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BeitragVerfasst: Dienstag 15. März 2022, 21:34 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6317
Wohnort: Wild South-West
@Hagen: Das Landeswaldgesetz hab ich hier. Wie erwähnt, der befahrbare Weg existiert seit ca. 110 Jahren.
Da kann man nicht nur von Gewohnheitsrecht und Zustimmung des damaligen Eigentümers der Glashütte ausgehen, sondern auch von einer Widmung.
Diese als offizieller Wanderweg dürfte auch schon seit Jahrzehnten bestehen.
Muß mal kucken ob ich den Cheffe vom Straßenbauamt erwische, der soll mal unauffällig nachkucken, ob da was dokumentiert ist.
Wenn nicht, ändert das aber auch nichts.
Wir brauchen den Weg, die Gemeinde richtet ihn, weil sie ihn auch braucht, und wertvolles Bauland wird die Klamm eh nie... ;)
Wenn aber einer der zwar meist netten aber teilweise äußerst unterbelichteten Wanderer als Matschfleck unter einem meiner Bäume endet, habe ich ein Problem, und zwar ein Großes.

@sperrholz: Ich bin kein Unternehmer und ich muß trotzdem an die Wegelagerer von der SVLFG zahlen
und weiß inzwischen aus eigener Erfahrung, daß die nem Privaten auf gar keinen Fall was zahlen wenn er sich bei den offiziellen Tätigkeiten verletzt.
Selbst mein Unfallarzt muß an die zahlen, die Wiese vor der Praxis ist zu groß...

Telefonat mit meiner Privathaftpflicht steht auf der todo-Liste.

_________________
Albert Einstein: Ich bin nicht sicher, mit welchen Waffen der dritte Weltkrieg ausgetragen wird, aber im vierten Weltkrieg werden sie mit Stöcken und Steinen kämpfen.

Jede Menge :dolmar:


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. März 2022, 07:46 
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Registriert: Montag 22. Juli 2019, 22:39
Beiträge: 796
Zitat:
Wenn aber einer der zwar meist netten aber teilweise äußerst unterbelichteten Wanderer als Matschfleck unter einem meiner Bäume endet, habe ich ein Problem, und zwar ein Großes.

Mach halt einfach eine Sichtkontrolle im Jahr, dokumentiere die (Baumart, Zustand, Datum) und dann hast Du kein Problem. Ihr macht immer einen Aufriss für nichts, schaut halt einfach mal die Richtlinien an.
Viele Kommunen schicken irgendwelche Trottel, die ihre eigentliche Tätigkeit nicht mehr durchführen können oder halt noch Kapazitäten haben, mit einer Woche Lehrgang (wenn überhaupt) los, um ihre Bäume zu kontrollieren. Im Jahr werden 5 Leute von Bäumen beim Vorbeigehen/-fahren erschlagen, in ganz Dtl.

_________________
So gehen sie hin, die schönen Jahre. Bis du dann liegst auf einer Bahre.
Und hinter dir da grinst der Tod, kaputt geackert, du Idiot!


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. März 2022, 10:00 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6317
Wohnort: Wild South-West
Da hast du schon recht, aber bei meinem Glück... :roll:
Auch wenn sich das jetzt derbe anhört:
Objektiv gesehen sind das "Teure" sind nicht die Toten, sondern die Verletzten.
Ein Bekannter von mir wurde mit 20 Jahren von nem Linksabbieger vom Moped gebügelt,
seit her bekommt er ne monatliche Rente von ein paar Hundert und zwar bis zum Ableben.
Wenn du da keinen Versicherungsschutz hast...
Deswegen der Titel des Fred's.

_________________
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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. März 2022, 11:40 
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Registriert: Mittwoch 30. August 2017, 11:19
Beiträge: 847
Hallo,

wir haben seit 20 Jahren eine Betriebshaftpflicht für solche Fälle. Eingeschlossen sind dabei auch noch
eine Privathaftpflicht, Schäden an Mietmaschinen und die Haftpflicht für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
Das alles für unter 300 Euro im Jahr, das ist es mir aber wert.

Deiner Verkehrssicherungspflicht musst Du aber trotzdem nachkommen, d.h. Baumschau an öffentlichen
Wegen und Straßen, jeweils im belaubten und unbelaubten Zustand.

Gruß


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BeitragVerfasst: Mittwoch 16. März 2022, 11:53 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6317
Wohnort: Wild South-West
Bei welcher Gesellschaft wäre das bei dir?
Wie schon geschrieben, werde auf jeden Fall erst mit meinem Versicherungsfuzzi telefonieren.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. März 2022, 11:49 
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Registriert: Samstag 9. November 2019, 21:36
Beiträge: 1291
Zitat:
.....
Alles super, außer das da erschreckend viele Analphabeten darunter sind.
Schilder mit "Achtung Lebensgefahr! Betreten verboten!" werden mit Interesse zur Kenntnis genommen und dann sauber über die Absperrung geklettert... :roll:
Natürlich entsprechend warnen, das ist klar, aber Weidezaunstrom auf die Absperrung machen, wäre m.E. eine gute Lösung für Analphabeten :mrgreen: :lol:
Lernen durch Schmerzen war schon immer besonders wirksam und nachhaltig :pfeifen:

Aber Spaß bei Seite ich würd auch erst mal prüfen ob Du sicherungspflichtig bist oder ob ein Schild
Durchgang Verboten nicht ausreicht

Edit: mehrere Tippfehler entfernt

_________________
[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie, Sarkasmus und Haselnüssen enthalten.
:pfeifen: ... :mrgreen: ... :groehl:


Zuletzt geändert von Breisgauer am Mittwoch 23. März 2022, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: Mittwoch 23. März 2022, 15:23 
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Registriert: Sonntag 3. Oktober 2010, 17:29
Beiträge: 76
Wohnort: Bayreuth, Oberfranken
Hallo,

man braucht eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht. Die gibt es als einzelne Verträge oder sie sind z.B. in einer Privathaftpflicht (fürs eigen genutzte Einfamilienhaus) oder auch bei der Betriebshaftpflicht von Land/Forstwirten inclusive.
Die Verträge für Land/Forstwirte haben oft auch interessante andere Risiken zu einem günstigen Preis mit drin (Öltank, Leih-und Obhutsschäden usw)
Ich bin mit meiner Haftpflicht bei der R+V. Die Landwirte in unserer Gegend machen sowieso viel mit den Raiffeisenbanken. Nicht jeder Versicherungs-Mensch kennt sich auch mit Haftpflicht aus bzw. will sich damit beschäftigen. Bringt halt nicht so viel Provision wie Kranken oder Lebensversicherungen.

Grüße
Horst

_________________
MS 170, MS 201, MS 661, Wannhart Spalter (Benzin und Elektro), Spillwinde PCW 5000, 6t-Winde am Traktor, Spalter Vogesenblitz VPE 17 mit Winde
Daihatsu Feroza und John Deere 2040 für den Wald.


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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. März 2022, 10:31 
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Registriert: Montag 22. Juli 2019, 22:39
Beiträge: 796
Zitat:
[

Aber Spaß bei Seite ich würd auch erst mal prüfen ob Du sicherungspflichtig bist oder ob ein Schild
Durchgang Verboten nicht ausreicht
Freie Landschaften dürfen nicht einfach abgesperrt werden.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 24. März 2022, 10:44 
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Registriert: Montag 20. Oktober 2014, 22:30
Beiträge: 6317
Wohnort: Wild South-West
So is. Und ausgewiesene Wanderwege auch nur bei bestehender Gefahr, die dann ASAP zu beseitigen ist.
Weidezaun 1m hinter der Absperrung (mit Warntäfelchen und deutscher Zulassung) ist in Planung. Rechtsschutz hab ich und Not bricht Recht.
Mit der LVM bin ich schon in Kontakt, die R&V frag ich noch an.

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