Zitat:
Also nochmal für speziell für Dich.
Die jungen Pflanzen, die bei der Waldinventur mitgezählt werden, sind kein Wald, wenn sie auf kahlgeschlagenen oder verlichteten Grundflächen, Waldwegen, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätzen, Holzlagerplätzen und ähnlichen untergeordneten Flächen stehen. Denn dort ist kein Waldklima. Anders als KUPs, Baumgruppen, Baumreihen etc. nach Absatz 2 stellt sie § 2 Abs. 1 Satz 2 BWaldG aber dem Wald gleich (gelten als Wald = Fiktion!), weil sich dort entweder in absehbarer Zeit ebenfalls ein Waldklima entwickeln wird, weil sie zur Waldbewirtschaftung benutzt werden oder weil sie als schützenswerte Flächen dem (im Vergleich zu landwirtschaftlichen Flächen) strengeren Waldregime unterstellt werden sollen.
Hmm komisch, steht doch in dem Paragraph folgendes: "(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche.
Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen."
Aber ist kein Wald, ist klar. Mal zu Deiner Info, auf Kahlschlägen gepflanzte Bäume gelten sogar als Hauptbestand. Du hast von Praxis und Wald keine Ahnung, zitierst irgendwelche Paragraphen und das auch noch falsch und spielst Dich hier als Jurist auf. Das es keine Größenfestlegung gibt, ist auch nur die halbe Wahrheit. Anfangs ging das Bundeswaldgesetz von 0,2 Hektar aus. Gerichte haben schon wesentlich kleinere Flächen als Wald ausgewiesen. Da wir in der EU leben und auch an europäisches Recht gebunden sind, ist Wald alles ab 0,5 ha Fläche und 10 Prozent Überschirmung auf dieser Fläche. was 0,05 ha ergibt, also 500 qm.
Kleiner Fakt am Rande, in der BWI haben wir einen Punkt gemacht, der auf ca 300 qm bestockter Fläche an einer Siedlung lag. Galt als Wald, obwohl rings herum kein Wald war. Hmm, komisch. Musst Du mal das Thünen Institut verklagen.