Alles rund um die Motorsäge: www.motorsaegen-portal.de

Motorsägen-Forum mit Kleinanzeigen & Forstwirtschafts-Forum
Aktuelle Zeit: Freitag 19. April 2024, 04:14

Alle Zeiten sind UTC+02:00




Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 18 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Dienstag 27. September 2022, 11:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 3. April 2021, 08:12
Beiträge: 939
Wohnort: in Ulm und dromrom
Festmeter, Raummeter, Ster, Schichtraummeter, Schüttraummeter, Liter, m³, kg/20% :KK:

Nach dem deutschen Eichgesetz muss eine Verkaufsgröße unabhängig der Behältergröße wiederhohlbar sein. Deshalb werden Schüttgüter wie Sand, Kies, Schrott, Getreide nach Gewicht gehandelt. Bei Hygroskopischen Schüttgut mit Angabe der Bezugsfeuchte. Beim Brennholz ist das Wirwar der Einheiten unübersichtlich und nicht vergleichbar und es nervt einfach nur :wut:

Habe 3Bekannten nen Sack mit D1,4*H1,6m 33cm ungesiebt geschüttet mit 17% gebracht. Einer hat direkt endnommen, der nächste den Inhalt komplett aufgesetzt, samt Anzundholz, was 2m³ ergab und der 3. hat die großen Stücke nachgespalten und es dicht ohne Lücken aufgesetzt, das Anzündholz in eine IBC gepackt und es ergab 1,3m³+350l.
Laut Stapler hatten alle 3 Säcke 1,4-1,5t, so genau ist die alte Waage nicht. Wie erklär ich nun die Schwankung :krank:

Überlege mir gerade einen Hubwaagen mit Waage an zu schaffen um das Theater und die Diskussionen endgültig zu beenden. z.B. Hornbach gibt bei Brennholz von 1l bis 1rm den Preis pro kg/20% an, welcher natürlich mit 0,60€/kg utopisch gegen meine 0,10€/kg ist.

Anschaffungskosten für den Hubwaagen von 400-1500€ sollten natürlich irgendwann wieder rauskommen. Aber der Gesetzliche Rahmen ist ein Schwamm ohne Aussicht auf Änderung :heulen:

_________________
von :handbetrieb: bis :stihl: viele Arbeitsgeräte vorhanden


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Dienstag 27. September 2022, 13:02 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 3. Mai 2009, 14:04
Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Zitat:
Wie erklär ich nun die Schwankung
Gar nicht.
Und die Bekannten zum Einkauf nach Hornbach schicken.

_________________
Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Dienstag 27. September 2022, 14:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 22. Januar 2019, 21:59
Beiträge: 2624
Wohnort: 16909
:DH:

_________________
Gruß Tino :wink:


Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
" Francis Picabia"


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Dienstag 27. September 2022, 16:45 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 31. Januar 2015, 20:33
Beiträge: 2358
Wohnort: Östringen
Sie sollen ihr Holz im Baumarkt kaufen zukünftig…
Holgi, stimme Dir zu.

_________________
https://m.facebook.com/ZuendappIGOestri ... ale2=de_DE

Unimog fahren, ist das allergeilste was Mann anzogen machen kann... :DH:


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Dienstag 27. September 2022, 16:51 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 22. Oktober 2010, 20:01
Beiträge: 1755
Wohnort: 76571 Gaggenau
wenn du bei 10Ct/kg bist musst du nix erklären.

mich nervt das auch. Es treiben viele auch Schindluder mit den Einheiten. Neulich bot doch einer eine Gitterbox Holz an mit angeblich "ein Ster, entsprechend 1,5 srm". Wenn ich es richtig gesehen habe war das das Gestell von einem IBC, und zwar von einem 600L IBC...
Ich teile Interessenten mit, dass meine Maßeinheit ein Rm/Ster luftgetrocknetes Brennholz mit ca. 1m Länge, parallel aufgestapelt ist. Dann liefere ich in meinem 2,5x1,25m Hänger, den belade ich mit zwei Reihen Holz 80cm hoch, der letzte halbe Meter bleibt frei, kann dann jeder ganz leicht nachmessen. Ich bestehe auch darauf, dass der Käufer nachmisst. Was das dann wiegt, wieviel Energieinhalt das hat ist mir egal: Ausgemacht waren zwei Ster und ich liefere zwei Ster. Punkt.
Oder bei ofenfertig eben nach Schüttraummeter, auch einfach bei Anlieferung nachzumessen. Wie eng andere das zusammenpuzzeln können ist mir egal.

Das Eichgesetz ist mir da auch egal, solange z.B. der Staatsforst auch (zumindest theoretisch) "Sterholz" verkauft.

_________________
2 alte Husqvarnas pro Ster Holzverbrauch und immer "Kette rechts"


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Dienstag 27. September 2022, 19:42 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 26. August 2012, 17:47
Beiträge: 27025
Wohnort: Dormagen
Ist doch ganz einfach:
Schreib ne email ans nächstgelegene Eichamt
mit der Bitte um Stellungnahme dazu.
Dann hast du es schriftlich wie du vorgehen kannst/sollst/darfst/musst...

_________________


Stihl BLK57
Stihl KS43
Stihl PL
Stihl 045AVEK1
Stihl 045AVEK2
Stihl 045AVEK3
Stihl MS362QS
Stihl MS661CM

Stihl BLK57&Contra&070 ZV Bund
Stihl 056 Kommunal
Stihl 050&051 BGS


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Dienstag 27. September 2022, 22:58 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17914
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Was genau sollte das Mess- und Eichgesetz mit dem Brennholzhandel zu tun haben? :bahnhof:

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2022, 00:33 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 31. August 2016, 13:18
Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
Warum verkauft ihr nicht einfach "1 Ladung Brennholz, ca. x RM/SRM/FM" zum Fixpreis?


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2022, 07:03 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Samstag 3. April 2021, 08:12
Beiträge: 939
Wohnort: in Ulm und dromrom
I verkauf ja eine feste Einheit, nur das Problem sind die Volumenangaben, welche sich abhängig zur Stapelweise extrem ändern :krank: die Säcke werden direkt vom Automaten gefüllt und sind straffer als Wickelnetze, weil sie mit Innenschale gefüllt werden und dann min. 10km auf Forstwegen transportiert, es sind definitiv 2,2-2,4m³ drin, vom Gewicht sind alle 40, die im Lagerstehen auch gleich nur eben die "Wiederholbarkeit" ist nahezu unmöglich und die Debatten, wieviel cm Luft zwischen Scheiten sein muss, um keinen Schichtraummeter sondern nen Raummeter gestapelt zu haben, nerven extrem.
:KK: Mir sind die am liebsten, die die dämliche umstapelei komplett weglassen, wozu auch, Sack (4,30€) und Palette sind Einweg(geschenkt), somit gibt es außer einem maginalen Platzersparnis keinen Grund dafür 2-4h zu investieren, wenn es sowiso mit Stapler/Hubwagen angeliefert wird. Aber Ihr kennt es ja, ans Holz darf kein Tropfen Wasser, denn das brennt sonst nicht :am Boden: das es aber schon 3-24Monate unabgedeckt auf ner Wiese stand und trotzdem 15-18% Kernfeuchte hat :KK:
IBC hab Ich auch, mit 2srm, 2Käfige übereinander mit Kabelbinder und mittiger Endnahme, 1*1,2*2,1m genau genommen sind eher 2,2srm drin :DH: die bekommen aber nur die, wo I mim Stapler hinkom und die jedes Jahr was bekommen. sind mir zu wackelig aufm Hubwagen die Auffahrrampen runter

_________________
von :handbetrieb: bis :stihl: viele Arbeitsgeräte vorhanden


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2022, 07:18 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Dienstag 22. Januar 2019, 21:59
Beiträge: 2624
Wohnort: 16909
Wer diskutiert soll mit Euro Scheinen heizen. Das tue ich mir nicht an. Jeder darf das Holz vorher vor Ort besichtigen und bekommt erklärt was er bekommt. Ausserdem Kippe ich nicht bevor das begutachtet und für ok befunden wurde. Nix diskutieren, sonst darf er das Holz gern zurückbringen.

_________________
Gruß Tino :wink:


Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.
" Francis Picabia"


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2022, 07:32 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 3. Mai 2009, 14:04
Beiträge: 22098
Wohnort: An der Leine zwischen GÖ und H
Ich verstehe Dein Problem nicht.
Du verkaufst keine Raummeter, Schüttraummeter, Megagramm oder Kubiknanometer.
Du verkaufst einen großen Sack voll Holz zu einem bestimmten Preis.
Wer damit nicht einverstanden ist und/oder diskutieren will, soll wo anders kaufen.
Punkt.

_________________
Grüße, holgi :R:

“Some people feel the rain. Others just get wet.” Bob Marley

:stihl: & :partner:


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2022, 08:08 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Sonntag 25. Oktober 2009, 18:58
Beiträge: 1029
Wohnort: Grafenau; Bayerischer Wald
@Lorenzo1979, Dich plagt ja dieses Problem anscheinend schon länger.
Aber da machst Du Dir viel zu viel Gedanken bzw. lässt Dich unnötig auf Diskussionen mit "Kunden" ein.
Ich würde da genau wie holgi agieren.

Oder wie glaubst Du, haben unsere Ahnen die letzten 500 Jahre Brennholz verkauft? :-)


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2022, 08:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Mittwoch 17. Januar 2007, 18:11
Beiträge: 2899
Wohnort: Baden-Württemberg
Verkauf doch 12.5 dm3 in Sackware wie im Baumarkt.
Macht dann 537€ der m3.

Oder Fichte Anfeuerholz in Sackware
5 dm3 für 4,99€
Macht dann 918€/m3

Warum machst du dir so einen riesen Kopf drum?
Glaub, da bist du der einzige, der über das Eichgesetz nachdenkt. :KK:


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2022, 09:00 
Offline
Moderator
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 17. November 2011, 22:02
Beiträge: 17914
Wohnort: Duderstadt/Eichsfeld
Zitat:
Nach dem deutschen Eichgesetz muss eine Verkaufsgröße unabhängig der Behältergröße wiederhohlbar sein.
:kopfschuettel:

Das ergibt sich schon aus § 1 MessEG:
Anwendungsbereich des Gesetzes
Dieses Gesetz ist anzuwenden auf
1. Messgeräte ...
2. Teilgeräte...
3. Zusatzeinrichtungen zu Messgeräten...
4. Messwerte, die mit Hilfe der Messgeräte nach Nummer 1 ermittelt werden,
5. Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten.

Mess- und Zusatzgeräte werden beim Brennholzhandel höchstens in Form eines Zollstocks/Maßbandes verwendet. Diese Geräte sind überprüfbar, aber nicht das Problem. 1000 kg wären ein Messwert nach Nr. 4; wer 1000 kg Brennholz verkaufen würde, müsste eine geeichte Waage verwenden und das Wiegergebnis müsste reproduzierbar sein. Weil das Holz aber ständig Feuchtigkeit verliert oder aufnimmt, ist das Gewicht variabel, weshalb niemand Brennholz nach Gewicht verkauft. Und Nr. 5? Fertigpackungen werden nicht eingesetzt. Ein Ster oder Raummeter ist zwar eine Verkaufseinheit, die aber allenfalls anhand der Außenränder festgelegt ist (1x1x1,04 m beim RM). Wieviel Luftanteil im Inhalt ist, dazu trifft der RM keine Aussage.

Ist bei Sand/Kies übrigens auch nicht anders. Fahr mal mit derselben Raummenge nach 2 Monaten Trockenheit oder nach einem ausgiebigen Regenguss über die Waage, Du wirst Dich wundern...


:)

_________________
In jedem Baum steckt ein Kunstwerk - man muss es nur finden!


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2022, 19:58 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 14. Dezember 2006, 19:58
Beiträge: 537
Wohnort: Sindelsdorf, Obb.
Da mag ich meinen Verkauf in Meterscheiten "Sterbündel" inkl. separatem Zuschnitt auf Länge x.
Hatte die letzten Jahre keine Beschwerde mit den Mengen etc.

Wenn man natürlich kurzes Scheitholz vorproduziert wird es immer wieder ein "Gscheidhaferl" geben, was zum diskutieren anfängt.

_________________
Husqvarna 550 XPG, 357 XPG, 560 XP, 372 XPG
Solo Rex
MB trac 800, Tajfun EGV 60 AHK, Lancman LE32,
Komatsu WA75-3, Binderberger TWS700E
HDG Euro 30, Justus Faro Plus


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Mittwoch 28. September 2022, 21:52 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Freitag 22. Oktober 2010, 20:01
Beiträge: 1755
Wohnort: 76571 Gaggenau
O.k, da hake ich Gscheidhaferl-mässig mal nach: Die Bündel machst du mit frischem Holz? Ist das dann genau ein Ster oder mit Übermass, um den Trockenschwund auszugleichen? Oder bezahlt der Käufer den Schwund? Gerade bei Buche ist der ja ganz enorm... ich setze immer 1,80m hoch auf und nach zwei Jahren ist es nur noch 1,60m.

_________________
2 alte Husqvarnas pro Ster Holzverbrauch und immer "Kette rechts"


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Donnerstag 29. September 2022, 07:42 
Offline

Registriert: Samstag 2. April 2022, 12:17
Beiträge: 231
Mein Bündelgerät hatte einen Durchmesser von ca. 1.20m und damit ca. 10% Übermaß.


Nach oben
   
 Betreff des Beitrags: Re: Brennholzverkauf nach Eichgesetz
BeitragVerfasst: Samstag 1. Oktober 2022, 13:41 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: Donnerstag 14. Dezember 2006, 19:58
Beiträge: 537
Wohnort: Sindelsdorf, Obb.
Yup so ist es, die Bündel haben in der Regel etwas Übermaß. Wobei ich auch gern mein Holz (Fichte) 1 Jahr im Stamm liegen lasse, da werden die Scheite schon leichter und sind dann von Okt-Aug auch fertig getrocknet.

_________________
Husqvarna 550 XPG, 357 XPG, 560 XP, 372 XPG
Solo Rex
MB trac 800, Tajfun EGV 60 AHK, Lancman LE32,
Komatsu WA75-3, Binderberger TWS700E
HDG Euro 30, Justus Faro Plus


Nach oben
   
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen  Auf das Thema antworten  [ 18 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC+02:00


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Limited
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de