@Hagen: Das Landeswaldgesetz hab ich hier. Wie erwähnt, der befahrbare Weg existiert seit ca. 110 Jahren.
Da kann man nicht nur von Gewohnheitsrecht und Zustimmung des damaligen Eigentümers der Glashütte ausgehen, sondern auch von einer Widmung.
Diese als offizieller Wanderweg dürfte auch schon seit Jahrzehnten bestehen.
Muß mal kucken ob ich den Cheffe vom Straßenbauamt erwische, der soll mal unauffällig nachkucken, ob da was dokumentiert ist.
Wenn nicht, ändert das aber auch nichts.
Wir brauchen den Weg, die Gemeinde richtet ihn, weil sie ihn auch braucht, und wertvolles Bauland wird die Klamm eh nie...
Wenn aber einer der zwar meist netten aber teilweise äußerst unterbelichteten Wanderer als Matschfleck unter einem meiner Bäume endet, habe ich ein Problem, und zwar ein Großes.
@sperrholz: Ich bin kein Unternehmer und ich muß trotzdem an die Wegelagerer von der SVLFG zahlen
und weiß inzwischen aus eigener Erfahrung, daß die nem Privaten auf gar keinen Fall was zahlen wenn er sich bei den offiziellen Tätigkeiten verletzt.
Selbst mein Unfallarzt muß an die zahlen, die Wiese vor der Praxis ist zu groß...
Telefonat mit meiner Privathaftpflicht steht auf der todo-Liste.
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Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.
Jede Menge