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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. November 2022, 21:04 
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@Eichsi: Ich darf also als Privatmensch an meinem Oldtimertrtaktor meine ebenso alte kleine Anhänger-Feldspritze (sicher unter 3t) mit Folgekennzeichen, funktionierender Beleuchtung und neuem 20km/h Schild (war drauf, ist aber fast nicht mehr sichtbar) durch die Gegend tuckern. Die Deichsel ist speziell zum Anhängen an der Ackerschiene konstruiert. Papiere gab es keine und ich brauche keine.
Wahrscheinlich nur 1-2x/Jahr zum Traktortreffen, legal ohne Sorgen.

Hab ich das so richtig verstanden?

Gruß, Christian

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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. November 2022, 21:14 
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Brauchtumsfahrten ect. gehen auch mit grünem Kennzeichen, da anerkannte Ausnahme bei den Ämtern


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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. November 2022, 22:55 
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Christian, mit Ausnahme des Anhängens an die Ackerschiene hätte ich dabei keine Bedenken.

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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. November 2022, 23:28 
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Moin,
Kreiselheuer, gezogene Kreiselschwader etc. werden ja auch legal in die Ackerschiene eingehängt. Problem ist Ackerschiene+Kugelkopf, da keine Eintragung im Fahrzeugbrief.

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Viele Grüße
Frank


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BeitragVerfasst: Donnerstag 10. November 2022, 23:52 
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Ja, das mag sein, dass es da legale Möglichkeiten gibt. Aber die stehen nicht in Gesetzen oder Verordnungen, soweit ich das sehen kann.

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BeitragVerfasst: Freitag 11. November 2022, 00:09 
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Moin, der z.B. gezogene Wender hat ja eine Betriebserlaubnis und ggf. StVO -Beleuchtung. Ich glaube, da muss man einfach in die Betriebserlaubnis schauen. Musst ja theoretisch immer dabei haben im öffentlichen Straßenverkehr. In meinem 40 Jahren landwirtschaftlicher Fahrerfahrung wurde ich allerdings noch nie kontrolliert.

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Viele Grüße
Frank


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BeitragVerfasst: Freitag 11. November 2022, 01:22 
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Inzwischen wird die Kraftfahrzeugsteuer doch vom Zoll erhoben. Und da der Zoll eine Bundesbehörde ist, müßte das eigentlich überall gleich sein, oder?
Zitat:
Der Gewinn interessiert (praktisch) nicht.
Wenn ein Gewinn Voraussetzung wäre, dann hätte ein Großteil der aktiven Betriebe kein Anrecht auf eine grüne Nummer. :pfeifen:


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BeitragVerfasst: Freitag 11. November 2022, 08:14 
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Es ist aber eine Voraussetzung dass hier "Einkünfte" (die können negativ wie auch positiv sein) erzielt werden.
Andere Quellen reden sogar von einem LaFo-Betrieb der mindestens 2 Hektar umfasst.

https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/293

Bild

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BeitragVerfasst: Freitag 11. November 2022, 10:31 
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Hier noch eine schöne andere Seite: http://www.zoll.de

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... chaft.html

Bild

Es sind also ganz klar beide Dinge gefordert, das Bestehen eines LaFo-Betriebes und Einkünfte aus diesem Betrieb.

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BeitragVerfasst: Freitag 11. November 2022, 10:33 
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Zitat:
Brauchtumsfahrten ect. gehen auch mit grünem Kennzeichen, da anerkannte Ausnahme bei den Ämtern
Hallo, hast Du da ein Schreiben oder eine Rechtsnorm dazu, was denn Brauchtumsfahrten sind. Würde mich selbst sehr interessieren, da ich auch schon erlebt habe, dass Fahrer von Oldtimertraktoren mit grünem Kennzeichen auf einem Treffen richtig Probleme gekriegt haben. Danke für Deine Rückmeldung.

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BeitragVerfasst: Freitag 11. November 2022, 13:41 
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Treckertreffen zählen im allgemeinen nicht zum Brauchtum.
Als Zugmaschinen im Karneval oder bei Erntedankumzügen.
Muß aber im Vorfeld auch mit der Versicherung abgeklärt sein...

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Stihl KS43
Stihl PL
Stihl 045AVEK1
Stihl 045AVEK2
Stihl 045AVEK3
Stihl MS362QS
Stihl MS661CM

Stihl BLK57&Contra&070 ZV Bund
Stihl 056 Kommunal
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BeitragVerfasst: Freitag 11. November 2022, 18:56 
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Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 17. Februar 2000 – I R 108, 109/98 –, juris, Rn. 27 - 28) hat sich mal daran versucht, "Brauchtum" zu definieren, als es um die Frage ging, ob das Skatspiel als Brauchtum nach § 52 AO steuerlich begünstigt wäre.

Danach fallen unter den Begriff des "Brauchtums" herkömmliche, traditionelle und landsmannschaftliche Gebräuche und Verhaltensweisen, wie z.B. Trachten, Lieder, Gedichte, Märchen, traditionelle Volksfeste und Riten. Es ist der Sammelbegriff für seit langem ausgeübte Formen gesellschaftlichen Verhaltens als bewusste Pflege landsmannschaftlich-kultureller Elemente. Die Bräuche können aus alter Zeit überliefert oder relativ neu entstanden sein. Zum Brauchtum können auch Wettkämpfe oder Spiele gehören, wenn sie Bestandteil überkommener Gebräuche und Verhaltensweisen sind.

Ein Oldtimertreffen, auf dem nur altes lof-Gerät stationär dem Publikum präsentiert wird, wird sich kaum unter diesem Brauchtumsbegriff einordnen lassen, selbst dann nicht, wenn es zum 10. oder 20. mal in diesem Dorf stattfindet. Das kann aber anders zu bewerten sein, wenn beispielsweise anlässlich eines traditionellen dörflichen Erntedankfestes auch die bäuerliche Arbeitsweise früher und heute vorgeführt werden soll, also Feldarbeit wie vor 50-100 Jahren mit Oldtimern live dargestellt wird. Anderes Beispiel: wenn im Ort seit vielen Jahren Karnevals-/Schützenumzüge oder religiöse Prozessionen durchgeführt werden, zählt das zum Brauchtum. Wenn dabei auch "schon immer" Motiv- oder Festwagen mitgefahren sind oder die Dorfältesten gefahren wurden, gehören auch die Fahrten zu diesem Brauchtum und dürfen deshalb auch von modernen Kfz durchgeführt werden.

Es muss also immer von Fall zu Fall geprüft werden, ob eine Veranstaltung zum Brauchtum gehört und ob Fahrzeuge dazu gehören.

:)

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BeitragVerfasst: Samstag 12. November 2022, 01:01 
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Zitat:
Hallo, hast Du da ein Schreiben oder eine Rechtsnorm dazu, was denn Brauchtumsfahrten sind.
Oldtimertreffen gehören da nicht dazu meines Wissens, aber 1. Mai Umzüge, das hatte mir ein Polizist gesagt.


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BeitragVerfasst: Samstag 12. November 2022, 16:29 
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Interessante Diskussion. Da hab´ ich auch noch eine Frage – ist hoffentlich nicht zu sehr OT …:
Lt. § 10 Abs. 8 FZV muss für einen Folgekennzeichen-Anhänger eines LoF Betriebes eine auf den Halter zugelassene Zugmaschine vorhanden sein – soweit klar geregelt.
Was aber wenn sich ein LoF Betrieb für seinen betriebseigenen z.B. Ernteeinsatz von einem anderen LoF Betrieb einen Folgekennzeichen-Hänger ausleiht? Lt. Buchstaben des Gesetzes muss er dann das Folgekennzeichen wechseln und eins anbringen von einer auf ihn zugelassenen Zugmaschine -?-

Grüße, Hans


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BeitragVerfasst: Samstag 12. November 2022, 19:56 
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Spielt keine Rolle.

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BeitragVerfasst: Samstag 12. November 2022, 20:34 
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Zitat:
Lt. § 10 Abs. 8 FZV muss für einen Folgekennzeichen-Anhänger eines LoF Betriebes eine auf den Halter zugelassene Zugmaschine vorhanden sein – soweit klar geregelt.
Was aber wenn sich ein LoF Betrieb für seinen betriebseigenen z.B. Ernteeinsatz von einem anderen LoF Betrieb einen Folgekennzeichen-Hänger ausleiht?
M.W. dient das Folgekennzeichen hauptsächlich dazu, den Halter eines Fahrzeuges exakt bestimmen zu können. Das ist auch gegeben, wenn das Fahrzeug verliehen wird.

Was nicht geht, ist jedoch das Kennzeichen eines ehemaligen Schleppers zu verwenden, weil das Kennzeichen inzwischen wieder neu vergeben worden sein kann. Dann steht immer zusätzlich noch Kennzeichenmißbrauch im Raum.
In der Praxis kommt das aber oft vor; der Schlepper wird gewechselt und die ganzen Folgekennzeichen vergessen. Man sieht hier aber noch oft Anhänger mit Kennzeichen von Landkreisen, die es seit jahrzehnten nicht mehr gab (aber inzwischen sogar wieder gibt).


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BeitragVerfasst: Samstag 12. November 2022, 20:41 
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langsam versteh ich, warum mein Kumpel mit Muli und 3,5t Hänger anliefert und sich weigert die Gummiwägen vom Nachbar zu nutzen, die schön ofter an meinem Deutz liefen

_________________
von :handbetrieb: bis :stihl: viele Arbeitsgeräte vorhanden


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BeitragVerfasst: Sonntag 13. November 2022, 09:02 
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Registriert: Montag 4. Januar 2021, 20:29
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Gerade was gefunden:
„ … Werden zulassungsfreie Anhänger ausgeliehen, muss das Kennzeichen ausgetauscht werden, damit es beispielsweise im Schadensfall nicht zu Diskussionen mit der Versicherung kommt.“
Quelle: https://www.praxis-agrar.de/betrieb/bau ... -anhaenger

Demzufolge ist Kennzeichentausch bei ausgeliehenen zulassungsfreien Anhänger erforderlich.
Macht vermutlich kaum jemand …

Grüße, Hans


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BeitragVerfasst: Sonntag 13. November 2022, 11:08 
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Beiträge: 8212
Zitat:
I
Wenn ein Gewinn Voraussetzung wäre, dann hätte ein Großteil der aktiven Betriebe kein Anrecht auf eine grüne Nummer. :pfeifen:
Ich hatte oben doch ausdrücklich geschrieben
Es muss Umsatz generiert werden.

Wer hat nun das nicht verstanden ?

Es muss keine Bilanz vorgelegt werden.
Sondern es geht darum, Landbesitz berechtigt nicht zum führen einer grünen Nummer.

Und genau
das ist keine Auslegungssache von örtlichen Gremien.

Daher dürften die allermeisten auf den Dörfern keine grüne Nummer mehr haben.
Früher Landwirtschaft heute Rentner ohne angemeldeten Verkauf von Gütern die auf dem eigenen Grund geerntet werden.
Oder einfach übernommen und einer hat da gar nicht so genau hingeschaut :GG:

Mich stört es nicht, ist aber eigentlich so.

Schon mein Vater sagte zu mir vor über 40 Jahren
du darfst nicht mit dem Bulldog auf die Arbeit oder wie die Großbauern in die Disko fahren. :)

_________________
Habe Dolmar und andere gute
:dolmar: :solo: :echo: :OM: :partner:
Taubertal Badisch-Franken
Badner Lied
https://www.youtube.com/watch?v=YKPzQ7FPMGk


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BeitragVerfasst: Montag 14. November 2022, 00:11 
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Beiträge: 2066
Wohnort: an de Waterkant
> Sondern es geht darum, Landbesitz berechtigt nicht zum führen einer grünen Nummer.
Ab einer gewissen Größe des Landbesitzes wird aber automatisch von der Berechtigung für das grüne Kennzeichen ausgegangen. Die ganzen Sonderregeln sind halt hauptsächlich für Spezialfälle gedacht. So kann z.B. jemand, der eine nur 1ha große Fläche intensiv im Gartenbau benutzt, durchaus berechtigt sein. Oder Sonderkulturen, die gelten teilweise schon ab 2000 qm als Landwirtschaft.

Zudem sind landwirtschaftliche Betriebe auch dem FA gemeldet, da ja z.B. die Grundsteuer - also zumindest derzeit noch - anders berechnet wird.
Ferner haben die landwirtschaftlichen Betriebe auch eine BG-Nummer und eine (EU-)Betriebsnummer, da ist die Zuordnung ganz einfach.

> Früher Landwirtschaft heute Rentner ohne angemeldeten Verkauf von Gütern die auf dem eigenen Grund geerntet werden.
Diesen Fall gibt es in der Regel ganz oft. Natürlich bekommt der Zoll nicht mit, wenn der Hof übergeben wurde; solange der Traktor nicht umgemeldet werden muß, bemerkt da keiner was...

> Einkauf, Disco
Und auch nicht an einer Demo oder einem Traktortreffen teilnehmen. Weit häufiger sieht man jedoch Traktoren und Muldenkipper auf Baustellen im Einsatz (dafür gibt es die Möglichkeit, die Fahrzeuge monatsweise zu versteuern, ohne daß das Kennzeichen gewechselt werden muß).


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