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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 11:04 
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Wohnort: Niederbayern
Hallo zusammen!

Ich bin jetzt 14 und möchte gerne im Privatwald Holz schneiden.
Wie sieht es mit der Versicherung ohne Schein aus wenn man sich verletzt?
Kann man den Motorsägenschein schon ab 16 oder erst ab 18 machen?

Freu mich schon auf Antworten! :)

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Grüße aus dem schönen Niederbayern :wink:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 11:37 
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Beiträge: 318
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Hallo Leopold,

wenn ich richtig informiert bin dürfen Motorsägen in Deutschland nur von Personen über 18 Jahren bedient werden.
Zitat:
Grundsätzlich dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit dem Bedienen von Motorsägen beschäftigt werden, es sei denn, der Jugendliche ist über 15 Jahre alt, steht unter Aufsicht eines Fachkundigen und die Arbeit mit der Motorsäge ist zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich.
Link zu Haufe

Steht in der DGUV 114-018 https://publikationen.dguv.de/widgets/p ... ticle/1019

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Gruß, Sven

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Zuletzt geändert von Knackbob am Mittwoch 12. August 2020, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 11:37 
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Den Motorsägenlehrgang kann man ab 16 Jahre machen wenn es im Rahmen einer entsprechenden Ausbildung, Gärtner, Forstwirt, usw., ist. Sonst ab 18 Jahren erst.

Wenn Du keinen Schein hast wird Dir jede Versicherung grobe Fahrlässigkeit unterstellen da Du ohne Ausbildung mit gefährlichem Werkzeug arbeitest.

Gruß
Rainer

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 11:55 
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In den passenden Unterbereich verschoben.

Wie bist Du denn zurzeit krankenversichert, über ein Elternteil, gesetzlich oder privat?

:)

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 14:13 
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Zuletzt geändert von Eichsi am Mittwoch 12. August 2020, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
Überflüssiges Vollzitat entfernt


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 14:34 
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Schätze mal, Deine direkten Unfallkosten würden von der PKV getragen. Aber keine Folgekosten wie Invalidität oder Ähnliches. Da zu jung, nicht in Ausbildung und auch ohne Schein wird die BG auch nicht zahlen wollen und müssen. Eine private Unfallversicherung würde das als gefährliches Hobbie sicher ausschließen.
Problem haben vor allem Deine Erziehungsberechtigten, gemeinhin die Eltern, an der Backe. Weil sie das dulden und damit ihrem Schutzauftrag nicht nachkommen. Im schlimmsten Fall klagt das Jugendamt in Deinem Namen gegen sie auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Form von Rente. Und übernimmt auch gleich die Vormundschaft.
Das Fass wollte ich nicht aufmachen.

Ist halt wie beim Mopedfahren. Wollen würde man das schon recht früh, muss aber doch bis zum passenden Geburtstag warten.
Wie wäre es bis dahin unter Anleitung mit Handsäge und Axt im Schwachholz?

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 14:52 
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Okay...dann wirds wohl nix.

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Zuletzt geändert von Eichsi am Mittwoch 12. August 2020, 15:10, insgesamt 1-mal geändert.
Überflüssiges Vollzitat entfernt


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 15:07 
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Zuerst mal solltest du lernen,
das "zitieren" nicht antworten bedeutet :kopfschuettel:

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 15:15 
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Maul nicht, Tobi, ist ja leicht repariert. :mrgreen:



Leopold Bauer, ja, die PKV trägt alle Behandlungskosten unabhängig von einem Verschulden, aber keine Folgeschäden z.B. bei geminderter Erwerbsfähigkeit wegen appem Arm.

Sprich mit Deinen Eltern, die können Deine Fähigkeiten wohl am besten einschätzen, was den Umgang mit gefährlichem Gerät angeht.

Und halt Dich an das, was sie sagen. :mrgreen:

Mein Sohn durfte auch in Deinem Alter schon an eine kleine Motorsäge, aber unter sehr genauer Anleitung und Aufsicht von Vater und Opa.

;)

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 15:38 
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Mein Sohn ist 15 und ich lasse ihn auch an die Säge, wenn ich dabei bin. Ich bin der Meinung je früher man das lernt, um so besser. Es kommt allerdings auch auf die Reife des Jugendlichen selbst an: Ich glaube, dass man 15 jähriger besser Auto fahren würde als manch 18 jähriger es tut. Das mit dem Jugendamt oben halte ich dann doch ein bisschen weit hergeholt.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 16:13 
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Ich will nur Möglichkeiten aufzeigen, was passieren könnte. Worst case.
Werd heut Abend mit meiner Holden drüber reden, die war jahrelang zuständig für Vormundschaften und Kindesunterhalt beim Jugendamt. Aber die weiß natürlich auch nicht alles, und ich noch weniger.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 17:28 
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Gilt diese Regelung "ab 18 und in Ausbildung ab 16" nur für Motorsägen oder alle Motorgeräte?

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 17:54 
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Privatwald?

Gibt es da nicht auch Sonderregelung. Ähnlich wie eine Kettensäge ohne kettenbremse?

Auf meinem privaten Gelände darf ich ja auch Auto fahren ohne Führerschein, oder?

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Wenn ma langes Holz hann, hann ma ach korzes.


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 17:58 
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Laut gedacht,
Wenn er mit einem Erwachsenen mit Schein im privaten, mit PSA und angepasster Säge, dem ganzen als Hobby nachgeht, und nicht als Gewerbe. Sollte es möglich sein. Schließlich wird für Wald auch Beiträge von der bg erhoben. Landwirtschaftliche nutzfläche.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 18:02 
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Schon mal ne Versicherung erlebt, die sagt:
"Och, da drücken wir mal ein Auge zu und zahlen Schadensersatz an den, dem er einen Baum auf die Birne geschmissen hat..."

Ich nicht, die zahlen ja nicht mal freiwillig wenn es nix aber auch garnix zu deuteln gibt. 8-)

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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 18:40 
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Es gibt auch Versicherungen, ähnlich einer Bauherrenversicherung die greift wenn Leute auf deinen Grundstück arbeiten.
Aber die hauptfrage ist das doch sehr junge Alter vom Fragesteller.

Ab wann helfen bauernkinder in Ihrer elterlichen Landwirtschaft?
Und wer hat den Trecker gefahren wenn die strohballen auf einem Auto liegen?

Ich würde keinen die Verantwortung für eine Kettensäge und baumfällung übergeben. Aber unter Aufsicht und Anweisungen mal ein Bäumchen umlegen. Da steh ich dahinter.
Überlegt mal wie ihr euere ersten Gehversuche gemacht habt und warum ihr noch durch den Wald lauft.

Nochmal, ich denke es geht nicht um den professionellen holzeinschlag. Eher um die Einführung in ein Leben mit der Säge.

Und ja, es ist nicht nur die Motorsäge, auch heckenschere und motorsense haben eine altersbeschränkung. Zumindest die Benziner, bei Akku weiß ich es nicht, wäre aber auch für eine akkusäge möglich

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 19:51 
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Zitat:
Privatwald?
Gibt es da nicht auch Sonderregelung. Ähnlich wie eine Kettensäge ohne kettenbremse?
Auf meinem privaten Gelände darf ich ja auch Auto fahren ohne Führerschein, oder?
Ja, wenn Dir privat dort aber was passiert, interessiert sich auch keine Versicherung für die Folgen.

"Dürfen", darf man viel, als Privatmann "darfst" du auch gegen BG-Auflagen verstoßen, du bist ja eh nicht Mitglied und sie würden eh nicht für Dich zahlen. In den Knast kämest du dafür nicht, hast dann halt keinen Versicherungsschutz, speziell nicht für bleibende Schäden.

Von "Sonderregelungen" im Privatwald würde ich jetzt auch nicht reden.

Würde bei mir im Wald jemand für mich arbeiten, würde ich als Besitzer natürlich volle UVV-Einhaltung fordern.
Würde dort jemand Holz machen (von mir kaufen und selbst aufarbeiten), würde ich mir das auch unterschreiben lassen, dass Motorsägenschein vorhanden, UVV bekannt und eingehalten werden.
Nebenabsprachen würde es max. unter 4 Augen geben und die hätte es auch nie gegeben ;)

Wenn was passiert, kommt auch im Privatwald die Frage nach der Haftung und speziell wenn jemand im eigenen Auftrag arbeitet, wäre ich da vorsichtig, etwas offiziell zu dulden, was nach aktueller Lehrmeinung als grob fahrlässig oder unsicher gilt.
Regelungen, dass man keine Kettenbremse braucht, wären mir da nicht bekannt, es gibt nur keine Förster, in deren Dienstanweisung steht, dass sie auf alles mögliche achten sollen und die wissen, wer welches Holz gekauft hat und es bis wann aufzuarbeiten hat. Kontrollen von Förstern im Privatwald sind also sehr unwahrscheinlich und mehr als ermahnen können sie dann auch nicht, da sie nicht das Hausrecht vertreten.

_________________
MfG Eike
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Kleine (Sachs-) Dolmar-Sammlung:
CA 113/1,2&3 - CC 116AV - CC Super117AV - 100 - 101hobby - 103 - 105 - 108 - 110 - 112 - 112 Silverstar - 112black&white - 113H - 114 - 115 2x - 116si - 117 - 118 Super -119 -119 Silverstar - 120 - 120si - 122super - 122SL - 123 - 133 - 133super - 143 2x -144 - 152 - 153 2x - 166 2x- KMS 4
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339XP, 242XPG, KS43, E30 & MS200 (so viel zur Markenbrille ;))
Sachs Dolmar 112 Umbau auf Zündchip


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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 20:37 
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Hallo Eike,
Ich meinte meinen Sohn mit mir in meinem Wald.
Und da wurde ich meinen 14 - 15 jährigen Sohn mal eine dünne Fichte fallen lassen. Keine anderen Personen.
Ich geb ja auch keinem mein Auto, der keinen Führerschein hat.

Allerdings habe ich kurz mit meinem Paragraphenreiter gesprochen.
Jeder Privatmann darf mit seiner Säge auf seinem Grund machen was er will. Der Förster darf keinen ohne Schein in den Wald lassen. Und ja, wenn es nicht Teil der Ausbildung ist, kann man erst mit 18 den Säge Schein machen.

Also muß ich meine Meinung revidieren, selbst auf eigenem Grund würde ich fahrlässig handeln und es bleibt bei Meinung einem meiner Vorredner, ganz einfach, kein Schein, keine Säge.
Ab wann man z. B. Mit einer flex, Schweißgerät arbeiten darf, wußte er aus dem stehgreif jetzt auch nicht

Aber das mit ohne kettenbremse.
Die Sägen sind nicht verboten, also darf man mit ihnen arbeiten, zuhause, eigenes Grundstück, im öffentlichen Wald nicht.
Soweit ich das weiß.

Ich würde es ja befürworten wenn nur Leute mit Sägeschein auch welche kaufen dürften.
Ab welchem Alter darf man eine Säge kaufen?
16, 18?

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 20:50 
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Beiträge: 801
Keine Ahnung. Meine erste Motorsense hab ich mit neun Jahren beim Händler gekauft. Und Rasentraktor mit 13 ging auch.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 12. August 2020, 22:54 
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Registriert: Mittwoch 22. November 2017, 17:36
Beiträge: 2135
Wohnort: Landkreis Ludwigslust
Es gibt keine altersbeschränkung beim Kauf von Werkzeug, Maschinen und Geräten.

Außer die allgemeinen "Geschäftsfähigkeit" deren altersmäßige Grenzen sind mir aber nicht geläufig.

Besitzer einer Kettensäge kann man aber ab Geburt werden/sein, man kann ja auch Eigentümer eines Autos sein ohne Führerschein und entsprechendes Alter zum Erwerb des selbigen.

_________________
:stihl: :stihl: :stihl: MS 170D, MS 290, MS 261, MS 462
Wippsägen noch von Opa :klatsch:
Eigenbau Holzspalter
Mts82 mit Frontlader und Thk 5.
Eigenbau Rückewagen mit Atlas Bauernlader.


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