8 und 5,9 Liter Aufwärts :lol:

_________________
Mit freundlichen Grüßen :wink:


Can am Traxter Hd10 xt
Humbauer HA 751611 G
Dolmar PS-420 SC Motorsäge
Dolmar PS -6100
Fiskars X25
Fiskars X3


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BeitragVerfasst: Samstag 4. Januar 2020, 23:01 
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Registriert: Samstag 4. Januar 2020, 22:23
Beiträge: 17
Soll es ein Neu- oder Gebrauchtwagen sein?
Ich fahre einen skoda Octavia 1u (bj 04) 4x4 tdi. Diesen habe ich noch höher gelegt und als nächste höherlegung kommen noch die Räder vom Scout drauf, damit bin ich bei 190mm Bodenfreiheit tiefste stelle und fahre oft damit in den Wald. Mein Vater fährt das Nachfolgemodell als 1.8tsi Benziner. Der ist nicht so gut geeignet da er im standgas zu wenig Drehmoment hat um dem Hänger (1,3t) durch den Wald zu rangieren ohne die Kupplung übermäßig zu belasten. Mein tdi macht das immer spielend.
Ansonsten ist er voll Alltagstauglich (im schnitt unter 6,5l/100km) und ist sehr einfach aufgebaut und zu reparieren.

_________________
Sägen: Bituxx (China); McCulloch XT 3.4 ; SOLO 667SP
Zugfahrzeug: Skoda Octavia (bj.04) 4x4 TDI
"Rückewagen": Autotrailer mit Ladekran und Winde


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BeitragVerfasst: Sonntag 5. Januar 2020, 01:17 
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Registriert: Samstag 9. November 2019, 21:36
Beiträge: 1291
Doofe Frage:

Musst Du über öffentliche richtige Straßen um Deine Wald zu erreichen oder nur über Feld- und Waldwege ?

Wenn nein wäre vielleicht eine "Hochschwarzwälder Lösung" eine Option :pfeifen: :mrgreen: :mrgreen:

Im Schwarzwald und in der Vorbergzone, gibts diese offiziell illegale Methode, aber wo kein Kläger da kein Richter ^^ Wenn die Hofstelle in der Botanik lag/liegt wurde/wird an alten abgemeldeten Autos ohne Tüv, als alles Mögliche zur Waldfahrt eingesetzt, auch das, was so rostig ist, daß selbst die Rumänen, Polen und Bulgaren zu rostig ist und selbst die Osteuropäher nicht mehr mitnehmen wollen.

Alte abgemeldete Traktoren sind da ebenfalls immer mal wieder zu finden, das Kennzeichen ist noch dran, aber bis zur Unlerserlichkeit verrostet, der Tüvstempel von anno domini und der LRA-Stempel fehlt dann gleich ganz . Sollte wider Erwarten die Rennleitung auftauchen dann gehts ne schlecht passierbare Rückegasse durch und die Rennleitung hat das Nachsehen :mrgreen: :pfeifen:

_________________
[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus und Haselnüssen enthalten.
:pfeifen: ... :mrgreen: ... :groehl:


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BeitragVerfasst: Sonntag 5. Januar 2020, 09:12 
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Registriert: Samstag 4. November 2017, 09:59
Beiträge: 212
Wohnort: BW - Rems-Murr-Kreis
... Feld- und Waldwege sind auch öffentliche Wege - und da deren Nutzung meist beschränkt ist auf land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb wird kein Betriebsinhaber sein Firma wegen so etwas riskieren; und Private mit KFZ jeder Art haben da nichts zu suchen.

_________________
:stihl: MS261C,
sowie fast alles vom Stihl- Accu Pro System

Einachser Schlepper: Labinprogres Super Special (KM10 in DE), mit Triebachsanhänger, straßenausgerüstet und Beleuchtung, zulassungsfrei begrenzt auf 6 km/h mit DEKRA-Gutachten.
12 PS Lombardini Einzylinder Dieselmotor 3LD510, Leergewicht mit TA 580kg, zul. Nutzlast 1.000kg.


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BeitragVerfasst: Sonntag 5. Januar 2020, 09:34 
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Registriert: Donnerstag 28. November 2019, 12:44
Beiträge: 1
Moin,

Touareg 1 als eierlegende Wollmilchsau.
Untersetzung, Komfort einer großen Limousine, mit Hecksperre verfügbar, günstig in der Anschaffung

Als Nachteil ist die wartungsunfreundliche Konstruktion aller Motoren größer R5 zu nennen, daraus resultierend hohe Werkstattkosten.

Grüße


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