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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Samstag 30. November 2019, 20:13 
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cbk :danke:,bei uns geht es in dieser Hinsicht sehr Kurios zu, es gibt viele Ungenauigkeiten, es kommt sehr oft vor das Leute Grundsteuer bezahlen für Flächen die zwar im Grundbuch unter ihren Namen stehen die sie aber gar nicht mehr Bewirtschaften.


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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Samstag 30. November 2019, 21:33 
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Besitzen und bewirtschaften sind ja zwei paar Schuhe, Grundsteuer pflichtig ist der Eigentümer/Besitzer, bewirtschaften kann es jeder dem der Eigentümer es gestattet.

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Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Samstag 30. November 2019, 22:02 
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Ja, nur wenn es lange genug Bewirtschaftet wird (ohne Einspruch des Nachbarn),
wandert auch der Besitz zum Bewirtschafter, ohne im Grundbuch zu stehen.

Ja das gibt es bei uns.


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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Samstag 30. November 2019, 22:08 
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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Samstag 30. November 2019, 22:55 
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Gibts in besonderen Fällen auch in D - §§ 900, 927 BGB.

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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Samstag 30. November 2019, 23:04 
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Zitat:
Es gibt also keine Grundstücke, die nicht im Grenzkataster eingezeichnet sind.
:kopfschuettel:

Gewässergrundstücke stehen meistens nicht im Grundbuch, weil die Eigentumsverhältnisse in den Landeswassergesetzen geregelt sind.

:)

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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 07:08 
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Zitat:
Paragraph?
Wäre dir überhaupt mit einen Österreichischen Paragraphen geholfen?, ja dann suche ich halt ein mal was.

Wie ist es den mit den Fahrtrechten bei Euch in D, da ist ja auch so endlich.

Bei uns gibt es eingetragen Fahrtrechte, die stehen im Grundbuch mit Name und Adresse der Person die das Recht hat über diese oder jene Parzelle (Grundstücke) zu Fahren.
und dann gibt es nicht eingetragene Fahrtrechte, die Entstehen wenn jemand Fremder immer wieder über das Grundstück fährt, ohne das der Besitzer des Grundstücks was dagegen hat.
Solche Rechte verlieren nur ihre Gültigkeit, wenn das Grundstück Verkauft wird und der neue Besitzer nichts vom Fahrtrecht wüsste (im guten Glauben erworben), da hat dann der neue Besitzer das Recht dieses Fahrtrecht nicht mehr zu dulden; es sei den es ist in der Natur ein Weg, eine Anböschung usw. zu erkennen, denn das hätte der Neue Besitzer vor dem Kauf sehen müssen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 08:19 
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Zitat:
Gewässergrundstücke stehen meistens nicht im Grundbuch, weil die Eigentumsverhältnisse in den Landeswassergesetzen geregelt sind.
Moin,
aber die Grenzen stehen in der Liegenschaftskarte, zumindest ist es in NRW so. Aber das Kataster ist in Deutschland Landesrecht und da kann es natürlich sein, daß es Niedersachsen anders macht als NRW. Bei uns in NRW ist üblicherweise die Fluß-/Bachmitte dann als Grenze anzunehmen. Zumindest war das wohl vor knapp 10 Jahren so, als Papa in Rente gegangen ist. Habe eben nochmal nachgefragt.

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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 09:03 
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Zitat:
Gibts in besonderen Fällen auch in D - §§ 900, 927 BGB.

:)
Ziehe ich mir heut abend mal rein... :)

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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 11:13 
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cbk,

das ist in Nds. nicht anders als in NRW oder den anderen Ländern. Für Bundeswasserstraßen gilt § 4 Abs. 1 WHG, für alle Länder § 4 Abs. 5 WHG zusammen mit den Landeswassergesetzen (z.B. § 3 LWG NRW, § 41 NdsWG), die alle im Wesentlichen gleiche Regelungen enthalten. Die Grenzlinien zwischen Gewässer- und Nachbargrundstück in den Katasterkarten sind häufig fiktive Grenzen, weil man im Gewässer nur selten einen Abmarkungspunkt setzen kann.

:)

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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 12:03 
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Zitat:
weil man im Gewässer nur selten einen Abmarkungspunkt setzen kann.
Sag das nicht. Ein Arbeitskollege meines Vaters hat seinerzeit einen Grenzpunkt in eine Brücke genagelt. :mrgreen:
Gab dann allerdings Ärger, weil sich der Grenzpunkt aufgrund der Dehnfugen des Brückenbauwerks regelmäßig verschoben hat und damit zu ungenau war.

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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Sonntag 1. Dezember 2019, 12:26 
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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Montag 2. Dezember 2019, 20:15 
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Zitat:
Besitzen und bewirtschaften sind ja zwei paar Schuhe, Grundsteuer pflichtig ist der Eigentümer/Besitzer, bewirtschaften kann es jeder dem der Eigentümer es gestattet.
So unrecht hast du nicht, denke das das ein Mitgrund ist wieso es Pachtverträge gibt.
Ohne diesen Vertrag kann es bei uns Ersessen werden.
für STONECREEK, damit dir auch heute Nacht nicht fad wird:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10001622, ab§ 1451;
http://www.kollenprat.at/customer-servi ... _Forst.pdf

Aber für Rechtsanwalt Kosten für die Auslegung der Gesetze komme ich nicht auf :)
fg


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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Montag 2. Dezember 2019, 22:07 
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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Montag 2. Dezember 2019, 22:30 
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Zitat:
Besitzen und bewirtschaften sind ja zwei paar Schuhe, Grundsteuer pflichtig ist der Eigentümer/Besitzer, bewirtschaften kann es jeder dem der Eigentümer es gestattet.
Besitzer und Eigentümer sind auch zwei verschiedene Paar Schuhe...sowohl in D, als auch in Ö...

http://www.recht-kinderleicht.de/eigentum/

Demnach ist nämlich der Mieter der Besitzer...Grundsteuer zahlt aber der Eigentümer.

_________________
Gruß,
Christoph

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STIHL Akku-Kram, Alaskan Mill MkIII 36", Meine Bilder: http://forum.motorsaegen-portal.de/view ... =6&t=72686


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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Montag 2. Dezember 2019, 23:59 
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Ich mache den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz meinen Azubis immer am Bsp. eines Mietwagens klar.

Die Firma, die den Wagen vermietet, ist der Eigentümer. Der Mieter, der den Wagen in der direkten Verfügungsgewalt hat (er hat den Schlüssel) ist der Besitzer. Wobei man da zumindest in D noch zwischen Miete und Pacht unterscheiden muß. Nicht umsonst wird eine Kneipe oder Ackerland nämlich gepachtet und nicht gemietet.
Bei der Miete gehört der Gewinn, der mit dem Mietgegenstand (also mit der Kneipe bzw. dem Acker) erwirtschaftet wird, dem Eigentümer. Bei der Pacht gehört der erwirtschaftete Gewinn dem Pächter.

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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Dienstag 3. Dezember 2019, 08:18 
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Auch nicht richtig. Eigentümerin des Wagens ist im Wege der Sicherungsübereignung die Bank geworden, die der Vermieterfirma den Kredit für den Autokauf gegeben hat. :groehl:

Die Vermieterin hat nur ein Besitzkonstitut nach § 930 BGB.


Solche gemeinen Wörter kennst Du gar nicht, was? :am Boden:

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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Dienstag 3. Dezember 2019, 09:44 
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Wohnort: Franken
Hat sich bei dem umgepflügten Moor schon was getan? Bzw. hat sich der Verursacher schon mal zu Wort gemeldet?

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Not too bad!

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Auf dem OP Tisch:

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Waldfahrzeuge: MF 235 , John Deere 2850, IHC 1055, Norse 644


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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Dienstag 3. Dezember 2019, 19:48 
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Registriert: Sonntag 14. Oktober 2012, 20:14
Beiträge: 6131
Wohnort: Kreis Herford
Zitat:
Solche gemeinen Wörter kennst Du gar nicht, was?
Ja, man kann es jetzt natürlich noch weiter verkomplizieren. Schimpft sich dann Sale & Lease-Back, wie es die Fluggesellschaften mit ihren Airlinern gerne machen. Nur kommst Du da mit dem BGB auch nicht weiter, wenn die Kapitalgesellschaft, die die Eigentümerin des Vogels ist, auf den Cayman-Inseln sitzt und auch der Vertrag nach dortigem Recht geschlossen wurde. :mrgreen:

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 Betreff des Beitrags: Re: Jäger zerstört meinen Wald
BeitragVerfasst: Mittwoch 4. Dezember 2019, 10:49 
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Registriert: Freitag 9. Dezember 2016, 19:29
Beiträge: 525
Wer in Baden- Württemberg wohnt kann sich bei solchen Grenzfragen einfach helfen:
geoportal-bw.de
Dort kann man eine Hybridkarte mit Echtbild und Katasterlinien einblenden lassen.
Sicherlich gibt es dies auch für andere Bundesländer solche Portale.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
der
Nasenbohrer

Verjage die Fliege von der Stirn deines Freundes nicht mit dem Beil.
Chinesisches Sprichwort


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